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        <title>Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927</title>
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            <idno>1761769383</idno>
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  <text>
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      <div>
        <pb n="1" />
        für die Eir" &amp;gt; menstever /eranlagung
der nichfbuchführenden Handwerker
Im Frühjahr 1927

ZUSAMMENGgESIEIN und herausgegeben
von dergemeinsamen Geschäftsstelle des
Deutschen Handwerks- und. Gewerbe.
kKkammerfages und des Reichsverbandes
des deutschen Handwerks ;

19556
B

1193

HANNOVER
1% DB x Bw
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für die Einkommensfeuerveranlagung
der nıchfibuchführenden Handwerker
ım Frühjahr 1927

Zusammengestellt und herausgegeben
von dergemeinsamen Geschäftsstelle des
Deutschen Handwerks- und Gewerbe
kammertages und des Reichsverbandes
des deutschen Handwerks

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HANNOVER
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        <pb n="3" />
        Für die Veranlagung der nichtbuchführenden Handwerker und Gewerbetreibenden! zur
Einkommensteuer für 1926 (Frühjahrsveranlagung 1927) haben .sich die Finanzämter in
weitem Umfange der Hilfe sogenannter Richtsätze. für die Ermittlunng des steuerpflichtigen
 Einkommens bedient. Die von den einzelnen Landesfinanzämtern für das Handwerk
 aufgestellten Sätze sind in der nachfolgenden Zusamenstellung auf Grund der von den
deutschen Handwerks- und Gewerbekammern beigebrachten Unterlagen wiedergegeben. Die Zu-3ammenstellung
 zerfällt in einen fachlichen Teil(Seite 3 bis 154) und einen Anhang (Seite 154bis 168).
Der fachliche Teil ist gegliedert. nach 48 Handwerkszweigen in alphabetischer Reihenfolge und
innerhalb derselben nach den einzelnen Landesfinanzämtern, soweit sie Richtsätze für das betreffende
 Handwerk aufgestellt haben. Der Vollständigkeit halber sind zum Teil auch die Vorschläge
der Handwerksorganisationen aufgenommen worden. Der Anhang enthält einige Rundverfügungen
und Anweisungen von Landesfinanzämtern (Kassel, Darmstadt, Hannover, Karlsruhe, Königsberg, Stuttgart)
 über die Handhabung der Richtsätze sowie je ein Merkblatt des Landesausschusses und der Landesfachverbände
 des sächsischen Handwerks, Dresden, und der Arbeitsgemeinschaft des Württembergischen
 Handwerks, Reutlingen, zur F rühjahrsveranlagung 1927,
In der Zusammenstellung sind die Landesfinanzämter Oldenburg und Unterweser (Sitz Bremen)
nicht mit aufgeführt. Das Landesfinanzamt Oldenburg hat Richtsätze für die einzelnen Handwerkszweige
 nicht aufgestellt. Die Gewerbekammer Bremen hat mitgeteilt, daß sie nach langwierigen
 ergebnislosen Verhandlungen darauf habe verzichten müssen, dem Landesfinanzamt solche
Richtsätze vorzuschlagen, und sich darauf beschränkt habe, Sachverständige für die Unterstützung
der Finanzämter bei der Beurteilung von Einzelfällen zu benennen.
Der Hauptzweck der Zusammenstellung ist, den Handwerksorganisationen für die zukünftigen
Verhandlungen mit. den Finanzämtern wegen der Einkommenbesteuerung der nichtbuchführenden
Handwerker genaue zahlenmäßige Unterlagen an die Hand: zu geben.

Hannover, Prinzenstraße 20, im November 1927.

Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag,
Reichsverband des Deutschen Handwerks.
        <pb n="4" />
        Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Verzeichnis der
T

Tandwerkszweige
2 NEE
}ildhauer, Steinmetze, Steinsetzer, Steinhauer, Holzbildhauer, Grabmalgewerbe
3Zöttcher, Küfer ...... SA
Zuchbinder ....0.......
Zuchdrucker . . 0000000000004. 00
3Zürsten- und Pinselmacher ... ..
Dachdecker ...0.0000.0000 4
Urechsler ...000000.000.000.0. 0 04
Elektroinstallateure, Elektrotechniker .
Weischer . ..0.0000000.00.0. 4044
Friseure 20.
5alvaniseure und Gürtler. . ..
Gerber . ... 4
Glaser...
GTaveure 2
Juweliere, Gold- und Silberschmiede .
Klempner, Installateure .... .-Konditoren
 . . 2.0 0
Korbmacher . ...00.0000000.00. 40 004
Kupferschmiede ..... 0... 4
Kürschner . . 0.0.0000. 4
Maler ...
Maurer + 2
Mechaniker (Fahrräder, Nähmaschinen)
VMesserschmiede und Schleifer. ...
Müller ......
Mützenmacher . .. 0.0...
Ofensetzer und Töpfer (Hafner) .
Optiker +... 0.0.04.
Photographen .....
Putzmacherinnen, Modistinnen . ....
Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer
Seiler ..0.......
Schirmmacher .....
Schlosser ......
Schmiede .......
Schneider... ....
Schneiderinnen ....
Schornsteinfeger . . .
Schuhmacher .....
Stellmacher (Wagner) .
Straßenbauer (Pflasterer)
Stukkateure . ....
Tischler ......
Uhrmacher 0000
Wäschereien und Färbereien (Plättereien)
Weißnäherinnen ...
.. Zimmerer . 2.

+

Anhang
Rundverfügung des Landesfinanzamtes Kassel, vom 25. 3. 1927
Darmstadt vom 4. 5. 1927 .
Hannover „ 9.3.1927 .
Karlsruhe (ohne Datum) ..
» » Königsberg, vom 21. 2. 1927
(betr. Tischler, Stellmacher, Schlosser und Schmiede)
Rundverfügung des Landesfinanzamtes Königsberg, vom 15. 2. 1925
(betr. Bäcker und Fleischer)
Rundverfügung des Landesfinanzamtes Stuttgart, vom a . 2
Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft des Württ. Handwerks vom 17. 5. 1927 ....
» des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen Handwerks.
 vom Mai 1927. .

» # n 2. /

Seite
2
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5
‘10
17
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23
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%
3
33
16

50)
150
150

154
155
155
158
159

161

162
163
165

167
        <pb n="5" />
        I. Bäcker

1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk d. Hwk. Berlin).

Reingewinn vom Umsatz
Für Groß-Berlin .. - x 9— 14%
2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk d. Hwk. Berlin und Frankfurt/O.).
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Reingewinn in
% vom Umsatz

Landbrothäckereien, die Brot mit
10% an Wiederverkäufer abgeben
Brotbäckereien ... +. +.
Ladenbäckereien für Brot- und
Weißgebäck . . .-b)
 Von der Hwk. Berlin aufgestellt:
Rohgewinn an 1 Dz,
a) Roggenmehl 12—17
bh) Weizenmehl 33—42 AM
3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk d. Hwk. Breslau, Liegnitz).
a) Vom Landesfinanzamt Breslau aufgestellt:
Rohverdienst in % vom Umsatz.
1. Brotbäckerei. ....... .28—30
2. Semmelbäckerei ..... . .38—44
b) Aufgestellt v. d. Hwk. Breslau.
I. Einteilung der Betriebe.
Will man die verschiedenartigsten Bäckereibetriebe in wenige große Gruppen zusammenfassen.
 so dürfte folgende Einteilung empfehlenswert sein:
Gruppe 1: Vorwiegend Brotbäckerei, .
Gruppe 2: Brot-, Weiß- und Feinbäckerei,
Gruppe 3: Bäckerei mit kleiner Konditorei und Kaffeeausschank.
Die Kalkulationsberechnung wird ergeben, daß für diese einzelnen Gruppen verschiedene
Verdienstsätze zu errechnen sein werden.
Il. Möglichkeiten der Umsatzerrechnung.
Als Möglichkeiten der Umsatzerrechnung kommen nur zwei Wege in Betracht. Einmal kann
man die Höhe des Umsatzes ziemlich genau nach der Menge des verbrauchten Mehles er-;echnen,
 wie aus der unten folgenden Kalkulation hervorgehen wird. Außerdem dürfte es sich
in Zweifelsfällen auch hier empfehlen, auf ein Gutachten von Fachleuten, die von der Innung
oder dem Landesverbande benannt sind, zurückzugreifen.
IL Brutto- und Reingewinnerrechnung.
Nachdem einmal die Höhe des Umsatzes festgestellt ist, läßt sich die Höhe des Bruttoyewinns
 und des Reingewinns nach folgenden Aufstellungen berechnen. Die Verdienstsätze sind
verschieden zu errechnen, je nachdem es sich um Brotherstellung, Semmelherstellung oder Feinbäckerei
 handelt.
Bei der Brotbäckerei lautet die Kalkulation folgendermaßen. Zunächst für Provinzbäckereien.
Die Provinzbäckereien sind dadurch charakterisiert, daß sie im Gegensatz zu Großstadtbäckereien
fast ausschließlich 60% iges Brot herstellen. Der Durchschnittspreis für ein 4 Pfd. Brot betrug
im Jahre 1926: in der Provinz 65 Pfg, Der Erlös aus einem Ballen Roggenmehl beträgt
42.90 MM. = 66 Brote.
        <pb n="6" />
        Bäcker

Diese 42.90 A. verteilen sich in der Gewinnrechnung wie folgt:
Materialkosten:
1 Ballen Roggenmehl ........... .30.— IM
3 Pfd. Salz... .. B . KK % .—.18 ,
212. Streumehl . —.25
100 1] Wasser . . 05
Abtrag . ... 10,
30.58 AA

Jie nebenstehende Aufstellung
Jürfte jeder Nachprüfung stand-1alten,
 und zwar einmal, weil
zewisse Posten noch garnicht
angesetzt sind, wie z.B. Auszaben
 für Reparaturen, Zinsen,
Aabatte und Verluste durch
Altbackenwerden und Steigen
der. Mehlpreise. Im übrigen
3ind diese Sätze von der Stadtverteilungsstelle
 errechnet und
in der Zwangswirtschaft unter
Hinzuziehung von Gewerkschafts-
 und Verbrauchervertretern
 von der Reichsgetreidestelle
 anerkannt worden.

Erlös : . 0.0.0.0 ‚42.90 PM,
Materialkosten .......3058
Bruttonutzen . 12.32 RA.— 28% d. Ums.

Werbungskosten:
Lohn 6 Std. a 60 Pfg. ... 3.60 A%
Kohle 80 Pfd. ....... 104,
Holz 10 Pfd. ........—20 ,
Licht und Kraft 1!% KW. . .—.60 „
Miete ...........0 1—,
Verkaufsspesen 25%, des Lohnanteils.
 .........—90,
Unproduktive Ausgaben (Bereinigung,
 Beheizung, gewerbl.
Vers.) 1% des Umsatzes .—43
Soziale Lasten 10% der ges.
Löhne ..........—45,
Abschreibungen 1% d. Ums.. —.43 ,
Gewerbesteuer .......—30 3
Umsatzsteuer %4°/ d. Umsatzes —.32
9.27 RM. —
Bruttonutzen . . ... 1232 PM,
Werbungskosten . . —_- 927
Reinverdienst . 3.05 PM. — "79% d. Ums.

‚In der Großstadt werden zwei verschiedene Sorten Brot
gebacken und zwar 60% iges und 70% iges Brot. Hier stellt
sich die Kalkulation wie folgt:

Erlös ie Ballen Roggenmehl 60%: 66 Brote a 70 Pfg, — 46.20 AM
70%:66 „ a58 „ —3828 .

Materialkosten:
1 Ballen Roggenmehl 60% 31.— AM 70% 29.— RM
3 Pfd. Salz. .... —18, —18 ,
2! Pfd. Streumehl . —25 , —25
100 1 Wasser. .. . —.05 —.05
Abtrag ... 2... —.J0,, —.10 ,
31.58 AM, 29.58 AH.
        <pb n="7" />
        Bäcker

Erlös 2.0.0.0... . = 46.20 AM, 38.28 PM.
Materialkosten ......31.58 29.58
14.62 PM. 8.70 RM.
=— 31% d. Ums. = 22% d. Ums.

Werbungskosten:
Lohn 6 Std. a 60 Pfg. .... . 3.60 PM,
Kohle 80 Pfd. ......... L15,
Holz 1L0Pfd. ...0.0.0.00.0.—22.
Licht und. Kraft 1!2KW.... ..—60
Miete 2.000.000... 1L—,
Verkaufsspesen25 % d.Lohnanteils —.90 ,,
Unprod. Ausgaben (Ber. Beh. gew.
Vers.) 1% des Ums.. ..: .—46 —.38
Soziale Lasten 10% der ges. Löhne —.45 „ —45
Abschreibg. 1% d. Ums. ....—46 38
Gewerbesteuer. ........-—30, 30
Umsatzsteuer %4%% . ... 0... .—30 —29 ,
9.50 AH. 9.28 PM.
20% des 24% des
Umsatzes Umsatzes
609% 70%)
. 14.62 AM. 8.70 AM
„9.50 9.28
10 E22 Verl. —.58 PM,
= 11% des Umsatzes

Während in der Provinz die
‚eine Brotbäckerei 7%, Reinzewinn
 abwirft, können wir
ın der Großstadt im Durchschnitt
 denselben Satz zu
srunde legen undzwar handelt
3 sich bei 2/s der hergestellten
Brote um 60% iges Brot und
ei einem Drittel um 70% iges
3rot, sodaß also im Endergebnis
auch ein 7° iges Reingewinn
zugrundezulegen ist.

Bei der Semmelbäckerei ergibt sich folgende Kalkulation:

A) Provinz
Erlös je Ballen Weizenmehl — 1600 Semmeln zu 90 g Teiggewicht.
1000 Semmelna 5 Pfg. ... 0.0.00... = 50.— PA
600 Semmelna 4 „, (an Hotels, Bäudler pp.) = 24.— „
Erlös: 74.— AM,

Materialkosten: .
l Ballen Weizenmehl
5 Pfd. Hefe...
3 Pfd. Salz. .
4. Pfd. Zucker
250 g Diamalt
100 Ltr. Wasser
Abtrag .

42.— PM,
2.— ”„
—.18
20
40) »
5 &amp;gt;
„10,
45.97 PM.

Erlös 2020000000000 Tv— RM,
Materialkosten... . .1%597 „
Bruttonutzen . . :; . ..28.0324=— 37% des Umsatzes.
        <pb n="8" />
        Bäcker

Verbungskosten:
Lohn 10 Std. a 60 Pte.
Kohle 1 Zir. .....
Holz 15 Pfd. ......
Licht und Kraft 2 KW.
Miete 0000000000000
Verkaufsspesen 50% des Lohnes . ....
Unprodukt, Ausgaben: (Bereinig., Beheiz., gew.
Vers.) 1% des Umsatzes ........ 080,
Soziale Lasten 10% sämtl. Löhne ..... 090
Abschrhbg. und Rücklage 2% des Umsatzes . 1.60 ,,
Gewerbesteuer ...... . 0.60 „
Umsatzsteuer 34% 2.0.0... .. 060
18.90 AM.
Bruttonutzen. ....... 2803 A%
Werbungskosten ...... 18.90 ,
Reinverdienst .... 0... 9.13. 2 -—1249% d.Ums.

25% des Umsatzes.

B) Großstadtbäckereien.
Erlös je Ballen Weizenmehl = 1600 Semmeln a 90 g Teiggewicht.
800 Semmeln a 5 Pfg. 2.0.0000. .40— PM
300 Semmeln a 4 Pfg. (an Hotels, Bäudler pp.) 32.—
Erlös ... 2 T2— RM.

Damit ist die Reingewinnrechıung
 für die beiden Hauptinnahmequellen
 des Bäckerei-‚ewerbes
 gegeben. Bezüglich
ler Feinbäckerei wird man
agen können, daß 10% des
Weizenmehlverbrauches auf die
derstellung von Kuchen entällt,
 und es wird mit einem
ieinverdienst von
13—15%

Waterialkosten:
L Ballen Weizenmehl .
5 Pfd. Hefe . .
3. „ Salz ...
41. Zucker .
250 g Diamalt .
100 1 Wasser
Abtrag .

12.— PM.
2—
0.18
1.24,
0.40
0.05
0.10
45.97 RM.
Erlös 2 .000000000000000004 72— PM
Materialkosten. . ..... 45.97 ,
26.03 A = 38% d. Ums.
Werbungskosten:
Lohn 10 Std. a 60 Pfg.
Kohle 1 Ztr. ....
Holz 20000
Licht und Kraft 2 KW .
Miete 10
Verkaufsspesen 50% des Lohnes .....
Unprodukt. Ausgaben (Bereinig., Beheiz.. gewerbl.
 Versich.) 1% des Umsatzes. . ..
Soziale Lasten, 10% sämtl. Löhne... ..
Abschrbg., Rücklage 2% des Umsatzes. . .
Gewerbesteuer , . .. -
Imsatzsteuer 3409/ _

zu rechnen sein,
Zezüglich eines Kaffeeauschanks
 wird man vielleicht mit
nem Reingewinn von 15 bis
‚8% aus dem Kaffeeausschank
‚echnen können.
e nachdem also ein Betrieb
liese 4 Erwerbsarten enthält,
vird aus einer Zusammenetzung
 der Reingewinnprozentätze
 der einzelnen Betriebseile
 ein Gesamtdurchschnittszerdienst
 für den ganzen Beieh
 zu errechnen sein.

0.80
0.90 „
1.60 „
. 0.60
0000.00 060
19.05 AA

+

26% des Umsatzes.
        <pb n="9" />
        Bäcker

Bruttonutzen . ..... . 2603 Z%
Werbungskosten .....1905
Reinverdienst . . x... 698 PM = 12,5% d. Ums.

4. Landesfinanzamt Kassel. (Bezirk .d. Hwk. Kassel, Wiesbaden)

a) vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt:

Gewinnsatz vom Umsatz
Brot- und Feinbäckerei . . . . . 15—18 v.H.
Feinhbäckere1 200920—925 vH.

b) Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle in Frankfurt und Coblenz
(für Kreis Wetzlar) aufgestellt:
&amp;amp;Zemischter Betrieb
Alleinbetrieb .. 2. 0.0.0.0...
1 Gehilfe . 0.0.0.0...
2 Gehilfen . .-.
Grösserer Betrieb. . . . vn
Bei reinen Brotbäckereien: !/s niedriger
Bei reinen Weißbäckereien: !/s höher.

Viederverkauf und Fernverauf
 durch Fuhrwerk ist nicht
jerücksichtigt.
Vergl. Schreiben des Landesmanzamts
 Kassel — 26/128.
. E. 1110 — v. 25. 3.27 am
Schluß des Heftes.)

5. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmeatadt)

Reingewinn
im % v. Umsatz
Reine Brot- und Semmelbäckerei:
Oroßbetrieb. ......00... . 10—12
Mittlerer Betrieb ......... . 12—15
Kleinbetrieb .....00... 1. 15—20
o) Brot- und Feinbäckerei .. ... .10—25
+) Reine Feinbäckerei (Konditorei) . . 2530

1)

Die Sätze für b und c kommen
nur dann in Frage, wenn ein
nennenswerter Teil des
Umsatzes auf Feingebäck oder
Konditoreiwaren entfällt,
(Vgl. auch hierzu die Anmerkungen
 am Schluß des Heftes
„Anlage zu I. 17532 vom 4. 5.
A. Landesfinanzamt Darmıtadt).


6. a) Landesfinanzämter Dresden und Leipzig. (Bezirk der Gk. Dresden. Zittau. Chemnitz.
Leipzig, Plauen.)

\lleinbetrieb . . . .
Lehrlingsbetrieb . . . .
Mittlerer Gehilfenbetrieb .
Arößerer

Reingewinn-Richtsatz
in % vom Umsatz

16—22
15—20
12—20
10.— 16

Vorwiegend Fein- und Weißäckereien
 liegen an den oberen
Grenzen und darüber. Vorwiezend
 Brotbäckereien liegen an
len unteren Grenzen und darunter.
        <pb n="10" />
        Bäcker

b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Verband sächsischer‘ Bäcker-Innungen
Saxonia“.

Allein- und Lehrlingsbetriebe ......
Betriebe mit 1 Gehilfen .. .

12—18%
10—15%
8—12%
6—9%
58%
59%

7

z
üher

7. Landesfinanzamt

Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf).

Weiß- und: Feinbäckereien er-'eichen
 in der Regel die oberen,
}rotbäckereien die unteren
‚renzen der Richtsätze.
Vgl. Schreiben des Landesvusschusses
 und der Landes-"achverbände
 des sächs. Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß
des Heftes.)

Bruttoverdienstsatz Nettoverdienstsatz
30—45% 10—25 9%

BB.

Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück. Stadthagen).

Durchschn.
. erlös für
Durchschn. Weißbrot
weizen- aus 1 Dztr.
mehlpreis Weizenper
 Drtr. mehl
1.1.—31.3. 24,20 A 328.20 AM 45.15 AM 81.15 A
14.—30.“ 30.50 41.50 46.75 82.75
1.7.—305 3235 , 43.35 46.85 82.85 „
i.10.—31.12. 35.40. 46.40 .. 47.25 83.25 ..

Merkblatt. Auszugehen ist von
ler Menge des eingekauften
Mehles. Der Bruttoaufschlag
uf denEinkaufspreis ergibtsich
ws der nebenstehenden Auf-;tellung
 über den Durchschnittstoggen-
 und Weizenmehl-Preis
ınd Durchschnittserlös aus 1dz.
Aoggenmehl und 1 dz Weizen-CET
 für das Jahr 1926:

Zum Vergleich folgt die entsprechende Aufstellung für das Jahr L925:

1925

—
- €
1.7 —

iLU.-51.



Durchschn.
Durchschn. erlös für
Durchschn. erlösf.Brot Durchschn. Weißbrot
roggen- aus 1 Dztr. Weizen- aus l Dztr.
nehlpreise Roggen- mehlpreise Weizenver
 Dztr. mehl per Dztr. mehl
38.85 AM. 50.85 PM 45.35 AM 83.35 PM,
27/40 „ 46.40. 40.85 „ 78.85
15 43.15 3085 77.85
51005 2 3935 40.75 .. 78.75 ..

Beide Aufstellungen stammen vom Bäckeramt Hannover.
Die Richtigkeit der eingesetzten Zahlen ist von einem zuverläßigen Sachverständigen
bestätigt worden.

Wie sich aus den Aufstellungen ergibt, ist im Jahre 1926 der Bruttogewinn beim Roggen:
mehl um 1.— 4 (11.— A gegen 12.— A), beim Weizenmehl um 2.— AM, (36.— AM gegen
38.— Ri.) geringer als im Jahre 1925. Diese Verringerung des Bruttogewinns, die sich naturzemäß
 erheblich auf den Nettogewinn auswirkt, wird von dem Verbande einmal darauf zurückgeführt,
 daß angeblich im Jahre 1926 der Verbrauch an Weißbrot erheblich zurückgegangen und
infolge des dadurch eingetretenen Konkurrenzkampfes die Gewinnspanne verringert sei. Ebenso
        <pb n="11" />
        Bäcker

sei der Verbrauch an Roggenmehl infolge der starken Erwerbslosenzahl zurückgegangen. Die
steigenden Mehlpreise hätten weiterhin keinen vollständigen Ausgleich durch Steigen der Verkaufspreise
 finden können. Während im Jahre 1925 im allgemeinen noch mit einer Reingewinnspanne
von 15—20 % gerechnet werden konnte, sei daher im Jahre 1926 der NEW
a) zn Betrieben, die im wesentlichen Brot und weniger Weiß- und Feinbrot herstellen,
auf 7—10 %,
b) bei Betrieben, die zur Hälfte Weiß- und Feinbrot herstellen, auf 10—12 %,
c) bei Betrieben, die im wesentlichen Weiß- und Feinbrot und daher weniger Brot herstellen,
auf 12—15 °% des Umsatzes gesunken. ;
Diese Angaben sind imallgemeinen von einem zuverlässigen Sachverständigen bestätigt mit
der Maßgabe, daß als untere Grenze statt 7 % 8 % anzusetzen sind. Es ist Aut abe der Finanzimter,
 durch Überprüfung von einzelnen Betrieben festzustellen, ob die Angaben des Verbandes
für den Finanzbezirk zutreffend sind. So wird z. B. in ländlichen Bezirken der Einfluß der
Arbeitslosigkeit jedenfalls nicht von einem derartigen Einfluß sein, wie in städtischen Bezirken.
Nur dort, wo die Betriebsprüfungen die Angaben des Verbandes bestätigen. sind die angegebenen
 Gewinnsätze zu benutzen.
Als weiteren Anhalt für die Errechnung des Einkommens und Umsatzes füge ich eine von
dem Verbande gefertigte Aufstellung bei, die das Einkommen in Bäckereibetrieben nach Zahl
der beschäftigten Arbeitskräfte abstuft. Die Einsetzung dieser Zahlen hat naturgemäß auch zur
Voraussetzung, daß die niedrigen Reingewinnsätze, wie oben ausgeführt, zutreffen.
Mittels dieser Einkommenszahlen läßt sich auch der anhand des Einkaufspreises zuzüglich
Bruttoaufschlag errechnete Umsatz nachprüfen. Das in der Anlage angegebene Einkommen ist
mit der Zahl zu vervielfältigen, die sich aus dem Gewinnsatz ergibt, der bei den obigen 3 Betriebsarten
 angegeben ist. Nimmt man z.B. einen Betrieb mit 1 Gesellen und 1 Lehrling (Nr. 5
der Aufstellung) der im wesentlichen Brot und weniger Weiß- und Feinbrot herstellt, so gelangt
man zu einem Umsatz von ungefähr 36000 A% (12 X 3000 AM).
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
 Hannover vom 9. März 1927).

Anlage.

Der Gewinn des Meisters für seine Person ist gestaffelt je nach der Zahl der Personen,
lie er beschäftigt, dagegen ist der Zuschlag auf den Meistergewinn für Lehrlinge und Gesellen
ohne Rücksicht auf die Zahl der beschäftigten Gesellen und Lehrlinge einheitlich festgelegt und
zwar für einen Lehrling 10 % eines selbständigen Gesellenlohnes, für einen Gesellen 25 %
eines selbständigen Gesellenlohnes. Zur besseren Übersicht geben wir nachfolgende Aufstellung.
Der selbständige Gesellenlohn betrug im Jahre 1926 durchschnittlich 2 200.— AM,
L. Ein Meister, der allein arbeitet, hat einen Verdienst in Höhe von 80° eines
selbständigen Gesellenlohnes . . 00000 1760.— RM,
Ein Meister, der mit einem Lehrling arbeitet, hat für sich einen Verdienst
von 80%, eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 10%, für einen
Lehrling — 90 % selbständigen Gesellenlohnes .... 0.0.0.0... 1960.— PM
Ein Meister, der mit zwei Lehrlingen arbeitet, hat für sich einen Verdienst
von 90% eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 20%. für zwei ;
Lehrlinge — 110° eines selbständigen Gesellenlohnes ........., 2420.— AM
Ein Meister, der mit einem Gesellen arbeitet, hat für sich einen Verdienst
von 90 °% eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 25 °% für einen Gesellen
— 115% eines selbständigen Gesellenlohnes . .....0.000.000000.004 4
in Meister, der mit einem Gesellen und einem Lehrling arbeitet, hat für sich
änen Verdienst von 100% eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 35°% für
einen Gesellen und einen Lehrling — 135%. eines selbständigen Gesellenlohnes
Ein Meister, der mit einem Gesellen und zwei Lehrlingen arbeitet, hat für
sich einen Verdienst von 100%, eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich
45% für einen Gesellen und zwei Lehrlinge — 145% eines selbständigen
Gesellenlohnes + 20. NUR RR
Ein Meister, der mit zwei Gesellen arbeitet, hat für sich einen Verdienst von
120 % eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 50% für zwei Gesellen
— 170% eines selbständigen Gesellenlohnes. ......0.00...
        <pb n="12" />
        Bäcker

Ein Meister, der mit zwei Gesellen und m Lech arbeitet, hat für sich
zinen Verdienst von 140% eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 60 %
für zwei Gesellen und einen Lehrling — 200% eines selbständigen Gesellenlohnes
Ein Meister, der mit zwei Gesellen und zwei Lehrlingen arbeitet, hat für sich
zinen Verdienst von 170 % eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 70 %
ür zwei Gesellen und zwei Lehrlinge — 240 °% eines selbständigen Gesellen-OhNES
 ı
Zin Meister, der mit drei Gesellen arbeitet, hat für sich einen Verdienst von
220 % eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 75% für drei Gesellen
— 295% eines selbständigen Gesellenlohnes . .... 1.0.00 Wi
%in Meister, der mit drei Gesellen und einem Lehrling arbeitet, hat für sich
nen Verdienst von 250% eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 85 %
‚ür drei Gesellen und einen Lehrling — 335 °% eines selbständigen GesellenlOhnes
 . 20200
Kin Meister, der mit drei Gesellen und zwei Lehrlingen arbeitet, hat für sich
einen Verdienst von 280 % eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 95 9%
für drei Gesellen und zwei Lehrlinge — 375 °% eines selbständigen Gesellenlohnes
 . 20
Kin Meister, der mit vier Gesellen ‚arbeitet, hat für sich einen Verdienst von
330% eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 100% für vier Gesellen
— 430% eines selbständigen Gesellenlohnes . . 0.00
Ein Meister, der mit vier Gesellen und einem Lehrling arbeitet, hat für sich
nen Verdienst von 360 % eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 110%
ür vier Gesellen und einen Lehrling — 470 °%. eines selbständigen Gesellen-OhneS
 © 2
un Meister, der mit vier Gesellen und zwei Lehrlingen arbeitet, hat für sich
nen Verdienst von 390 % eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 120 %
A vier Gesellen und zwei Lehrlinge — 510 °% eines selbständigen Gesellen-OANES
 £ eK
ın Meister, der mit fünf Gesellen arbeitet, hat für sich einen Verdienst von
40 °% eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 125% für fünf Gesellen
— 565 °% eines selbständigen Gesellenlohnes ; .. 0. EL RA
Sin Meister, der mit fünf Gesellen und einem Lehrling arbeitet, hat für sich
nen Verdienst von 470 % eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 135 %
ür fünf Gesellen. und einen Lehrlinz — 605% eines selbständigen Gesellen-Johnes
 . 2ER
Ein Meister, der mit fünf Gesellen und zwei Lehrlingen arbeitet, hat für sich
einen Verdienst von 500 % eines selbständigen Gesellenlohnes, zuzüglich 145 %
für fünf Gesellen und zwei Lehrlinge — 645 9% eines selbständigen Gesellenlohnes
 &amp;gt; + 2er RR RER RR a 14190.— 2
Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk d. Hwk. F reiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz für den Nettogewinn in %
10—12
12—15
‚5—20
6) Brot- und Feinbäckerei ...... 20—25
c) Reine Feinbäckerei (Konditorei) . .... .25—30
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).
10. . a) Landesfinanzamt Köln (Bezirk d. Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).
Umsatz in %
. 12—15
9—12
8—9
A—8

4400.— PM,

5280.— PM.

6490.— PM.

7370.— PA.

8250.— AM

9460.-— AM

10340.— AM

11220.— PM

12 430.— RM

13310.— AM

bis zu 10000.— AM
„ „ 20000.— „
;‚ » 30000.— ,
10000 —

ak
        <pb n="13" />
        Bäcker

Il. Berechnung von Nutzensätzen:
Den Berechnungen wurden in jeder Branche Betriebe zugrunde gelegt, in der Art und dem
Umfange, wie sie am häufigsten in Köln vorkommen.
Die prozentualen Sätze für Bruttonutzen, Geschäftsunkosten und steuerpflichtigen Reingewinn
sind berechnet vom steuerpflichtigan Umsatz. (Steuerpflichtiger Umsatz — Gesamtverkaufserlös
oder -einnahme, zuzüglich evtl. Eigenverbrauch.) VS
Bei den Bäckern wurde der ziffernmäßige Bruttogewinn ermittelt durch‘ Gegenüberstellung
von Jahresumsatz und Jahresausgaben für Materialeinkauf einschl. Nebenkosten.
Die Unkosten sind auf Grund von Belegen über tatsächliche Unkostenbeträge so angesetzt
worden, wie‘ sie in einem Betriebe mit dem zugrunde gelegten Umsatz unter Ausschluß aller
Sonderverhältnisse vorhanden sind.
Miete für Geschäftsräume wurde nicht berücksichtigt, sondern es wurde in allen Fällen anyenommen,
 daß eigene gewerbliche Räume vorhanden sind. Eventuell ermäßigt sich deshalb der
Reingewinn um die Miete für die gewerblichen Räume.
II. Zahlenmäßiges Ergebnis der Feststellungen:
Jahresumsatz... .0.0.00.000000004 0 40799.— PM.
Einkauf ...0.00.00.00000000000001 .25962.—
Bruttonutzen . ...0.0000000000040 4. 14837.— RM. =— 36,3%
Geschäftsunkosten . . . We 6422,— „ = 15,7%
Steuerpflichtiger Gewinn . ...... . 8415.— RM=— 20,6%
b) Handwerkskammern Köln und Trier,
Umsatz in %
„74 14—15
„0. 9—12
.. 8—9
6—8

c) Handwerkskammer Koblenz.
Umsatz in %
. . 13—16
10—12
8—10
6-—8

Bis zu 10000.— PM
2» 20000—
30000.— „
 40000.—

Bei reinen Brotbäckereien !/s
niedriger, bei reinen Weißbärkereien
 Vs höher.

