berujen. Diefe hat jfidH dabei von „Öffentlighen Interejjen“ leiten zu Iafjen. „Die eiqgenmächtige Derwendung des Maldarundes zu anderen Zwecken“ ijt mit — allerdinas viel zu niedrigen — Geldjtrajen bedroht; au muß der der Waldkultur entzogene Boden binnen einer angemejfe- nen Frijt wieder aufgeforjtet werden, eine Derpflichtung, die unter die gleiche Strafjanktion gejtellt ijt. Es ijt nur eine Konjequenz jenes Rechtsjakes, wenn das Forftagejeß weiter bejtimmt: „Kein Wald darf verwüftet, das ijt [0 behandelt werden, . daß die fernere Holzzucht gefährdet oder gänzliqh unmöglidhh gemacht wird.“ Dieje Dorjchriften muß man arundfäßglih jicherlich billigen. Doch find die Strafen viel zu niedrig, um durch- greifend wirkjam zu jein; betragen fie doch häufig nur einen geringen Bruchteil des Gewinnes, der aus einer Üübertretung des gefeßglidhen Derbotes zu erzielen ijt! Ferner gibt das Gejeß dem Ermeljjen der Behörden einen viel zu weiten Spielraum; es müßte doc gejagt werden, welche „Ööffentliqhen Rückfichten“ bei der Bewilli- gung oder Michtbewilligung einer angefuchten Umwanöd- {ung entfqeidend fein jollen. Das Forftgefeß Ieidet endlidh daran, daß es 3u ein- jeitia nach dem forjtlichen Intereffje orientiert ijt. In vielen Fällen ijt die Derminderung der. Waldflächen wünfjchens- wert, um eine Ausdehnung der Alpen- und Weidegebiete und damit eine Steigerung der bäuerlidhen Diehzucht zu ermögliqhen. Don diejem Gefichtspunkt weiß aber unfer Forjtgefeß nichts und er könnte nur ziemliqh gewaltjam dem Forjtgefeß unterlegt werden. Über die Betriebsvorfchriften des Forjtgefjeges Yiche unten. (Seite 56.) 2. Die Dflicht zur Erhaltung der Alpen. Das im Forftgefeß enthaltene Prinzip ijt in Landes- gefegen aus den Jahren 1907 und 1908 auf die Alpen aus- gedehnt worden. Es wird in diejen Gefegen unter Strafe verboten, „Alpen ihres alpenwirtjhajtlidhen Charakters zu entkleiden“, fie dem alpenwirtjchaftlidhen Betrieb zu entziehen, Alpenboden in eine andere Kultur umzuwandeln, Bandlungen oder Unterlaffungen zu begehen, die den künftigen Bejtand der Alpen gefährden oder unmöglich machen, und deraleidhen. Nur in zwinaenden Fällen oder E77