jtücke für die verfjdhiedenartigen Kulturen nicht in gleicher Weije mit Sicherheit fejtjtellen, wie etwa das Bedürfnis nach) SZujammenlegungen oder Bodenverbefjerungen. Es wäre daher nicht angängig, etwa ähnlich, wie wir es oben für dieje beiden Operationen vorgejhlagen haben, von Amts wegen für jedes Grundfjtück fejtzuftellen, welcher Kultur es gewidmet werden jolle, und die Einhaltung eines jolden Kulturprogaramms zu erzwingen. Auch verurfjacht jede Kulturänderung und die damit notwendig verbundene Umjftelung des Betriebes Koften, die nicht, wie bei den Sujammenleqgungen und Bodenverbejjerungen, ftets durch eine Erböhung des Reinertrages hereingebracht werden, die aljo der Staat auf ih nehmen müßte. Es ijt denn auch nirgends Derartiges verjucht worden, ja man ijt bisher nicht einmal jo weit gegangen, der Staatsgewalt das Recht einzuräumen, in einzelnen Fällen, wo der Boden zweifel- {os unzwecmäßig benüßt wird, dem Beliger die CEin- führung einer. befjeren Kultur vorzujdhreiben. So kommt es, daß auch dort, wo Wald auf gutem Acker- oder Weide- boden jteht, oder wo umgekehrt Boden, der fih weit beijer für eine Forftkultur eignen würde, landwirtjhaftlich be- nüßt wird, der Staat kein rechtlidhes littel befißgt, oefjernd einzugreijen. Mur in negativer Richtung hat die Rechtsorönung in mandjer Binjicht durch Zwangsvorfchriften die Art der Bodenbenüßung zu beeinfluffen gefucht: Indem fie die Erhaltung gewifjer Kulturarten vorfjchreibt oder deren Umwandlung an eine behördliche Bewilligung Rnüpft. Das ijt in Öjterreih einerjeits hinjichtlih der Wälder, ander- jeits hinfichtliq der Alpen (zum Teil aud) der Weiden) gejhehen, während umgekehrt die Derwandlung von Acker oder Wieje in Alpe oder Wald und dergleichen aanz im Belieben des Grunödbejigers jteht. Es hat natürlid) feinen befonderen Grund, weshalb man gerade bei dem Wald und bei den Alpen der Betäti- gung des wirtjdhaftlidhen Eqoismus, dem freien Spiel der Kräfte, einen Rieael voraejdhoben hat. ). Das Derbot der Umwandlung von Wald in andere ‚Kulturen. Der Wald ijt night nur ein Produktionsmittel zur Erzeuauna von Bolz. Dielmehr hängen von ihm, nament- 30