”„”

11. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
Anhaltspunkte für die Bruttoverdienst Nettoverdienst.
Ermittlung des Umsatzes vom Umsatz vom Umsatz
Vgl. Vfg. vom 15. Febr. 33—40%% Zu gleichen
1925-1 D 6 zu Ta. Teilen Brot- und
Feinbäckerei 9—
13%, überwiegend
 Feinbäcke
rei 15—20%%.

Bei regelmäßigen größeren
Lieferungen z. B. an Kranken
häuser . usw.) Nettoverdienst
etwa 2—3°% geringer.

12. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Erfurt, Dessau, Halle, Magdeburg).
Vorwiegend Fein- und Weißbäckereien
 liegen an der oberen
Grenze und darüber.
Vorwiegend Brotbäckereien
iegen an der unteren Grenze
uınd darımter.

Durchschnittsbäckerei
        <pb n="14" />
        Bäcker

13. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Gk. Lübeck und Hwk. Schwerin).
Allgemeine
Rohverdienst Geschäfts- Reinverdienst
unkosten
in Prozenten vom Umsatz
L. Brotbäckerei(mitkeiner 40 28 12
oder. nur ganz geringer (bei Landbäckereien
Semmelerzeugung) mit eigenem Fuhrwerk)
bis herauf zu bis herab zu
32 ; 8
2. Gemischte Betriebe (Brotund
 Feinbäckerei) 45 ; 30 15

14. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
a) Vom Landesfinanzamt München aufgestellt:
Reingewinn in Hundertsätzen
 d. Umsatzes
15—20
20—25
25—30
45— 50

1. Brotbäckerei .....
2. Feinbäckerei . .
3. Konditorei...
4. reine Lohnbäckerei .
b) Von der Handwerkskammer Augsburg aufgestellt

Reineinkommen in % des Umsatzes
kleiner Betrieb. .... &amp;gt; 79
mittlerer Betrieb... ..
vrößerer Betrieb

7
19

A.

15. Landesfinanzamt Münster (Bez. d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsätze in % für den
Bruttogewinn Nettogewinn
7—10

10—12
12—15

Großbetrieb
(mehr als 50000 %%. Umsatz)
Mittelbetrieb
(20000 — 50000 AH Umsatz)
Kleinbetrieb
(unter 20000 A%. Umsatz)

a) reine Brotbäckererei

b) Brot- und Feinbäckerei 35
ec) reine Feinbäckerei 40

15—18
20—25
25—30 falls m. Cafe verbunden

16. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk d. Hwk. Bayreuth. Coburg, Nürnberg, Regensburg).
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Richtsatz in % für den
10--12
12--15
15—20
20—25
25-30

2) Brot- und Feinbäckerei. . ..
3) reineFeinbäckerei (Konditorei) .
9) Vom Handwerk aufgestellt:
Brothäckerei.

15—18
        <pb n="15" />
        Bäcker

17. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).

Rohgewinn Reingewinn
ho LO
30—35 6—10

Semmel und Kuchen 35—40 10—12
Gemischte Betriebe 30—40 8-12

Brot

Bei Alleinmeistern erhöhen
sich die nebenstehenden Reinverdienstsätze
 um 5 %.

13. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk d. Hwk. Altona, Flensburg).

Für größere Betriebe
»„ mittlere Betriebe
„  Kleinbetriehe

„00. 7—10%
‚+ + 10—15%
. 15—20 9%

Für Könditoren bis zu 5%
mehr.

19. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk d. Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).

30—50 % vom Umsatz.

"Einnahmen nach Abzug der
Materialbeschaffungskosten.)

Bemerkung der Hwk. Stettin;
Es ist zunächst festzustellen, ob es sich um eine reine Brot- und Semmelbäckerei handelt
mit einfacher Kuchenware oder um einen Betrieb, der mehr Kuchen herstellt als Brot oder Semmel.
Bei letzteren Betrieben wird die Verdienstspanne eine geringere sein. Außerdem ist zu berücksichtigen,
 daß der Reinverdienst bei Einnahmen aus dem Verkauf von Schokoladen nicht so hbedeutend.
 wie angenommen. ist.

20. Lande fr snzamt Stuttgart (Bezirk d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart,
m).

Richtsatz für den Nettogewinn in %
a) Brot- und Semmelbäckerei .......:... .10—20
b) Brot- und Feinbäckerei . ............. .20—25
c) Brotbäckerei. Feinbäckerei und Konditorei ... . . .925-—30

(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart I
Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927.)

ü
21. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk der Hwk. Gera. Meiningen. Weimar).

Reingewinn in %
vom Gesamtumsatz
19215

Betriebe mit vorwiegend Brotbäckerei
 liegen an der unteren
 Rahmengrenze, Betriebe
mit vorwiegend Fein- u. Weißdäckerei
 an der oberen Grenze
ınd darüber bis etwa 18%.

x
        <pb n="16" />
        Bäcker

22. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk Gk. Hamburg).

Bemerkung d. Gewerbekammer
Die Lage des Bäckergewerbes
war 1926 gegenüber 1925
wesentlich - schlechter, da die
Mehlpreise stark anzogen. Die
reise für Backwaren sind die
zleichen: geblieben, allerdings
ist das Gewicht der Backwaren
verringert worden, aber nicht
in dem Maße, wie die
Steigerung der Mehlpreise es
erfordert hätte. Es dürfte in
keinem Falle ein Verdienst
von mehr als 10 vom Nettoumsatz
 entstanden sein, selbst
nicht in den kleinsten Betrieben,
 wo der Meister persönlich
 mitarbeitet, ‚weil dort
wegen der geringeren Mehlmengen
 eine günstige Einkaufsmöglichkeit
 nicht so sehr vorhanden
 ist, wie in den größeren
Betrieben.
23) Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg). ;
a) Vom Landesfinanzamt Würzburg aufgestellt:
Reingewinn in Hundertsätzen
des Umsatzes
15—20
20—25
25—30
45—50

b) Von der Handwerkskammer Kaiserslautern aufgestellt :
Alleinmeister Meister zuzügl.
nachstehender Gesellenzahl
a 1 2 3 4
. %% Yo Yo %% %
14 11 8 6 5
19 15 12 9 8
24. Saargebiet.
l. Brot, Reinverdienst 9%.
(für Weizenbrot werden von dem Referenten 10 °/o vorgeschlagen; jedoch ist derselbe
 bereit, einen einheitlichen Durchschnittssatz für Korn- und Weizenbrot in Höhe
von 9% gelten zu lassen.)
Weißware, Reinverdienst 22%,
Durchschnittlicher Reinverdienst 13%.
(Blieskastel schlägt für Roggenbrot 9%, für Weizenbrot 10% und für Weißware
20% vor; dies ergäbe einen Durchschnittssatz von 13 9%.)
Von den oben verdienten Reinverdienstsätzen gehen noch ab die effektiv gezahlten
Löhne, Soziallasten und Mieten.
        <pb n="17" />
        II. Bildhauer
(Bildhauer, Steinmetze, Steinhauer, Holzbildhauer, Steinsetzer, Grabmalgewerbe)

1. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk d. Hwk. Darmstadt),

Reingewinn vom
Umsatz in %

Bildhauer ;
1. Herstellung von Grabdenkmälern .. .
2. Steinmetzarbeiten für Bauten. . ..
3. überwiegend Kunststeinherstellung
4, Holzbildhauerei . ....

25—30
20. 25
%- 30
10—15

Bei Submissionen ermäßigter
Satz.

(Vergl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage
zu I. 17532 vom 4. 5. 1927. Landesfinanzamt Darmstadt“.)

2. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf).

Bruttoverdienstsatz Nettoverdienstsatz
50—60 % 20—30%

3. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk d. Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).

Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst sowie nach
Kalkulationssätzen.

Richtsatz für den
Nettogewinn in °%

1. Bildhauerei ..........
(Steinmetzarbeiten) =... ...

2. Holzbildhauerei

25-20
2. 25
20- -30
10.—15

Herstellg. v. Grabdenkmälern.
Steinmetzarbeiten f.Bauten usw.
üiberwiegd. Kunststeinherstelle.

(Vergl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am
Schluß des Heftes.)

4. a) Landesfinanzamt Köln (Bezirk d. Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).

Steinmetzgeschäfte

Vorschläge für
Bruttonutzensätze
4097

b) Handwerkskammer Koblenz

Steinbildhauergewerbe . . .

. Durchschnittlich 8—10%%
        <pb n="18" />
        Bildhauer

5, Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes.
Bildhauer und Steinmetze Umsatz = 3—5 faches der fingierten Lohnsumme,
 wobei Meister gleich der bestbezahlten Gehilfenkraft zu
rechnen ist. Holzbildhauer: Umsatz = 1!/z—2faches der fingierten
Lohnsumme. Meister gleich bestbezahlter Gehilfenkraft. Stuckateure:
 Umsatz gleich 2—3faches der fingierten Lohnsumme.
Meister gleich bestbezahlter Gehilfenkraft. Lehrlinge im 3. und
4. Lehrjahr gleich !/s und !/z Gehilfenkraft. Lohn: Steinmetzgehilfe
 1.25 A#, Bildhauergehilfe 1.50 AM, Stuckateurgehilfe
1.30.24, Holzbildhauer Meisterlohn 1.75 — 2.— 4. stündlich.
Nettoverdienst vom Umsatz in %
7—192
Am 4
50—6€0
8.13

6. Landesfinanzamt München (Bezirk der

Hwk. Augsburg,
Reingewinn in %
des Umsatzes
Steinhauer und Steinbildhauer. ... 25-—30

München, Passau).

7. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Richtsatz in % für
den Nettogewinn

Bildhauerei [Steinmetzarbeiten]
Herstellung von Grabdenkmälern 20—28
Steinmetzarbeiten für Bauten etc. 16—25
überwiegend Kunststeinherstellung bis zu 30

8. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk d.

Bildhauerei [Steinmetzarbeiten] .

Holzhildhauer . .

Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Richtsatz in % für
____ den Reingewinn-25—30


20—25
20—30
1015

Herstellg. v. Grabdenkmälern.
Steinmetzarbeitenf.Bauten usw.
üiberwiegd. Kunststeinherstelle.

9. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk d. Hwk. Oppeln).

Rohgewinn Reingewinn
in % in %

Holzbildhauer:
a) Alleinmeister ......
b) .mit Personal . „
Steinsetzer . ”

65—80 35 —45
25—30 12-15
25 —30 10.15

A
        <pb n="19" />
        Bildhauer

10.

Landesfinanzamt Stuttgart -(Bezirk der Hwk. ‚Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen,
Stuttgart, Ulm).

Richtsatz für den Nettogewinn
Bildhauerei (Steinmetzarbeiten) . .25—30% ;
20—25°%
20—30%
.10—15%

Terstellung v. Grabdenkmälern
Steinmetzarbeiten f. Bauten etc.
überwiegend Kunststeinherstlg.

Holzbildhauerei ..... ;
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt
der Arbeitsgemeinschaft des Württ. Handwerks“ und die beiden
Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
[ Nr. 2071627 v. 14. 4. 1927 und 1 Nr. 2181227 v. 6.5. 1927.

11, Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Steinhauer, Steinmetzen: Nettogewinnsatz in °/ v.Umsatz
in allen Geschäftslagen
für reine Arbeitsbetriebe ohne Steinlieferungen
 . . ..0.0.00000000000040 4 + 15—25
für Betriebe mit Steinlieferungen . . . . .10—15

12. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
Reingewinn in °%
a) Landesfinanzamt. Würzburg des Umsatzes _
Steinhauer und Steinbildhauer . . .. . 25—30

b) Handwerkskammer Kaiserslautern.
Allein- Meister zuzügl. .nachst.
meister Gesellenzahl
1 2 3
30 25 20 15%

13. Ländesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesverband der Steinsetzmeister
und Steinbildhauer in Sachsen.
Steinmetzen, Steinbildhauer:
Steinbildhauerei:
Hauerei: Allein- und Lehrlingsbetriebe . .
Betriebe mit‘ 1 Gehilfen
, 2 &amp;gt;
„ SS
2 =&amp;gt;» 4
Grabmalhandel: .
Gewinnsatz am Handelsumsatz . . .10—20
Steinmetzerei:
Allein- und Lehrlingsbetriebe . . . .30-—40
Betriebe mit 1 Gehilfen . . . ‚ 25—35
2 . 20—30
. 15—25
. 10-—20
9.15

(Vgl. Schreiben des Ländesausschusses
 und der Landesfachverbände
 des sächs. Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß
des Heftes}
        <pb n="20" />
        II. Böttcher, Küfer.

1. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk d. Hwk. Darmstadt).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Reingewinn
in % des Umsatzes
1. Holzküfer . 0.000000 20—30
2, Kellerküfer . . 60-—75

Kalkulation bei 1. Meisterlohn
-+ 10% des Umsatzes. -
Spitzenlohn 39.60 A in der
Woche == 2000 A%. (abgerundet)
 im Jahr.

(Vergl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage
zu I. 17532 vom 4. 5. 1927. Landesfinanzamt Darmstadt“.)

2, Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk d. Hwk. F reiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
20—30

1. Holzküfer A...
B.
2. Kellerküfer

60-—75

Meisterlohn + 10% v. Ums.

(Vergl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am
Schluß des Heftes.)

3. Laändesfinanzamt Magdeburg (Bezirk d. Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).

Reinertrag in % der Einnahmen
Richtsatz  Rahmensatz

Böttcher
_ 1. Meister allein od. m. 1 Lehrlg. 45 40—50
2. Meister mit 1 Gesellen 35 30—40
3. „2 „ 30 25—35
„ 3 .s 25 20—230

Bei ausschl. Reparaturarbeiten
höher. Reingewinn aus Handel
15—9200

1. Landesfinanzmt München (Bezirk d. Hwk. Augsburg, München, Passau).

a) Landesfinanzamt München.

Reingewinn in
9% des Umsatzes

Küfer
1. Holzküfer .
2. Kellerküfer

20—30
60—-—75

oder Meisterlohn + 10% Zuschlag.


b) Handwerkskammer Augsburg.

Holzküfer
Kleinerer Betrieb...
Mittlerer „
Größerer N

Reineinkommen
in °% d. Umsatzes

8—10
10—15
15—18

3
        <pb n="21" />
        Böttcher, Küfer

5. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk d.
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:

Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).

Richtsatz für den
Reingewinn in °%
20—30
60—75

1. Holzküfer ....0.0.0.

oder b) Meisterlohn und 10%
vom Umsatz.

2. Kellerküfer .. 0...
b) Vom Handwerk aufgestellt:
Holzküfer ..

20-—925

6. Landesfinanzamt Oberschlesien

(Bezirk d. Hwk, Oppeln).
Rohgewinn Reingewinn
9 “0
20—30 10-—20

Böttcher ...

7. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk d. Hwk. Altona, Flensburg).
8—15% Für Betriebe, die Margarineund
 Packfässer herstellen,
0

8. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk d. Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
Reingewinn in % Einnahmen nach Abzug der
vom Umsatz Material - Beschaffungskosten.
35-—45

9. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
a) Holzküfer (Kübler) . . » . 20-—30 oder b) Meisterlohn -+ 10 bis
b) Kellerküfer . . . . 60-—70 15%. Zuschlag.
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“. und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes
Stuttgart — I Nr. 2071627 v. 14. 4, 1927 und I Nr. 21812/27 y. 6. 5. 1927.)

10. Landesfinanzamt Würzburg
a) Landesfinanzamt Würzburg,

(Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).

Reingewinn in. %
des Umsatzes

Küfer:
1. Holzküfer (Kübler). .
2. Kellerküfer

20—30
60-—75

‚der Meisterlohn + Zuschlag

b) Handwerkskammer Kaiserslautern.
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst, Gesellenzahl
= 9)

Holzküferei . . . .15
Holz- u. Kellerküferei 20
Kellerküferei . . .25

2 10% ;
18 16%
23 209%

D
        <pb n="22" />
        Böttcher, Küfer
11. Landesausschuß des sächsischen Handwerks und der Verband selbständiger Böttcher
im Staate Sachsen.

Werkstatt:
Allein- und Lehrlingsbetriebe . .......
Betriebe a Gehilfen .. 0.000.000
BR
5 4 ”„ 8
” &amp;gt; 5 Bl
Handel:
Gewinnsatz am

Y7g9

30—4G
25—35
20—30
15—25
. 10—20
. 8—15

gewöhnlichen Handelsumsatz : . 8—12
Faßhandelsumsatz . ...... 5—8

Vgl. Schreiben des Landesıusschusses
 und der Landes-‘achverbände
 des sächsischen
Handwerks vom Mai 1927 am
Schluß des Heftes.)

IV. Buchbinder.
A. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk d. Hwk. Berlin).
Aufgestellt von d. Hwk. Berlin.
Reinverdienst vom
Umsatz in Yo_
Kleinbetriebe mit 1—2 Lehrlingen . — 25—30
bis zu 10 Personen . 20—25

2, Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk d. Hwk. Berlin u. Frankfurt a. 0.).
Aufgestellt von d. Hwk. Berlin.
Rohverdienst vom
_ Umsatz in %
3Zuchhandel (auch mit Papierwaren u. .
Buchbinderei . 25-—4.0

3. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
a). Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt:
20—40 % (Gewinnsatz vom Umsatz).
o) Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren Geschäfts:
stelle in Frankfurt u. Koblenz (für Kreis Wetzlar)
aufgestellt:
Alleinbetrieb . 0.000.000.
1 Gehilfe .
2 oe»
mehr...

25—30 %
12—20 %
7—12 9%
507

Vergl. Schreiben des Landesinanzamtes
 Kassel — 26/128.
. E. 1110 — vom 25. 3. 1927
am Schluß des Heftes).

1. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk d. Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in %%
vom IImsatz

a)/Buchbinderei und Bildereinrahmerei ohne
größere maschinelle Einrichtung . . ..
desgl. größere Betriebe mit maschinellen
Einrichtungen + .0.0000000000004
Zuchbinderei (Kleinbetrieb) mit Schreibwarenhandlune
 . .

30—40
18—20
1590

(Vgl. hierzu die Anmerkungen
am Schluß des Heftes „ÄAnlage
 zu I. 17532 vom 4. 5.
L927. Landesfinanzamt Darmstadt).


Aw €
        <pb n="23" />
        Buchbinder
5, Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz,
Leipzig, Plauen). ;
a) Landesfinanzämter.

Reingewinn-Richtsatz
in % vom Umsatz
Buchbinder: (mit Ladengeschäft) „A
Mittl. Gehilfenbetrieb 15—25

3)

"andesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesfachverband selbst. Buchbinder
Sachsens.
Kleinbetriebe mit Papierwarenhandlung . . . 10—25%
Werkstattbetriebe: ;
Allein- und Lehrlingsbetriebe + 40—50%
Betriebe mit 1 Gehilfen. . . . 35—45%
2 30-—35%
» “ 25-—30%
„ 20)—25%%
„ 5—20° 0
N u— 15%

(Vgl. Schreiben des Landeszausschusses
 und der Landesfachverbände
 des sächs. Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß
des Heftes).

6. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.

Nettogewinn
Ha

Buchbinderei und Bilderein-|
 | rahmerei ohne größere maschi-Buchbinderei
 (auch verbunden mit Bilder- :30—40 nelle Einrichtung.
snrahmerei, Papier- und Schreibwaren) Größere Betriebe mit masch.
18—20 Einrichtungen.
Buchbinderei (Kleinbetrieb)
15—20 mit Schreibwarenhandlung.
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.)

7. Landesfinanzamt Köln (Bezirk d. Hwk. Aachen, Koblenz, Köln‘ Tier).
Vorschläge für Bruttonutzensätze.
Kundenbuchbinder ohne Gehilfen. . . . 50—60 %
Kundenbuchbinder mit Gehilfen . .. . 40%
Buchbinder, die für. Wiederverkäufer arbeiten
 +. 4 0..000000000000000044 45%
d) Buchbinder, mit Maschinen und Personal 30—40 9%

8. Landesfinanzamt (Bezirk d. Hwk. Königsberg).
Anhaltspunkte für die Nettoverdienst
Ermittlung des Umsatzes vom Umsatz
Umsatz etwa das 3—5fache der fingierten
Lohnsumme, wobei Meister der bestbezahlten
 Gehilfenkraft gleichzusetzen ist.
Gehilfenjahreslohn in Königsberg etwa
A#. 1600, Lehrlinge im 2. und 3. Lehrjahr
 gleich !/s und */2 Gehilfenkraft,

Ha
        <pb n="24" />
        Buchbinder
). Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
a) Landesfinanzamt.

9) Handwerkskammer Augsburg.
15—20 (Reineinkommen ın'% des Umsatzes).

20—40 (Reingewinn in % des Umsatzes).

10. Landesfinanzamt Münster (Bez. d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Richtsatz in % für den
3ruttogewinn Nettogewinn
40—50 25—30

Buchbinderei (auch verbunden mit
Bildereinrahmerei, Papier- und
Schreibwaren)

Buchbinderei u. Bildereinrahmerei
 ohne größere maschinelle
Einrichtung.
Größere Betriebe mit maschinellen
 Einrichtungen, -
Buchbinderei (Kleinbetrieb)
mit Schreibwarenhandlune.

40—E9 18-—20
15 15—20

11. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Richtsatz für den Reingewinn in %
Buchbinderei (auch verbunden mit Bildereinrahmerei, 30—40
Papier- und Schreibwaren)

Buchbinderei u. Bildereinrahmerei
 ohne größere maschinelle
Einrichtung.
18—20 Größere Betriebe mit maschinellen
 Einrichtungen.
15—20 Buchbinderei (Kleinbetrieb)
mit Schreibwarenhandlune.

12. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn in % Reingewinn in %
Größere Betriebe .... 40 20
Kleinere ... . ws 40 230

13. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).

25—350/

14. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den Nettogewinn in %
230.40

Buchbinderei u. Bildereinrahmerel
 ohne größere maschinelle
Einrichtung.
Größere Betriebe mit maschinellen
 Einrichtungen.
Buchbinderei (Kleinbetrieb)
mit Schreibwarenhandlung.
Vgl. auch das am Schluß des. Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft des.
Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
I Nr. 20716/27 v. 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 v. 6. 5. 1927).

Buchbinderei (auch verbunden
mit Bildereinrahmerei, Paa1ter-
 und Schreibwaren)

+7
        <pb n="25" />
        Buchbinder, Buchdrucker, Bürsten- und Pinselmacher
15. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
a) Landesfinanzamt
20—40 (Reingewinn in % des Umsatzes).
' b) Handwerkskammer Kaiserslautern.
Alleinmeister Meister zuzügl. nachstehender Gesellenzahl
1 2 3 4
410%. 34:°% 27% 21% 15%

V. Buchdrucker.

1. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

nee

Richtsatz für den
Nettogewinn
6—10 %
10—15 9%

Großbetrieb
Kleinbetriehb

2.. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk d. Gk. Hamburg).
Bruttogewinnsatz in allen Geschäftslagen 40—50 % des Umsatzes.
Nettogewinnsatz 10—15%%

PA

Auch Zeitungsdruckerei.

Vl. Bürsten- und Pinselmacher.

1. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reingewinn vom (Vgl. hierzu die Anmerkungen
Umsatz in % am: Schluß des Heftes „An-L
 nur Ladengeschäft . ... =. ......  15—20 1a ES wm CH
2 bei teilweiser Selbstherstellung ..... 18—25 andesfinanzamt. Darmstadt,
3 in Verbindung mit Seilerwaren . ... 9930

2. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk d. Hwk. Freiburg, Karlruhe. Konstanz, Mannheim).
Richtsatz für den
Bruttogewinn Nettogewinn
in O/a in 9%
Nur Ladengeschäft ...... „ 15—20 Schätzung nach Brutto- und
Bei teilweiser Selbstherstellung . . 35—40 18—25 Nettoverdienst, sowie nach
In Verbindung mit Seilerwaren. . 22—30 Kalkulationssätzen
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ an Schluß des Heftes.)

3.

Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
a) Vom Landesfinanzamt München aufgestellt :
Rohgewinn Reingewinn
in 9%
Bürstenmacher ....... 35—40 20—30

9}

Von der Handwerkskammer Augsburg aufgestellt:
| Reineinkommen in % des Umsatzes
Bürstenmacher. . 10-—15
        <pb n="26" />
        Bürsten- und Pinselmacher

4. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
15—20
18—25
2230

5, Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk d. Hwk. Bayreuth,
Richtsätze für den
Rohgewinn Reingewinn
in O/n

Ladengeschäft .....
Bei teilweiser Selbstherstellung .
In Verbindung mit Seilerwaren .
Bürstenwarenhandlung . .

15—20
18-—25
22—30

35—40

d. Landesfinanzamt Oberschlesien

‚Bezirk d. Hwk. Oppeln).
Rohgewinn .Reingewinn
in U
20—35 10-—20

Zürstenmacher .. 2...

Coburg, Nürnberg, Regensburg).

7. Landesfinanzamt Stuttgart (Bezirk d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den
Bruttogewinn Nettogewinn
in 0/

Nur Ladengeschäft ...... 15—20
Bei teilweiser Selbstherstellung * 35—40' 18—25
In Verbindung mit Seilerwaren 22—30
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
| Nr. 20716/27 v. 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 v. 6.5.1927)

8. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk d. Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
Rohgewinn —Reingewinn
des Umsatzes in %
35—40 20-—30

). Landesausschuß des sächsischen Handwerks.

\leinbetriebe .........
Betriebe mit 1 Gehilfen .....
„2
2» 9” 3
Adandelsgewinn

.
x 2

9%
30—35
25—30
20- -25
. 15
.. 10—15

Vgl. Schreiben des Landesvusschusses
 und der Landesachverbände
 des sächs. Handverks
 vom Mai 1927 am Schluß
des Heftes.}
        <pb n="27" />
        VII. Dachdecker.

1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Aufgestellt von d. Hwk. Berlin.

Rohverdienst v. Ums. Reinverdienst v. Ums.
553— 70% 10.—20%

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk d. Hwk. Berlin und Frankfurt/0).
Aufgestellt von d. Hwk. Berlin.

Rohverdienst vom Umsatz
55— 709%

3ei größeren Materiallieferunzen
 geringer, bei Reparaturen
noher Satz.

3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk d. Hwk. Breslau, Liegnitz).

Rohverdienst vom Umsatz
55-— 600%

4. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
a) Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt:
Gewinnsatz vom Umsatz in %
20—30
b) Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren‘ Geschäftsstelle
in Frankfurt und Koblenz (für Kreis Wetzlar) aufgestellt:
Alleinbetrieb . . 2.000000 20—30 %
L Gehilfe , . 10—9209%

Vergl. Schreiben des Landes:
inanzamtes Kassel — 261128,
. E. 1110 vom 25, 3. 1927
am Schluß des Heftes}

5. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Kalkulation Spitzenlohn 1.29 4. bei 285
Meisterlohn + 10 v. H. vom Umsatz Arbeitstagen — 2900 A abgerundet.

(Vergl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I 17532 vom 4.5.1927
Landesfinanzamt Darmstadt.) vom 25. 3. 1927.)

6. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden. Zittau, Chemnitz,
Leipzig, Plauen).
a) Von den Landesfinanzämtern aufgestellt:

Reingewinn-Richtsatz
in: % vom Umsatz
Mittl. Gehilfenbetrieb (L—3 Gehilfen) 20-—30 Die Sätze erhöhen sich bei
irößerer (über3 10—20 reinen Reparaturenarbeiten.
Ist ein Allein- oder Lehrlingsbetrieb zu veranlagen, tritt eine Erhöhung der vorgesehen Richt»
sätze ein. — Die Sätze erhöhen sich hei reinen Reparaturarbeiten.
        <pb n="28" />
        Dachdecker

») Vom Landesauschuß des sächsischen Handwerks und dem sächsischen Landesverband
des Dachdeckerhandwerks aufgestellt:
Allein- und Lehrlingsbetriebe .
Betriebe mit 1 Gehilfen . .
2

25—35 %
20—30 %
20—25 %
15—25 %
15—20 9%
10-—20 %
"9—15%
„12 9/4

‘Vgl. Schreiben des Landeszusschusses
 und der Landes-’achverbände
 des sächs. Handwerks
 vom Mai 1927 am
Schluß des Heftes)

%

‚5

_!

5

7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf)
Brutto- Nettoverdienstsatz

40—60 % 25—45 °%
8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen).

Betriebs-Sröße


Jahres:
arbeits- |
stunden
für den

Mei- Gester
 sellen

=
‚X
&amp;amp;
©
ZI
Ss
fa
+
un

Jahresarbeitsein-

 kommen

Lohnunkosten-

 9% oV.
Sp. 5

Material
beschaffungs-


Sp. 5:7
= 1:05

va
5

Meister allein...
„ m. 1 Gesellen
2

2240
1920
1600
» "980
W 960
» 640
„| 320

2240 »
4480 »
6720
8960 M
11200 M
13440 | &amp;gt;
15680

1.19 |

2665.60
4950.40
7235.20
9520.—
11804.80
14089.60 *
16374.40
18659.20

1092.59
2029.66
2966.43
3908.20
4839.96
5776.73
6713.50
7650.27

|

1332.80
24.75.20
3617.60
4760.—
5902.40
7044.80
8187.20
9329.60

8

N
Pa

) . . Einkommen
Material Ib Gewinn b) |
un. | Selbst: (Rückla- Lei Y
a eistungsent
kosten kosten Ve Un | meatz | 807 den schädigung
20% v. +6 Denis) Y 1 des Betriebs-SQ
 A748 | Gr Sp. 11 eiters 2400*),
Ds? | Yo OP Stunden __

Gesamt:

'einkom-



Betriebssröße


1

1

2

2

LO:

12

14

Meister allein...
»„ m. 1 Gesellen

266.561 5357,85 471.44
495.04 9950.30 875.60
723.52 4542.75 L279.76
952.— 1 19135.20 1683.84
4 1180.48 23727,64 2088.—
„5 1408.96 28320.09 2492.16
„6 1637.44 32912,54 2896.24
„050 7 ” ‚1865.92 37504.99 3300.40
* A 1.19 == 2856.—, 20% für Mehrbewertung der Arbeitskraft 571.20.

34.21.20 3898.64
3427.20 4302.80
3427.20 4706.96
3427.20 5111.04
3427.20 5515.20
3427.20 5919.36
3424.20 6328.44
3427,20 | 6727.60
        <pb n="29" />
        Dachdecker

Bei der Aufstellung der Richtlinien ist bereits der Ausfall infolge von Regentagen und des
im gewöhnlichen Umfage auftretenden Frostwetters berücksichtigt. Bei längeren Frostperioden
müssen entsprechende Abschläge gemacht werden.
Wie sich aus der Aufstellung ergibt, verhalten sich die Materialbeschaffungskosten zum
Jahresarbeitseinkommen wie 1:2. Dabei ist davon ausgegangen, daß !/s der Arbeiten auf Neuanfertigung
 und %s auf Reparaturen entfällt,
Die Unkosten‘ sind in Lohn- und Materialunkosten geteilt,‘ um die einzelnen Arten der
Betriebe, je nachdem mehr oder weniger Material verarbeitet wird, besser zu erfassen. In der
Gewinnspalte (Sp. 10) ist auch der in jedem Jahre tatsächlich eintretende Ausfall (durch Abzüge,
Nichtzahlung usw.) enthalten, sodaß bei der Einkommensberechnung Spalte 12 statt 10 % lediglich
 8 % einzusetzen waren. Der gleichbleibende Betrag in Spalte 13 ‚erklärt sich daraus, daß
nach der Kalkulation der Dachdeckermeister in den Unkosten (Spalte 8 und 10) jeweils die
Entschädigung für die unproduktiven Arbeitsstunden des Meisters enthalten sind, zu der noch
für den Meister ein 20 %iger Aufschlag auf die Gesellstunden gerechnet wird. ‘
Nach den Angaben des Verbandes wird das Einkommen eines allein arbeitenden Meisters
im allgemeinen, da die obige Kalkulation von diesem nicht ganz innegehalten werden kann, um
ungefähr 4. 200 bis 300 niedriger sein, als nach der Aufstellung.
Faß Das Halten von Lehrlingen übt auf die Höhe des Umsatzes und Einkommens keinen Einuß
 aus,
[Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März. 1927.)

9. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Meisterlohn (Höchstlohn eines Gesellen) + 10 % vom Umsatz.
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.)

