34 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung an Strecken bestehen lassen. Hieraus ergeben sich verwickelte Abrechnungen, deren Einzelheiten für deutsche Verhältnisse kaum von Interesse sind. 2. Die Nebenbetriebe Neben der Eisenbahnrechnung werden besondere Rechnungen für die Nebenbetriebe — Ancillary Businesses — geführt. Als solche kommen insbesondere in Betracht: Personenbeförderung auf Landstraßen, Dampfschiffe, Kanäle, Häfen und Lagerhausbetriebe (Docks, Habours, Wharves), Hotels, Bahnwirtschaften und Speisewagen im Eigenbetriebe, Steinbrüche. 3. Die Gesamtrechnung Die Eisenbahnrechnung wird mit den Rechnungen der Neben- betriebe zu einer Gesamtrechnung zusammengefaßt, in der außerdem Einnahmen aus Mieten und Pächten und Einnahmen aus besonderen Verhältnissen zu anderen Gesellschaften erscheinen. 4. Die Kapitalrechnung Die Rechnung über die Ausgaben auf Kapitalkonto ist nach folgenden Abschnitten aufgestellt, soweit die Eisenbahnen im ganzen in Betracht kommen. Strecken im Betrieb, Strecken noch nicht im Betrieb, Neue Linien, Erweiterungen und Verbesserungen bestehender Linien, Gemeinschaftsstrecken im Eigentum der Gesellschaft, Gepachtete Gemeinschaftsstrecken. Fahrzeuge, Werkstätten, Grundstücke und Gebäude, Maschinelle Einrichtungen,