können; da fih der einzelne gegen die Gefahr der An- teckung jeines Diehes nicht wirkjam jqhlüßen kann, {fo belteht eine Art von Gefahrengemeinjdhaft zwijdhen allen Dichbefigern einer Gegend, eines Candjtriches, ja Jogar des ganzen Staates. Schon dadurch ift es, felbjft vom rein (iberalen Standpunkt aus, gerechtfertigt, ja notwendig, mit Swangsmaßregeln einzugreifen und dem einzelnen Bejdhränkungen in feiner wirt{dhaftlidhen Freiheit im In- terefje der anderen aufzuerlegen. Dazu kommt aber noch das fanitätspolitijdje Moment: Die Derbraucher müjjen dagegen gefchlügt werden, daß gejundheitsgefährliches Fleijd oder Milch in den Derkehr kommt. Die öjterreichi[dhe Gejekggebung hat denn auch jchon feit [anger Zeit Dorjcdhriften erlajjen, um den Ausbruch von Tierjeudhen zu verhüten, um Tierfeucdhen, wenn jolche aus- gebrochen find, zu erfticken oder wenigjtens ihre Weiter- verbreitung hintanzuhalten. ı. Baustiere, weldhe anjteckenden Krankheiten unter- worfen find, dürfen nur eingeführt werden, wenn durd) einen Diehpaß ihre Gefundheit beftätigt wird; kranke oder verdächtige Tiere find von der Einfuhr ausgejdhlofjen; auch jür gefundes und unverdächtiges Dieh kann die Einfuhr verboten werden, wenn es aus einer verjeuchten Gegend itammt. In ähnliqher Weije müffen auch für den Derkehr im Inland hinfichtlid) der wichtigjten Diehaattungen Düäjje beigebracht werden, befonders bei der Beförderung mit Eifjenbahnen und Schiffen; jolde Transporte müfjen tier- ärztliq) unterfucht werden. Kranke oder verdächtige Tiere dürfen nicht in Derkehr gebracht werden. 2. Jeder Diechbefiger oder Diehhüter ijt verpflichtet, wenn er Symptome einer anjteckenden Krankheit wahr- nimmt, davon die Anzeige an die Behörde zu machen; diefe ordnet die Abjonderung und Stalljperre an, veranlaßt die Unterfuchung durch eine Kommiffion; eventuell ijt das verdächtige Tier zur Fejtjtellung der Krankheit zu töten. Weitere Maßregeln, um die Cokalifierung der Seuche und ihre Tilaung zu bewirken, find: Bewachung, polizeiliche Beobachtung der Tiere, Weidejperre, Ortsjperre, Flur- jperre, Derbot von Märkten, Bejeitigung oder Desinfek- tion der Objekte, welche die Anfteckung verbreiten können, zwanasweife Behandlung dur den Tierarzt ulw. Diele EA