10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk .der Hwk. ‘Koblenz, Köln, Trier).
a) Vom Landesfinanzamt Köln aufgestellt. &amp;gt;
Bis zu A 6000.— Umsatz .... 2... +. 30 °%
nn 12090— 09000 2d
» 9 Da 29 . .n u N „
über „ZU h— „ RR 15

Vorschläge für Bruttonutzensätze. .
1. Kleiner Betrieb. .......0.00.000.00. 24 °%
2. Mittlerer Betrieb (7—10 Gehilfen) ..... 20
3. Größerer Betrieb . . +... 16
b) Von der Handwerkskammer Koblenz aufgestellt.
‘ Durchschnittlich 9 %.
Zu der Prozentzahl 9 kommt noch das persönliche Arbeitseinkommen des produktiv mitarbeitenden
 Betriebsinhabers. Die Höhe dieses Einkommens ist verschieden je nach Zahl der
beschäftigten Betriebsarbeiter. Durchschnittlich können dem prozentualen Reingewinn hinzugezählt
 werden:
1. Bei 1 Meister ohne Betr.-Arbeiter 2240 Arbeitsstunden ä 1.— AM = 2240.-— AM. (Stdt.)
= 1792.— PM. (Ld.). ; nn .
9. Bei 1 Meister mit 1 Betr.-Arbeiter 1920 Arbeitsstunden ä 1.— AM = 1920.— AM, (Stdt.)
= 1526.— PM. (Ld.).
3. Bei 1 Meister mit 2 Betr,-Arbeitern 1600 Arbeitsstunden ä 1.— X = 1600,— AM, (Stdt.)
= 1440.— AM (Ld.). . 0
4. Bei 1 Meister mit 3 Betr.-Arbeitern 1280 Arbeitsstunden ä 1.— X = 1280.— AM. (Stdt.)
= 1024.— AM (Ld.). ;
5. Bei 1 Meister mit 4 Betr.-Arbeitern 960 Arbeitsstunden ä’1.— AM = 960.— RM, (Stdt.)
— 588.— MM (Ld.).

7
        <pb n="30" />
        Dachdecker

c) Von den Hwk, Köln und Trier aufgestellt:
Umsatz in %
- . 30—40
.. 25
DZ

Bis zu 6000.— AM
» » 42000,— „
» » 20000.— „
Über 20030.—

11. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk d. Hwk. Königsberg).
Nettoverdienst vom Umsatz: Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes:
Bei Materiallieferung 12—18 %, sonst 18— Bei Materiallieferung der Umsatz etwa das 4
25 %%, bei kleinen Betrieben und hauptsächlich —6 fache der fingierten Lohnsumme, sonst
Lohnarbeit 25—30 %%. las 3—4 fache, wobei der Meister in größeren
3etrieben gleich % Gehilfenkraft und in
&amp;lt;leineren gleich */s Gehilfenkraft zu setzen ist.
"‚ehrlinge im 2. und 3. Lehrjahr gleich */s und
1% Gehilfenkraft:

12, Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk d. Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).

Reinertrag in %
der Einnahmen
Richtsatz Rahmensatz

Meister allein oder
m. 1 Lehrling 40 35—45
„ 1 Gesellen 30 25—35
ZH 20 15—925

s

Erhöht sich bei reinen Reparaturarbeiten
 bis auf 60 9%.

L3. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
a) Landesfinanzamt München.
Meisterlohn + 10 % vom Umsatz.
b) Handwerkskammer Augsburg.
8—10 (Reineinkommen in 9% des Umsatzes).

14. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Richtsatz für den
Bruttogewinn Nettogewinn
32—37 %
25—30 9%
19—23 9%
15—18 %
13—15 %
10—13 %
1007

Alleinmeister -.....
Meister mit 1 Lehrling
„1 Gehilfen
&amp;gt;

„35
5 4—5 99
„6 und mehr Gehilfen

[5. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
ı) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Meisterlohn plus 10% vom Umsatz.
o) Vom Handwerk aufgestellt:
1O0-— 15%.

9
        <pb n="31" />
        Dachdecker

16. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn in % Reingewinn in %
20—35 10—20

17. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).
N 50%
größere Geschäfte , ...0.0.0.0.. 0 15—30%
Neubauten . 10%

18. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
35—45°% vom Umsatz (Einnahmen nach Abzug der Materialbeschaffungskosten).

19, Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk, Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Meisterlohn + 10% vom Umsatz.
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
les Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanznmtes Stuttgart
| Nr. 20716/27 v. 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 v. 6. 5. 1927

20. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk, Hamburg).
Nettogewinnsatz in allen Geschäfttslagen: Bemerkung der Gewerbe-Alleinmeister
 . . ...0000.00040. 30—40% kammer: |
Betrieb mit 1 Gesellen oder 2 Lehrlingen . . 25% Der Nettoverdienstsatz mit
„ 2 » EL 20% 30—40%, erscheint in der
„BB . 150% oberen Grenze zu hoch:

21. . Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
a) Landesfinanzamt Würzburg: .
Meisterlohn + 10% vom Umsatz.

b) Handwerkskammer Kaiserslautern:
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl
1 2 3 4 5 6
‚10.10 10 10 10 10%
5 57 MT 317 27 7
Lohn für 2000 Gesellenstunden.

‚10
zuzügl], 1/1

VIIL.. Drechsler.

Li. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk d. Hwk. Darmstadt).

Kleinbetrieb .......

’ 2a x &amp;amp;

Reingewinn in %
des Umsatzes
20-—30

Vergl. hierzu die Anmerkunzen
 am Schluß des . Heftes
‚Anlage zu I. 17532 vom
4. 5. 1927. Landesfinanzamt
Darmstadt.) ;
        <pb n="32" />
        Drechsler.

2. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).

Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kal;
xulationssätzen.

Richtsatz in % für
den Nettogewinn
20—30

Vergl. auch „Schätzung nach
Tagesverdienstsätzen für 1926“
ım Schluß des Heftes.)

3. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).

. Reinverdienst in %
des Umsatzes
Warenverkauf .... ...
Arbeit . .

L.
2.

20
55

— ohne Trennung in solche mit
der ohne Materiallieferung.

Der Umsatz ist in 1. Warenverkauf,
 2. Arbeit zu trennen.
Rohverdienstsätze sind nicht
aufzustellen. Das Gesellenwesen
 spielt keine nennensverte
 Rolle.

4. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).

Reingewinn in’ %%
des Umsatzes
a) Landesfinanzamt 25—30
b) Handwerkskammer Augsburg 18—25 ;

3. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Werkstatt und Ladengeschäft . . .
inch Handel mit Pfeifen und Stärken

Richtsatz in % für
den Nettogewinn
25 __400/a

9. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk d. Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).

m Kleinhetrieb. .

..20—30%%

7. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk d. Hwk. Oppeln).

\lleinmeister ........
ıhne Materiallieferung .. ..

Rohgewinn Reingewinn
in % in
15—25 * 8—15
== 40—50
        <pb n="33" />
        Drechsler Elektroinstallateure, Elektrotechniker
8. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den Nettogewinn 10—30 %
(Vergl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ.© Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
' Nr. 2071627 v. 14. 4. 1927 und I Nr. 21812127 v. 6. 5. 1927.)

9, Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).

Reingewinn 25—30% des Umsatzes.

L0. Vom Ländesausschuß des sächsischen Handwerks und dem Gau Sachsen im Reichsverband
für das deutsche Drechslergewerbe aufgestellt.

Werkstatt: Allein- und Lehrlingsbetriebe . .30—40 %
Betriebe mit 1 Gehilfen ... +... + + + 25—35 %
» 2 - u A u ® wow .. 20—30 9%
„3 2000004 15—25 %%
„4 ... 10—20 %
»” ” 5 „7 1.000004 8—15 %%
Handel: Gewinnsatz am Handelsumsatz . . . 8—20%

Vergl. Schreiben des Landes-‚usschusses
 und der Landesachverbände
 des sächs. Handwerk
 vom Mai 1927 am Schluß
des Heftes.)

IX. Elektroinstallateure, Elektrotechniker.

L. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden)
Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle in
Frankfurt: und Koblenz (für Kreis Wetzlar) aufgestellt:
Elektroinstallateure: 9%
Alleinbetrieb . . Re 7, 25—30
1—3 Gehilfen 000000040. 15—25
mehr Gehilfen R—15

Vgl. Schreiben des Landesinanzamtes
 Kassel — 26/128.
[ E 1110 — v. 25.3. 27 am
Schluß des Heftes.)

2. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk, Darmstadt).
‘Kleinbetrieb)
Reingewinn in %
des Umsatzes
a) ohne Handel . . . 35—40
b) mit Handel . . . 35—40
des Umsatzes auf
Installation
20 des Umsatzes
auf Handel

‘pitzenlohn 0.80 A bei. 300
Arbeitstagen = 1900
(abgerundet)
Vgl. hierzu die Anmerkungen
ım Schluß des Heftes „Anlage
a I. 17532 vom 4. 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt.)

ei a) Meisterlohn +
20% des auf Installation
 entfallenden
Umsatzes.
        <pb n="34" />
        3. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg, Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen).
VE ELSE — a, EE———— —. — — a —_ nn

Größe
des Betriebes

A
ea
A *
Sg
5.5
=
ST
58
2

|

Arbeitseinkommen
des Meisters bei
einem durchschnitt].
Stundenlohn von

|

Gesellenlohn bei
einem durchschnittl.
Stundenlohn von
== 2400 Stunden

a.
34
._
Sm
OD
A
S
=

|

Geschäftsunkosten
bei einem
durchschnitt].
Stundenlohn von
—.53|—.63 |—.71| —,85
B

Entgelt für unproduktive
Werbung bei einem
Stundenlohn von

— 58 | —.68 | —.71 | —.851—.53—68 711 —.85

|

|

—58 | —.63 | —71 | —85
6a ;

}

A

1 Meister ohne Gesell,
Meisten mit ] »
% 2 „
” ' 37
&amp;gt; 4 2”
&amp;gt; 5 "

2000 1060
1600 848
1450| 768
200° 636
750 | 397
350 185

1260
‚008
913
756.
A779
980

1420
1136
‘029
852
532
248

1700° — 2— 2500 120011250;1300- 1400! 212.—
136011272’ 15121 1704 2040 5000 2500 2700/2800 3100 424.—
123212544 3024 13408 4080 800014061! 4325 | 4535 4904 | 503.50
L020 3816 4536 [5112| 6120111000 5574 5934 6222 6693| 636.— ı
637 | 5088 | 6048 0516) 8160 [13700 | 7057 | 7525 ODE 8561| 874.50
29716360 | 7560 | 8520 10200 /16500 | 8555 9132 | 9593 10401 1086.50

252,— 9284.— ' 340.—
504.— 568:— 680 —
598.50 674.50 | 807.50
756.— 852. — 11020.—
1089,50 |1171.50 1402.50
1291.50 |1455.50 1742.50

Selbstkostenumsatz
bei einem Stundenlohn von

Betriebsgewinn bei einem |
Stundenlohn von

S
—
S
Nam)

Gesamtumsatz bei einem
Stundenlohn von

Jahreseinkommen in 74
bei einem Stundenlohn von

—53 | —.63 | —.71 | —.85

—58 | —.63 | —.71 | —.85

u
1

| —58 | —.68 | —.71 | —.85

Na

—.53 | —63 | —.71 | —85
LS | | 05
10
6100 |1692.— [1912.— 2144,— |2540.—
12500 2234.— 92534,— |9768.— 3190. —
20100 /2968.50- 3298,50 3564.50 ori
27600 3796.— 4176.— |4492.— !5010.—
34700 /4424.50 4839.50 5171.50 5762.50
41800 5066.50 ‘5521.50 5185.50 [6527.50

4760
9650
15378
21026
26242
31600

4970
10220
16262
229226
27745
334192

5220
0640
16972
23186
28951
34861

5600
11500
18261
24738
31058
37398 |

428
962
‚691
2523
3149
37992

447
1022
1789
2667
3329
4009

469
L064
1867
2782
3474
4381 |

|

504
1150
2009
2068 12
3727 12
4488 ı 12

5100
0500|
16000
23500
29300
35800

5400'
11200
18000
24800
31000
37400

5600|
11600
18800
25900
39400
39900
        <pb n="35" />
        Elektroinstallateure, Elektrotechniker

Merkblatt)
Der Materialverbrauch (Sp. 5) beträgt im allgemeinen das Doppelte der Arbeitslöhne.
Jie Geschäftsunkosten (Sp. 6) betragen rund 331% der gesamten Löhne zuzüglich Materialzerbrauch.

Die in der Aufstellung angegebenen Löhne gelten nur für die Stadt Hannover. Maßgebend
für die Höhe des Loöhnes ist das Alter des Gesellen:
bis 20 Jahre . ....4000000000000010 0,53 AM
BE a m em ww um kn OÖ m
u Zn 4 ER Wk WW ms 0.71
darüber . . - ;. 085
Die Mitarbeit von Lehrlingen ist nach der Angabe des Verbandes auf die Höhe des
Umsatzes und des Einkommens ohne Einfluß. .
(Vgl. hierzu das ‚am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzımtes
 Hannover vom 9. März 1927.)

4. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz. Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst. sowie nach
&amp;lt;alkulationssätzen.

Richtsatz für den
Nettogewinn
35—-—40%

A.
B.

Meisterlohn + 20% vom Umsatz
 aus Installation.
Zuschlag für gleichzeitigen
Handel mit elektrotechnischen
Gegenständen.
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.)

5. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg.)
Nettoverdienst vom Umsatz
Klektro-Installateure . . . 10-——92009%

6. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
a) Landesfinanzamt München.
Elektroinstallateure: 30—55 (Reingewinn in % vom Umsatz).
b) Handwerkskammer Augsburg.
Elektroinstallateure: 10—13 (Reineinkommen in %. vom Umsatz).

7. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold. Dortmund, Münster).
Elektriker (Handel mit Be- Richtsatz in % für den
leuchtungsartikeln). Bruttogewinn Nettogewinn
Bis zu 6000.— A Umsatz. . .
6000—10000.— „ ” W
L0000—15000.— » 0» 0
Mehr als 15000.— „ .
Elektrotechnische Installation .
        <pb n="36" />
        Elektroinstallateure, Elektrotechniker

B. Lanndesfinanzamt Nürnberg (Bezirk

der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).

Richtsatz in % für
den Reingewinn

a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Kleinbetrieb
1. ohne Warenhandel ..... .a) 35—40
2. mit Warenhandel aus diesem Umsatz 10
b) Vom Handwerk aufgestellt: 30—35

oder b) Meisterlohn + 20%,
v. Umsatz aus der Installation.

9. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).
Elektriker: Landesfinanzamt Vorschlag d.Kammer

5 "0
Für Alleinmeister . . .35—40
mit 1 Gesellen. . . .20—25
2 N „4. ..15—20
3 u. mehr Gesellen 10—20

"10
25—30
18-—20
1%—15
iu 192

LO. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm),
Richtsatz in % für
den Nettogewinn
35-40

(Vergl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene
„Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft des Württ. Handwerks“
und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes
 Stuttgart — I Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und
[ Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927.)

11. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).

Reingewinn in %
. des Umsatzes
a) Landesfinanzamt Würzburg.
6lektroinstallateure . ......... 30—35
b) Handwerkskammer Kaiserslautern.
Alleinmeister Meister zuzügl.
nachstehender Gesellenzahl
„1 2 3 4
33 28 22 16 10%

(Handel 10—15 %).

12. Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Bezirksverein Sachsen im Verbande
deutscher Elektro-Installationsfirmen e. V.
Werkstatt: Allein- und Lehrlingsbetriebe . 25—35 %
Betriebe mit 1 Gehilfen . . . .20—30 %
„ 2 » „00, 15—25 %
„3 „0. 10—20 %
„ „4 N ..00000 8—15%
Handel: Gewinnsatz am Handelsumsatz . .10—15 9%
        <pb n="37" />
        X. Fleischer.

1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Aufgestellt von der Handwerkskammer Berlin.

Aohgewinn an einem a) Rind
on 10 Zentner Durchschnittsgewicht
 70—100 A, b) Rind
von 7 Zentner Durchschnittsgewicht
 50—70 A, c) Rind
von 4—5Zentner Durchschnittszewicht
 30—50 A, d) Kalb
12—20 A, e) Schwein von
140—300 Pfd, Lebendgewicht
25—955 AM, f) Hammel 5—8 PM.
2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin, Frankfurt/O.).
Aufgestellt von der Handwerkskammer Berlin.
Rohverdienst vom Umsatz Reinverdienst vom Umsatz
20—25% 10—15%

Mit Umsatz bis 50000.— RM,
„ 100000.— „
38 über 100 000.— P

Reinverdienst in % vom Umsatz
9—10
7—8
5-—6

3%

Rohgewinn an einem a) Rind
55 - 110%, b) Kalb 17-252,
c) Schwein 30—80.A%, d) Schaf
10-— 14. AM

3, Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz).
a) Aufgestellt vom Landesfinanzamt Breslau.
Rohverdienst vom Umsatz
20—30%

b) Aufgestellt von der Handwerkskammer Breslau. ;
I. Einteilung der Betriebe.
Eine Einteilung der Betriebe nach der Menge des verarbeiteten Materials wäre deswegen
anzweckmäßig, weil allzu verschiedene Qualitäten verarbeitet werden und deswegen eine sichere
Einteilung nicht gemacht werden könnte. Auch eine Einteilung nach der Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer ist nicht zu empfehlen.
Es ist unseres Ermessens nur richtig, die Betriebe nach der Höhe ihres tatsächlichen Umsatzes
 (in Geld ausgedrückt) einzuteilen und zwar:
a) in Kleinbetriebe bis zu einem Umsatz von 60000.— A,
b) in Mittelbetriebe mit einem Umsatz von 60000—100000,— AM,
c) in größere Betriebe mit einem Umsatz über 100000.— AM,
. Diese Einteilung halten wir in Anbetracht der Kalkulationsberechnung, die weiter unten folgt,
"ür nötige.

N. Möglichkeiten der Umsatzerrechnung.
Das Handwerk muß und kann ganz allgemein die Forderung aufstellen, daß zunächst zur
Errechnung des Umsatzes die eigenen Angaben des Steuerschuldners, auch wenn derselbe nicht
Buch führt, sondern nur Aufzeichnungen einfachster Art macht, zugrunde zn legen sind. Obwohl
wir durchaus nicht leugnen, daß stellenweise gegen die bestehenden Steuerbestimmungen pecciert
wurde, wäre es doch eine Härte gegen die ihre steuerlichen Pflichten erfüllenwollenden Fleischer,
jede Angabe über die Höhe des Umsatzes von vornherein als versuchte Steuerhinterziehung anzusehen
 und ganz geringfügige, infolge Mangels korrekter Buchhaltungen nicht zu vermeidende
Ungenauigkeiten oder Irrtümer zum Anlaß zu nehmen, die gesamte Buchführung des Betriebes
nicht anzuerkennen und dann eine Schätzung des Umsatzes für den einzig möglichen Weg zu seiner
Errechnung zu halten.
Die nichtbuchführenden Fleischer werden meistenteils doch wenigstens sogenannte Viechainkaufsbücher
 führen. Sollte also das einzelne Finanzamt Bedenken gegen die Angaben des
Betriebsinhabers bezüglich seines Umsatzes haben. so bestünde die Möglichkeit, durch Stich-
        <pb n="38" />
        Fleischer

proben an der Hand dieses Vieheinkaufsbuches, Stichproben, die in Nachforschung bei den Viehverkäufern
 bestehen würden, von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der gemachten Angaben sich
zu überzeugen.
Dieser Weg scheint bisher jedoch nicht üblich gewesen zu sein, sondern die Finanzämter
pflegten sich an die Schlachthöfe oder Fleischbeschauer zu wenden, um die Stückzahl der
geschlachteten Tiere zu erfahren, dann pro Stück irgend einen Pauschalbetrag festzusetzen und
auf diese Weise den Umsatz zu errechnen.
Wir sind der Ansicht, daß diese Art der Umsatzerrechnung in der Regel zu falschen Ergebnissen
 führen muß, weil bei der Festsetzung von Pauschalbeträgen für einen bestimmten
Finanzamtsbezirk ein äußerst wichtiges Moment unberücksichtigt bleibt, nämlich die Tatsache,
daß die verschiedenen Fleischer je nach der Einstellung ihres Betriebes Tiere verschiedener Qualität
und Größe schlachten. Bei einer großen Zahl von Schlachtungen, sofern Pauschalsätze zugrunde
 gelegt werden, müssen Differenzen bestehen, die sich in die Tausende belaufen. Es ist
dann kein Wunder, wenn in solch einem Falle der Unbilligkeit und Übersteuerung Tor und
Tür geöffnet wird, ohne daß das einzelne Finanzamt dies beabsichtigt.
Wir halten also diese bei den Finanzämtern beliebte Umsatzberechnung für äußerst ungerecht,
und sind der Ansicht, daß die Stückzahlangaben der Schlachthöfe und Fleischbeschauer nur zur
Kontrolle der Angaben herangezogen werden dürften.
Sollten ausnahmsweise mit Hilfe der Schlachthofangaben und der Festsetzung von Pauschalbeträgen
 für das einzelne geschlachtete Tier Umsatzerrechnungen vorgenommen werden, so halten
wir eine Mitwirkung bzw. Hinzuziehung des zuständigen Innungsvorstandes deswegen für wesentlich
notwendig, damit derselbe dem Finanzamte die Größe und Qualität der in dem strittigen Betriebe
gewöhnlich zur Schlachtung kommenden Tiere angeben kann. Nur dann wäre die Gewähr dafür
 vorhanden, daß einigermaßen richtige Pauschalsätze der Umsatzerrechnung zugrunde
gelegt werden.

III. Roheinkommen.
Der durchschnittliche Bruttoüberschuß eines Fleischereibetriebes, in % vom Umsatz ausgedrückt,
 ist mit 20 % anzusetzen. Wir glauben nicht, daß dieser Prozentsatz irgendwie beanstandet
 werden könnte, da er seinerzeit zu anderen Zwecken nach langwierigen Errechnungen von
der mittleren Preisprüfungsstelle festgestellt und festgesetzt worden ist. Wie uns zufällig bekannt
geworden ist, hat ein Landesfinanzamt den einzelnen Finanzämtern eine Spanne von 13—40 %
zur Benutzung angeraten. Wir können dieses keinesfalls gutheißen. Abgesehen von der zu
weiten, also praktisch wertlosen Spanne halten wir eine Bruttoverdienstspanne über 25 % in
normalen Betrieben für kaum möglich. In kaum 1%, der Betriebe wird diese Spanne von
25 °/ allerdings überschritten werden. Es handelt sich hier dann aber nicht mehr‘ um normal
arbeitende Betriebe, sondern um Betriebe, die entweder irgendwelche Luxusausgaben zu bestreiten
haben oder infolge eines im fraglichen Handwerk auf die Dauer weil unwirtschaftlich, nicht
tragbaren Filialsystem ganz ausnahmsweise erhöhte Unkosten besitzen.
IV. Preisrichtsätze.
Preisrichtsätze sind weder von den Innungen noch vom Bezirksverein Schlesien im Deutschen
Fleischerverbande herausgegehen worden.

V. Löhne.
Wir gestatten uns in der Anlage eine Wochenlohn- und Monatsaufstellung*) zu übersenden.
aus der alles nähere über die Höhe und Art der Löhne hervorgeht. ;
VI. Kalkutation.
Unter Zugrundelegung eines Bruttoüberschusses von 20 °% des Umsatzes dürften sich die
Unkosten je nach Größe des Betriebes auf 12 bis 16 % des Umsatzes belaufen. Zu diesen Unkosten
 gehören z. B.: Miete, Löhne, Beleuchtung, F euerung, Papierverbrauch, Eiskonsum, Bereinigung,
 Transportkosten (Pferdewagen oder Auto). Reparaturen. Abschreibungen, Steuern, Reklameausgaben,
 Versicherungen.
Eine Errechnung der Höhe dieser einzelnen Posten, ‘ausgedrückt in Prozentsätzen des Umsatzes,
 halten wir deswegen für zwecklos, weil die verschiedenen Posten in den verschiedenen
Betrieben untereinander allzusehr variieren, letzten Endes aber, was ihre Gesamthöhe anlangt,
sich im großen und ganzen gleich bleiben werden. Wir sind jedoch bereit, auch darüber noch
nähere Ansführungen zu machen.

*\ Hier nicht veröffentlicht.
        <pb n="39" />
        Fleischer

Es ist eine ebenso merkwürdige wie bekannte Erscheinung, die vielen zuerst unverständlich
ist, daß im Handwerk im allgemeinen und im Fleischerhandwerk im besonderen, die Umsatzerhöhung
 in einem Betriebe die Geschäftsunkosten nicht nur absolut, sondern relativ erhöht.
Dies erklärt sich daraus, daß im Handwerk, solange und weil diese Betriebe stets Handwerksbetriebe
 bleiben, eine Vergrößerung der Betriebe nur, um sich anschaulich auszudrücken, durch
ein Nebeneinandersetzen von mehreren Kleinbetrieben zu erreichen. ist. Dabei zeigen sich dann
folgende Erscheinungen:
Es ist im allgemeinen ein gewisser Leerlauf nicht zu vermeiden, da doch auch verkauft
werden muß.
Dieser Leerlauf ist vor allen Eu auch deswegen notwendig, weil das Personal so
zahlreich gehalten werden muß, daß es einer Höchstbeanspruchung (z. B. am Sonnabend)
sowohl in der Werkstatt wie im Laden gewachsen ist. Der kleinere Betrieb, vor allen
Dingen der mit seiner Familie arbeitende Meister, kann diese Höchstbeanspruchung
leichter zwischen Werkstatt und Laden ausgleichen.
Das Filialsystem erhöht, je weiter es ausgebaut wird, in der Fleisch- und Wurstbranche
wegen der leichten Verderblichkeit der Ware, in immer wachsenderem Maße die Spesen.
Die Verluste werden mit Vergrößerung des Betriebes durch die immer weniger möglich
werdende Überwachung des Personals immer größer, Diese Verluste können entstehen:
a) durch unehrliche Handlungen,
b) durch unrationelle Arbeit der Arbeitnehmer,
c) durch besonders großen Umfang des abfallenden Materials und der Unmöglichkeit
rationeller Verwendung.
5. Der persönlich mit der Kundschaft verkehrende Betriebsinhaber wird die Kundschaft
besser bedienen, als irgendwelche Angestellte, und damit hesser wirtschaften.
Aus der sorgfältigen Nachprüfung der Reingewinne buchführender Fleischer haben wir uns
folgende Reingewinne bei den einzelnen, obengenannten 3 Betriebsarten errechnet und zwar:
1. für Kleinbetriebe . 6—8 %. ;
2. für Mittelbetriebe . 5—7 %.
3. für größere Betriebe 4—6 %.
Ein Reingewinn über 8% kann. unseres Ermessens tatsächlich nur dann vorliegen, nie
aber über 10 °% hinausgehen, wenn ein ganz besonders günstiger Einkauf möglich ist oder das
Geschäft besonders zahlungskräftige Kundschaft besitzt. In allen anderen Fällen, bei denen vielleicht
 vom Betriebsinhaber selbst ein höherer Reingewinn angegeben wird, kann nur einer der
folgenden Irrtümer vorliegen:
in der Inflations- oder Nachinflationszeit hat der betreffende Betriebsinhaber sein Vermögen
 vermehrt, ohne dem Finanzamt davon Kenntnis zu geben, und versucht nun nach-Täglich
 diese Verschleierung dadurch wieder gutzumachen, daß er einen erhöhten Verdienst
 angibt und dann. langsam diesen Vermögenszuwachs durch hohe Einnahmen helegen
 will. E
Es werden Gewinne, die nicht aus dem Gewerbebetriebe stammen, sondern z. B. Hauserträge
 oder Spekulationserträge darstellen, als (Gewinne aus dem Fleischereibetriebe
ezelchnet.

VII Konjunkturverhältnisse.

Obwohl im Jahre 1926 der Umsatz im Fleischergewerbe beinahe höher war, wie der Umsatz
 des Jahres 1925, war das Jahr 1926 privatwirtschaftlich doch weniger erträglich als das Jahr
1925. Das liegt an zweierlei:
Die Kaufkraft der breiten Masse sank im Jahre 1926 derartig, daß im Verhältnis zu den
Einkaufspreisen nicht mehr so hohe Verkaufspreise erzielt werden konnten.
Die geringe Körnerernte. des Jahres 1926 brachte es mit sich, daß sehr wenig Fettvieh
auf den Markt kam und dementsprechend die Auswertung der gekauften Tiere weniger
ertragreich war.

%

*
        <pb n="40" />
        Fleischer

4. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).

Gewinnsatz in
% vom Ums.
ı) Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt: 8—16

&amp;gt;») Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren Geschäfttsselle
in Frankfurt a. M. und Koblenz (für den Kreis Wetzlar)
aufgestellt:

&amp;gt;emischter Betrieb, d.h. es werden geschlachtet Rinder.
Schweine und Kälber.
Alleinbetrieb ... 0.0.0000.
1—3 Gehilfen. .. 0.0.0.0...
mehr Gehilfen bis .

8—10
5—8
5

‚Vergl. Schreiben des Landesinanzäamts
 Kassel — 26/128.
(. E. 1110 — vom 25. 3. 1927
am Schluß des Heftes.)

5. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt)

Reingewinn in %
vom Umsatz
8__192

Zei Überwiegen feiner Wurstwaren
 bis zu 15%.

‚Vergl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes
„Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927. Landesfinanzamt
Darmstadt.)

B.

Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der
Leipzig, Plauen).

Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz,

Reingewinn-Richtsatz
in % vom Umsatz

3)

Landesfinanzämter Dresden und Leipzig:
Alleinbetrieb. ......0... 8—14
Lehrlingsbetrieb ........ 8—14
Mittlerer Gehilfenbetrieb .... 7—13
Größerer ” 6—12

9) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Bezirks
verein Sachsen im Deutschen Fleischerverbande:
Allein- und Lehrlingsbetriebe . . .
Betriebe mit 1 Gehilfen .....
„2 3 Hr uw m &amp;amp;
3 WR
1

8—10
7—9
6—7
5—6 .
his 5

Vorwiegend Schweineschläch-‚ereien
 Tiegen in der Regel an
len oberen Grenzen der vorzesehenen
 Richtsätze.

‚Vergl. Schreiben des Landesausschusses und der Landes
achverbände des sächsischen Handwerks vom Mai 1927 am
Schluß des Heftes.)
        <pb n="41" />
        Fleischer

7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf).
Brutto- Netto-______Verdienstsatz

20—30% 10—15%
8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück, Stradthagen).
(Merkblatt für die Berechnung des Umsatzes und Einkommens im Fleischergewerbe.)
Bei der Berechnung des Umsatzes und Einkommens im Fleischergewerbe ist vom Einkaufs-„reis
 der geschlachteten Tiere ‚auszugehen,
Hinsichtlich der Errechnung des Einkaufspreises und der Menge des geschlachteten Viehes
wird, falls vom Steuerpflichtigen keine zuverlässigen Belege vorgelegt werden, auf die Ausführungen
 der vom Landesfinanzamt Magdeburg herausgegebenen Materialsammlung unter dem
Stichwort „Fleischer“ verwiesen.
Auf den Einkaufspreis wird im allgemeinen ein Bruttogewinnaufschlag von 30% geschlagen,
der beim allein arbeitenden Meister bis auf 25° sinken kann.
Von dem so gefundenen Umsatz beträgt der Reingewinn nach der Auffassung des Bezirksvereins
 Hannover im Deutschen Fleischergewerbe durchschnittlich 10% (8—12%). Die Richtigkeit
 dieses Satzes ist von einem zuverlässigen Sachverständigen bestätigt worden. Eine Anzahl
besonders ländlicher Aemter hält dagegen einen Reingewinnsatz von 12—15°%, und höher für
" Höhere Gewinnsätze als 15% sind bei der Veranlagung nur anzusetzen, wenn einwandfreie
 Unterlagen für die höhere Schätzung vorhanden sind.. du prüfen ist insbesondere, ob nicht
die hohe Gewinnquote darauf zurückzuführen ist, daß von zu niedrigen Umsätzen ausgegangen wird.
Die Höhe des Gewinnsatzes wird insbesondere durch die Tüchtigkeit des Meisters, die Lage
des Geschäftes und die Kautkraft des Kundenkreises beeinflußt. Der Durchschnittsgewinnsatz
vermindert sich bei Engrosverkäufen (z. B. an andere Schlachtermeister und Gasthöfe).
Der Gewinnsatz als solcher wird durch das Halten von Gesellen nicht beeinflußt. Die durch
das Halten von Gesellen an sich entstehenden Unkosten werden durch wirtschaftlichere Ausnutzung
des Betriebes wieder ausgeglichen.
Im allgemeinen wird mangels anderer a nhaltepunkte davon auszugehen sein, daß ein alleinarbeitender
 Meister, der nicht nur tageweise in der Woche beschäftigt ist, einen Umsatz von
ungefähr 40000.— A (30—45000 X) hat und das Einkommen sich demgemäß auf 4000 AM
(3000—4500 A) bemißt. Mit der Heschäftigung von Gesellen wächst naturgemäß im allgemeinen
 der Umsatz. Eine bestimmte Umsatzzahl für jeden beschäftigten Gesellen kann bei den
sehr verschieden gelagerten Verhältnissen im Schlachtergewerbe nicht aufgestellt werden.
Als weiterer Anhalt für die Gewinnermittlung kann folgende Aufstellung dienen:
Lebendgewicht

Großvieh Kälber
Bis 800 Pfd. Gewinn AA 40,— Bis 100 Pfad. Gewinn MM 6.—
iber, 800—1200 „ „' „  50.— über 100—130 „ „ „7.50
1200 ” „ 60.— „  130—160 ” „  10.—
„160—200 „ „12.50
200 . . „  15.—

I Schweine
Bis 200 Pfd. Gewinn AA 12.—
über 200—250 „ ” „ 16.—
250 ” ” » ZU.—
Schafe für 1 Stück Schaf oder Hammel AM 4.—.

