Son daß eine Mehrheit der Grundbefiger notwendig ijt, damit das Derfahren eingeleitet wird, ijt eine 3u Iqwere Bedingung, da fie bei dem in der Tradition be- jangenen Sinn unfjerer Bauern die Dornahme vieler Sufjammenlequngen verhindern muß. Außerordentlich er- jewert wird Jie aber durch) die Notwendigkeit einer zweiten Abitimmung nach) Beendiaung des aanzen Der- jahrens und durch die dafür verlangte qualifizierte Mehrheit; abgefjehen davon, daß nunmehr durch das Er- jordernis von zwei Dritteln des Kataltralertrages den größeren Befigern ein übermäßiger Einfluß, unter Um- itänden fogar ein Detoredht eingeräumt ijft, werden dadurch die Kommaljationsarbeiten zu einem bloßen Erperiment, defjen Rijiko überdies die erften Antragfjteller zu tragen haben. Das ijt um jo bedenklicher, als ein Joldhes Experi- ment viel Arbeit, Zeit und Geld koftet, auch während der [angen Dauer des Derfahrens ungünftig auf die Boden- beftellung einwirkt und überdies Aufregung und Streit in die Bevölkerung trägt. In keinem anderen Staate wird über die Frage, ob Rommafljiert werden foll, erft nach Abicdhluß des ganzen Derfahrens entjcdhieden; überall fonft aefjdhieht dies vor Beginn der Arbeiten. Ganz mit Recht. Denn es ift fchon idhwer, die Bauern dahin zu bringen, daß fie fidh agrund- jäßliq) mit der ZIufjammenlegung einverftanden erkläreit; ungleid jdqwerer aber ijt es, das Einverltändnis mit einem Ronkreten Derteilungsplan zu erzielen. Denn da- Dei jpielen naturgemäß viele Jubjektive Momente, auch die niedriagjten, eine große Rolle; und es follen jet die per- jönlic) intereffierten Bauern als Richter in eigener Sache prüfen, ob der von Sachverftändigen in jahrelanger, mühe- voller Arbeit aufgejtellte Zujammenlegunasplan rechtlich, technifcd), ökonomijch richtig ijt! Und dies, obaleidhh doch vorher jhon über jeden einzelnen Befhwerdepunkt even- tuell von drei Injtanzen, die aus Richtern, Tednikern und Ökonomen beitehen, rechtskräftig enticdhieden ift. Die neueren Kommajfjationsqgejeße. Seit dem Jahre 1909 haben allerdinas die CLandesgefjeß- gebungen diejen aröbhijten Fehler befeitigt: Wenn einmal der Antrag auf Kommajlfation aeftellt, wenn der Zu- h) De