Maurer Der Arbeitsverdienst des Meisters ist gleich dem Verdienst eines Maurerpoliers angesetzt. Den vorstehenden Richtlinien ist der Lohn der Lohngruppe A = 4 1.12 zugrunde gelegt. Im Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband sind außerdem noch folgende Lohngerunpen vorhanden: Lohngruppe +. ....... A1 B C1 C2 D E Der Stundenlohn für 1 Gesellen beträgt in Lohngruppe ... AM. 1.09 1.04 0.96 0.93 0.82 0.71 Der Reinverdienst des Meisters am Arbeitslohn eines Gesellen beträgt in Lohngruppe .. 0.22 0.20 0.18 0.17 0.14 0.12 Gehören Pflichtige nicht zum Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband, so sind die jeweils gezahlten Löhne und die tatsächlich in Rechnung gestellten Unkosten und Verdienstzuschläge (Spalte 6. 7 und 9) einzusetzen. (Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes Hannover vom 9. März 1927.) 6. Landesfianzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim). Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen. ; Richtsatz für den Nettogewinn in °% a) ohne Gehilfen . ... 0.0.0.0. +04. 60—70 oder b) Meisterlohn +20 % des Umsatzes. b) als Unternehmer mit Materiallieferung 10—15 Der Prozentsatz ermäßigt sich unter Umständen für die in öffentlicher Submission übernommenen Arbeiten. (Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes). 7. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg). Nettoverdiens t vom Umsatz sehr schwankend, namentlich mit Rücksicht auf etwaige Unterbietungen. Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes, Bei Errechnung des Umsatzes zu berücksichtigen: Material und Löhne. Bei Neubauten wird im allgemeinen !/s auf Löhne und ”s auf Material entfallen; bei Umbauten und Reparaturen schwer, Anhaltspunkte zu geben, da die Menge des gelieferten Materials in den Einzelfällen ganz verschieden; sei es, daß der Bauherr selbst liefert oder mehr oder weniger Altmaterial verwandt wird. Immerhin als Anhaltspunkt mindestens das 2'/fache der gezahlten Lohnsumme als Umsatz. 8. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau). Reingewinn in %% a) Landesfinanzamt : des: Umsatzes 1. ohne Gehilfen . . 0.0. + 4 60—70 oder Meisterlohn + 10—12% 2. als Bauunternehmer . . Zuschlag ...0]. b) Handwerkskammer Augsburg: I. ohne Gehilfen .....-2. als Bauunterrehmer . . . - 40—60 2.10 oder Meisterlohn +—3—10% Zuschlag