Fünfter Abfqnitt. DBorfehHrifien Über die Betriebsführung. Wie fon erwähnt, widerjtrebt im allgemeinen die Fandwirtjdhaft einer einheitlidhen MNormierung der Be- triebsführung dur rechtlidhe Dorfjchriften. Mur aus- nahmsweije ift es mögliq, in diefer Art von außen mit Erfolg einzugreifen. Dies gefhiecht in Öfterreih in einem wenn au bejhränäten Umfang hinfichtlidh der Wälder, der Alpen und der Diehzucht; endlich hinfichtlih der Land- wirtfhaft im engeren Sinne auf dem Gebiete der Bekämp- Jung gewijjer Schädlinge. Fajlt in allen diejen Fällen handelt es ih aber nicht darum, den Betrieb in delfen Eigeninterejje zu beeinfluffen, vielmehr find dafür außer- Halb diejes Eigeninterejjes Iiegende Rückjichten maß- gebend; entweder öffentlihe Interejjen der Landkultur oder die Interejjen der benachbarten Diehzlichter oder Ackerbauer. 1. Betriebsvorfchriften für die Forjtwirtjghaft. Es hängt mit den oben jhon erwähnten Befonderheiten des forjtwirtjdhaftlidhen Betriebes fowie mit der eigen- tümlicqhen Bedeutung der Wälder für die CLandeskultur 31- jammen, daß dem Grundeigentümer nicht volle Freiheit gelajjen wird, den forjtwirtjdhaftlihen Betrieb nad eigenem Ermejjen zu führen. | 1. Schon das Foritgefeßs enthält darüber einige obligatorijdhe Dorfjchriften, von denen das Derbot der Waldvermüfjtung oben bereits angeführt worden it. Derboten ijt ferner eine Waldbehandlung, durch weiche der ‚nacdhbarlihe Wald offenbar der Gefahr einer Wind- bejhädigung ausgejeßt wird. Eine poljitive Dorjcqrift beiteht jür Servitutswälder; diefe müllen im Intereffie der Servitutsberechtiaten „nicht SA