Friseure Teil sehr erheblich steigen. Nicht berücksichtigt ist bei dem Umsätz aus Verkauf der Umsatz von Zigarren und Zigaretten. Beim Umsatz aus Verkauf ist dagegen berücksichtigt, daß in vielen Fällen die Zahlung einer Vergütung an die Gehilfen in Höhe von 10 % üblich ist. Der wöchentliche Lohn beträgt für jüngere Gehilfen .%4, 27.—, für ältere unverheiratete Gehilfen A, 30.—, für verheiratete Gehilfen Z% 36.—. Die Lohnausgabe für einen Meister mit 1 Gehilfen (Sp. 8) ergibt sich daraus, daß das Einkommen eines jüngeren Gehilfen eingesetzt ist, „Das Einkommen erhöht sich für einen Lehrling im 2, Lehriahr um A% 100.—, im 3. Lehrjahr um AM 200.—. Die Aufstellung ist abgestellt auf den Umsatz und das Einkommen eines Friseurs, der lediglich ein Herrengeschäft betreibt. Die für den Umsatz und das Einkommen ‘gefundenen Zahlen werden jedoch auch für solche Geschäfte, die reine Damengeschäfte oder gemischte Geschäfte sind, als Anhaltspunkte dienen können. Zu berücksichtigen ist dann jedoch, daß beim Damengeschäft der Umsatz aus Verkauf im allgemeinen größer sein wird, als im reinen Herrengeschäft und daß die Mitarbeit der Ehefrau statt einer besonderen weiblichen Hilfskraft das Einkommen aus dem Friseurgeschäft erhöht. (WB. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes Hannover vom 9. März 1927.) 9, Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim). Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen. Richtsatz in % für den Nettogewinn Friseur (einschl. Handel Bei städt. Geschäften in besonmit Parfümerien und ders guter Lage mehr, bei rein Toilettenartikeln) . . 35—45 ländl. Geschäften 25—30%. (Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.) 10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier). a) vom Landesfinanzamt Köln aufgestellt: Bis zu 6000.— A Umsatz 40 % Der Verkauf verhält sich zur 2 10000.— AM, „ 30 % Der Verkauf verhält sich zur »„ » 20000.— AM, ” 20 % Der Verkauf verhält sich zur Reine Bedienungsgeschäfte , .45—50 9 bo) Von der Handwerkskammer Koblenz aufgestellt : Bis zu 6000.— %4 Umsatz 35—40 % » » 10000,— AM, „» 28—32 % „ 20000.— IM. N 18— 923 9% Bedienung wie 1:2. Bedienung wie 1:1. Bedienung wie 1:1. 11. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg). Nettoverdienst in % vom Umsatz mit Gehilfen ..... 30—40 9% ohne .. 40—50 % Die Verhältnisse liegen sehr verschieden, so daß sich vor allem bei kleinen Geschäften erhebliche Abweichungen ergeben können. 12. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg). Reinertrag in % der Einnahmen Richtsatz Rahmensatz Meister allein oder m. I Lehrl. 50 45—55 n mit 1.Gehilfen. . .. 40 35—45 “A 35 30—40 „3d—5 ; 25 20—30