+.

(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März 1927).
        <pb n="42" />
        Fleischer
D). Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach
Kalkulationssätzen.

Richtsatz in %
für den Nettogewinn
Frischfleischmetzger . ........ 8—10 Bei überwiegender Herstellung
mit Wurstbereitung . . 10—15 feiner Wurstwaren mehr
als 15%.
“Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.)

LO. Landesfinanzamt Köln (Bezirk d. Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Tier).
a) Landesfinanzamt Köln:
“Ochsen- und Schweinemetzgerei, ohne Gefrierfleischverkauf).

Bis zu 20000.— A Umsatz . .
; 25000.— „ 7
‚ 30000— „ „ WR
40 000.— „ m W
50600.— » 2
75000.— ”
100000. —

IL Berechnung der Nutzensätze:
ÖOchsenmetzger: Den Berechnungen wurden in jeder Branche Betriebe zu Grunde:
gelegt, in der Art und dem Umfange, wie: sie am häufigsten in Köln vorkommen.
Die prozentualen Sätze für Bruttonutzen, Geschäftsunkosten und steuerpflichtigen Reingewinn
sind berechnet vom steuerpflichtigen Umsatz. (Steuerpflichtiger Umsatz =Gesamtverkaufserlös oder
‚einnahmen, zuzüglich ev. Eigenverbrauch.)
Bei den Ochsenmetzgern wurde der ziffernmäßige Bruttogewinn ermittelt durch Gegenüberstellung
 von Jahresumsatz und Jahresausgaben für Vieh- und Fleischeinkauf einschl. Nebenkosten.
Die Unkosten sind auf Grund von Belegen über tatsächliche Unkostenbeträge so angesetzt
worden, wie sie in einem Betriebe mit dem zu Grunde gelegten Umsatz unter Ausschluß aller
Sonderverhältnisse vorhanden sind.
Miete für Geschäftsräume wurde nicht berücksichtigt, sondern es wurde in allen Fällen angenommen,
 daß eigene gewerbliche Räume vorhanden sind. Ev. ermäßigt sich deshalb der Reingewinn
 um die, Miete für die gewerblichen Räume.
II. Zahlenmäßiges Ergebnis der Feststellungen:
Jahresumsatz ............ .76440.— AM
Yieh- und Fleischeinkauf:
26 Ochsen, 26 Kühe, 156 Kälber
und Jungrinder, 104 Schafe, 15600
Pfd. Gefrierfleisch ....... 64493.—
Bruttonutzen . ........ 0. 11947 — PM — 15,6%
Geschäftsunkosten ....... 4512.— » = 5,9%
Steuerpflichtiger Gewinn. ..... . 7435.— JM — 99%

b) Handwerkskammer Koblenz:
/Ochsen- und Schweinemetzgerei ohne Gefrierfleischverkauf)

Bis zu 20000.— A Umsatz .
» » 25000.—
; „ 30000.—
&amp;gt; »„ 40000.—
„ 60000.—
„ 753000.—
„100000 —

&amp;gt;»
',
..
        <pb n="43" />
        Fleischer

11. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk d. Hwk. Königsberg).

Bruttover- Nettoverdienst
 vom dienst vom
Umsatz in Umsatz in
El /o 0 /o nn
Vergl. Verfügung 23—28% 5—10°% (und
y. 15. Febr. 1925 höher falls Ein-ÜD
 kauf direkt vom
6 zu 1b Landwirt)

12. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau.
Reinertrag in °% der Einnahmen
Richtsatz Rahmensatz
13 ; 10—15

13. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübek (Bezirk der Hwk

Krfurt, Magdeburg, Halle).

Wird das Vieh selbst geschlachtet,
 so wird die obere
orenze erreicht. Bei günstigem
Vieheinkauf vom Erzeuger
zönnen bis 20% erreicht
werden.

Schwerin und der Gk. Lübeck).

Röhverdienst Reinverdiens
in °% vom Umsatz

Lt. Ladenschlächter
Umsatz bis zu 20000 A% 20—25
20000— 60000 „ 20—25
60000— 100000 „ 20—25
über 100000 „ 20—25
2. Engrosschlächter (keine Viehhändler)
d.h. solche Schlächter, die lebendes Vieh an die
heimischen Schlachtstätten schaffen und dort
lebend oder geschlachtet verkaufen
Umsatz bis zu 30000 4
„80000 AM.
üher 80000 AA

10—12
8—10
7— 9
6— 8

5
4
2

(4. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg,

Reingewinn in °% des Umsatzes
a) Landesfinanzamt München a
1. Altmetzger (Frischfleischmetzger) 10-—12
2, mit Wurstbereitung . .... 10—15
9) Handwerkskammer Augsburg:
1. Altmetzger (Frischfleischmetzger) . .
2. mit Wurstbereitung . - i

n besonders gelagerten Fällen
kann die Abweichung von den
Richtsätzen nach oben und
unten gerechtfertigt sein. Bei
weitgehender Mitarbeit der
Ehefrau, erwachsener Kinder,
besonderer Tüchtigkeit des Inhabers
 oder besonders günstigen
 Einkaufs- und .Verkaufsmöglichkeiten
 sind stets die
oberen Rahmensätze
anzuwenden.

München, Passau).

Diese Sätze haben sich nach
den Feststellungen der Buchstelle
 für das Metzgergewerbe,
lie bei der Handels- und Gewerbebank
 (Viehmarktbank)
besteht, ermittelt und sind dort
jederzeit nachzuprüfen.
        <pb n="44" />
        Fleischer
13. Landesfinanzamt Münster (Bez, d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Richtsatz in % für den
Zruttogewinn Nettogewinn

L

Schätzung:
Großbetrieb
Mittelbetrieb
Kleinbetrieb
Schätzung:
Großvieh
Schweine
Kälber .’
Schafe

)

20-—25 8—10
22—30 10—12
22—30 : 12-15

60—85 AM 32—40 AM
10—60 „ 20—28 ,
25—32 „ 10—15 „
15—20 812

L6. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).

Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
8—12%

bei Frischfleisch, bei überviegender
 Wurstherstellung bis
‘5%.

L7. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).

Rohgewinn Reingewinn
in % in %

Großschlächter
bis 30000 4. Umsatz
50000 „
100000 „
500000
„ 1000 000
Ladenfleischer
bis 20000 4. Ums. ohne Angest.
„ 60000 „ „ m1
üb. 60000 „ 2» » 2
. 60000 „ „ „mehr,
Reine Wurstgeschäfte .
Marktfleischer . . .
Wellwursthändler .
Hausschlächter
Roßschlächter

20—25
20—25
20—25
20-—925

5—7
4—5
34
—3
2

8—12
6—10
5—8
4—8
10—20
6—8
8—10
50—75
9

18. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, F lensburg).

3is 20000 AM Umsatz
„60000 „ »
„ 100000 „ „
iber100000 _ N

9%
10—15
10—12
8—10
7

#
        <pb n="45" />
        Fleischer

19. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk d. Hwk. Stettin, Schneidemühl, Stralsund).
20—30 % vom Umsatz. Bemerkung der Hwk. Stettin.
Außer den Ausgaben für
Ladenmiete, Gewerbe- und
Lohnsummensteuer sind noch
;onstige Geschäftsunkosten in
Abzug zu bringen.

20. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den Nettogewinn : Bei Herstellung feiner Wurst-R—
 12 9% waren his 15 9%.

(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
— 1 Nr. 20716/27 v. 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 v. 6. 5. 1927).

21. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk d. Hwk. Gera, Meiningen, Weimar).
Reingewinn in % vom Gesamtumsatz Bei Selbstschlachtung und
3—12 Kauf vom Erzeuger wird die
obere Rahmenorenze erreicht.

22, Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk d. Gk. Hamburg).
Ladenschlachter (F. A. St. Pauli-Eimsbüttel).
Bruttogewinnsatz in allen Geschäftslagen 22—28 °% des Ums. |
Netto x. 10—15% ;

Zweifellos wird es nicht wenige Schlachtereibetriebe geben, die mit einem geringeren Netto-Verdienstsatz
 abschließen. In diesen Fällen werden aber stets besondere Umstände vorlic en
die eines Nachweises im einzelnen bedürfen und bei Feststellung des Durchschnittssatzes nicht in
Betracht gezogen werden konnten. a “

23. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk d. Hwk. Kaiserslautern, Würzhurg). ,
a) Landesfinanzamt Würzburg.
Reingewinn in m Umsatz
81

Bei Überwiegen feinerer Wurstwaren
 bis zn 15 9

b) Handwerkskammer Kaiserslautern.
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl
A 223
Q — A

2

A
5 9%

24. Saargebiet (Bezirk der Hwk. Saarbrücken).

Verkaufspreis Bruttoverd. Reinverd.
L. Ochsen... .. 3.042 Fre. 17 %% 17 1a 9/0
2: Kühe u. Rinder . 2.715 .,‘ 17 %4%% 8 9%
3, Kälber . 2... 600 , 23 % 14 1
4. Schweine . - 1154 21 34 9/0 12 3a 9%

Der Durchschnittsbruttogewinn beträgt 20 %.
Der durechschnittliche Reingewinn beträgt 10! 9%.
        <pb n="46" />
        XI. Friseure.

1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Aufgestellt von der Handwerkskammer Berlin.

Reinverdienst in % vom Umsatz
a) Handarbeit ..... 30—40*
b) Verkauf ... 20—33'/s

* Betriebe ohne Hilfskräfte
oder nur mit 1—2 Lehrlingen
erzielten Reinverdienste bis zu
50% und mehr.)
2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin, Frankfurt/0).
Aufgestellt von der Handwerkskammer Berlin.

. Rohverdienst in % vom Umsatz
a) Handarbeit ..... 80—100
b) Verkauf ,....., 30—40

Damensalons sind individuell
zu schätzen.

3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz)
Rohverdienst in % vom Umsatz
20-90

1. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
a) Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt.
Gewinnsatz in % vom Umsatz
35—55

b) Von den Handwerkskammern Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle in Frankfurt
und Koblenz (für den Kreis Wetzlar) aufgestellt.
Alleinbetrieb .... 1... v4 «+ 35—40%
I Lehrling . 1000000000011 - -30—35 ,
1 Gehilfe . 2.0.0000 28—30
2 Gehilfen . .. 2928 „
Mehr Gehilfen 15—22 .

5. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt)

Reingewinn in % vom Umsatz

Bei städt. Geschäften in besonders
 guter Lage mehr; ebenso
bei Friseuren auf dem Lande,
Bei diesen ist zu beachten, daß
der Umsatz niedriger ist als in
der Stadt, dagegen ist der Reingewinnsatz
 höher.
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4, 5. 1927“.
Landesfinanzamt Darmstadt.)

Friseur (einschl. Handel mit
Parfümerien und Toiletteartikeln)
 . .

6. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz
Leipzig, Plauen). A A

a) Von den Landesfinanzämtern aufgestellt:

Reingewinn-Richtsatz
in % vom Umsatz
\lleinbetrieb .......... 45—55
Mitt. Gehilfenbetrieb (1L—3 Gehilfen) 30—45
„rößerer (über3 „ \ 15—30
        <pb n="47" />
        Friseure

b) Vom Landesausschuß des sächsischen Handwerks und den Landesverbänden sächsischer
Friseur-Innungen und der Haarformer im Freistaat Sachsen aufgestellt:
Am gewerblichen . Umsatz bleiben in der Regel bei:
Allein- und Lehrlingsbetrieben . ..... 40—45 9%
Betrieben mit 1 Gehilfen ........ 35—40 „
&amp;gt; ir OK RUN RO @ORM 30—35
3 oder 4 Gehilfen. . . 20—30 „
5—7 Gehilfen .... 15—25

(Vgl. Schreiben des Landeszusschusses
 und der Landesfachverbände
 des sächs. Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß
des Heftes,

An Handelsumsätzen bleiben in der Regel bei:
Handelsumsätzen bis AM. 2000.— . ....
von „ 2000.— bis 10000.-über
 A 10000.— ....

20 9
15
il

7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf).
Brutto- Nettoverdienstsatz

60—75 % 30—55 9%

8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk d. Hwk. Aurich, B i
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen). " raunschweig, Hannover, Harburg,

Anzahl
der‘ Arbeitskräfte

TE

Meister allein . .1
Meister... ..
mit 1 Gehilfen. .
‘Bereitschaftsgeh.) |

sunden| Hmsatz | Jahres- ' Umsatz | Gesamt-'
stunden | aus umsatz aus umsatz
jährlich | Arbeits- aus Verkauf
u. stunden Arbeit
unden] — RM. = RM.' = RM. | = RM.

2

3 P

4 _-5



6

1550 1ä1.601 2480 I

160 |

2640 ı

ä1.60} 2480 * 160
ä1.20' 1860. 80 |
2.801 4340 | 240

3110

4580 ı

Ausgaben
Geschäfts-| Löhne Warenunkosten
 [und Vers.‘ einkauf
= RM. | = RM. = RM.

ZZ
800 | — |

1

d_
106 |

9000

1435 |

160 1

Gesamt | Ein- ©
ausgabe
kommen
= RM.
10, _ 11
906 | 1734

2495

2085

2480 } 160
2542 * 170
1880 80
6882 | 410 | 7292 | 1300 | 3035 | 266 | 4601 | 2691
Der Friseur ist den Tag über nicht gleichmäßig beschäftigt. Während für 3—4 Stunden
Arbeitszeit ein fast völliger Leerlauf im Betrieb vorhanden ist — die Beschäftigung mit Tier
arbeiten spielt nur eine unwesentliche Rolle —, drängt sich die Arbeit auf den Rest der Stundenzahl
 zusammen. Die vorstehende Berechnung geht daher davon aus, daß der Friseur Sonnabends
6 Stunden, an den anderen Wochentagen 5 Stunden voll beschäftigt ist (Sonntagsarbeit ist nicht
mit berücksichtigt). Der Rasierpreis ist mit 25 Pfg., der Preis für Haarschneiden mit 80 Pfg,
eingesetzt. Bei einer Zeitspanne von 10 Minuten für das Rasieren und 25 Minuten für das Haarschneiden
 errechnet sich ein durchschnittlicher Umsatz von A 1.60 für die Arbeitsstunde (Spalte 3).
Da das Friseurgeschäft ein sogenanntes Bereitschaftsgewerbe ist, kann auch für einen Gehilfen
nicht die volle Arbeitszeit des Meisters eingesetzt werden, sofern der Gehilfe in der Regel lediglich
 einige Stunden voll beschäftigt ist. Daraus ergibt sich, daß bei einem Meister mit 1 Gehilfen
für diesen, und bei einem Meister mit 2 Gehilfen für einen dieser Gehilfen nur ein Stundenumsatz
 von A. 1.20 einzusetzen ist.
Das Verhältnis des Umsatzes aus Verkauf zum Umsatz aus Arbeitseinkommen ist mit ungefähr
 6:100 eingesetzt. Dieser Prozentsatz wird bei größeren Geschäften in günstiger Lage zum
        <pb n="48" />
        Friseure

Teil sehr erheblich steigen. Nicht berücksichtigt ist bei dem Umsätz aus Verkauf der Umsatz
von Zigarren und Zigaretten. Beim Umsatz aus Verkauf ist dagegen berücksichtigt, daß in vielen
Fällen die Zahlung einer Vergütung an die Gehilfen in Höhe von 10 % üblich ist.
Der wöchentliche Lohn beträgt für jüngere Gehilfen .%4, 27.—, für ältere unverheiratete
Gehilfen A, 30.—, für verheiratete Gehilfen Z% 36.—. Die Lohnausgabe für einen Meister mit
1 Gehilfen (Sp. 8) ergibt sich daraus, daß das Einkommen eines jüngeren Gehilfen eingesetzt ist,
„Das Einkommen erhöht sich für einen Lehrling im 2, Lehriahr um A% 100.—, im 3. Lehrjahr
 um AM 200.—.
Die Aufstellung ist abgestellt auf den Umsatz und das Einkommen eines Friseurs, der
lediglich ein Herrengeschäft betreibt. Die für den Umsatz und das Einkommen ‘gefundenen
Zahlen werden jedoch auch für solche Geschäfte, die reine Damengeschäfte oder gemischte
Geschäfte sind, als Anhaltspunkte dienen können. Zu berücksichtigen ist dann jedoch, daß beim
Damengeschäft der Umsatz aus Verkauf im allgemeinen größer sein wird, als im reinen Herrengeschäft
 und daß die Mitarbeit der Ehefrau statt einer besonderen weiblichen Hilfskraft das Einkommen
 aus dem Friseurgeschäft erhöht.
(WB. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
 Hannover vom 9. März 1927.)
9, Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz in % für den Nettogewinn
Friseur (einschl. Handel Bei städt. Geschäften in besonmit
 Parfümerien und ders guter Lage mehr, bei rein
Toilettenartikeln) . . 35—45 ländl. Geschäften 25—30%.
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.)
10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).

a) vom Landesfinanzamt Köln aufgestellt:
Bis zu 6000.— A Umsatz 40 % Der Verkauf verhält sich zur
2 10000.— AM, „ 30 % Der Verkauf verhält sich zur
»„ »  20000.— AM, ” 20 % Der Verkauf verhält sich zur
Reine Bedienungsgeschäfte , .45—50 9
bo) Von der Handwerkskammer Koblenz aufgestellt :
Bis zu 6000.— %4 Umsatz 35—40 %
» » 10000,— AM, „» 28—32 %
„  20000.— IM. N 18— 923 9%

Bedienung wie 1:2.
Bedienung wie 1:1.
Bedienung wie 1:1.

11. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
Nettoverdienst in % vom Umsatz
mit Gehilfen ..... 30—40 9%
ohne .. 40—50 %

Die Verhältnisse liegen sehr
verschieden, so daß sich vor
allem bei kleinen Geschäften
erhebliche Abweichungen ergeben
 können.
12. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).
Reinertrag in % der Einnahmen
Richtsatz Rahmensatz
Meister allein oder m. I Lehrl. 50 45—55
n mit 1.Gehilfen. . .. 40 35—45
“A 35 30—40
„3d—5 ; 25 20—30
        <pb n="49" />
        Friseure

13. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk d. Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).
Reinverdienst
9% vom Umsatz
25 Der Umsatz ist zu trennen in
a) Verkauf
b) Bedienung
Rohverdienstsätze sind nicht
festzusetzen.

Verkauf. ......
Bedienung
1. Meister allein. .... |
2. „und l Lehrling ..
3. x und 1 Gehilfe oder
2 Lehrlinge .
und 1 Gehilfe und
1 Lehrling .
und 2 Gehilfen ..
und 2 Gehilfen und
1 Lehrling .
. und 3 Gehilfen .

50—55
45—50
40—45

d.
6.

35—40
30—35
25 -20
20— 25

14. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
a) Vom Landesfinanzamt München aufgestellt:

. Reingewinn
in % des Umsatzes
Mit Warenverkauf. . ... + - 35—45
b) Von der Handwerkskammer Augsburg aufgestellt:
Reineinkommen
in % vom Umsatz
Herrengeschäft . .... . 0. 0+ + + 26—40
Damengeschäft . ...'. + +++ 26—33
Gemischter Betrieb . 20—22

Bei städt. Geschäften in bes.
guter Lage mehr.

Voraussetzung ist, daß. gute
Preise erzielt werden u. guter
Warenverkauf vorhanden ist.
Produktive Mitarbeit des Inhabers
 ist vorausgesetzt.

15. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster)
Richtsatz für den
. Bruttogewinn . Nettogewinn
(Ohne Ladenverkauf)
Alleinmeister . . . 0.004 4
Mit 1—2 Gehilfen. . ..
„3 und mehr.Gehilfen .
(Einschl. Handel m. Parfümerien
und Toilettenartikel) .
Alleinmeister . . . . «04. ;
Mit 1—2 Gehilfen. ... 55 %
„3 und mehr Gehilfen .

16. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth,
Richtsatz in % für den Reingewinn
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Friseur (einschl. Handel mit Parfümerien
 und Toilettenartikeln) 35—45 %
25—30 %
b) Vom Handwerk aufgestellt: 15—60 %

Coburg, Nürnberg, Regensburg).

Bei städtischen Geschäften, in
bes. guter Lage mehr,
bei rein Tändlichen Betrieben.
In besonders guter Lage höherer
 Reingewinn.
        <pb n="50" />
        Friseure
17. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn in % Reingewinn in %
I. Handarbeit... . 50—70 30—45
2. Verkauf ..... 30-—50 20—40

18. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).

Alleinmeister . . . 0.010000
mit 1 Lehrling . 2.00.0000...)
„ 1 Gesellen ........00.
„mehr als 1 Gesellen. .

. . 50—55 %
4550 %
445 %
2040 9,

19. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
Rohverdienstsatz: 85—095 % vom Umsatz.
Bemerkung der Hwk. Stettin: Außer Miete, Lohn-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sind
noch erhebliche Unkosten für Reinigung der Wäsche, Instandhalten der Messer und Scheren usw.
in Abzug zu bringen. Außerdem wird bei dem Warenverkauf nicht allgemein ein Reinverdienst
von 20% angenommen werden können.

20. Landesfinanzamt Stuttgart (Bezirk d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen. Stuttgart, Ulm).

Richtsatz in °%
für den Nettogewinn
Friseur (einschl. Handel mit Parfümerien
and Toilettenartikeln) . . 2...

bei städtischen Geschäften, in
besonders guter Lage mehr.
bei ländlichen Betrieben.
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
[ Nr. 20716/27 .y. 14. 4. 1927 umd I Nr. 21812/27 v. 6. 5. 1927.)

35—45

21. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk der Hwk. Gera, Meiningen, Weimar).
Reingewinn in %
vom Gesamtumsatz

Meister allein ....
mit 1 Gehilfen
”„ 2 »”»
„ mehr

15—55
25—42
30-—40
20.20

22. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Ck. Hamhurg).
Nettogewinnsatz in
a des Umsatzes
50—60
15-—40

Alleinmeister . ........
Betriebe mit 1 Gehilfen. ....
Bemerkung der Gewerbekammer: Auch im Barbier- und Friseurgewerbe i
1926 wesentlich schlechter gewesen als 1925, da das Schneiden von Bubiköpfen. 1006 da
zurückgegangen ist. Auch der Verkauf von Haarpflegemitteln in den Friseurgeschäften ist 1926
wesentlich geringer als früher gewesen. Bei normaler Geschäftslage rechnet der Friseur 65—70%
Unkosten zum Arbeitslohn. Durchschnittlich dürfte der Nettoumsatzverdienst für einen Alleinmeister
 nicht mehr als 50% betragen haben, für solche mit Gehilfen dürften höchstens 15—40%
in Ansatz gebracht werden, wobei eine Minderung von 10% für jeden beschäftigten Gehilfen
bezw. Tehrüng anzusetzen ist. Ein wesentlicher Unterschied besteht auch zwischen den soge-Anaen
 City-Geschäften und den Vorortgeschäften. Letztere sind wesentlich schlechter gestellt
als die ersteren.
        <pb n="51" />
        Friseure, Galvaäaniseure, Gürtler, Gerber.

23. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
a) Vom Landesfinanzamt Würzburg aufgestellt:

Mit Warenverkauf. .....

Reingewinn in
% des Umsatzes
35 — 45

vei städtischen Geschäften in
bes. guter Lage mehr.

b) Von der Handwerkskammer Kaiserslautern aufgestellt:
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl
2 3 4
1 35 33 30 280%

XII. Galvaniseure und Gürtler.

Vom Landesausschuß des Sächsischen Handwerks und der Gürtler- und Galvaniseurinnung
 zu Dresden aufgestellt:

Galvanisiererei

Allein- und Lehrlingsbetriebe .
Betriebe mit -1 Gehilfen . .
2

”
»
A

Gürtlerei
Allein- und Lehrlingsbetriebe
Betriebe mit 1 Gehilfen . .
„2 „ ,
* 3 ”„
4 N
5

A

30—40%
25—35%
20—30%
15—25%
10-—209/%

30—45%
25—40%
20-—30%
15—25%
10—15%
. 10—159%/n

Gewöhnliche Gürtlereien liegen
an den oberen, Bronce-Gürtlereien
 anden unteren Grenzen;
Bijouterie-Gürtlereien bewegen
sich in der Regel in den
mittleren Sätzen.

(Vergl. Schreiben des Landesauschausses und der Landesfachverbände des Sächs. Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.)

XI Gerber

1. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn in °%%
des Umsatzes

15-—15

2, Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
Reingewinn in %
des Umsatzes
        <pb n="52" />
        XIV. Glaser.
L. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk d. Hwk. Breslau, Liegnitz).
a) Aufgestellt vom Landesfinanzamit Rohverdienst in 0/5
Breslau: vom Umsatz
35-—60 .

Je nach Beteiligung des Betriebes
 an Bau- u. Versicherungsglaserei
 niedrigere Sätze.

b) Aufgestellt von d. Hwk.. Breslau:
Reingewinnsatz
39%
3—5%
15—20%
15—20%
bis 23%

I. Bauglasereien ........
2. Versicherungsglasereien .....
3. Bildergeschäfte ..........,
1. gemischte Betriebe(Bilder u.Reparatur)
&amp;gt;. Gemischte Betriebe ohne Arbeitnehmer
5. Glasereien in kleineren Städten, in
denen eine strenge Trennung von
reinen Bauglasereien, Reparatur- u.
Bildergeschäften nicht vorhanden ist 10%
2. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk d. Hwk. Kassel, Wiesbaden).
a) Vom Landesfinanzamt Kassel auf- Gewinnsatz in 9%
gestellt: vom Umsatz
Ohne Arbeitskräfte ..... 0... 20—25
Mit Arbeitskräften ....... 17—22
Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle
in Frankfurt u. Koblenz (für Kreis Wetzlar) aufgestellt:
Baugeschäft . ....... 43%
Versicherungsgeschäft .'.....4. 0... . 3—5%
Bildergeschäft . ... 5000000000000 . 10—15%
Fensterrahmengeschäft . . .8-—10%
Reparaturgeschäft ....... +... 8—12%
bei Lohnglasereien liegen die Sätze höher.
3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk d. Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in %
vom Umsatz Kalkulation
Kleinbetrieb 25—835 Meisterlohn -— 10—15 % Spitzenlohn 1,20 MM. bei 300
vom Umsatz &amp;amp; Arbeitstagen = 2880 4,
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4.. 5. 1927“,
Landesfinanzamt Darmstadt).
4. Lapdestnanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Ck. Dresden, Zittau, Chemnitz, Leipzig,
auen).
a) Von den Landesfinanzämtern auf- Reingewinn-Richtsatz
vestellt: in % vom Umsatz
Mittl. Gehilfenbetrieb (1—3 Gehilf.) 25—35
Größ. » (üb. 3 Gehilf.) 153—30
Vom Landesausschuß des sächsischen Handwerks und dem Bezirksverband der Glaserinnungen
 Sachsens aufgestellt:
Allein- und Lehrlingsbetriebe . .. . .30—40
Betriebe mit 1 Gehilfen ...,.; . .925—35
„&amp;gt;? n RR u un 20—30
„ 3 ” 5 RN HAM 15—25
„4 no nn i10—20
„5 ‚ 5—15
Rahmenglasereien weisen vorwiegend die niedrigeren, Bilderzlasereien
 in der Regel die höheren Sätze auf.

Vgl. Schreiben dss Landesfinanzamtes
 Kassel — 26/128.
LE. 1110 — vom 25. 3. 1927
am Schluß des Heftes).
        <pb n="53" />
        5. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg, Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen).

Zahl der SS
Arbeitskräfte Sm
Cm Pfg. |
&amp;amp;.3| 80 | 90 | 100
re

LO

Entgelt für die | Entgelt für die
produktive unproduktive
Tätigkeit des Tätigkeit des
Meisters Meisters
Pfg. Pfg.
80 | 90 | 100 | 80 | 90 | 100

Gesellenlohn

wu f
SS
DS
SE
DS
x
IS
=
2 ©
=
Du

60% Geschäftsunkosten

(nur auf den
Lohn)
Pfg.
80 | 90 | 100

Q

RK

6

Meister allein. .....
mit 1 Lehrling ..
9? Lehrlingen -
Gesellen .. 0.0.0... .
- und 1 Lehrling . .
„ „ 2 Lehrlingen 20
2 » und 1 Lehrling ......
„2 ” „ 2 Lehrlingen .....

800 1440 1620 1800
‚600 1280 1440 1600
1600 1280 "440 1600
1600| 1280 1440| 1600
1400| 1120 1260 1400
1300 | 1040 1170’ 1300
1400| 1120 1260| L400
1200! 960 1080 1200|
1000 8001| 900 1000

320 360 400
480 540 600
480 540 600
1480 540 600
540 720 800
720 | 810 900
640 | 720 800
800 | 900 10090
960 | 1089 11200

416
839

864 972'1080
768 864 960
768 864 960
1872 2106 2340
1776 1998 2220
1728 1944 2160
2880 | 3240 | 3600
2784 | 3132 | 3480
2688 13024 | 3360

1840 2070 2300 —
1840 2070 2300 416
{840 | 2070 ı 2300 832
3680 | 4*° 4600, —
3680 | 4 ; 14600 416
3680 | 4140 | 4600 | 8392

Zahl der
Arbeitskräfte

|

SE
sn
IE
2
55
AS
sa
CL
er.“

Selbstkosten-T]mseaatz


5% Gewinnzuschlae


Umsatz

Einkommen des
Meisters
(Sp. 3. 4 u. 10)

Pfg. Pfg. | Pfg. | Pfg.
80 | 80 | 100: 80 | 90 |100! 80 _| 90 | 100 ‘ 80 ! 90 | 100
1 411 19

Meister allein. .....
‘ mit ? Lehrling ...
Lehrlingen ‘.
Gesellen ........
und 1 Lehrling .
»- 2 Lehrlingen
4 &amp;amp; ® und 1] Lehrling . +...
„2 N „2 Lehrlingen .... .1

3150! 5774 6102
3150) 6094 6410
3750 „7110 7426
5800 ' 11772 | 12456
5800 12092 | 12764
6900 13060 13726
12600, 20920 21960
12600 21240 29968
13200 | 2922160 | 2983176 '

6430 288 305
6726 305 320
7742 355 371
3140 388 628
3436‘ 604 638
4390 653 718
33000 ! 1046 ‚1098
23206 | 1062 | 1113
241992 | 1108 1159

321 6062' 6407
336 6399: 6730
387 7465: 7797
657 12360 | 13079
672 12696 13402
720 13713 14444
1150 21966 28058
1165 | 22302 | 23381
1909 92968 | 94895

6751
7062
8129
13797
14108
15112
24150
24461
95401

2046
2065
2115
2348
2364
2413
2800
2822
2868

99892 ' 2521
2300 2566
2551 2587
2603 2857
2618 2872
2696 2920
3078 | 3850
3003 3265
2130 2409

”„

+
zul
        <pb n="54" />
        Glaser

Die vorstehende Aufstellung geht davon aus, daß für einen alleinarbeitenden Meister die
jährliche Arbeitszeit 2200 Stunden &amp;amp;. 2 und 4) und für jeden Gesellen 2300 Std. (Sp. 5) beträgt.
Eine größere Stundenzahl kommt angeblich mangels voller Beschäftigung bei den ar tmrstem
im allgemeinen nicht in Betracht.
Das Entgelt für die unproduktive Tätigkeit des Meisters (Sp. 4) erscheint in der Kalkulation
unter Geschäftsunkosten (Sp. 7.) Der gesamte Geschäftsunkostenaufschlag auf den Lohn beträgt
Ba—90%.
Bei der Errechnung des Materialverbrauchs ist angenommen worden, daß bei Neubauten
3 qm und bei Reparaturen 1 qm in der Stunde verarbeitet werden.
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März 1927).

6. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. F reiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- u. Nettoverd., sowie nach Kalkulationen.
Richtsatz in % für den Nettogewinn
Kleinbetrieh A 25—35
R

Meisterlohn + 10—15% vom
. Umsatz.
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).

7. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen.Koblenz, Köln, Trier).
Vorschläge für Bruttonutzensätze.
(Bei dieser Branche ist zu unterscheiden zwischen Glashandel
und Glaserei.)
a) Kleiner Betrieb (Glashandel) -. ........ 20%
b) » (Glaserei) .......... 34,
a) Mittlerer Betrieb (Glashandel) . ........ 22,
b) ” (Glaserei) . 34

B. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
Nettoverdienst in °% vom Umsatz
Bei Reparaturen und Ein- .
rahmungen ..... 25—835
Bei Neubauten . . . .. 12—18

Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes:
Umsatz gleich dem 3—4fachen der Engierten Lohnsumme, wobei Meister bei 1—2 Hilfskräften
 als volle Gesellenkraft, sonst als !/z bis %4 Gesellenkraft anzurechnen ist. Lehrlinge im
2. und 3. Lehriahr Ys und 12 Gesellenkraft:

9. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).
Reinertrag in % der Einnahmen
Richtsatz Rahmensatz
Durchschnittsbetrieh 32 30—35
Kleine Betriebe mit vorwiegend Reparaturarbeiten liegen an der oberen Grenze evtl. auch
larüber. jauglaser, die die Fensterrahmen nicht selbst anfertigen (Blankglaser), liegen je nach
ler Zahl der beschäftigten Kräfte zwischen 15—25 evtl. auch darunter. Bauglaser, die die Rahmen
selbst anfertigen (Rahmenglaser), sind wie Tischler zu behandeln, namentlich wenn sie auch noch
Türen usw. anfertigen (Schreiner).

19
        <pb n="55" />
        Glaser

LO. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn
in % vom Umsatz
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt. 25—35 Oder Meisterlohn + 10—18 %
vom Umsatz.

b) Von der Handwerkskammer Augsburg aufgestellt:
Bildergeschäft . ...0.0.0.0000400400 4 15—20
Gemischtes Geschäft ...... +. 15—20
Fensterrahmensgeschäft ... 2... 3—12

L1. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Richtsatz
für den Reingewinn in %
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
1...

WR 25—30 od. 2.Meisterlohn plus 10—15 %
vom Umsatz,
b) Vom Handwerk aufgestellt: 15—25

a ee % Pa Ps 7

12. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
. Rohgewinn Reingewinn
% °/o
Glaser (ohne Bilderhandel) 353—60 15—30

13. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).
Für Alleinmeister ....0.000.0000004004 4 50 %
Di Ceschäfte mit Gesellen .... 0... 20—30 %

14. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
35.50 9% vom Umsatz

L5. Landesfinanzamt Stuttgart (Bezirkd. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den
Nettogewinn
25—35 % Oder Meisterlohn +10—15%
vom Umsatz.

(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
[ Nr 20716/27 vom 14.4.1927 und I Nr. 2181227 vom 6. 5. 1927).

16. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk der Hwk. Gera, Meiningen, Weimar).
Reingewinn
in °% vom Gesamtumsatz
Meister allein... ..00+ «4 30—35
„mit L—2 Gesellen. . . 20—25
00m BA ne 15—20
N „mehr N etwa 15
        <pb n="56" />
        Glaser
17. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Nettogewinnsatz in allen Geschäftslagen: |
35—40 % des Umsatzes für einen Alleinmeister
25 % für Betriebe mit einem Gesellen
10—15 % ” „ mehreren Gesellen.

Es ist zu unterscheiden zwischen
3auglaserei, Einrahmungsarbeiten
 und Reparaturen. Die
Gewinnhöhe im Glaserhandwerk
 ist sehr davon abhängig,
ob der Glaser neues Glas zu
liefern hat oder nur geliefertes
bezw. altes Glas verwendet.

18. Handwerkskammer Kaiserslautern.
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl
1 2 3 4 5
Bauglaserei 38 32. 26 19 BB 7 9%

XV. Graveure.
1. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsatz für den Nettogewinn
Nur Werkstattbetrieb . . 50 9%

XVI. Juweliere, Gold- und Silberschmiede.
1. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen,
Richtsatz ‘
für den Reingewinn in %
20—35 . Goldwaren in Verbindung mit
Uhrenhandlung (!s Reparatur,
?%#s Handel).
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).

2. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsatz
für den Reingewinn in %

Soldarbeiter:
Für Reparaturen allein... ..
In Verbindung mit Uhren und
Goldwarenhandlung, jedoch vorwiegend
 Reparaturarbeiten . . .
Bis zu AM 6000.— Umsatz. .
Von AM. 6—12000.— 5 “we
„ 12—25000.— 2 2...
»  » 25—40000.—
Mehr als Z4, 40000.— N

50—55

an

5—45
:—35\
7. .zal

SP

w—15j

Gutgehendes Ladengeschäftund
Reparaturwerkstatt.

3. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).

Richtsatz
für den Reingewinn in %
Vom Landesfinanzamt aufgestellt;
Soldwaren- und Uhrenhandlung
‚etwa '/s Reparafuren, %s Handel)
Vom Handwerk aufgestellt:
Soldschmiede .

a)

15—920

r
A
        <pb n="57" />
        Juweliere, Gold- und Silberschmiede
4. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn Reingewinn
Juweliere einschl. Bijouterie 30—50 15—25 %
ledigl. Reparaturen 60—80 bis 50%

5. Landesfinanzamt Stuttgart (Bezirk der Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart,
Ulm).

Richtsatz
für den Reingewinn in %
20—35

Reparaturen in Verbind. mit
Uhren- u. Goldwarenhandlung
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
I Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927.)

6. Landesausschuß des Sächsischen Handwerks.

Der speziellen Erwerbstätigkeit und dem Gegenstande der Bearbeitung sowie der wirtschaftlichen
 und soziale Struktur nach sind insbesondere in Beziehung auf dem Durchschnittsreinertragssatz
 zu unterscheiden:

a) Große Juweliergeschäfte,
b) mittlere Kurantgeschäfte,
c) kleine Kurantgeschäfte,
dA) reine Werkstattbetriebe.

Zu a) Die spezielle Erwerbstätigkeit ist der Einzelhandel; Gegenstände d i
Feinjuwelen in Schmuckform, neben die besonders noch größere Silbergamituren to te dem
Einzelhandel pflegt Werkstättenbetrieb in unbedeutendem Umfange vorhanden zu sein, in dem
Reparaturen und Umgestaltungen vorgenommen werden. - )
Die großen Juweliergeschäfte weisen bedeutende Warenbestände (200000 — 2500000 A)
auf, die bei günstigem Geschäftsgang in der Regel jährlich ein halbes Mal umgesetzt werden.
Der Gewinn beträgt 1926 4—8°% des Umsatzes.
Zu b) Die spezielle Erwerbstätigkeit bildet der Einzelhandel mit Goldschmuck, Kleinjuwelen
und größeren Silberwaren; mit dem Handel ist nur vereinzelt Werkstättenbetrieb verbunden.
Die Warenbestände stehen denen der Geschäfte zu a) bedeutend nach (20000— 100000 %%,) sie
werden unter normalen Verhältnissen einmal im Jahre umgesetzt.
Der Gewinn beträgt 1926 9—11%. des Umsatzes.
Zu c) Die spezielle Erwerbstätigkeit ist Einzelhandel, verbunden mit Werkstättenbetrieb;
Gegenstände des Handels sind überwiegend Schmuck- und Gebrauchsgegenstände aus Duble und
Alpaka; Juwelen und Goldgegenstände werden wenig gehandelt. Der Werkstättenbetrieb ist
überwiegend Reparaturbetrieb. In ihm werden selten 1 Gehilfe, höchstens 1—2 Lehrlinge beschäftigt,
 in der Regel arbeitet der Inhaber im Laden und in der Werkstatt allein, häufig mit
Beihilfe der Ehefrau ım Laden.
Die Warenbestände sind gering (3000—10000 X.) Sie werden jährlich in der. Regel einbis
 anderthalbmal umgesetzt.
Am Umsatz bleiben 1926 11—13°% Gewinn.
Zu d) Diese Betriebe sind überwiegend reine Reparaturbetriebe, deren Gewinn dadurch
stark beeinflußt wird, daß sie im wesentlichen nicht für Private, sondern für mittlere und kleine
Kurantgeschäfte arbeiten. Sofern sie Neuanfertigungen arbeiten, erfolgt dies hauptsächlich inLohnarbeit.
Der auf den Umsatz entfallende Gewinn beträgt
bei Materialzugabe . .. . . + 10—20%
bei überwiegender Lohnarbeit .20—40%

(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des Sächs. Handwerks
vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.)
        <pb n="58" />
        XVII. Klempner, Installateure.

1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Rohverdienst Reinverdienst
in % vom Umsatz

Aufgestellt von der Hwk. Berlin:
a) Handwerk
Kleinbetriebe mit 1—2 Lehrl. 45 13—25
» bis zu 2 Gesellen 55 10—15
Mittelbetrieb über 2 Gesellen 5—10
b) Verkauf... 0.00.10. 25—35 15—25

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin und F rankfurt/O).
Aufgestellt von der Hwk. Berlin.

Rohverdienst in °% vom Umsatz
ı. Bauklempner. . .. 50—55
2. Reparaturklempner . 75—80
3. Verkauf... . 25—35
3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau. Liegnitz),

Rohverdienst in % vom Umsatz
Klempner. ....... 30—40
Installateure... .. 30—40

1. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
a) Aufgestellt vom Landesfinanzamt Kassel:
Gewinnsatz in % vom Umsatz
20—30

5) Aufgestellt von den Handwerkskammern Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle in
Frankfurt und Koblenz (für den Kreis Wetzlar):
Alleinbetrieb . ... . 0000004 .15—25%
1—3 Gehilfen ... eh 10—15%
Über 3 Gehilfen . . ee 5—10%
„Val. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128 I E 1110 — vom 25. 3. 1927 am
Schl es Heftes).
5. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk., Darmstadt).
Reingewinn Kalkulation
in % vom Umsatz
I{nstallateur und Spengler 25—30 Meisterlohn + 20% Spitzenlohn 0,95 %% bei 300
des Umsatzes Arbeitstagen == 29280 IM,
Bauinstallation und Submissionsarbeiten.
 . . 18—25
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes (Anlage zu I. 17532 vom 4, 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt),
6. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der ‚Hwk. Dresden, Zittau, Chemnitz,
Leipzig, Plauen).

Reingewinn-Richtsatz
in % vom Umsatz
Aufgestellt von den Landesfinanzämtern:
Klempner: (Installateure) 9%
Alleinbetrieb . . 2.0.0000 30—40
Mittl. Gehilfenbetrieb . .. 2.0. . 20—30
&amp;gt;Töß, Gehilfenbetrieb . . - . 10—920

3)

165
        <pb n="59" />
        Klempner, Installateure

b) Vom Landesausschuß des sächsischen Handwerks und dem Landesverband sächsischer
Klempner und Installateure aufgestellt:
Klempnerei-Gewerbe :
Allein- und Lehrlingsbetriebe . ... .-Betriebe
 mit 1 Gehilfen . .
2
3
. 4
7 5
Handelsspanne

nr

(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen
Handwerks vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.)

7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk.der Hwk. Düsseldorf).
Bruttoverdienstsatz Nettoverdienstsatz
40—60%% 20—30%

8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen). i

Jahresarbeits- Arbeits- | Lehrl.- | Ma- Geschäftsunkosten
Größe stunden einkommen ent- terial- ! durchschn. |! Sven Eulen
5 nn“ a ür unprodukt.
des Betriebes des | der | des | der sSchädi- brach ne pe
+ 1 un ra 0Z. d. LONNES
Meisters Gesellen!Meisters‘Gesellen! zung Ch | Sp.4, 54.6. | Sp. 45,6.
2 8 8a

Meister allein...
Meister mit 1 Lehrlg.
Meister und 1 Geselle
Meist., 1 Ges., 1 Lehrl.
Meister u. 2 Ges: . .
Meist., 2 Ges., 1 Lehrl.
Meister u. 3 Ges... .
Meist., 3 Ges., 1 Lehrl.

Größe
des Betriebes

Meister allein...
Meister mit 1 Lehrlg.
Meister und 1 Geselle
Meist., 1 Ges., 1 Lehrl.
Meister u. 2 Ges...
Meist., 2 Ges., 1 Lehrl.
Meister u. 3 Ges. . .
Meist... 3 Ges.. 1 Lehrl.

1800  — 800
1600 ia ‚600
1400 | 2200 400
‘900 2200 | 1200
1000 4400 | 1000
800 | 4400 | 800
600 | 6600 | 600
400 | 6600 | 400

— 300
2900 —
2900 | 300
4400 | —
4400 | 300
6600 + —
6600 | 3200

Geschäftsunkosten Gewinndurchschnittlich
 aufschlag 10%
Material PR (x. x 5—8
e nkapitals .
Spalte 7 5 Proz, v. SD.7 u. Sp. 9)

Y1

‚()

360
120
720
‚080
1080
1440
1440
1800

180
$dY
770
270
360
360
450

581.—
764.50
L062.—
1295.50
1593.—
1826.50
2124.— |
2357.50

‚800 1850
3600 1425
3600 2700
5400 7775
5400 50
7200 95
7200 | 5400
9000 5475

360
380
720
740
1080
1100
1440
1460

Einkommen bei
Umsatz voll. Beschäftigung
(Spalte 4—8 ‚Ohne scharfe
Konkurrenz
und 9 u. 10) ISp.4 u.8a u.9au.10

11

12
2781.—
2924.50
3362.—
3505.50
3943. —
4086.50
4524.—
1667.50

5841.—
8409.50
11682.—
14250.50
17523.—
20091.50
23364.—
25G89 50
        <pb n="60" />
        Klempner, Installateure

(Merkblatt. Die Berechnung geht von einem Stundenlohn von 1.— A% aus.)
Bei dem Ansetzen der Jahresarbeitsstunden für den Meister (s. vorstehende Tabelle Spalte
2 und 8a) und die Gesellen (Spalte 3) ist berücksichtigt, daß im Winter meistens mit verkürzter
Zeit gearbeitet wird. Die Zahlen in den Spalten 8a und 9a können bei der Berechnung des
Einkommens nur in voller Höhe berücksichtigt werden, wenn tatsächlich feststeht, daß mit einem
Geschäftsunkostenaufschlag von 75% und 20% gearbeitet wird. Dieses soll häufig nicht der
Fall sein.
. Ein Meisterzuschlag wird im allgemeinen nicht in Anrechnung gebracht und ist daher in der
Aufstellung nicht berücksichtigt.
Mit dem Klempnerhandwerk ist häufig ein Warenhandel verbunden. Das Einkommen und
der Umsatz aus diesem Geschäftszweig ist besonders zu berechnen. Der Bruttogewinn beträgt im
Ladengeschäft ungefähr 25%.
(Vergl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
 Hannover vom 9. März 1927.)

9. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
 .

Richtsatz in % für
. den Nettogewinn
Installateure und Spengler:
Kleinhetrieb

. 25—30 oder b) Meisterlohn + 20%,
; vom Umsatz,
Bauinstallat. u.. Submissionsarbeiten 18—25
(Vergl. „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am
Schluß des Heftes.)

10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk d. Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Tier).

a) Vom Landesfinanzamt Köln aufgestellt:
Klempner-, Gas- u. Wasser-Installationsgewerbe:
Bis zu 6000.24. Umsatz
10099
150°)
206977
25009
30000
„ 40000
» 60000 ”
über 60000

9%
30
22—25
18—20
16—17
14—15
10—13
10
R

IL. Berechnung der Nutzensätze:
Den Berechnungen wurden in jeder Branche Betriebe zurgunde gelegt, in der Art und dem
Umfange, wie sie am häufigsten in Köln vorkommen.‘
Die prozentualen Sätze für Bruttonutzen, Geschäftsunkosten und steuerpflichtigen Reingewinn
sind berechnet vom steuerpflichtigen Umsatz. (Steuerpflichtiger Umsatz — Gesamtverkaufserlösoder
‚einnahme, zuzügl. evtl. Eigenverbrauch.)
Bei den Klempnern und Installateuren sind nur Nettonutzensätze festgesetzt worden, weil
die von den Betriebsinhabern zur Verfügung gestellten Unterlagen lediglich einen zuverlässigen
Schluß auf den Reinverdienst zuließen.

m
*
        <pb n="61" />
        Klempner, Installateure

Zahlenmäßiges Ergebnis der Feststellungen:
Meistereinkommen, Gewinn vom Umsatz, zu versteuerndes
Tariflohn + . Meistereinkommen (jesamteinkommen
/ 20% (2400 Stunden)
5000.— RM. 2880.— A“
10000.—
15000.—
20000.— „
25000.— „
30000.—
35000.— „
40000.—
45000.— „
50000.—

5°% von 2120
106.— AM _ 2986.— AM,
5°% von 7120
336.— IM. 3236.-— IM.
5% von 12120 ;
606.— AM. 3480.— AM__
5% von 17120
1027.— PM. 3907.— AM,
7% von 22120
1548.-— RM. 4428.—' AM.
8% von 27120
2170.— PM. 5050.— AM
9% von 32120 |
2890.-— RK, 5771.— AM.
L0% von 37120
3712.— IM. . 6592.— IM,
11% von 42120
4633.— IM. 7513.— AM
12% von 47120
5654.— RM. 8534.— RM,

Vorschläge für
Bruttonutzensätze in °%
0....20

[nstallateure. . . .
Bauklepner:
a) Kleiner Betrieb .......« ++. .24
b) mittlerer Betrieb (7—10 Gehilfen) . . . 20
c) größerer Betrieb . 16
b) Von der Handwerkskammer Koblenz aufgestellt:
Klempner-, Gas-, und Wasser-Installationsgewerbe :
Bis zu 6000.— AM, Umsatz . -
10000.—
15007.
208 3.
250
a

9%
30
22—25
18-—20
16-—17
14—15
11—13
u
10
8

40
„60120
über 60000.— N WR .
11. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk d. Hwk. Königsberg).
Nettoverdienst in °/
vom Umsatz
Klempner. ....- . . 20—25
Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes:
Bei Neuarbeiten Umsatz = (Nettolöhne ++ 4 faches der Nettolöhne
 für Material + 40% der Nettolöhne für Unkosten) und
100/. Bei Reparaturen Umsatz = (Nettolöhne + U der Nettolöhne
für Kleinmaterial -— 70% der Nettolöhne für Unkosten) + 10%
Meisterverdienst. Bei erheblichem Ladenverkauf, der allerdings
selten ist. Zuschläge. die aber schwer festzulegen sind.

3)
        <pb n="62" />
        Klempner, Installateure
12. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).
Reinverdienst in °% vom Umsatz
25

Keine Unterscheidung in Reparatur-
 und Neubauarbeiten.

und 1 Geselle ..
2 Gesellen . .
3 » * *
4—6 Gesellen . .
7—10 2
mehr als 10 Gesellen

22
18
15
1 6
10

ya

Das Lehrlingswesen spielt zur
Zeit eine unerhebliche Rolle.
Rohverdienstsätze sind nicht
festzusetzen.

,

x

13. Landesfinanzamt München

(Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn in % vom Umsatz

a) Landesfinanzamt: ;
[nstallateure, Spengler . , a) 25—30
oder b) Meisterlohn +
20% vom Umsatz.
b) Handwerkskammer Augsburg:
Installateure, Spengler.
Alleinbetrieb . ....
Betrieb mit 1 Gehilfen
’s5 2 “

35—45
25—30
20—925

Neuarbeiten. . . 10—20%
Reparaturen . . .15—20 y

14. Landesfinanzamt Münster (Bez. d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsatz in %
Klempnerei (auch Bauklempnerei). für den Nettogewinn
Alleinmeister, meist Reparaturarbeiten 25—30
Mittl. Geschäfte, 5— 15000 %4 Umsatz 20—25
Größere Geschäfte, Bauklempnerei . 15—20
Klempnerei mit Laden (Handel mit
Lampen, Blechwaren usw.). . ..
installation (Gas- und elektr. Installation,
Handel mit Beleuchtungskörpern).
Bis zu 6000.— A4 Umsatz. .
6 000—10000.— ,, 0
10000—15000.— ., »
Mehr als 15000.— , 0
Reine Installationsarbeiten .....
Bauinstallation u. Submissionsarbeiten

22—28
20—22
15—20
12—15
25
18—25

15. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth,
Richtsatz für den
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt: Reingewinn in %
meta Hateure und Spengler
oder b) Meisterlohn + 20%, vom Umsatz

Soburg, Nürnberg, Regensburg).

25—35
18—25
15—920

Kleinbetrieb.

b) Vom Handwerk aufgestellt:

Bauinstallation u. Submissionsarbeiten
        <pb n="63" />
        Klempner, Installateure

16. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn Reingewinn
20—40 5—20%
20—35 10—20 „

17. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).
Klempner... %
Für Alleinmeister ......0.0.0.0... 45
Mit 1 Gesellen... +. -.- 25
» 2 2» 20
„3 15

L8. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
30—50% vom Umsatz (Einnahmen nach Abzug der Materialbeschaffungskosten).

19. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz in % für
den Nettogewinn
Installateure, Flaschner u. Spengler... a) 18—30
oder b) Meisterlohn + 20% vom Umsatz.
Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Wir. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
— I Nr. 20716/27 bezw. I Nr. 21812/27. — vom 14. 4. 1927 bezw. 6. 5. 1927.)

20. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Nettogewinnsatz in %
Klempner. in allen Geschäftslagen
Für Alleinmeister .... + + 30—49
Betrieb mit 1 Gesellen oder 2 Lehrl.
” 2 ” .
»” 3 »”
Bemerkung der Gewerbekammer: Der Nettoverdienstsatz mit 30-—40°% erscheint in der
oberen Grenze zu hoch, da auch besonders im Klempnergewerbe für die kleineren Betriebe die
Verdienstmöglichkeit 1926 wesentlich geringer war als 1925. Die Unkosten im Klempnergewerbe
schwanken zwischen 70 und 85%.

48

21. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern und Würzburg).
a) Landesfinanzamt. Reingewinn in % vom Umsatz
Installateure, Flaschner,
Klempner, Spengler . ‚ 25—30
b) Handwerkskammer Kaiserslautern.
Allein- Meister
meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl
1 2
Spengler und Installateure . . 25 20 15%

Meisterlohn -+ 20% v. Umsatz
        <pb n="64" />
        XVIIL Konditoren.
1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Aufgestellt von der Hwk. Berlin.
Richtsatz in %
vom Reingewinn
8—192

2. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz).
Rohverdienst in %
a) Aufgestellt v. Landesfinanzamt Breslau. vom Umsatz
, 50—55 %
5) Aufgestellt von der Hwk. Breslau. .
Der Umsatz dürfte mit 100—120% Zuschlag auf die
Rohstoffpreise anzusetzen sein.
Der Reinverdienst, nach dem Umsatz errechnet, kann
10—15°%, betragen.

3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt)

Reine Feinbäckerei (Konditorei)... .

Reingewinn in %
vom Umsatz
25-—30

Der Satz kommt nur dann in
Frage, wenn ein nennenswerter
 Teil des Umsatzes auf
Feingebäck oder Konditoreiwaren
 entfällt.
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt).

4. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf).
Nettoverdienst vom Umsatz etwa 15 9%

5. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach
Kalkulationssätzen.

Richtsatz für den
Nettogewinn
Reine Feinbäckerei (Konditorei) ‚ .'. . 925—30 9%
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).

6. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln. Trier).
Vorschläge für Bruttonutzensätze.
a) Landesfinanzamt.
Konditoren .......
„ mit Kaffee‘. .
b) Handwerkskammer Koblenz.
Alleinbetrieb. ......
mit 1 Lehrling .......
» 1 Gesellen. 2 Lehrlinge .
durchschnittlich...

17%
‚16%
. 8 88 8» 131% 9%
„. 10—18 9%

p
A

»
        <pb n="65" />
        Konditoren

7. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
20—25 9% (Nettoverdienst vom Umsatz).

B. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).

Allgemeine
Rohverd. Geschäftsunkosten Reinverd.
in °% vom Umsatz

1. Bis zu 10000 A Ums. RB. €
2. 10000—120004 „49
3. 12000—1500024 ‘a
4. 15000—20000.%4.
5. 20000—25000.24. ,, 50
6. 25000—30000 24 „
7. 30000—40000.7.
8. 40000—50000 A,
9. 50000—60000.24.
10. 60000—75000.7 ,,
11. 75000—90000.24.
12. 90000-100000 2

: 55
&amp;gt; 50
57
„A a
0. af

“)
45
40,5
16

1A

20
Y

9,5
117

B: Überwiegend Backbetrieb.
G: Überwiegend Gastbetrieb.

9, Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn
in % des Umsatzes
a) Landesfinanzamt . . . 2.0. 0.440004 25—30
b) Handwerkskammer Augsburg:
Kleinerer Betrieb .. + -
Mittlerer » ;
Größerer N .

10. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund,
Münster).

Richtsatz
in % vom Reingewinn
Laden und Kundengeschäft . . . 20—30
Konditorei mit kleinerem Cafe . . 35—40
Konditorei mit Cafe in besserer
Ausstattung . . 2.0.0.0 25—35

11. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Vom Landesfinanzamt aufgestellt: 25—30 a
        <pb n="66" />
        Konditoren
12. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn Reingewinn
9% 9%
Ohne Cafe ........ 35—50 10—20
Mit Cafe, ohne Konzert .. 30—50 10—25
„mit - ‚ 40—60 10-—920

13. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).
20—25 %

14. Landesfinanzamt Stuttgart (Bezirk d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz
in % vom Reingewinn
25-—30

(Vgl. auch das am Schluß des Heftes Wir „Merkblatt der Arbeitsgemeinschafl
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
U Nr. 20716/27 v. 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 v. 6. 5. 1927.)

15. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk der Hwk. Gera, Meiningen, Weimar).

TEE MAON
in % vom Gesamtumsatz
15—22

16. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Nettogewinnsatz in allen Geschäftslagen 13—20 % des
Umsatzes.

Bemerkung der Gewerbekammer: Der Nettogewinnsatz in guter Geschäftslage ist zu
hoch. Er kann höchstens mit 15 % angesetzt werden. In guter Geschäftslage sind insbesondere
die Kosten für den Laden außerordentlich drückend.

17. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).

Reingewinn
in % vom Umsatz
a) Landesfinanzamt . ......... 25—30
b) Handwerkskammer Kaiserslautern:
Alleinmeister Meisten zuzügl. Wächstehender Gesellen]
25 20 16 119%

18. Von den Handwerkskammern Kassel, Wiesbaden, qd Geschäft in F
und Koblenz (für den Kreis Wetzlar) aufgestellt: » deren Aeschäftsstelle in Frankfurt
(Ohne Berücksichtigung des Kaffees)
Alleinbetrieb .......
1—2 Gehilfen . .....
Mehr Gehilfen ..

»0000000 + 13—16 %
00000000 8—12%
100000 7—9 9%
(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128.1.E. 1110 — vom 25./3, 27 am Schluß
des Heftes).
        <pb n="67" />
        Konditoren, Korbmacher, Kupferschmiede, Kürschner
19. Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Sächs. Konditoren-Innungs-Verband.
Allein- und Lehrlingsbetriebe . . ...... 15—25 %
Betriebe mit 1 Gehilfen .......'. . 15—20 %
n „ 2 „ en 0044. 10—20 %
» » 57 Z KO . 10—15 %
Die Sätze verstehen sich für Konditoreien ohne Schankwirtschaft.

(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächs. Handwerks
vom Maı 1927 am Schluß des Heftes.)

XIX. Korbmacher.

1. Landesfinanzamt Münster (Bez. d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster),
Richtsatz in % für den
Bruttogewinn Nettogewinn
Verkauf von ganz oder teilweise
selbstverfertigten Waren. . . 33's—40 25—30
Für para heiten (z. B. Stuhlsitzflechten
 u. derel.) . .

bis zu 40

2. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
— Rohgewinn Reingewinn
Korbmacher und Korbwaren. . . 20—30% 10—15%

Werkstattarbeit 20—25%, netto.

3. Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesverband der sächsischen Korbmacherinnungen.

Allein- und Lehrlingsbetriebe . ...... . .35—45%
Betriebe mit 1 Gehilfen:. ..........30—35,
2 2.000. .2)—25,
» „- 3 &amp;gt;» * * * . * 10—15 A
Gewinnsatz aus Handelsumsatz .. . . 8—15,
| Die Betriebe der Grünkorbmacherei (Obstschwingen, Kartoffel- und Fischkörbe usw.) weisen
insbesondere die niedrigeren Sätze auf, während die Sätze der Betriebe mit weiß eschlagener Arbeit
ae Reisekörbe usw.) und mit Gestellarbeit (Rohrmöbel) in der Regel höhere Sätze als
1e Grünkorbmachereibetriebe aufweisen. ;
(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß des Heftes).

XX. Kupferschmiede

Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
20—30°%, (Richtsatz für den Nettogewinn).

XXI. Kürschner

1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Rohverdienst Reinverdienst
Aufgestellt von der Hwk. Berlin. in °% vom Umsatz
331.50 920—925
        <pb n="68" />
        Kürschner

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin und Frankfurt a. 0.).
Rohverdienst Reinverdienst
in % vom Umsatz
Aufgestellt von der Hwk. Berlin. 334s—50- 20—25

3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt.

Reingewinn in %
vom Umsatz
a) Reines Pelzwarengeschäft . ...... 10—15
b) in Verbindung mit Hut- u. Schirmgeschäft 20—25
c) nur für Umarbeiten und Aufarbeiten von
Pelzwaren .... 30—-35

(Vgl. hierzu die Anmerkungen
am Schluß des Heftes „Anlage
zu I. 17532 vom 4. 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt).

4. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf).

Brutto- Netto-Verdienstsatz

40—50 9% 20—25 9%

5. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig; Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen).
Bruttogewinnsätze
Bruttoaufschlag auf den Bruttogewinn vom
Einkaufspreis in % Gesamtumsatz in °/o
50

29

6. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe; Konstanz, Mannheim)
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach
Kalkulationssätzen.

Richtsatz in %
für den Nettogewinn ;
Kürschner (auch Handel mit Pelzwaren) 10—15 reines Pelzgeschäft.
20—25 in Verbindung mit Hut- und
Schirmgeschäft.
30—35 nur für Umarbeiten und Auf.
arbeiten von Pelzwaren.
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.)
7. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn in % vom Umsatz
20—30

8. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Richtsatz in %
für den Nettogewinn
Kürschner (auch Handel mit Pelzwaren) 10—15
20—25
3035

reines Pelzwarengeschäft,
in Verbindung mit Hut- und
Schirmgeschäft.
nur für Umarbeiten und Aufarbeiten
 von Pelzwaren.

+
|
        <pb n="69" />
        Kürschner, Maler

9, Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Richtsatz in %
für den Reingewinn
Kürschner (auch Handel mit Pelzwaren) ‘ 10—15 reines Pelzwarengeschäft.
20—25 in Verbindung mit Hut- und
. Schirmgeschäft.
30-—35 nur für Umarbeiten und Aufarbeiten
 von Pelzwaren.

10. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn Reingewinn
30—50%/% 200%

11. Landesfinanzamt Stuttgart (Bezirk d, Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).

Richtsatz in %
für den Nettogewinn
Kürschner (auch Handel mit Pelzwaren) 10—15 reines Pelzwarengeschäft. -
20—25 in Verbindung mit Hut- und
Schirmgeschäft
30—35 nur für Umarbeiten und Aufarbeiten
 von Pelzwaren für
Privatkundschaft.
Vergl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Wü Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
— I Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und. I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927.) .

12. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk d. Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
Reingewinn in % vom Umsatz
20——30

XXIII Maler.

1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Aufgestellt von der Hwk. Berlin: .
Reinverdienst in %
vom Umsatz
Kleinbetriebe mit 1—2 Lehrlingen 35—50
» bis zu 4 Gesellen . 24—30
Mittelbetrieb von 5—12 10—15

2, Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin, Frankfurt/O).
Aufgestellt von der Hwk. Berlin:

Rohverdienst in %
vom Umsatz
55-—70

Für Dekorationsmaler hoher,
für Anstreicher niedriger Satz.

=.
        <pb n="70" />
        Maler

3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz).
Rohverdienst in % vom Umsatz
45—65

1. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden)
Gewinnsatz in %
vom Umsatz

a) Vom Landestinanzamt Kassel aufgestellt:
(Maler u. Weißbinder) ohne Arbeitskräfte 353—40
mit Arbeitskräften 15—35
Von den Handwerkskammern Kassel, Wiesbaden, deren
Geschäftsstelle in Frankfurt und Koblenz (für den Kreis
Wetzlar) aufgestellt:
Alleinbetrieb .......... 25—30
1—3 Gehilfen .... 10—15
3—10 , . 8—10
über 10 * OR ne © kr wu 5—8
(Vergl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128 I. E. 1110 — vom 25. 3. 1927
am Schluß des Heftes.)
5. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in % Kalkulation
vom Umsatz
Weißbinder, Anstreicher
und Maler:
a) Alleinmeister . ... .50
h) Meister mit z Gehilfen . 40
» »” 3 ”„
2» 39. 4 » ko
”. „5—6 „20

(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4.5. 1927“
Landesfinanzamt Darmstadt).
6 Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz.
Leipzig, Plauen).

