Maurer 2. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden). 18-—36 °% Gewinnsatz vom Umsatz. (Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26./128. I. E. 1110 — vom 25.3. 1927 am Schluß des Heftes.) 3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt) Reingewinn Kalkulation in % vom Umsatz a) Ohne Gehilfen . 60—70 bei a) Meisterlohn b) Als Unternehmer +20 °% des Ums. mit Materialliefer. 10-—15 Spitzenlohn 4 1.15 bei 285 Arbeitstagen = AM, 2600.— (abgerundet), bei Submissionen ermäßigt sich der Satz. (Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage I. 17532 vom 4. 5. 1927. Landesfinanzamt Darmstadt“‘.) 4. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf): Brutto- Netto- Verdienstsatz 40-—60 9% 20—40 9% 5. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg, Hildesheim, Osnabrück und Stadthagen). Betriebseröße: | Meister- Geschäfte Meister- Gesellen-J verdienst BO de Meister. Stunden |Gesellen- stunden | pro A I des stunden |, X stunden). Gesellen-', 4 tee 30 RM. 1,12 RM.’ stunde „750mm. 22 Pfg 'd.Gesellen 5p. 3 u. 5 "= RM.'=RM. =RM. | =RM. 7 10% Gewinn vom Ma- terialver brauch (Sp. 8) =RM.! RM. | RM. 11 Anzahl der Arbeits- kräfte Material- zerbrauch Gesamt- Gesamt: umsatz ein- (Sp. 3, 5, kommen 6. 7, 8) |(Sp.3,6,9) ey Meister ohne Ge-| sellen .... Meister mit 1 Ge | sellen .... Meister mit 2 Ge- | sellen .... Meister mit 3 Ge- | sellen ... ;] 1800 | 2340 | 5400 | 6048 | 1188 | 1678 | 4000 | 400 | 15254 Meister mit 4 Ge- sellen ... | 1600 | 2080 | 7200 | 8064 | 1584 | 2029 8 3808 2440 2936 34392 3928 5000 | 500 |18757| 4164 Die vorstehenden Richtlinien beziehen sich lediglich auf Maurermeister, die zur Hauptsache mit Reparaturen beschäftigt sind. Bei Maurermeistern, die größere Bauten ausführen, ist der Um- satz und das Einkommen am leichtesten an Hand‘ der von den Maurermeistern zu führenden Baubücher zu ermitteln. In den ländlichen Bezirken wird sich der Umsatz und das Einkommen in vielen Fällen dadurch ändern, daß die Bauherren das Material selbst liefern. Bei der Aufstellung der Richtlinien ‘ist berücksichtigt, daß es sich hier um ein Saisongewerbe handelt (vgl. die eingesetzten Meister- und Gesellenstunden). Für jeden vollbeschäftigten Lehrling erhöht sich das Einkommen jährlich um A 100.—. Hinsichtlich des Umsatzes wirkt sich die Mehrarbeit von Lehrlingen nicht in nennenswerter Weise aus.