Schornsteinfeger, Schuhmacher Der Durchschnittsreinertragssatz nach dem Abzug der Sonderleistungen beträgt in der Regel 25 bis 30%. Dieser Satz ist in folgendem Aufbau des Umsatzes, der ähnlich mit. nur geringen Ab- weichungen überall anzutreffen ist, begründet: Umsatz=Gesellenlohn (450% des Gesellenlohnes für Lehrlingshaltung) 100% des Gesellen- (ohnes an Geschäftsunkosten + 750 4%. behördlich geregelte a (Verordnung des sächsischen Ministeriums des Innern vom 30. Januar 1925 — Nr. 26 711 Br. 7/24 — Orts- statutarische Regelungen — Verbandssatzungen) + 25 bis 35% des Umsatzes als Gewinn. Der Umsatz baut sich zahlenmäßig wie folgt auf: Umsatz 00 10000 A, Werbungskosten: Gesellenlohn . . . 2600 A t Lehrlingshaltung . 1350 „ — Unkosten .... 2600 „ 6550 AM Sonderleistungen .. 750 „ 7300 „ 7300 WR .00004°4 2700 AM Gewinnsatz: = 10000 AM: 2700 A = 27°. Bei einem Kehrbezirk mit 1 Gesellen ohne Lehrling: Umsatz + 0000 Werbungskosten: Gesellenlohn . . . 2600 AM. + Unkosten .... 2600 5200 PM. + Sonderleistungen . 750 „ 5950 AM 5950 „ 2700 .. N Gewinnsatz: 8650 Z% : 2700 = 31%. (Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen Hand- werks vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.) XL. Schuhmacher. l. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin). ° Von der Hwk. Berlin aufgestellt: Rohverdienst Reinverdienst in °% vom Umsatz Betriebe ohne Gehilfen .'‘. 40—50 30—40 „ mit „ .. 40—50 10—15 Schuhwarenhandel ... . 20—30 6—10 "Dem Handel mit Luxusschuhwaren entstanden im Jahre 1926 oroße Koniunkturverluste.) 2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin und Frankfurt a. O.). Von der Hwk. Berlin aufgestellt: - Rohverdienst in 9% vom Umsatz 50—60 Schuhmacher ......0.0.+4 4 a) Flickschuhmacher .... + + +. b) Schuhwarenanfertigung i. Kleinbetrieb Schuhwarenhandel 2.2.2.2... 0 0 3545 20—30 | 23