Richtsatz f. d. Reingewinn
in °% vom Umsatz
Landesfinanzämter:
Alleinbetrieb ....... 1... .35--55
Mittlerer Gehilfenbetrieb . ... .. .25—35
Größerer Gehilfenbetrieb . . ‚15—30
5) Landesausschuß des Sächsischen Handwerks und Verband
Sächs. Vereinigungen selbständiger Maler und Lackierer:
Allein- und Lehrlingsbetriebe . . . . .35—45
Betriebe mit 1 Gehilfen ... „+. 30—40
„2 5 25—35
” 3 ”„ “I 25
„4 „ 15—20
N „5 „0.0. 10—15
(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß des Heftes).
7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf).
Brutto- Netto-Verdienstsatz

‚ . 40—60% 20—40%/.
        <pb n="71" />
        8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk d. Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg, Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen).

Zahl |
der Arbeitskräfte |

Produktive
Arbeitsstunden


}

Meister alleinstehend .....
mit 1Lehrling . ......
LGehilfen. .......
Gehilfen und 1 Lehrling. .
und 1 Lehrling e
23
» E21 .
» ‘ » ; ” .
» 4 „ 2 4 » *
E11 5 ” 4 +

2000
1900
1800
700
„600
“00
400
900
100
900
800
600 |

" Geschäftsun-Zahl
 kostenaufschl.
der Arbeitskräfte auf Löhne und
Entschädig, %/e

Ra

Meister alleinstehend .
mit 1 Lehrling
* Gehilfen

und 1 Lehrling en
und 1 Lehrling en
und 2Lehrlingen .

u J
40
12.
43/2
45
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5912
5512
57
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„7
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”

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N „A

Lohnstunden

Mk. LO8

Gesellenstunden


2160
2052 _
1944 2160
8336 2160
728 £320
620 4320
‚512 4320
1296 6480
1180. 6480
972 8640
864 | 8640 |
648 10800

Entgelt fürun
produktiven
Zeitaufwand

Aaterialverb.
40 9%
v. Sp. 7

Rh

DO

108
216
324
432
540
048
864
972
1188
1296
1512

864.—
920,80
1710.70
1767.50
2557.40
2614.20
2671.—
3517.70
3574.60
4421.30
4478.10
53924..80

Gesellenlöhne

ZA 1.08

2332.80
2332.50
1665.60
1665.60
1665.60
6998.40
5998.40
9331.20
9331.20
11664. —

Gesamtselbst
kosten Sp. 6,
8 und O0

10.

3780.—
4143.60
7783.70
8108.50
11828.10
L2188.80
12553.85
6797.35
17202.60
21609.—
22054.50
26624 ——

|
X

Lehrlingsentschä-



m

250.—
250. —
250.—
500. —
500.—
750.—
750.—
1000. —
1L000.—

Verdienst
12% vom
Selbstkoöstenumes.


14

454.—
497.20
I34.—
973.—
419.40
1462,70
1506.40
2015.70
2064,30
2593.10
2646.50
3194.90

| Löhne und
) Entschädiennsen


f

2160.—
2302.—
4276.80
4418.80
3398.60
0535.60
5677.60
3794.40
8936.40
11053.20
11195.20
139192 __

Gesamtımsatz
 Sp. 10
ımd 11

12

4234.—
4640.80
3717.70
9081.50
3247.50
„3651.30
4060.25
‚8813.05
19266.90
24202.10
24. 701.—
29818.90

[

Geschäftsunkosten


8

756.—
920.80
1796.20
1922.20
2877.10
3039.—
3205.25
4485.15
4691.61
6134,50
6381.20
7987.20

Gesamtverlienst
 Sp. 3,
8b und 11
13

2614.—
2657.—
3094.—
3133.—
3579.—
3622.—
3666.—
4175.—
4224.—
4753.—
4806.—
SEA —
        <pb n="72" />
        Maler

Die vorstehende Aufstellung berücksichtigt, daß das Malergewerbe ein Saisongewerbe ist
Cal. die Stundenzahl Spalte 2, 3° und 4). Zu beachten ist, daß die in Spalte 8b eingesetzten
Zahlen (Entgelt für unproduktiven Zeitaufwand des Meisters) in den Geschäftsunkosten (Spalte 8)
enthalten sind. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob der in Spalte 8 und 8a angegebene Geschäftsunkostenaufschlag
 tatsächlich in die Unkostenberechnung eingesetzt ist.
u Umsatz eines gutgeleiteten Malerbetriebes kann das Dreifache der gezählten Löhne
erreichen. .
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März 1927.)

9. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. F.- reiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach
Kalkulationssätzen: Richtsatz für den
Anstreicher, Gipser und Maler: Nettogewinn in °%
a) Meister allein oder mit 1 Lehrling .....50
mit 1 Gehilfen ..... 40
2 „ 35
+ ” 30
4 25
2,

7 ”„ 5—6 » =
oder b) Meisterlohn + 8—10% vom Umsatz

10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).
a) Landesfinanzamt Köln:
Maler und Anstreicher:
Bis zu 3000.— AM Umsatz .
»„ 5000.— ,
7 000.—
9000.—
* 000.-‚2090.-

 000.-30
 000.--40000.—

50000.—
100000. —

7

IL Berechnung der Nutzensätze:
Den Berechnungen wurden in jeder Branche Betriebe zugrunde gelegt, in der Art und dem
Umfange, wie sie am häufigsten in Köln vorkommen.
Die prozentualen Sätze für Bruttonutzen, Geschäftsunkosten und steuerpflichtigen Reingewinn
sind berechnet vom steuerpflichtigen Umsatz. (Steuerpflichtiger Umsatz = Gesamtverkaufserlös oder
‚einnahmen, zuzüglich evtl. Eigenverbrauch.) .
Der Bruttoverdienst bei Malern und Anstreichern ist ermittelt worden durch Kürzung der
Ausgaben für Materialien und der Löhne vom Umsatz. Bei Anwendung des Bruttonutzensatzes
dürfen deshalb zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens nur noch die sogenannten unproduktiven
 Unkosten zum Abzug zugelassen werden.
Die Unkosten sind auf Grund von Belegen über tatsächliche Unkostenbeträge so angesetzt
worden, wie sie in einem Betriebe mit dem zugrunde gelegten Umsatz unter Ausschluß aller
Sonderverhältnisse vorhanden sind.
Miete für Geschäftsräume wurde nicht berücksichtigt, sondern es wurde in allen Fällen anzenommen,
 daß eigene gewerbliche Räume vorhanden sind. Eventuell ermäßigt sich deshalb der
Reingewinn um die Miete für die gewerblichen Räume.
        <pb n="73" />
        Maler

II. Zahlenmäßiges Ergebnis der Feststellungen:
1. Jahresumsatz ........... .18600.— RM
Löhne .*. . .'. . . 7490.— DRM,
Material... .. .4150.— ‘11640.—
6940.— AM. = 37,3%
anproduktive Geschäftsunkosten . . . .1360.— „ = 7,3%
steuerpflichtiger Gewinn. . . . . . . .5600.— RM = 30%
2. Jahresumsatz .......0.00..0...51700 AM
Löhne ..... . 25000.— PM,
Material .... . 15000.— 40000.—
A11700.— PM. = 22,6%
unproduktive Geschäftsunkosten . . .. 3800.— „ = 7,4%
steuerpflichtiger Gewinn . . +... . 7900.— AM4=15,2%
Handwerkskammer Koblenz:
Bis zu 3000.— AM Umsatz
3 000.—
7000.—
A

b)

40—45
35—35
21—33
73—28
2—2A
18—*

10
EL &amp;gt;» BO 7
11. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg)
Nettoverdienst in %
vom Umsatz:
Maler u. Lackierer (in kl. Betrieben) bis 50

geringer werdend mit steigender
 Zahl der Hilfskräfte, im
Durchschnitt 20—25%.
Erfurt, Halle, Magdeburg).

12. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau,
Reinertrag der Einnahmen in °%%
Richtsatz Rahmensatz
Meister allein od. m. 1 Lehrl. 45 40—50
mit 1 Gesellen. . 35 30—40
„2—3 „ 244 30 25—35
n „ mehr als 3 Ges. 20 15—25
13. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk d. Hwk.
Allgemeine
Rohverdienst Geschäftsunkosten Reinverdienst
in % vom Umsatz

Schwerin ind der Gk. Lübeck).

bis 1000
1000— 2000 „
2000— 4000 „ 81
4000— 6000 „ 81
6000— 8000 „ 81
8000-—10000 „81
10000—12000 „81

26
25
32
35
43
414

4
55)
56
19
46
38
3€E

ohne Angestellte

mit Angestellten
        <pb n="74" />
        Maler

14. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn in %
vom Umsatz

a) Landesfinanzamt:
Maler, Tüncher, Anstreicher, Lackierer
9) Handwerkskammer Augsburg:
Maler, Tüncher, Anstreicher, Lackierer
Alleinmeister . .. 0.0.0.0...
Betrieb mit 1 Gehilfen .‘'. ...
7 4 »

40-—50

30—50
20—30
15—18

oder Meisterlohn + 6—10%.
vom Umsatz

15. Landesfinanzamt Münster (Bez. d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld. Detmold, Dortmund, Münster)
Richtsatz in % für den
Bruttogewinn Nettogewinn
30—40
30
25
22
20
18
15

16. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth,
Richtsatz in %
für den Reingewinn

a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Maler, Gipser, Anstreicher
a) Älleinmeister . ....
mit 1 Gehilfen ......
2 “
3
4 ;
»„ 5 und 6 Gehilfen ......
oder b) Meisterlohn + 8—10% vom Umsatz
b) Vom Handwerk aufgestellt:
Alleinmeister . . .

40—50
40
35
30
25
20

20

Coburg, Nürnberg, Regensburg).

17. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk, Oppeln).
Rohgewinn Reingewinn
. 9% 9%
Maler, allgemein. ...... 25-40 15—25
Alleinarbeitend 25—40 20—30
Schildermaler 50—60 40—50

18. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk.

Für Alleinmeister .....
Mit 1 Gesellen... ...
Mit mehreren Gesellen ..
Für Kiel und Altona weniger.

“0
‚2. 50—55
. 35
«.. 20-—925

.

Altona, Flensburg),
        <pb n="75" />
        Maler

19. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk d. Hwk. Stettin, Schneidemühl, Stralsund).
60-—70%°% vom Umsatz
Bemerkung der Hwk. Stettin:
Außer den Ausgaben für Mieten, Löhne, Umsatz- und Gewerbesteuer sind noch sämtliche
Geschäftsunkosten in Abzug zu bringen. Eine Pauschalsumme von 100 4 anzunehmen, halten
wir nicht für ratsam, da in vielen Fällen dieser Betrag erheblich überschritten wird.
20. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den Nettogewinn %
20—50

(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
I Nr. 20716/27' vom 14.4. 1927 und I Nr. 2181227 vom 6. 5. 19271.

21. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk der Hwk. Gera, Meiningen, Weimar).

Meister allein. .... +.
mit 1—3 Gesellen . . -
mehr

Reingewinn in %
vom Gesamtumsatz
35—45
25-—35
15—25

22. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Maler, Lackierer
Bruttogewinnsatz in allen Geschäftslagen 65—75 °% des Umsatzes,
Nettogewinnsatz „ ”
Alleinmeister . ....0.0.000.00. +. 35—40 » ”
Betrieb mit 1 Gesellen... 2. - 30 » „
2 ” . 8 25 » 57 2»
”. 4 ”„ .* 4 KÜ. &amp;gt; 15 ” » nn
Tapeten usw. — Verkauf ist besonders festzustellen..

23. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
Reingewinn
Landesfinanzamt : ; in % vom Umsatz
Maler. Tüncher, Gipser, Anstreicher 40—50

Oder Meisterlohn + 6—10 %
vom Umsatz.
Meisterlohn + 10—18 °% vom
Umsatz.

b

Handwerkskammer Kaiserslautern:
Maler, Tüncher
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl
1 2 3 4 5
34 283 22 16 10%

XXI]. Maurer.

li. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Rohverdienst Reinverdienst
vom Umsatz
Von der Handwerkskammer
Berlin aufgestellt: . . . 30—40 % 5—10 %
        <pb n="76" />
        Maurer

2. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
18-—36 °% Gewinnsatz vom Umsatz.
(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26./128. I. E. 1110 — vom 25.3. 1927
am Schluß des Heftes.)

3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt)
Reingewinn Kalkulation
in % vom Umsatz
a) Ohne Gehilfen . 60—70 bei a) Meisterlohn
b) Als Unternehmer +20 °% des Ums.
mit Materialliefer. 10-—15

Spitzenlohn 4 1.15 bei 285
Arbeitstagen = AM, 2600.—
(abgerundet), bei Submissionen
ermäßigt sich der Satz.
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage I. 17532 vom 4. 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt“‘.)

4. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf):
Brutto- Netto-Verdienstsatz

40-—60 9% 20—40 9%

5. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück und Stadthagen).

Betriebseröße:

| Meister- Geschäfte
Meister- Gesellen-J verdienst BO de
Meister. Stunden |Gesellen- stunden | pro A I des
stunden |, X stunden). Gesellen-', 4 tee
30 RM. 1,12 RM.’ stunde „750mm.
22 Pfg 'd.Gesellen
5p. 3 u. 5
"= RM.'=RM. =RM. | =RM.
7

10%
Gewinn
vom Materialver

brauch
(Sp. 8)
=RM.! RM. | RM.
11

Anzahl der Arbeitskräfte


Materialzerbrauch


Gesamt- Gesamt:
umsatz ein-(Sp.
 3, 5, kommen
6. 7, 8) |(Sp.3,6,9)

ey

Meister ohne Ge-|
sellen ....
Meister mit 1 Ge |
sellen ....
Meister mit 2 Ge- |
sellen ....
Meister mit 3 Ge- |
sellen ... ;] 1800 | 2340 | 5400 | 6048 | 1188 | 1678 | 4000 | 400 | 15254
Meister mit 4 Gesellen
 ... | 1600 | 2080 | 7200 | 8064 | 1584 | 2029

8

3808

2440

2936

34392

3928

5000 | 500 |18757| 4164

Die vorstehenden Richtlinien beziehen sich lediglich auf Maurermeister, die zur Hauptsache
mit Reparaturen beschäftigt sind. Bei Maurermeistern, die größere Bauten ausführen, ist der Umsatz
 und das Einkommen am leichtesten an Hand‘ der von den Maurermeistern zu führenden
Baubücher zu ermitteln. In den ländlichen Bezirken wird sich der Umsatz und das Einkommen
in vielen Fällen dadurch ändern, daß die Bauherren das Material selbst liefern.
Bei der Aufstellung der Richtlinien ‘ist berücksichtigt, daß es sich hier um ein Saisongewerbe
handelt (vgl. die eingesetzten Meister- und Gesellenstunden).
Für jeden vollbeschäftigten Lehrling erhöht sich das Einkommen jährlich um A 100.—.
Hinsichtlich des Umsatzes wirkt sich die Mehrarbeit von Lehrlingen nicht in nennenswerter Weise aus.
        <pb n="77" />
        Maurer

Der Arbeitsverdienst des Meisters ist gleich dem Verdienst eines Maurerpoliers angesetzt.
Den vorstehenden Richtlinien ist der Lohn der Lohngruppe A = 4 1.12 zugrunde gelegt. Im
Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband sind außerdem noch folgende Lohngerunpen vorhanden:

Lohngruppe +. ....... A1 B C1 C2 D E
Der Stundenlohn für 1 Gesellen
beträgt in Lohngruppe ... AM. 1.09 1.04 0.96 0.93 0.82 0.71
Der Reinverdienst des Meisters
am Arbeitslohn eines Gesellen
beträgt in Lohngruppe .. 0.22 0.20 0.18 0.17 0.14 0.12

Gehören Pflichtige nicht zum Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband, so sind die jeweils
gezahlten Löhne und die tatsächlich in Rechnung gestellten Unkosten und Verdienstzuschläge
(Spalte 6. 7 und 9) einzusetzen.
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
 Hannover vom 9. März 1927.)

6. Landesfianzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).

Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach
Kalkulationssätzen. ;

Richtsatz für den
Nettogewinn in °%
a) ohne Gehilfen . ... 0.0.0.0. +04. 60—70
oder b) Meisterlohn +20 % des Umsatzes.
b) als Unternehmer mit Materiallieferung 10—15

Der Prozentsatz ermäßigt sich
unter Umständen für die in
öffentlicher Submission übernommenen
 Arbeiten.

(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).

7. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
Nettoverdiens t vom Umsatz sehr schwankend, namentlich mit Rücksicht auf etwaige
Unterbietungen.

Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes,
Bei Errechnung des Umsatzes zu berücksichtigen: Material und Löhne. Bei Neubauten
wird im allgemeinen !/s auf Löhne und ”s auf Material entfallen; bei Umbauten und Reparaturen
schwer, Anhaltspunkte zu geben, da die Menge des gelieferten Materials in den Einzelfällen ganz
verschieden; sei es, daß der Bauherr selbst liefert oder mehr oder weniger Altmaterial verwandt
wird. Immerhin als Anhaltspunkt mindestens das 2'/fache der gezahlten Lohnsumme als Umsatz.

8. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn in %%
a) Landesfinanzamt : des: Umsatzes
1. ohne Gehilfen . . 0.0. + 4 60—70 oder Meisterlohn + 10—12%
2. als Bauunternehmer . . Zuschlag

...0].

b) Handwerkskammer Augsburg:
I. ohne Gehilfen .....-2.
 als Bauunterrehmer . . . -

40—60
2.10

oder Meisterlohn +—3—10%
Zuschlag
        <pb n="78" />
        Maurer, Mechaniker (F ahrräder, Nähmaschinen)

).. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster),
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
Alleinmeister mit 1 oder 2
Kleinbetriebe { Hilfskräften; Reparaturarbeiten 20—25
Alleinmeister ........ 35—40
Mittelbetrieb mit höchstens 12—15 Hilfskräften 7—10
Großbetrieb mit mehr als 12—15 Hilfskräften 5—8

10. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
a) Aufgestellt vom Landesfinanzamt:
Alleinmeister . . 2.0. 60—70% oder Meisterlohn + 20% vom
Als Unternehmer mit Materiallieferung . . .10—15, Umsatz,
5) Aufgestellt vom Handwerk:
Alleinmeister . 2.0.00 . .60—70% Bei Fagelohnarbeiten 5—7%%,
Als Unternehmer ........ 1} » + ‚25—30, bei Akkordarbeiten . 2—5%.
x mit Materiallieferung ... 8—12,
11. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).
Für Alleinmeister ...... ‚60%
Mit 1 Gesellen ..... N
» 2 »” ; )
»» 3 ”„ -ö »”„
„€ 20

“a x

12.

Tandesfinanzamt Stuttgart (Bezirk der Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart,
m).

Richtsatz in %
für den Nettogewinn
a) Ohne Gehilfen . .. 0.0.0000 60—70
b) Als Unternehmer mit Materiallieferung .. 10—15 Ermäßigung bei öffentlichen
Submissionsarbeiten.
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
[ Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927.)
13. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
Reingewinn in % vom Umsatz
a) Ohne Gehilfen. .... 60—70 oder Meisterlohn + Zuschlag,
b) Als Bauunternehmer .. 10—15

XXIV. Mechaniker (Fahrräder, N ähmaschinen).
1. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk d. Hwk. Darmstadt).
Reingewinn
Fahrradhändler: ; in °% vom Umsatz
a) Handel mit Reparaturwerkstatt . . 20—25
b) Vornehmlich » . 25—35
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom: 4. 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt“.)
        <pb n="79" />
        Mechaniker (Fahrräder, Nähmaschinen)
2. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf).
Nettoverdienstsatz
Fahrrad- usw. Mechaniker. . . . . 40—60% 0

3. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Fahrradgeschäfte - Richtsatz in °/% für den Nettogewinn
20—25 Handlung u. Reparaturwerkstatt
25—35 . Vornehmlich Reparaturwerkstatt
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdiensten für 1926“ am Schluß des Heftes.)

4. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Fahrradgeschäfte mit Reparaturen . 20—35% (Reingewinn vom Umsatz)

5. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsatz in % für den ,
Fahrräder u. Nähmaschinen Bruttogewinn Nettogewinn
30—35 15—25 Handlung u. Reparaturwerkstatt
25—35 Vornehmlich Reparaturwerkstatt

6. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Richtsatz in % für den Reingewinn
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Fahrradgeschäfte

20—25
25—35
dwerk aufgestellt:
b) Vom Handwerk aufgeste 10.15

Handlung u. Reparaturwerkstatt
Vornehmlich Reparaturwerkstatt

Bei Reparaturen Reingewinn bis
35%.

7. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn Reingewinn
Mechaniker (Reparaturwerkstatt) . 35% 25%
Fahrräder (Reparaturen) . - . .30—50% 25—35%

8, Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
Tahrräder und Nähmaschinengeschäfte.
3381/89/ vom Umsatz (Einnahmen nach Abzug der Materialbeschaffungskosten).

9, Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. der Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatzin % für
den Nettogewinn
Fahrradgeschäfte . . . . +» + + 2 20—25 Hamllng u. Reparaturwerkstatt
Nähmaschinen und Schreibmaschinen . . 25—35 Vornehmlich Reparaturwerkstatt
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
— I Nr. 20716/27 v. 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 v. 6. 5, 1927).
10, Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk, Kaiserslautern, Würzburg).
Fahrradgeschäfte mit Reparaturen . 20—35°% (Reingewinn vom Umsatz).
        <pb n="80" />
        XXV. Messerschmiede und Schleifer. -
1. Handwerkskammer Kaiserslautern.
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl
„Ad
35% 30%
2. Landesausschuß des Sächsischen Handwerks und Sächsicher Verband selbständiger Messerschmiede
 und Instrumentenschleifer.
Allein- und Lehrlingsbetriebe . 2 G
Betriebe mit 1 Gehilfen , . 2...
» 2 2 . 8 OR Aw m}
„3

30—40 9% (Vgl. Schreiben des Landes-20—30
 ,, ausschusses und der Landes-10—20
 fachverbände des sächs. Hand-510
 wenn I aMlat A am
2» . * » + »» Ss).
Gewinnsatz am Handelsumsatz. . . .. 10—20, © Ss Hehe)
(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des Sächs. Handwerks
vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.)

a

XXVI. Müller.
L. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz). ;
a) Aufgestellt vom Landesfinanzamt Breslau:
Rohverdienst— Mahllohn.
b) Aufgestellt von der Hwk. Breslau:
IL. Einteilung der Betriebe.
Da es sich in vorliegendem Expos6 nur um die Behandlung der nicht buchführenden Müller
handelt, wäre eine allgemeine Einteilung in Klein-, Mittel- und Großbetriebe für den vorliegenden
Zweck unbrauchbar. Ebenso ist es im Müllergewerbe nicht angängig, die Betriebe nach der Zahl
der darin beschäftigten Arbeitnehmer in verschiedene Klassen einzugruppieren, weil die Einrich-‘ung
 einer Mühle bedeutsamer ist, als die Zahl der Arbeitnehmer.
Eine praktisch nicht nur brauchbare, sondern sogar notwendige Einteilung hat nach dem
Peg pun zu erfolgen, ob Wind, Wasser oder Motor die Antriebskraft bilden. Je nachdem,
welche Äntriebskraft benutzt wird. wird sich die Errechnung des Einkommens anders gestalten.
Wir teilen also ein in:

1. Windmühlen,
2. Motormühlen, a
3. Wassermühlen.
II. Möglichkeiten der Umsatzerrechnung.
Die Errechnung des Umsatzes dürfte sich in 99 % der Fälle insofern einfach gestalten, als
auch die sonst nichtbuchführenden Müller gewöhnlich doch ein Buch, das Mahlbuch, führen.
ın diesem wird vermerkt, wieviel Getreide angenommen und wieviel Mehl weitergegeben worden
ıst. Unseres Ermessens wäre das Nichtvorhandensein des Mahlhuches überhaupt nur bei Windmühlen,
 sogenannten Bockmühlen, denkbar.
Infölge der schlechten Wirtschaftslage der Mühlen, die vor allem durch die übermäßig hohe
Mehleinfuhr aus dem Auslande bedingt ist, darf ganz allgemein gesagt, auf keinen Fall nur die
technische Leistungsfähiekeit einer Mühle zur Schätzung des tatsächlichen Umsatzes herangezogen
werden.
‚Für den Fall, daß eine Windmühle nicht einmal ein Mahlbuch führt, haben wir festgestellt,
daß der Durchschnitts höchst satz der Jahresleistung einer gewöhnlichen Bockmühle heutzutage:
800 Zentner
beträgt. Die meisten Bockmühlen werden aber weit unter diesem Satze bleiben.
Anders als die Bockmühlen sind die sogenannten Holländer-Windmühlen zu behandeln,
1. h. Windmühlen mit massivem Unterbau. Bei diesen ist die Leistungsfähigkeit erheblich höher
Außer dieser Mahltätigkeit wird von den kleinen Mühlen auch noch geschrotet und gequetscht.
Eine Bockmühle schrotet im Jahre durchschnittlich
200 Zentner
ınd quetscht im Jahre durschnittlich
300 Zentner.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen. daß etwa 97 % aller Windmüller eine kleine Landwirtschaft
 besitzen.
        <pb n="81" />
        Müller

I. Roheinkommen.
Da es sich bei den nichtbuchführenden. Müllereibetrieben fast ausschließlich um die sogenannte.
 Lohnmüllerei handelt und diejenigen Mühlen, die im Gegensatz dazu auch Handelsmüllerei
 oder nur Handelsmüllerei betreiben, stets auch Bücher führen werden, kommt für die
Errechnung des Roheinkommens der Kleinmühlen nur der Mahllohn in Frage. Als durchschnittlicher
 Mahllohn werden in Mittelschlesien für jeden vermahlenen Zentner Getreide
80 bis 100 Pfg.
in Ansatz zu bringen sein. Wenn auch hin und wieder ein Mahllohn 4 1.20 pro Zentner verangt
 wird, so sind uns andererseits auch Fälle bekannt, in denen nur ein Mahllohn von 60 Pfg.
verlangt wird. ;
Wür das Schröten eines Zentners Getreide wird durchschnittlich .
50 Pfg.
zezahlt. Für das Quetschen eines Zentners Getreide werden
40 Pfg.
verlangt. Der Müller berechnet seinen Kunden von. dem eingelieferten Getreide außerdem 6% für
Verstaubung und bringt diese 6 °% in Abzug, Dieser Abzug von 6 % ist ein tatsächlicher Gewichtsverlust
 während des Produktionsvorganges und stellt keinerlei Sondergewinn des Müllers
dar. Durch die Feststellungen der Reichsgetreidestelle ist diese Tatsache betätigt worden.

IV. Preisrichtsätze
sind weder von den Innungen noch vom Mittelschlesischen Müllerinnungsverbande ausgearbeitet
 worden. Im freien Spiel der Kräfte haben sich jedoch die oben erwähnten Durchschnitts-3ätze
 herauskristallisiert.

V. Löhne:
Im mittelschlesischen Müllergewerbe, soweit es handwerkerlicher Natur, sind Tarifverträge
nicht abgeschlossen worden. Es werden üblicherweise an Löhnen gezahlt:
L. bei freier Station 12—15 AM,
2. ohne freie Station 25.— MA,

VL Kalkulation:

Nachdem in der in II angegebenen Weise der Umsatz festgestellt ist, und aus diesem Umsatz
nach III das Roheinkommen errechnet worden ist, kann man das tatsächliche Roheinkommen auf
folgende. Weise errechnen.
3a) Bei Windmühlen
Löhne eK
Steuern (Umsatz-, Grund-, Gewerbe-, Vermögenssteuer usw.)
Versicherungen (hohe Brandgefahr der Bockıühlen) .
Tandlungsunkosten . . . +. 0. +4 „0
deparaturen . . 0.0000 + 84 vs
Abschreibung .

Roheinkommen)
18%
15%
5%
29%
So
65%
Als Reingewinn verbleibt demnach . . . . . 35%
‘Sollten Arbeitskräfte nicht gehalten werden, würde sich der Reingewinn um 18% erhöhen.
Falls ein Lehrling gehalten wird und kein Gehilfe, dürfte sich der Reingewinn um 10% erhöhen.
b) Bei Motormühlen
Löhne + 2008
Steuern (Umsatz-, Grund-, Gewerbe-, Hauszins-,
Kirchen-, Vermögens- und Einkommensteuer) 17%
Versicherungen + + +. 0.0000+000004040004 4 39%.
JTandlungsunkosten . . . x» .0+0040040404044 29%
Reparaturen . . 0. 0.00000000 0 HH KA 10%
\bschreibungen +. +0 000400000 17%
Stromverbrauch oder sonstige Betriebsstoffkosten 25—30°
Demnach Reingewinn + + 20 ke 3—8%
        <pb n="82" />
        Müller

Bemerkung: Bezüglich der Löhne kann man folgende Rechnung aufstellen. Angenommene
tatsächliche Jahresleistung 12000 Zentner == 12000 A Roheinkommen. Dazu werden zwei
Arbeitnehmer benötigt mit einem Wochenlohn von zusammen 950.— AM. = Jahreslohn von 2600 A.
= Y4 bis % der Roheinnahmen. Das heißt also, daß die Einsetzung von 18% für Löhne eher
zu niedrig als zu hoch gegriffen ist.
.„. Bezüglich der Betriebsstoffkosten sei z. B. bei Verbrauch von elektrischem Strom folgende
Rechnung aufgestellt:
Zu der Vermahlung eines Zentners Getreide werden 4 Kilowattstunden benötigt. Der durchschnittliche
 Preis für eine Kilowattstunde dürfte 8 Pfg. betragen, sodaß also die Vermahlung eines
Zentners für 32 Pfg. Strom benötigt. Auch hier also ist der Satz von 25—30°% nicht zu hoch
gegriffen.
c) Wassermühlen:

Löhne 2... 18%
Steuern... .... 17%
Versicherungen . ... 3%
Handlungsunkosten . 29%
Reparaturen . . . 0%
Abschreibungen . . . . 37%
Wasserwerksunterhaltung 10%
Also Reingewinn . . . . 23%

Bemerkung: Die Wassermühlen sind dadurch charakterisiert, daß nicht nur in den Wasserwerken
 (Wehre, Turbinen) ein bedeutendes Kapital investiert ist, sondern daß auch die Instandhaltung
 dieser Anlagen erhebliche Summen verschlingt.
Zum Schluß sei bezüglich des Reineinkommens der Windmüller, das in den meisten Fällen
kaum das Existenzminimum darstellen dürfte, bemerkt, daß Betriebsinhaber derartiger Windmühlen
die Windmüllerei nur nebenbei betreiben und zum größten Teil von ihrer Landwirtschaft leben.

VII. Konjunkturverhältnisse.
Die Ernte des Sommers 1926 ist bekanntlich schlecht gewesen., Dies hat für das Müllerzewerbe
 zwei Folgen. Erstens einmal wird quantitativ das zur Vermahlung kommende Getreide
sehr gering sein und es wird wohl wieder stark auf die ausländische Einfuhr zurückgegriffen werden.
Zweitens werden aber die angegebenen Gewinnsätze für die kommenden Monate insofern
eine gewisse Modifizierung erfahren müssen, als vor allen Dingen auch qualitativ das Getreide
nfolge des schlechten Jahres erheblich gelitten hat und dadurch die Vermahlung verschlechtert
werden dürfte.

2. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt)

a) Handelsmüller
b) Kundenmüller

* * ° .

Reingewinn in %
vom Umsatz
8—15
his 40

Vgl. hierzu die Anmerkungen
ım Schluß des Heftes „Anlage
zu I. 17532 vom 4. 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt).

3. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. F reiburg, Karlsruhe, Konstanz Mannheim)
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach
Kalkulationssätzen.

Richtsatz in %% für
den Nettogewinn
Müllerei (Handels) ....... 8—15
N (Kunden) . bis 40 bei voller Beschäftigung.
Val. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).
        <pb n="83" />
        Müller, Mützenmacher

CC
1
f

A.

4. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn in %
des Umsatzes
8—15
bis zu 40

L. Handelsmühlen
&amp;gt;, Kundenmühlen

bei voller Beschäftigung

5. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund,
Münster).

Richtsatz in %
für den Nettogewinn
. 4—6
12—15

Großbetrieb. . 00.00.0000... 000 04
Ländliche Kleinbetriebe .. .

6. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
i. Handelsmühlen. ......0000.000. 4. 8—15%
2. Kundenmühlen . . ... bis zu 40% bei voller Beschäftigung.

7. Landesfinanzamt Stuttgart (Bezirkd. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz in %
für den Nettogewinn
Müllerei (Handels) . ..... +. 2—B
(Kunden) . . . bis 40 bei voller Beschäftigung.
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
— 1 Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927.)

8. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der

1. Handelsmühlen .
2. Kımndenmühlen

0: ml 3 028 w

Hwk. Kaiserslautern und Würzburg).
Reingewinn in °%
vom Umsatz
8—15
his zu 40

bei voller Beschäftigung

XXVIl. Mützenmacher.

A. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsatz in %
für den Nettogewinn
15—20
12—15

Bei Selbstherstellung . . . + + +
n Verbindung mit Hüten,
Schirmen ete.. .
        <pb n="84" />
        XXVIIL Ofensetzer und Töpfer (Hafner).

L. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Von der Handwerkskammer Berlin aufgestellt.

Rohverdienst Reinverdienst
in % vom Umsatz

Töpfer:
Die Betriebe ohne Gehilfen,
die ausschließlich Reparatuven
 ausführen . .... . 35—80
Betriebe ohne Gehilfen mit Reparatur und
Neuanfertigungen.
Betriebe mit 1 bis zu 2 Gesellen:
Bei Reparaturen... 2.0...
„ Neuanfertigung . ......
Größere Betriebe mit überwiegend Neu-Anfertigung
 . . .

20—30
12—20

8—12

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin und F rankfurt/O).
Von der Handwerkskammer Berlin aufgestellt:
Rohverdienst
in % vom Umsatz
35-— 60

3.

Landesfinanzamt Breslau (Bezirk d. Hwk. Breslau, Liegnitz).
Rohverdienst in
"/% vom Umsatz
10-— 60

3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in %
des Umsatzes Kalkulation
Hafner... ... 60—70 Meisterlohn + 20%
(Ofensetzer) des Umsatzes

Bei dem Reinverdienstsatz von 60—70 °% ist unterstellt, daß neue Oef icht geli
Spitzenlohn A%. 1.27 bei 300 Arbeitstagen = A% 3000.— (abgerundet). "m richt geliehst werden.
‚ (Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927“.
Landesfinanzamt Darmstadt).

&amp;gt;. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz
Leipzig, Plauen). 5 &amp;amp; .

Reingewin-Richtsatz
in °% vom Umsatz
a) Landesfinanzämter:
Öfensetzer: . ;
Mittl. Gehilfenbetrieb (1L—3 Gehilfen) 25—35
Ist ein Allein- oder Lehrlingsbetrieb zu veranlagen, so tritt eine Erhöhung, ist ein größerer
Gehilfenbetrieb zu veranlagen, so tritt eine Ermäßigung des vorgesehenen Richtsatzes ein.

&amp;gt;wJ
        <pb n="85" />
        Öfensetzer und Töpfer (Hafner)

b) Landesausschuß des Sächsischen Handwerks und Verband der Arbeitgeber des Töpferund
 Öfensetzergewerbes: ;
Reine Produktionsbetriebe:
Alleinbetriebe . .........4
Betriebe mit 1 Gehilfen . ....
&amp;gt;» 2 ” ©
„3

..

(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des Sächsischen Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.)

6. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen).

a

Größe
des Betriebes

„52128 Arbeits-385
 35 £1 einkommen
15&amp;lt; 85 bei RM. 1,35
ia) 8988| des | des
$.8]835 Me.| Ge-SS
 9 sters | sellen '
a1374 5

„%
BE
BE
u
a

a N
| 3% HE EE Betriebs-Ze
 I 25 gewinn
7 8E7U10) RM. | % RM. | %
8 1 9 |10[|11* 12 | 13 | 14
1700| MM 580| 610] 17 | 4780[2500 [52,8
19008 4090 es] 665 116.25 srl len

Meister allein . .|%s alt |1400 [1890 —
s neu
Meister mit 1 Lehr- ! al) 1400/1600) — | 300}
ling . 2. . .r/4neu

6 j

Meister mit 1 Lehr- 1!/2 alt| 1000 | 1350 | 39401 300
ling u. 1 Gesellen hr neu

segoha400| 2020 | 4680 La 5ohera0nl 80a | 176

Meister mit 2 Ge- 11/3 alt
sellen u. 1 Lehr- |/s neu
ling 20.0.

0] on 64001 oo ke460lo4105] 200 0405| 9.95120215) sag 41180

| | 1

Ofensetzer:

Ausgegangen ist von einem Gesellenstundenlohn von A. 1.35, der überall, im Stadt- und
Landbezirk, bezahlt wird. Unter alter Arbeit (Spalte 2) sind Reparaturen und Reinigungen
von Oefen zu verstehen, unter neuer Arbeit das Setzen neuer Kachelöfen. Eingesetzt ist für
lie alte Arbeit ein Gewinnsatz von 20 %, für neue Arbeit von 5 %. In ländlichen Bezirken
wird der Satz für die alte Arbeit im allgemeinen nicht erreicht werden, dagegen wird der Gewinnsatz
 für neue Arbeit meistens höher sein, sodaß hierdurch ein Ausgleich im großen und ganzen
geschaffen wird. . . . . . .
and N der Aufstellung der Richtlinien ist berücksichtigt daß es sich hier um ein Saisongewerhe
andelt (Sp. 3). . |
Des  Uatesschied zwischen dem Gesellenlohn von 3240 A. und dem Einkommen eines alleinnekenden
 Meisters (2500 4) erklärt sich daraus, daß der alleinstehende Meister angehlich niemals
voll beschäftigt ist. ;
Die Verhältnismäßi geringe Zahl produktiver Arbeitsstunden bei einem Meister mit Gesellen
St nach der Erklärung des Verbandes darauf zurückzuführen, daß der Meister, um seinen Gesellen
überhaupt Beschäftigung zu verschaffen, sehr viel Zeit auf die Arbeitsbeschaffung verwenden muß.
Die Höhe der Unkosten (Sp. 9) erklärt sich daraus, daß den Ofensetzern ein erheblicher
Verlust durch Bruch des gelieferten Materials entsteht.
Der Handel mit Öfen, Kohlen- und Gasherden, der in mancher Gegend von den Öfensetzern
N erheblichem Umfange betrieben wird, ist bei der Aufstellung nicht berücksichtigt.
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März 1927.)
        <pb n="86" />
        Ofensetzer, Töpfer (Hafner)

7. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach
Kalkulationssätzen.

Richtsatzin % für
den Nettogewinn
Hafner (Kleinbetrieb) a) ....... 60—70
»der b) Meisterlohn + 20% vom Umsatz.
Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes),

Bei Beschäftigung von Gehilfen
entsprechender Abschlag.

8. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk d. Hwk. Königsberg).
Nettoverdienst vom Umsatz. Bei Einzelbetrieben bis 50 %, bis 3 Gesellen 25—30%
ınd mehr 15—20%.
Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes.
Töpfer:
1 volle Gehilfenkraft durchschnittlich 5000.24 Umsatz jährlich, wobei bei Betrieben mit
| Hilfskraft Meister gleich 1 Gesellenkraft und in mittleren und größeren Betrieben mit !/2 bis Y«
zesellenkraft anzusetzen ist. Lehrlinge im 2. und 3. Lehriahr gleich !/s und 12 Gesellenkraft.

9. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).

Reinertrag in % der Einnahmen
Töpfer und Ofensetzer: Richtsätze Rahmensätze
L. Meister allein, vorzugsweise
 Öfenreinigung . .
vorzugsweise Öfensetzen
2. Meister mit 1 Gesellen
3. ” ” 2 „

en

55—65
35—45
28—36
22—28
16— 924

25
20

10. Landesfinanzamt München (Bezirk der

Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn in %
vom Umsatz
50-—70

3)

Landesfinanzamt:
dafner, OÖfensetzer . .....0400
Handwerkskammer Augsburg:
Hafner, Ofensetzer:
Alleinbetrieb .......
mittlerer Betrieb . .
Neuarb. Betrieh .

oder Meisterlohn 20% vom
Umsatz.

9)

40—50
20—30
8.10

11. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Hafner... 0
&amp;gt;der b) Meisterlohn 420% des Umsatzes.
2 Vom Handwerk aufgestellt... .

Hwk. Bayreuth,
Richtsatzin®/ für
den Reingewinn
60—70
25—35

Coburg, Nürnberg, Regensburg)

bei Gehilfen ist entsprechender
Abschlag zu machen.

"ad.
        <pb n="87" />
        Ofensetzer, Töpfer (Hafner). Optiker

m).

fen

12. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn Reingewinn

OÖfensetzer:
a) mit Gehilfen und Materialliefg. . 20%  8—12%
b) ohne Hilfskräfte .... . 25—30 „

L3. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).
Töpfer:
Für Alleinmeister . ...10.00000000000000 04 65%
mit 1 Gesellen ...0.00.000000000.0.40 44 .20—25
„2 und mehr Gesellen ; 15—20

In

nıf

14. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
Töpfer: 40—45% vom Umsatz (Einnahmen nach Abzug der Materialbeschaffungskosten)

15. Landesfinanzamt Stuttgart (Bezirk d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz in°/ für |
den Nettogewinn
60—70 ohne Handel, bei Gehilfen entsprechender
 Abschlag.

(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
— I Nr. 20716/27 bezw. I Nr. 21812/27 — vom 14. 4. 1927 bezw. 6. 5. 1927.)

L6. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Töpfer und Öfensetzer.
Bruttozewinnsatz in allen Geschäftslagen 50—70% des Umsatzes.

m

Vettogewinnsatz „ »
26—50% : des Umsatzes für einen
15—20°% 9 „ »
10-— 159 0 N

Alleinmeister;
Betrieb mit 2 Gesellen,
„mehrals2Ges.

17. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk, Kaiserslautern, Würzburg).
Reingewinn in %
vom Umsatz
60—-—70

Adafner, Öfensetzer . .

Meisterlohn + 20 °% vom Ums.

XXIX. Optiker.

s).

1, Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Von der Hwk. Berlin aufgestellt:

Rohverdienst Reinverdienst
in % vom Umsatz
1. Krankenkassenlieferungen 25 2—5
2. Sonstiyze Lieferungen . - — 8—14

4
        <pb n="88" />
        Optiker. Photographen.

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk d. Hwk. Berlin und Frankfurt a. 0.).
Von der Hwk. Berlin aufgestellt:

Rohverdienst in %
vom Umsatz ;
1. Krankenkassenlieferungen 4 20—331/s
2. Sonstige Lieferungen. .... =

3. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
30% vom Umsatz ‘Einnahmen nach Abzug der
Materialbeschaffungskosten.)

AXX. Photographen.
L. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Aufgestellt von der Hwk. Berlin:
Rohverdienst Reinverdienst
in % vom Umsatz“
65—80 25—40

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin, Frankfurt O.).
Aufgestellt von der Handwerkskammer Berlin.
65—85°% Rohverdienst vom Umsatz.

3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz).
50—60% Rohverdienst vom Umsatz.
4. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt),
Reingewinn in %
vom Umsatz
1. Atelier- und Heimphotographen . . . 25—35
2. Handel mit photogr. Apparaten ‘und
Bedarfsartikeln ....... 20—30
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt).

5. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. F reiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz in % für den -
Bruttogewinn Nettogewinn
25— 35

Atelier- und Heimphotographen .
Handel mit photogr. Apparaten
und Bedarfsartikeln .... . 30-—40 20—30
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes),
5. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).
Vorschläge für Bruttonutzensätze
35—45%%

26
        <pb n="89" />
        Photographen

7. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
Nettoverdienst in %
vom Umsatz
25—30 Bei den Wanderphotographen
bis 50% und höher.

B. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).
Reingewinn in % vom Umsatz
Richtsatz Rahmensatz ;
30 25-—40

9. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).
Reingewinn in %
; vom Umsatz
mit eigenem Atelier .. 0.00.0200. 00504004044 .20
ohne Atelier... 2000004430
Materialverbrauch verhältnismäßig gering. Gehilfenwesen z. Zt. ganz unerheblich.
Rohverdienstsätze sind nicht festzusetzen.

10. Landesfinanzamt München (Bezirk der

YUwk. Augsburg, München, Passau).

Reingewinn in %
vom Umsatz

a) Landesfinanzamt
|. mit Handel in phot. Artikeln. . .
2. ohne Handel‘... ....00.0004
Handwerkskammer Augsburg
Porträtphotographen . ... +. + +4
[ndustriephotographen . . ..
Pressephotographen

20—25
25-—35

10—25
20—35
15—25

11. Landesfinanzamt Münster (Bez. d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsätze in % für den
Bruttogewinn Nettogewinn
Atelier- und Heimphotographen 40—50 25—830
Handel mit photographischen
Apvaraten u. Bedarfsartikeln 35—40 25—33 189%

L2. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth,
Richtsätze in % für den
Rohgewinn —Reingewinn
Atelier- und Heimphotographen . 25—35
Tandel mit photographischen
Annaraten u. Bedarfsartikeln 30—40 - 20—30

Coburg, Nürnberg, Regensburg).

13, Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).

Rohgewinn Reingewian
in 9% in 9%
Photographen allgemein. . . . - 50 30
Mit Handel mit phot. Bedarfsartikeln 30 10-—15
        <pb n="90" />
        Photographen

14. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
Yom Umsatz (Einnahmen nach Abzug der Materialheschaffungskosten).
 . ...... 2.0.0001. 50%

15. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz in % für den
Sruttogewinn Nettogewinn
Atelier- und Heimphotographen 25—35
Handel mit photographischen 30—40
Apparaten u. Bedarfsartikeln 20—30

(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
{ Nr. 20716/27 vom 14. 4, 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927).

16. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Nettogewinnsatz in allen Geschäftslagen ' 35—40% des
Umsatzes

17. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
Reingewinn in %
vom Umsatz

a) Landesfinanzamt
1. mit Handel in phot. Art. ....
2.ohne „ 5 nn nun
b) Handwerkskammer Kaiserslautern
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst.
Ges.-Zahl

&amp;amp;
li. ohne Handel . 30 22—25%
2. mit Handel. . 20—22 20—220%

18. Von den Handwerkskammern Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle in Frankfurt
und Koblenz (für den Kreis Wetzlar) aufgestellt:

Bei Industrie- und Wanderahotographen
 erhöhen sich die
Sätze, dasselbe gilt auch für
Betriebe, die wesentlich höhere
Umsätze als 10000.2% erzielen.
(V 1. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128 I E 1110 — vom 25. 3. 1927 am
Schlu des Heftes).

Bei einem Umsatz von 10000 A. 9%
Miete von 3500 bis 2500 A... 10—15
„ 2500 „ 1500 „ 20-—25
‚ unter 1200 A... . 30

1

19. Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Sächs. Photographenbund.

“So
25—35
20—30
# » 15—25
(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen
Handwerks vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.)
        <pb n="91" />
        Putzmacherinnen, Modistinnen

XXXI. Putzmacherinnen, Modistinnen.

I. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).

Reingewinn in °%
vom Umsatz Kalkulation
1. Putzmacherin 30—40 Meisterlohn + 30%
2. „ m. Warenhandel 20—25 vom Umsatz
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt.)

2. Lane fnanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz, Leipzig,
auen).

Reingewinn-Richtsatz
in % vom Umsatz
a) Landesfinanzämter.
Putzmacherinnen: ;
Mittl. Gehilfenbetrieb (1—3 Gehilf.) 15—30
{ist ein Allein- oder Lehrlingsbetrieb zu veranlagen, so tritt
eine Erhöhung, ist. ein größerer Gehilfenbetrieb (über 3 Gehilfen)
zu veranlagen, eine Ermäßigung des vorgesehenen Richtsatzes ein.

b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesverband des sächsischen Putzmacherhandwerks.

Werkstatt: .
Allein- und Lehrlingsbetriebe . .
Betriebe mit 1 Gehilfen. .
m 2 ” * *
„ 3 »
”„ » 4 Ar
Handel:
Gewinnsatz am. Handelsumsatz . . 10—20
. (Vergl. Schreiben des Landesauschusses und der Landesfachverbände des sächs. Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.)

3. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).

Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kal-&amp;lt;ulationssätzen.


Richtsatz für den
„Nettogewinn in %
Putzwarengeschäfte A... + +0. 30—40
BR

Meisterlohn + 20% v. Ums,
20-—25 in Verbindung m. Ladengeschäft
Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).

1. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).
Vorschläge für Bruttonutzensätze:
Modistinnen, Putzgeschäfte . ..... . + .35—50%
        <pb n="92" />
        Modistinnen, Putzmacherinnen

5. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
Bruttoverdienst Nottoverdienst
vom Umsatz vom Umsatz
Jamenputz: Bei Fertigware 25—30% 7—12%

den Höchstsatz bei viel Umarbeitung.


5. Landestinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).

Roh- Allgemeine Reinv‚erdienst
 Geschäftsunkosten verdienst

07
41

Inhaberin allein . ;
und 1 Lehrling . .,
und 2 Lehrl. od. 1 Gehilf.
und 1 Gelhilf. und 1 Lehrl. .
und 2 Gehilfinnen .

1,

45
45
45

7. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg,
a) Landesfinanzamt München:

Reingewinn in %
vom Umsatz
20—925

7utzwarengeschäfte

20

23
25
28
30

25
22
20
17
15

München, Passau).

Putzmacherinnen: Arbeitslohn
+10°% Materialzuschlag.

9) Handwerkskammer Augsburg:

Putzwarengeschäfte . .

10—15

3. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsatz in :% vom
Bruttogewinn Nettogewinn

Modistinnen (Putzgeschäfte)
Geschäfte mit besserer Kundschaft 35—45 — 18—28 Bei. Alleinarbeit kommt der
Geschäfte in Industrieorten . . 30—331/8 12—18 Höchstsatz in Betracht.

3. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Putzwarengeschäfte
Putzmacherinnen . . 0.0.0000 a) 30-—40% (in Verbindung mit Handel
oder b) Meisterlohn -— 20° vom Umsatz 20—25%).

LO. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
. Rohgewinn in % Reingewinn in %
Modistinnen . .. 50 20
Putzgeschäfte , . . 25—50 *  15—30

11. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
Putzgeschäfte , . . 30—40% vom Umsatz (Einnahmen nach Abzug der
Materialbeschaffungskosten).
        <pb n="93" />
        Putzmacherinnen, Modistinnen, Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer
12. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez.der Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den
Nettogewinn %
1. Putzwarengeschäfte mit Handel . = 10—20 (Saisongeschäfte)
2. Putzmacherinnen . . . ... 30—40 zu 2) oder Arbeitslohn +-30%)
 vom Umsatz.
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
[ Nr. 20716/27 v. 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 v. 6. 5. 1927.)

13. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).

Reingewinn
in % vom Umsatz

a) Landesfinanzamt : ;
Putzwarengeschäfte “ 20—25
b) Handwerkskammer Kaiserslautern: |
Alleinmeister Meister ügl- nachst, Gesellenzahl
1 -
Putzmacherinnen: 35 27 20% (Handel 10—20 %%)

”utzmacherinnen: Arbeitslohn
und Materialzuschlag,

XXXII Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer.

L. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).

Rohverdienst in Reinverdienst in
Aufgestellt v.d. Hwk. Berlin: % vom Umsatz °% vom Umsatz
Sattler
a) Handwerk
Kleinbetriebe mit 1 Lehrling
m» bis zu 2Gesellen
Betriebe mit überwiegend Neuanfertigung
 für Privatkundschaft
 .......
b) Verkauf
Betriebe mit Neuanfertigung u.
Verkauf .......0. 25 10
Ladengeschäfte mit Reparatur. 25 10—12

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin,

Frankfurt/O).

Rohverdienst in
Aufgestellt von der Hwk. Berlin: 9% vom Umsatz
Sattler
a) Handwerk .....
b) Verkauf .

3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz).
Rohverdienst in
a) Aufgestellt v. Landesfinanzamt Breslau: % vom Umsatz
Sattler: a) Handarbeit ......... 35-—45
b) Verkauf ... a 20—30
Tapezierer: 25—40
        <pb n="94" />
        Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer
b) Aufgestellt von der Hwk. Breslau:
Da gerade im Sattlergewerbe nach
ordnungsgemäß Buch geführt wird, dürfte
in wenigen Fällen zu erfolgen haben. In
von 15% des Umsatzes gerechnet werden.

unseren Erfahrungen auch schon in Mittelbetrieben
die Anwendung von Durchschnittsverdienstsätzen nur
diesen wenigen Fällen kann mit einem Nettogewinn

1. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk d. Hwk. Kassel, Wiesbaden).

Gewinnsatz in %
a) Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt: vom Umsatz
Sattler... 2 2 1534
Tapezierer, Polsterer und Dekorateure . . 18—35
b) Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren
Geschäftsstelle in Frankfurt u. Koblenz
(für Kreis Wetzlar) aufgestellt: :
Sattler (Reparaturbetrieb):
Alleinbetrieb . . . . „
L—2 Gehilfen ... 2...
(Neuanfertigung): )
Alleinbetrieb . , ; 0000.00. 15—20
1—2 Gehilfen .. 0.0.0... 0... 10—15
Tapezierer, Dekorateure, Polsterer:
Alleinbetrieb .......... 1. 25—30
1 Gehilfe und 1 Lehrling . „ 20—25
Mehr Gehilfen . . .. 15—20
Betriebe, die keine Polsterei umfassen, liegen höher.
(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128. 1.E. 1110 — vom 25./3. 27 am Schluß
des Heftes).
5. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in %
Sattler, Polsterer (auch Innendekorätion) vom Umsatz
und Tapezierer:
a) Alleinmeister, vorwiegend Reparaturen 50—60
b) „ mit Materialzugabe . 30—40
2) Bei überwiegend Neuanfertigungen mit
1—2 Gehilfen. .......
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt‘).

6. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz.
Leipzig, Plauen).
a) Landesfinanzämter:
Sattler:
Alleinbetrieb ı.. 2.0.2... 25—35
Mittlerer Gehilfenbetrieb (1—3 Gehilf.) 20—30
Ist ein größerer Gehilfenbetrieb (über 3 Gehilfen) zu
veranlagen, tritt eine‘ Ermäßigung der Richtsätze ein.
Tapezierer:
Alleinbetrieb .......... 30—40
Mittlerer Gehilfenbetrieb (L—3 Gehilf.) 15—30
Größerer (über3Gehilf.) 10—15

47}
        <pb n="95" />
        Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer

A.“

uß
n

b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Sächs.
Sattler-Innungs-Bund bezw. Landesverband für das sächs.
Tapezierergewerbe.
Sattler:
Allein- und Lehrlingsbetriebe . .... . .25—35%
Betriebe mit 1 Gehilfen . . „+0. 25—30
” 2 » 20—25 »”
”„ 3 ” 15—20 ”
» ” 4 » 10—15 ”
Tapezierer:
Allein- und Lehrlingsbetriebe.
Betriebe mit 1 Gehilfen .
bad 2 »”»
&amp;gt; 5 »”
” 4 ” »
„5 .

(Vgl. Schreiben des Landesausschusses
 und der Landesfachverbände
 des sächs. Handwerks
vom Mai 1927 am Schluß des
Heftes).

7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf).
Bruttoverdienstsatz Nettoverdienstsatz
Sattler, Polsterer. . 25—50% 20—30%

8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen).

"a

Ss
ZZ

Von Sp. 5
"aktive
ukLiıve
| Arbeit des|
Meisters
RM.
LL 6_
Meister allein... . . 110007400! — jo 480 | — 41500] 4476| 447
Meister mit 1 Gesellen 11800114401 192011720] 480 1 — }2500] 7580] 758
Meister mit 1 Gesellen '
uud | Lehrling... 1700| 1360192012045] 560 | 250 [3000] 8575| 857 ı 9482|2777
Meister mit 2 Gesellen | |
und 1 Lehrling . 1600| 1280 | 384013000 640 | 250 5000 113370 1887 hu47o7l 8257

%
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A
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0 -.
| Ma- Selbet- | amauf.
terial- kosten” 3chlag auf) Umsatz
| ver- ‚Sp. 3 4.1 Selbstkos-.
 eg U
brauch! 5, 7,8 1 Sp
RM. | RM. RM.
8 9.

Der Tapezierermeister ist meistens auch mit Polstern, Dekorieren und Linoleumlegen
oeschäftigt. Diese Tatsache ist bei der Aufstellung der Richtlinien berücksichtigt.
_ _ Hinsichtlich der Spalte 1 der Richtlinien ist zu beachten, daß lediglich Meister berücksichtigt
Sind, die auch Material liefern. Unter den Tapezierermeistern gibt es jedoch auch — besonders
in den Städten — Meister, die nur Tapetenkleber sind. Diese erhalten ihre Aufträge von
Maurermeistern oder Tapetenhäusern und bekommen für das Ankleben einen bestimmten Satz für
die Rolle. Als Materialverbrauch kommt bei diesen Meistern lediglich die Lieferung von Kleister
in Betracht. Diese Meister werden im allgemeinen nur das Einkommen eines Gesellen haben.
„Die Richtlinien gehen von einem Gesellenlohn von 80 Pfg. aus. Im Bezirk sind noch an
Tariflöhnen in Geltung:
ı 0.95 AM, 0.69 RM und 0.57 AM, .
_ Der Materialverbrauch (Sp. 8) kann, insbesondere beim Verwenden von teurem Material
bei Polsterarbeiten, ein ganz erheblich höherer sein als in der Aufstellung eingesetzt ist.
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März 1927).
        <pb n="96" />
        Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer
9. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. FF reiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienstsätzen, sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz in % ;
Sattler, Tapezierer und Polsterer: für den Nettogewinn
Alleinmeister mit vorw. Reparaturen 50—60
» bei Materialzugabe. . 30—40
Neuanfertigung u. Reparaturarbeiten
(1—2 Hilfskräfte) ... 0.0.0. 25—30 Auch Innendekoration (Klein-Desgl.
 mit Ladengeschäft (der Prozent: betrieb).
satz gilt für den Gesamtumsatz) . 20
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).

LO. Landesfinanzamt Köln (Bezirk d. Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).
a) Landesfinanzamt:
Sattler- und Polsterergewerbe (ohne Ladenverkauf).
Bis zu 5000.— A Umsatz. .
» » 10000.— N
»% 99 15 000.— 29 „
&amp;gt; w# 25 000.— »» 29
3... 2 39 009.— »” „
Über 30000.—

39%
ZU gr
20
18,
15,
10—12,,

Dekorateure .
b) Handwerkskammer Koblenz:
Sattler und Polsterer (ohne Ladenverkauf)
Bis zu 5000.— AM Umsatz. . ;
» „ 10000,— ,, %
;» » 15000.— »
» » 253000.— x
99 30000.— 2” *#
Über 30000.—
Sattler (Reparaturbetrieb).
Alleinbetrieb , .
i—2 Gesellen.

Vorschläge für Bruttonutzensätze
37,5%

30%
25
20
18,
Yon
LO

25—30%
20—25 ..

Neuanfertigung,
Alleinbetrieb
L—2 Gesellen

15—20%
10—15

11. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).

Nettoverdienst in %
Sattler, Polsterer und Dekorateure. vom Umsatz ;
Bei Reparaturen . . 2.0.0... 25—30
Aus dem Verkauf. . 2... 10—18
3ei Beschäftigung eines Gesellen . 17—929

Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes. Umsatz = 2'—3faches der
ingierten Löhne, wobei Meister = höchstbezahlte Gesellenkraft zu setzen ist. Lehrlinge im 2. und
3. Lehrjahr ="/% Gesellenkraft. Bei gleichzeitigem Ladenverkauf häufig Umsatz je zur Hälfte aus
Werklieferung und Verkauf.
        <pb n="97" />
        I.

Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer
12. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).
Reinertrag in % der Einnahmen
Richtsatz Rahmensatz

Sattler.
Meister allein oder mit .
J] Lehrling... . . 35 30—40
Meister: mit 1 Gesellen 30 25—35
’„ ”„ 2 »„ . 25 20—30
Tapezierer, Polsterer, Dekorateure.
Meister allein oder mit
1 Lehrling. . .. 45 40—50
Meister mit 1 Gesellen 30 25—35
x „2 „ . 25 20—30
13. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk ji. Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).
; Roh- Allgemeine Rein-Sattler.
 verdienst Geschäftsunkosten verdienst
in % vom Umsatz
a) Verkauf . . .. 25
b) Verarbeitung.
‘) in größeren Städten.
Meister allein , . 45
„u. 1lGeselle 45
2) in kleineren Städten
und auf dem Lande.
Meister allein . , 48
„u. l1Geselle 48
Tapezierer.
a) Landesfinanzamt 140—50
Nur Reparaturarbeit 60—70
b) Hwk. Schwerin 65 15
14. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk.Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsatzin°% für Richtsatzin% für
denBruttogewinn den Nettogewinn
a2
25

nr

Alleinmeister, nur Reparaturen
Desgl. mit 1 Lehrling . . , 40—50
Neuanfertigung und Reparaturarbeiten
 (1—2 Hilfskräfte)
Desgl. mit Ladengeschäft , . 30—35 |
15. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Richtsatzin für
Sattler, Polsterer (auch Innendekorateur). den Reingewinn
Alleinmeister mit vorw. Reparaturen. . 50—60
n bei Materialzugabe . . . 30—40
Neuanfertigung und Reparaturarbeiten
bei 1—2 Hilfskräften . 2 . .0+004« 4 25—30
Tapezierer: Desgl. mit Ladengeschäft . ; 20
L6. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn in % Reingewinn in %%
Sattler... .'. 25—45 20—30
Tapezierer:
&amp;gt;hne Materiallieferung
mit »
dei Eigenarbeit ohne
'Materiallieferung
Polsterwaren . ..
        <pb n="98" />
        Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer
17. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).
Sattler und Tapezierer: ;
Für Alleinmeister . 2. 0.0.0.0. 40—50 %
# mit 1 Gesellen . . . 30—35 %
„ „ 2 . 00. 15—25 9%

18. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk d. Hwk. Stettin, Schneidemühl, Stralsund).
35—45 9% vom Umsatz,

19. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm)
Richtsatz
für den Nettogewinn
Sattler und Polsterer .. ... 15—40 9%
(auch Innendekoration)

(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschafl
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
I Nr. 20716/27 vom 14.4, 1927 und I Nr. 2181227 vom 6. 5. 1927).

20. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk der Hwk. Gera, Meiningen, Weimar).

Reingewinn
in % vom Gesamtumsatz

Sattler:
1. Ohne Ladengeschäft
Meister allein... 2...
„mit 1—2 Gesellen. .
2» „7 mehr ”
2. Mit Ladengeschäft
Meister allein. ., ..
„mit 1 Gesellen . ,
Tapezierer, Polsterer, Dekorateure
{ohne Ladengeschäft)
Meister allein KUH 40—50
„mit 1 Gesellen. . . 25—35

35—40
25—35
20—25

30—35
20—30
15—20

.

21. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Sattler: Nettogewinnsatz in allen Geschäftslagen
Für Werkstattbetriebe, in denen Reparaturen
überwiegen, (Alleinmeister mit einem oder
öhne Lehrling) . 2.0.0000...
Für Werkstattbetriebe der gleichen Art mit
1L—2 Gesellen . .
mit überwiegender
Neuanfertigung für
Privatkundschaft .
mit Anfertigung technischer
 Artikel und
Waren z. Wiederverk.,
Für Ladengeschäfte mit kleiner Reparaturwerkstatt
 (diese Geschäfte bilden in —
lie Regel). . . .

25 %

10-—20. %
        <pb n="99" />
        Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer, Seiler

Tapezierer und Dekorateure:
Für ‚reine Reparaturbetriebe . 40-—60 % des Umsatzes
„ Alleinmeister bei Lieferung
oder Erneuerung v. Material 30—40 % „
Für Betriebe mit 1 Gesellen . 25% »
” » 2 29 20 % 0 ”
„ 3 „ 15% N

a

22. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
a) Landesfinanzamt.

Reingewinn in %
vom Umsatz
Sattler, Polst., Tapez. ... . . . +.‘ 25—45
b) Handwerkskammer Kaiserslautern.
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellen

Le

3

4

Sattler, Polst.,
Tapez., Dekorateure 28 18 16 14 12%
23 Handwerkskammer Augsburg.

deingewinn in %
vom Umsatz

Sattler:
Ladengeschäft mit kleiner Reparaturwerkstätte
 ....0.00.00. + + 04
Ladengeschäft mit kleiner Reparaturwerkstätte
 u. Waren z. Wiederverkauf
Alleinmeister mit Werkstätte mit überwiegend
 Neuanfertigung . . . . -
Werkstätte mit überwiegend Neuanfertigung
 mit 1—2 Gehilfen . . .
Reparaturwerkstätte mit Lehrlingen .
Tapezierer . . .

10—12
8—10
10—15

20—25
25—30
20—40

XXXMHL Seiler.
L. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der‘ Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck),
Von der Hwk. Schwerin aufgestellt:
Rohverdienst in % Reinverdienst in %
230-—45 20-—25

2. Landesfinanzamt Münster (Bez. der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster),
Richtsatz für den
Nettogewinn in %

Seilerei ...... 35
Seilerwarenhandlung . .-. + + + 22—28
# in Verbindung m.
Bürstenwaren . .. 20——25

3. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln)
Rohgewinn Reingewinn
20—339%% 10—20°%

Seilerwaren 2... 2.0.0000
        <pb n="100" />
        Seiler, Schirmgeschäfte, Schlosser

1. Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesverband’ der Sächsischen Seiler.
Innungen,
Werkstatt:
Allein- und Lehrlingsbetriebe
Betriebe mit 1 Gehilfen .
„ 29 Zn
Handel:
Gewinnsatz am Handelsumsatz. . .. ;

Gemischte Betriebe (Regel):
Allein- und Lehrlingsbetriebe
Betriebe mit 1 Gehilfen .
°

15—25 ,,
10—20 ,,
10-—15 .

a

XXXIV. Schirmmacher.

I. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg,
Münster).

