jJondere Dorjicht bei der Fällung, Bringung und Lagerung des Holzes zur Hintanhaltung von Wajljergefahr erforder- lic ijt“. Ferner wird hier auch) die Benüßung fhon be- jtehender Bringungsanlagen von der Bewilligung der poli- tijdjen Behörde abhängig gemacht und es wird die Der- pflihtung ausgejprochen, die dur) die Bringung des Holzes verurjachten Bodenrifje zu befejtigen und die be- jhädigte Rafendecke zur jAhnelleren Dernarbung zu bringen. Da ferner jede Anräumung der Wildbacharäben die Hochhwafjjergefahr fteigert, ijt es verboten, ohne behördliche Bewilligung Holz im Überjhwemmungsgebiet zu lagern; die in das Wildbachgebiet einhängenden Schlagflächen müljjen fofort von Holz und dergleichen gereinigt werden; gelangen Stämme oder Abfälle in das Bachbett, fo müllen fie ohne Derzug wegge[chafft werden. In Miederölterreidhh [Müßgt ein Gefeß vom Jahre 1911 den Grundbefiger gegen eine ihm fHhädlihe Aufforftung eines Nachbarn, indem es ihm das Recht gibt, die Frei- lafjung eines entjpredjend breiten Grenzitreifens von Bäumen 3u verlangen, wenn font fein Grunditück durch Befchattung oder dur Wurzelung Schaden leiden könnte. 4. Endlich enthält das Forftgefeß zwingende Dor- iehriften zum Schuße der Wälder gegen Infekten- 1qäden. Die Injekten bilden eine außerordentlich aroße Gefahr für die Forfte; mande Gattungen find imftande, große Wälder gänzlich zu devajtieren. Deshalb ftatuiert das Forjtgefeß nicht nur eine allgemeine Anzeigepflicht des Waldbefigers und feines Perfonals für Infektenjhäden, jJondern gibt aud) den politijdjen Behörden die weitelt- gehende Dollmact zur Erareifung aller nüßlichen Be- kämpfunasmaßregeln. Alle gefährdeten Waldeigentümer ind zur Beihilfe und zur Traauna der Koliten verpflichtet. 2. Betriebsvorjchriften für Alpen. Die [don oben erwähnten Alpenjdhußgefeße enthalten aud) gewifje Dorfchriften, welche eine behördlidhe Einfluß- nahme auf den Betrieb ermöglichen. Sie gelten aber nicht für Jämtliqe Alpen, fondern nur für die Gemeinde- und die gemeinjdhaftlidgen Alpen und weiter für foldhe im Einzeleigentum ftebende Alpen, auf denen Meliorationen ve