wenn volkswirtjdqhaftlidhe Derhältnijje es erheijdhen, kann die Behörde Ausnahmen bewilligen. Wach einigen diefer Gefjekge hat, wenn eine Alpe troß wiederholter Strafen dem alpenwirtjhafjtlidhen Betrieb dauernd entzogen wird, die Alpkommijflion das Recht, auf Gefahr und Koften des Eigentümers alle Arbeiten vor- zunehmen, die zur Erhaltung der Alpe cls foldher, be- fonders zur Einführung eines ordnungsmäßigen AIlp- betriebes, erforderligh find, ferner die unerläßlidhen Ein- richtungen herzuftellen, einen Derwalter zu beftellen oder die Alpe, aber in der Reael nur für ein Jahr, zu ver- pachten. Zur Durchführung diejer Dorfchriften müjen alle Alpen in amtliqhen „Alpenbücdhern“ verzeichnet fein, die itändig in Evidenz zu halten find. Ferner werden dafür eigene Organe gejchaffen: Alvausichüffe, Alpräte, Alv- inlpekRtoren. Diejen Gefeßgen liegen ganz andere Erwägungen 3U- grunde, als den analogen Beitimmungen des Forjtgejeses. In unjeren Alpenländern waren in den legten Jahr- zehnten zahlreihe Alpen aufgelafjen worden; Taqdlieb- haber und Waldbefiger hatten fie aufgekauft, fperrten fie jür die Diehweide ab und verwendeten fie, oft nadhdem jie jie aufgeforjtet hatten, für die Wildgehege, die Jagd oder die Holzproduktion. Das bedeutete aber den Rückgang der Diehzucht, die Gefährdung der Erijtenz der Bauernaüter, N jür ihre Wirtidhaft der Alpenmeiden nicht entbehren önnen. Eine ganze Reihe von Umftänden hat diefe für unfere ganze Dolkswirtjdhaft verhängnisvolle Entwicklung ver- urfacht. Namentliq hat auch die Gefegagebung viel dazu beigetragen. Sunächjt haben, troß der „Regulierung“ der Wald- und Weidejervituten, die Befiger des belafteten Bodens eine ganze Reihe von BHandhaben, um die nußgungs- berechtigten Bauern an der Ausübung der für ihren wirt- jchaftlidhen Betrieb unentbehrlichen Weide- und Holzunas- rechte zu hindern oder ihnen dieje Ausübung unleidlich zu machen. Überall, wo die Bauern und die Grundherren gleichzeitig an demfelben Boden Nußgungsrechte beligen, entitebht ein wirtichaftliher Kampf, in welchem Ddie 83