jammenlegunasplan verfaßt und über alle Einwendungen entjchieden ijt, wird die Zujammenlequng ohne weitere abjtimmung durchgeführt, und es genügt in den meijten Ländern für den Antrag jhon ein Drittel der Eigen- tümer, wenn diefe die Hälfte des Katajtralreinertrages repräfjentieren. Allein aud) dieje Reform ijt ohne größere Erfolge aeblieben. 7. Wirkungen der öfterreichifhen Kommafjationsgejeke. Bis zum Ende des Jahres 1924 find auf dem Gebiete des heutigen Öfterreih von den Beteiligten überhaupt nur 225 Anträge auf Zujammenlegungen geftellt worden, im Laufe von 40 Jahren find nur 14 Zufjammenlequngen mit einer Gefjamtfläcdhe von 98.921 Hektar abgejclojjen und durchgeführt worden, das find nur 19 Prozent der ober- wähnten zufjammenlegungsbedlirftigen 7323 Gemeinden des heutigen Öfterreih (ohne das Burgenland). Für die "einzelnen Länder find die entjpredhenden Zahlen die folgenden: N a n QD Aammene !, 3091 der eannas= ‚eantragten 1egung$- | Bufjammen „zdürftigen | Jegungen Bemeinden Diederöfterreich . . Oberöfterreich . . . Salzburg. . ... Steiermark +... Kärnten . . . Cirol .. .. Uorarlberg . - Zulammen. .! 7323 126 36 11 | 27 20 7 { 995 | Bahl der durch zeführten ‚ufammen leaunaen m © „2 = 2 140 | Sn Bro- jenten Der u Jammen: legungS» edüritigen Memeinder ;yläche der Zufammen- legungen in Hektar 3:8 90.449 1°6 5.046 2:8 535 06 | 1.901 “0 772 0:4 169 2:4 ‘49 19 | 98.921 In keinem einzigen Lande ift alfjo aud nur ein nennenswerter Teil der zujammenlegunasbedürftigen Ge- meinden kommajffiert worden. Der volljtändige Mikerfola der öfterreichijhen Gejeß- gebung in quantitativer Binjicht ijft um fo mehr 3u be- dauern, als in den wenigen Fällen, in denen es tatjächlich zu Zufjammenleaungen gekommen ift, diefe aualitativ IK