durch gefeßlidhe Dorjchriften bejhränkt: es dürfen nur als tauglidy anerkannte männliche Zuchttiere zur Nachzucht mit fremden weibliqhen Tieren verwendet werden. Warum diele verfchiedene Behandlung? Sicqherliq wäre es auch im Ackerbau fehr wünjchens- wert, daß nur gutes, reines Saataut verwendet wird; aber einen Swang in diejfer Richtung auszulüben, ift, von allem anderen abagejehen, praktijd fjhon deshalb kaum möglich, weil jid) die tatfächliche Befolgunag einer foldhen Dorjchrift nicht überwachen ließe; auf dem Gebiet der Diehzucht ijt das dagegen relativ leicht durchführbar, da die Tauglichkeit eines männlichen Zucttieres von Sach- verftändigen geprüft und fejtgejtellt und weil die Haltung von Stieren, BHenajten ujw. amtliq kontrolliert werden kann. Fällt damit einerfeits ein Hindernis für eine Be- einfiujjung des Betriebes von außen weg, fo ijft anderfeits eine joldhe Beeinjlufjung hier aus mehreren Gründen aanz belonders wichtig. Sunächft ijt der Zuchterfolg von gewifjen phofilchen Qualitäten der männlichen Tiere abhängig, Aualitäien, die meijt nur Fachleute, felten die Landwirte, namentlich die kleinen, richtig zu beurteilen vermögen. Soll ferner die Diechzucht, die in unferen Alpenländern immer mehr den wichtigjten Zweig der Landwirtjchaft bildet, gehoben, jollen die Diehraffen verbefjert werden, fo ijt es notwendig, daß dur) mehrere Generationen konfequent das nämliche Suchtziel verfolgt wird, das heißt, daß die Nachzucht immer wieder mit männliqen Zuchttieren des nämlichen Schlages gejchieht, was aber ohne einen gewifjfen Zwang von außen in der Regel nicht zu erreichen ijt. Ein Örittes Moment ijt die Tatjache, daß die meifjften kleinen Dieh- züchter Jelbjt keine männliqen ZIuchttiere befigen, weil ein Jjoldjes Tier für eine große Anzahl von weiblichen Tieren ausreicht. Es fehlt daher in den meijten Diehwirt- jhaften ein unentbehrliqjes Produktionsmittel und die Betriebsinhaber Jind dann zumeift hinfichtliqH der Nach- zuct von den benachbarten Befigern von Stieren, Benaflten ufw. in Abhängigkeit. Sie find daher zwar rechtlich frei in der Auswahl des Zuchtmaterials, praktijdh find fie da- gegen darauf angewiefen, ihre weiblidhen Tiere von den männligqen Tieren belegen zu Iajfjen, die fi im Befige der Nachbarn befinden und auf deren Aualitäten fie keinerlei 5}