Schneider, Schneiderinnen 22, Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg). Der Nettogewinnsatz ist ganz verschieden, je nachdem ob a) der Schneider den Stoff selbst liefert, b) ihn zugebracht erhält oder 2) ob der Scheider in der Hauptsache Kleider repariert (Flickschneider). Der Nettogewinnsatz betrug in allen Geschäftslagen: zu a) 10—20 % des Umsatzes zu b) 25—30°% % zu c) 60—75 % » Von der Gewerbekammer sind vorgeschlagen worden: Zu a) 10—20 %, zu b) 20—25 %, zu c) 50—65 °% des Umsatzes. Die Gewerbekammer führt weiter aus: Die Geschäftslage im Schneidergewerbe war außer- ardentlich schlecht. Zahlreiche Betriebe waren kaum zu '/s bis zur Hälfte Deschäftigt. Bei voll- beschäftigtem Betrieb betragen die Unkosten im Schneidergewerbe, immer auf den Lohn berech- net, 70—75 %. 23. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg). ; a) Landesfinanzamt : Mit Stofflieferung AA 30—40 Ohne » . 60—70 b) Handwerkskammer Kaiserslautern: Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl A 2 3 4 5 Ohne Laden 45 39 33. 27 21 15 Mit nr 36 30 24 19 13 — Reingewinn in 9% vom Umsatz XXXVIII. Schneiderinnen. L. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin). Aufgestellt von der Hwk. Berlin: Rohverdienst Reinverdienst in % vom Umsatz , 70-—80 25—45 2. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden). Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt : Gewinnsatz vom Umsatz in % Hausschneiderinnen . . . ++. 70 Schneiderinnen mit Werkstatt . 20-—40 (Vergl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128. I. E. 1110 vom 25. 3. 1927 ım Schluß des Heftes.) 3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk d. Hwk. Darmstadt). Is ohne Stofflieferung: Alleinmeister . .. 2. +++ + + Meister mit 1—2 Gehilfen . . .- Reingewinn in vom Umsatz 50—70 40—50 % 17