Schirme in Verbindung mit Hüten,
Mützen usw. .

Richtsatz in %
für den Nettogewinn
12-15

Bielefeld, Detmold, Dortmund.

XXXV. Schlosser.

1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin),
Aufgestellt von der Hwk. Berlin:
Rohverdienst Reinverdienst
ın % vom Umsatz
10 20—40
“{) 10-—20
10 7—15

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin und Frankfurt a. 0.).
Aufgestellt von der Hwk. Berlin: ;
. Rohverdienst in % vom Umsatz
I. Handwerk. ...... 0. 40-—60
2. Verkauf. - ; . 25—35
3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau).
a) Aufgestellt vom Landesfinanzamt Breslau:
Rohverdienst in % vom Umsatz
50—60
b) Aufgestellt von der Hwk. Breslau:
L Einteilung der Betriebe.
Für die Errechnung des steuerlich zu erfassenden Einkommens ist zweckdienlich, die
Schlossereibetriebe nicht allgemein nach der Höhe des Umsatzes oder der Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer einzuteilen, sondern man muß bei der vorzunehmenden Einteilung die Betriebsart
oerücksichtigen, In dieser Hinsicht wäre folgende Einteilung zu empfehlen:
        <pb n="101" />
        Schlosser

j

N
5+

La


i. Bauschlosserei,
2. Kunstschlosserei,
3. Maschinenschlosserei. -
Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer braucht bei unseren Berechnungen im allgemeinen
ıicht berücksichtigt zu werden, da eine erhöhte Arbeitnehmerzahl sich in einer Erhöhung des
Umsatzes auswirken wird, ohne allzugroße Wirkung auf die prozentualen Reinverdienstsätze auszuüben.
 Selbstverständlich muß es dem einzelnen Betriebsinhaber unbenommen bleiben, Abweichungen
 von den errechneten Durchschnittsverdienstsätzen innerhalb seines Betriebes durch
genaue Nachweisungen belegen zu können.
H. Möglichkeit der Umsatzerrechnung.
‚. Obwohl die vorliegenden Richtlinien nur für nichtbuchführende, kleine Gewerbetreibende
gedacht sind, so ist doch anzunehmen, daß auch in diesen Betrieben immerhin gewisse Aufzeichnungen
 über den Einkauf von Rohmaterialien, gelieferte Arbeit und vereinnahmte Gelder geführt
werden, ohne daß dieselben den Charakter einer ordnungsmäßigen Buchführung angenommen haben.
Für eine Berechnung des Umsatzes werden daher zunächst die auf Grund dieser kleinen
Aufzeichnungen gemachten Angaben des Betriebsinhabers maßgebend sein. Sollten diese Angaben
dem einzelnen Finanzamt unwahrscheinlich erscheinen, so wäre es zu empfehlen, daß das Gutachten
 von Sachverständigen durch das Finanzamt eingeholt wird. Allerdings dürfte diese Heranziehung
 von Sachverständigen dann ihren Zweck verfehlen, wenn sie in der bisher häufig üblichen
Form erfolgen würde, indem zum Teil völlig ungeeignete Personen dazu ausgewählt wurden. Es
dürfte nicht schwer sein, unter Heranziehung der Berufsvertretungen sachverständige Vertrauensleute
 zu finden, die sowohl dem einzelnen Finanzamt, als auch dem Beruf als solchen, als Gutachter
 genehm wären. Eine oberflächliche Nachprüfung der Angaben des Steuerzensiten wäre auch
mit folgender Rechnung möglich.
In Kleinbetrieben, d. h. in Betrieben mit nicht mehr als 2 Gesellen und 4 Lehrlingen besteht
zwischen den Ausgaben für Rohstoffe, für Löhne und für Generalunkosten + Verdienst etwa
folgendes Verhältnis:
Li. Ausgaben. für Rohstoffe ........ . .40% vom Umsatz
2, ” „ Löhne 2. Y.000000.0...30% „
3, ” „ Generalunkosten + Verdienst 30% ”
In einem kleinen Betriebe also, in dem sich die Ausgaben für Rohstoffe in ihrer Gesamthöhe
 feststellen lassen. läßt sich nach dieser Formel auch ganz roh der Umsatz errechnen.
HL Roheinnahmen.
Aus der obigen Formel geht gleichzeitig hervor, daß das Bruttoeinkommen mit 60%, des
Umsatzes in einem Schlossereibetriebe anzusetzen sein wird,
IV: Preisrichtlinien.
Diese sind weder von einzelnen Innungen noch von dem Innungsverbande herausgegeben
worden.
V. Tarifverträge.
Den für Breslau geltenden Tarifvertrag fügen wir in der Anlage*) bei. In der Provinz
vestehen Tarifverträge nicht; es werden 40—70 Pfg. pro Stunde gezahlt.
VI. Reingewinn.
„. Prozentual nach dem Umsatz ausgedrückt dürften die durchschnittlichen Reinverdienstsätze
Olgendermaßen anzunehmen sein:
„. Bauschlossereien . . +. 2.4.0000... 12—17%
7, Kunstschlossereien . +... . +... .20—25%
3. Maschinenschlossereien . ...... .20—25%
Es ist uns bekannt geworden, daß in Sachsen und Westdeutschland z. T, höhere Sätze
rechnet worden sind. Wir halten es jedoch nicht für angängig, diese Sätze ohne weiteres auf
Mseren Osten zu übertragen, da infolge der wirtschaftlichen Lage des Ostens, die als bedeutend
‚chlechter als die des Westens zu bezeichnen ist. eine Anwendung dieser Sätze zu großen Un-Ulligkeiten
 führen würde.
*) Iet hier nicht veröffentlicht.
        <pb n="102" />
        Schlosser

VIL Die wirtschaftliche Lage.
Die wirtschaftliche Lage des Schlossergewerbes ist in den letzten Jahren von Monat zu
Monat schlechter geworden. Z. B. hat im vergangenen Jahre die Schlosserinnung Breslau etwa
20 fruchtlose Pfändungen wegen rückständiger Innungsbeiträge vorgenommen. Diese schlechte
Lage ist auf verschiedene Tatsachen zurückzuführen.
Neben der allgemein gesunkenen Kaufkraft und der Verarmung der breiten Masse hat zu
dieser Entwicklung vor allen Dingen die Zwangsbewirtschaftung der Grundstücke beigetragen,
indem durch den teilweisen Ruin des Hausbesitzes die einzelnen Hausbesitzer nur die allernotwendigsten
 Arbeiten und Reparaturen ausführen lassen. Vor allen Dingen aber haben die
Regiearbeiten der Kommunen und die in eigener Rechnung ausgeführten Arbeiten der Siedlungsenossenschaften
 dem selbständigen Handwerker immer mehr Arbeit entzogen oder immer mehr
die Schleuderkonkurrenz gefördert.

1. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
a) Vom Ländesfinanzamt Kassel aufgestellt:
20—35°% (Gewinnsatz vom Umsatz).
b) Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle
in Frankfurt und Koblenz (für Kreis Wetzlar) aufgestellt:
Bauschlosserei . 9%
Alleinbetrieb . ...000000000 00. 15—920
L—2 Gehilfen ©... .„. 0... 10—15
mehr Gehilfen .... 0.000000. 5—10
Bei Kunstschlosserei liegen die Sätze höher,
bei Maschinenschlosserei niedriger.
(Vergl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128. I. E. 1110 vom 25, 3. 1927
am Schluß des Heftes.)
5. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk d. Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in %
vom Umsatz Kalkulation
1. Alleinmeister. ..... 30-—35 : Spitzenlohn 0.96 %, bei
2. Meister m. 1—2 Gehilfen 27—30 Masten an 4° P 300 Arbeitstagen
2 3-4, 20926 Un kn es — 2300 I
4 02» 2» 5—6), 15—20 MS8TZES
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4.5. 1927“
Landesfinanzamt Darmstadt).
6. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz.
Leipzig. Plauen).

Reingewinn-Richtsatz in
9/2 vom Umsatz

Landesfinanzämter:
Allein- u. Lehrlingsbetriebe . . 35—45
Mittl. Gehilfenbetrieb, L—3 Gehilf. 20-—40
Größ. „ üb. 3 Gehilf. 15—30
9) Landesausschuß des sächsischen Handwerks u. Landes:
zerband sächs. Schlosser-Innungen u. verw. Berufe

ReineBauschlossereienliegen a.
d. unteren Grenzen. Betriebe mit
vorwiegend Kunstschlossereien
erreichen die oheren Grenzen

9%
30—40
25—35
20—30
„5—20
10-—20
” »„ 5 » KR J0—15
Vorwiegend Kunstschlossereien liegen in der Regel an den höheren, vorwiegend Bau- oder
Maschinen-. u, Werkzeugschlossereien an den niederen Grenzen. .
(Vgl. Schreiben des Ländesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß des Heftes).

1 Ra
        <pb n="103" />
        Schlosser

zıı

va
fe

712

a,
ırie

S-Ir


1

T

3

7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf).
Bruttoverdienstsatz Nettoverdienstsatz
35—559/% 25—35%/a

8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim. Osnabrück und Stadthagen).

Meisterstunden


Gesellenlohn- | Lehrl.-sätze
 entschä-|
 dieung
35 | 60 | 50 ! 85 | 60 | 50
2

Gesamtlöhne


Unkostenzuschläge
 auf
Gesamtlöhne
50%

kr

Meister allein . |
„ m. 1 Lehrl. |

2

2000 |
2000 |

1700 11200 11000
v700 300 1000

1700 |1200l1000| 850 = 500
1900 114001200] 950 | 700 600
2330 1880 1700| 1165) 940 | 850
* 75%
3660 ara 2400| 2745 207011800
80%
1000 17545 je 4850| 6036 7296 3880
[11800 a0olr600 9440 704016080

3

» &amp;amp;
„ 1 Gesell. |
u. 3 Lehrl.
m.3Gesell.
u. 5 Lehrl.
m.5 Gesell,
au. 8 Lehrl.

1800 |
1200 |

1530 1080 | 900 |

1020 720| 6001 2040 44011200]
15 w 250 | 6120 san
| | — [1020072006000] 1600

300

1

Darunter Entschädigun

ür unprodukt.
Arheit 20%/

Gesamt-Selbstkosten
 |
Sp. 6. 7. 09

Verdienst
Betriebsgewinn


Gesamtumsatz

Sp. 10.u. 11

Schlosser
Gesamteinkommen


A
DE
a Q
"3 Ad
z ©

1 13
X . |
170 zo m 400 “ = 1900| 3945 2420| 200012165 15401290
X
190 4 1201 4001 32501 2500 2001 3575) 2750| ne 1590/1340
X €
„4 2383| 188 vrchsin 5205 1m 4350| 530] 462 438 5825) 5082| 478512293 1730/1505
„ 1 Gesell. 25% X |] | | | | | .
a. 3 Lehrl. 732 3552| 48012500! 8905| 73301 67001 8901 7331 670 97951 8063 737012642/5005/1750
m.3 Gesell. 25° x |
a. 5 Lehrl. 1509 TI24/ 970{7500[21081 17616/16230[21 0817621623 23189/19378/17853]4042 31862843
m.5 Gesell. 20 x / | 7,590 x |
3. 8 Lehrl. 1236017760 152019000130240'24840 226802268 156311701/32508126708 243811462813623 3221
1 Im Schlosserhandwerk werden sehr viele Lehrlinge beschäftigt, weil der gelernte Schlosser
n vielen andern Berufen (z. B. Chauffeur, Maschinenmeister usw.) unterkommen kann.
Die Aufstellung betrifft nur Kunst- und Bauschlosser; nicht berücksichtigt sind Reparaturen
in Automobilen x Motoren, Maschinenbau und Installation.
Tatsächliche Unterlagen für die eingesetzten Zahlen konnten von dem Verbande
 nicht vorgelegt werden. Infolgedessen sind die eingesetzten Beträge nur dann zu

Meister allkin

39 m. 1 Lehrl. |

49

u

if‘
        <pb n="104" />
        Schlosser ;

berücksichtigen, wenn nach den dortigen Erfahrungen eine zutreffende Veranlagung auf Grund
der Aufstellung erfolgen kann, Zu bemerken ist, daß eine größere Zahl Finanzämter bei der
vorjährigen Veranlagung zu höheren Umsätzen und höherem Einkommen gelangt sind.
Zu beachten sind insbesondere folgende Punkte:
Ausgegangen ist für die Meistertätigkeit von insgesamt nur 2200 Stunden (Spalte 2 und 8).
Diese verhältnismäßig geringe Zahl wird damit begründet, daß vollbeschäftigte, alleinarbeitende
Schlossermeister im allgemeinen im Jahre 1926 nicht vorhanden waren,
Das Sinken der Meisterstundenzeit in der Betriebsgröße 4 (1 Geselle und 3 Lehrlinge)
gegenüber der vorhandenen Betriebsgröße dürfte in dem angegebenen Umfange (600 Stunden)
aicht zutreffend sein.
Mangels vorhandener Unterlagen konnte nicht nachgeprüft werden, ob die unter Unkostenzuschlag
 (Sp. 7) angegebenen Beträge auch unter Berücksichtigung des in Spalte 8 angegebenen
Entgelts für unproduktive Tätigkeit des Meisters tatsächlich abziehbare Unkosten in voller Höhe
enthalten.
Der Materialverbrauch dürfte bei einer großen Anzahl von Betrieben erheblich mehr betragen.
als angegeben.
Nachzuprüfen wäre auch noch, ob die Verdienstspanne von 10%, bei größeren Betrieben
von 72% angemessen erscheint.
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März 1927.)

9. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst sowie nach Kalkulationssätzen.

Alleinmeister , . . .
Meister mit 1—2 Gehilfen
”„ 3—4 2»
.„ ” 5—6 „ .
Meisterlohn + 12—15 % vom Umsatr.
Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).

Richtsatz für den
Nettogewinn in %
30—35
27—30
27—26
15—920

10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln. Trier).
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:

Bis zu Z 6000.— Umsatz
» 10000.
» 15.007
» 7 &amp;gt; 0
9 Rn 6
» » » 10 000.-22
 »» »» 60 000.-über
  60000.-Vorschläge
 für Bruttonutzensätze 2230 0/,

30 %
22-25 Jo
BA /
ale 0%
(4— 5
147 Ze
70)

o) Von der Handwerkskammer Koblenz aufgestellt:
Bis zu AM 5000.— Umsatz. .. 1... 25—28 9%
» 3» » 10000— «+ 20—23 %
» 2 » 15000.— » ;» 18—20 %
»  » » 20000.— . 153—17 %
über .. 20000 — 10—15 9%

109
        <pb n="105" />
        Schlosser

ud
er

3).
1€e

1}

a"

n

x

11. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk d. Hwk, Königsberg).
Anhaltspunkte für die Nettoverdienst
Ermittlung des Umsatzes vom Umsatz )
Vgl. Verfügung vom 21. Februar Bei größeren Betrieben 15—20%
1927 — ID9R. hei Kleinbetrieben 20—30%

12. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).
Nettoverdienst in % vom Umsatz
Richtsatz Rahmensatz
Meister allein od. m. 1. Lehr. 40 35—45
Meister mit 1 Gesellen. . 35 30—40
„ 2 » #5 30 25—35
„2 3 N Sn 25 20—30

Reine Bauschlossereien liegen
an d. unteren Grenzen. Betriebe
m. vorwiegend Kunstschlosserei
erreichen die oberen Grenzen.

I

13. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).
Reinverdienst in
9% vom Umsatz

Bei einem Umsatz bis zu:
5000 AM .
10000 ,,
20000 ,,
10000 ,,
50000 ,,
230000

30
95
18
15
12
10

Rohverdienstsätze sind nicht
festzusetzen.

14. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn in %
vom Umsatz
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt: 25—35 oder Meisterlohn + 10—15%
Zuschlag,
b) Von der Hwk. Augsburg aufgestellt: 15—25

13. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsatz in % für den
Bruttogewinn Nettogewinn
bis zu 40
35—40
25—35
20—28
15.920

Alleinmeister .......
Meister mit 1 Lehrling. . . |
„ 1—2 Gehilfen .
„ 3—4 ” 1
Sad mehr Gehilf.‘

16. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth,
Richtsatz in %
Yr den Reingewinn

Coburg, Nürnberg, Regensburg).

a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Alleinmeister ......0. 4.4
Meister mit 1-—2 Gehilfen .
” 3—4 »”
a5 5—6 as

4 |

30—35
27—30
20—26
15-920

od.b) Meisterlohn + 12—15%
vom Umsatz.

b) Vom Handwerk aufgestellt . . -

| 7 —

20

.
        <pb n="106" />
        Schlosser

17. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln)
Rohgewinn  Reingewinn
in % in %

Allgemein. .....
bis ‚5000 A Umsatz . . ..
von 5000 bis 10000 A Ums.
„ 10000 „ 15000 „
15000 „ 25000 „
über 25000 „

Reparaturen . .

Z9
25
25
25
25
25

10—20
20
20-—18
18—15
15-—10
10
25—30

18. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).

Für Alleinmeister . ..
mit 1—2 Lehrlingen .
nit 1—2 Gesellen .
mit mehreren Gesellen

‚ 6C
3C
25
DC

19. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
30—40°% vom Umsatz Einnahmen nach Abzug deı
Materialbeschaffunesskosten.

20. Landesfinanzamt Stuttgart (Bezirk d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den Nettogewinn
15—35%
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaflt
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
{ Nr. 20716/27 vom 14, 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927).
21. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk der Hwk. Gera, Meiningen, Weimar).

Meister allein. .... ;
Meister mit L—2 Gesellen... ..
Meister mit mehr Gesellen. .

Reingewinn in %
vom Umsatz
32—42
25—35
20—30

22. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Nettogewinnsatz in allen Geschäftslagen 10——40% des Umsatzes.

Die Gewerbekammer hat einen Nettogewinnsatz (vom Umsatz) von 10—30%, vorgeschlagen.
Sie hat hierzu bemerkt: Die Geschäftslage im Schlosserhandwerk war im Jahre 1926 sehr
schlecht, da insbesondere Bauschlosserarbeiten fehlten und die meisten Betriebe nur kaum zur
Hälfte beschäftigt waren. Gerade in den Schlossereien ist wegen der Unkostensätze von 90—100 %,
bedingt durch Maschinen und die geringere Beschäftigung der Betriebe, der Gewinn sehr geschmälert
 worden.
        <pb n="107" />
        Schlosser, Schmiede

23. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern und Würzburg).
Reingewinn in %
vom Umsatz
25-—35

a) Landesfinanzamt
b) Handwerkskammer Kaiserslautern.
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl
4 2 3 4 5
Bauschlosser 25 22° 19 16 13 10%
Kunstschlosser 35 31. 27 23 19 15%

oder Meisterlohn + Zuschlag

XXXVI. Schmiede.

1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Rohverdienst in Reinverdienst in
Aufgestellt v. d. Hwk. Berlin. % vom Umsatz °% vom Umsatz
40-—60 10—20

Zetriebe, in denen in der Haupt
sache nur Wagen hergestellt
werden, haben einen geringeren
Rohverdienstsatz.
2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin, Frankfurt O.).
. Rohverdienst in
Aufgestellt von der Hwk. Berlin. 9% vom Umsatz
40—60
3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz).
Rohverdienst in °% vom Umsatz 40—60.

4. Landesfinänzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
a) Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt:
25—35°%. Gewinnsatz vom Umsatz.
5) Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle
in Frankfurt und Koblenz (für Kreis Wetzlar) aufgestellt:
Alleinbetrieb ...... 4 „. 0. 25—28%
L—2 Gehilfen .....0.0.004 4 ...20—25
mehr als 2 Gehilfen . .. +. 0.0.0... + .10—20,
Bei Kunstschmiedereien liegen die Sätze höher.
(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26./128. I. E. 1110 — vom 25./3. 1927
am Schluß des Heftes.)
5, Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in %
vom Umsatz
Huf- und Wagenschmied
A EN
b) Meister mit 1—2 Gehilfen . -
c) »”» » 3—4 ”„
d) +5 „7 5—6 9” . 2.0.
Spitzenlohn 4 0.85 bei 300 Arbeitstagen
abgerundet. ;
L (Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage I. 17532 vom 4. 5. 1927.
andesfinanzamt Darmstadt“)

ya
        <pb n="108" />
        Schmiede

6. nannten Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz, Leipzig,
auen).
Reingewinn-Richtsatz in %
a) Landesfinanzämter. vöm Umsatz
Alleinbetrieb. ........ 30—50
Mittl.Gehilfenbetr.,1—3 Gehilf. 20—35
Sind größere Gehilfenbetriebe zu veranlagen, tritt eine Ermäßigung der vorgesehenen
Richtsätze ein.
b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesverband
 des Sächsischen Schmiedegewerbes:

Allein- und Lehrlingsbetriebe . . ...
Betriebe mit 1 Gehilfen ......
2 » Em kw
9 3 Lad +

%
30—40
25—35
20—30
:53—25
10—20

32 ”„ 4 »» 8
Betriebe mit vorwiegend Wagenbau liegen an den unteren, Betriebe mit überwiegenden Reparaturarbeiten
 an den oberen Grenzen, während Betriebe mit überwiegenden Beschlagarbeiten sich in
den mittleren Sätzen bewegen.
(Vgl. Schreiben des Landesausschusses. und der Landesfachverbände des sächsischen
Handwerks vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.)
7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf).
Bruttoverdienstsatz Nettoverdienstsatz
45—55%  25—35%
8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harbure,
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen).

Jahresbeschlag

LS
SR
1
Sl
na
yä8
3

Kleine
Reparaturen

28 36
Sa EEE
$ 5 [55
&amp;gt;
RM. [RM.) RM. | om.
6 7 “8

RM.

N

Meister allein mit Handbetrieb
 (nur Hufbeschlag)

600 Beschläge [4200 |

850

850 [12841

1850

[1716

Meister mit 1 Lehrling bei
Kost und Wohnung,
2. Hälfte der Lehrzeit,
Handbetrieb (nur Hufbeschlag)
 . . 2.2...

/00 Beschläge ]

4900

900

3800 11698]

29200

19092

Meister mit I Gesellen und
1 Lehrling (wie vordem),
Handbetrieb, Hufbeschlag

Wagenarbeiten
u. Reparaturen

einschließl.
Gesellenlohn:
4960

‚000 Beschläge 17000 |

3100

‘10100 bus
12700 ” 5840 12400

2000

Meister mit 1 Gesellen und
2 Lehrlingen (wie vordem),
 mit Kraftbetrieb .

‚000 Beschläge | ro

wie vordem
5700

hTA
        <pb n="109" />
        Schmiede

19,

cn

uf
in

N

X,
=&amp;gt;

al

3

Bei alleinarbeitenden Meistern und bei einem Meister mit einem Lehrling ist davon auszegangen,
 daß außer Ausführung von Reparaturen (Spalte 4) lediglich Hufbeschlag vorgenommen
wird. Dabei ist in Spalte 6 zu beachten, daß beim: Materialverbrauch die Verwendung von nur
neuem Material angenommen ist. Fleißige Meister schmieden alte Eisen in‘ neue Eisen um;
dadurch vergrößert sich ihr Einkommen gegenüber dem in der Aufstellung angenommenen.
Die Preise für Hufbeschlag bewegen sich zwischen 7% 5.60 und 11.—, der Satz von AM 7.—
“Spalte 3) trifft die Mitte, In Städten ist der Durchschnittssatz etwas höher.
Bei den beiden letzten in der vorstehenden Aufstellung angeführten Betriebsgrößen werden
zuch Wagenarbeiten berücksichtigt. Dabei ist zu beachten, daß der Schmiedemeister seinerseits
auch die vom Stellmacher, Tischler und Maler zu leistenden Arbeiten zu bezahlen hat. Diese Beträge
wirken sich im Umsatz aus, ohne das Einkommen des Schmiedes entsprechend zu erhöhen.
Der Berechnung ist ein Meisterlohn von 0.70 A und ein Gesellenlohn von 0.60 4 zugrunde
 gelegt,
Zu Spalte 7 (Unkosten) ist zu bemerken, daß nach den getroffenen Feststellungen .in den
Unkosten Beträge in Höhe von ungefähr 25° der eingesetzten Zahlen als steuerrechtlich nicht
abzugsfähig anzusehen sind. Dieser Betrag müßte daher an sich dem Verdienst in Sp. 8 zugeschlagen
 werden. Demgegenüber hat der Nordwestdeutsche Schmiedebezirksverband erklärt,
daß das tatsächliche Reineinkommen nicht höher sei, als in Sp. 8 angeführt, da die tatsächliche
anproduktive Arbeitszeit größer 'sei, als in den Unkosten angesetzt.
Auch unter Berücksichtigung dieses Vorbringens scheint mir ein Absetzen von 15—20%
bei den Unkosten und eine entsprechende Erhöhung des vom Verbande angegebenen Einkommens
‘Sp. 8) als angemessen.
Ein Hilfsmittel für die Feststellung, ob der Schmiedemeister voll beschäftigt ist, ergibt die
Größe der Gemeinde und die Zahl der vorhandenen Schmiedemeister, da davon ausgegangen
werden kann, daß auf den Morgen etwa 2—3 %M. Schmiedearbeit entfallen,
Es sei hier bemerkt, daß die Aufstellung in erster Linie für ländliche Bezirke in Frage kommt,
Für städtische Bezirke lassen sich wegen der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse derartige Richtlinien
 schwer aufstellen.
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März 1927).

9. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz für den
Nettogewinn in %

Huf- und Wagenschmiede : ,
A Alleinmeister ...0.0000.00.0040 004
Meister mit 1—2 Gehilfen ...-.
”» 3—4 ”
’”„ ” 5—6 ”„ ‚
B Meisterlohn -— 15 °% vom Umsatz.

410—50
30—50
20—30
15—20

Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).

10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt: ;
Bis zu A% 5000.— Umsatz . . WEN
7» » »„ 10009.- ;
7 » ' ”„ 15 000.—-7.»
 » 20 000.—
Über . 20000.—
        <pb n="110" />
        Schmiede

b) Von der Handwerkskammer Koblenz aufgestellt:
Bis zu A% 5000.— Umsatz . ... .. . 925-928 9%
»„ » 10000.— ee 29)—23 %
» » 15000,— BU. 3—20 %
vr» 20000.— 0% 5—17 %
Über „ 20000.— „ 10—15 %

L1. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
Anhaltspunkte für die Nettoverdienstsatz
Ermittlung des Umsatzes , vom Umsatz
LE U EOS m Vom Umsatz _
Yal. Verfügung vom Mit Gehilfen 15—25 %
21.Februar 1927 —ID9R Ohne % 25—35 %
12. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).
Reinertragin’/% der Einnahmen
Richtsätze Rahmensätze
Meister allein od. mit 1 Lehrling 40 35—45
„ 1 Gesellen 30 25—35
„ 2. „u. mehr 25 20-—30

)5

13. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk, Schwerin und der Gk. Lübeck)
Rohverdienst Reinverdienst

Allgemeine
Geschäftsunkosten
in % vom Umsatz

a) Beschlag:
In größeren Städten ...
„ mittleren » VL
„ kleinen „ und auf
dem Lande .....
b) Reparaturen:
In größeren Städten .... 75
„ mittleren 5 WR 70
„kleinen „und auf
dem Lande ....... 65
Der Umsatz ist zu scheiden in: a) Beschlag. b) Reparaturen.
14. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn in %
vom Umsatz
35—50 oder Meisterlohn-+10% Zuschl.
20—35

15. Landesfinanzamt Münster (Bez, d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster)

Richtsatz in °% für
den Nettogewinn

Huf- und Wagenschmiede
Alleinmeister .:. ... bis zu?"
Meister mit 1 Lehrling. . 30—5S.
2 Lehrlingen . 25—30
1—2 Gehilfen 72—28
34 18—25
” „ 5und mehr ...... 15—20
Bei größerem Hufschmiedebetrieb können die Höchstsätze
 gewählt werden.

DR
        <pb n="111" />
        Schmiede

16. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der

Hwk, Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Richtsatzin % für
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt: den Reingewinn
Schmiede, Huf- und Wagenschmiede
Alleinmeister . ...... +.
Meister mit 1—2 Gehilfen ... .
» 3—4 ” * © 2
»” ”„ 5—6 &amp;gt; .0m ef
b) Vom Handwerk aufgestellt:

oder Meisterlohn-+15°% v. Ums,

30—40
9—10 bei Wagenbau.

17. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).

Rohgewinn in % Reingewinn in %

Schmiede mit fremden
Arbeitskräften allgem. 20—40 15—20
Alleinmeister ... 20—40 20—25

18. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).

Für Alleinmeister . ... +...
Mit 1 Gesellen ...... 0...
w 2 ”

‚450%
2.430,
25
20.

L9. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
50—60% vom Umsatz (Einnahmen nach Abzug der Materialbeschaffungskosten).

Bemerkung der Hwk. Stettin. . Schmiedehandwerk: Im Schmiedehandwerk ist
bei Ermittlung der Verdienstspanne zu berücksichtigen, ob. es sich um einen Hufbeschlag- und Reparaurbetrieb,
 oder um einen Betrieb handelt, der zum großen Teil auch neue Wagen liefert. Bei
letzteren Betrieben wird infolge der großen Konkurrenz nur mit einer kleinen Verdienstspanne
zu rechnen sein. Für sonstige Unkosten sowie Schmiedekohlen, Licht, Steuer, Versicherung, Berufsvenossenschaft
 usw. ist ein Prozentsatz von 5 zu gering. Eine eingehende Nachprüfung der
Betriebsverhältnisse wird bei den metallverarbeitenden Betrieben überhaupt stattfinden müssen.

20. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).

Huf- und Wagenschmiede 2

Richtsatzin%% für
den Nettogewinn
15-—50

(Vgl. auch das am Schluß des. Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
| Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6.5. 1927.)

21. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk der Hwk. Gera, Meiningen, Weimar).

Meister allein
» mit 1
. 2

Gesellen‘ 1111
5 und mehr ...

Reingewinn in %%
vom Umsatz
35—45
25—35
20—30
        <pb n="112" />
        Schmiede, Schneider
22. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk d. Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
Reingewinn in %
vom Umsatz
35—50

a) Landesfinanzamt. A
b) Handwerkskammer Kaiserslautern:
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzah.
1 2 3 4
40% 54% 28% 22% 15%

oder Meisterlohn + Zuschlag

XXXVIL Schneider.
1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Von der Hwk. Berlin aufgestellt, .
Rohverdienst Reinverdienst
in % vom Umsatz
60—30 20—65

Ohne Stofflager ....
Bei einem Stofflager bis zu:
MM 1800.— =
7 500.— =
200.— =
4000.— =
"007.— =
5 000,— =
7 000.— =
8 009,—
L0C7 5.
57
Zi
30€

60—65
53—60
530—55
195—50
10—4i,
35—40
32U2—35
30—321/2
27*z—30
25-—27'/2
22'2—25
20—2921/

Mit Stofflager .

25—40

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin, Frankfurt/O).
Von der Handwerkskammer Berlin. aufgestellt.
Rohverdienst
in % vom Umsatz
a) Flickschneider und Schneider
ohne Stofflager ..... ; 60—80
9) mit Stofflager ..... 25-— 40

3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz),
Rohverdienst
in °% vom Umsatz
40-—60
Reingewinnsatz

b) Von der Handwerkskammer aufgestellt:
I. Städtische Betriebe:
1. Betriebe, in denen der Inhaber ohne
Sehilfen allein arbeitet... .
Betriebe mit Gehilfen . . Wi
Betriebe mit Zuschneider u. Gehilfen
Betriebe mit kaufmännisch en Inhaber
ınd Zuschneidern ..

30—40 9%
18—25 9%
10—15 %
10 0/7

11€)
        <pb n="113" />
        Schneider

[I. Ländliche Betriebe:
Infolge der gedrückten Faconpreise und der sich stärker fühlbar machenden Konkurrenz
mit der Konfektion kann der Reingewinnsatz bei Betrieben, die ohne Gehilfen arbeiten, auf
30—35 9% angesetzt werden.

4. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk d. Hwk. Kassel, Wiesbaden).
| Gewinnsatz in °%
&amp;gt;») Vom Landesfinanzamt Kassel: vom Umsatz
Ohne fremde Arbeitskräfte und ohne
Stofflieferung . . 2.0. 0.00000004004 44 40—53
Ohne fremde Arbeitskräfte und mit ;
Stofflieferung . . .0.0.00+0004 404 4 25—35
Mit fremden Arbeitskräften ohne. Stofflieferung
 +. .0.00000000000 0444 +.  20—35
Mit fremden Arbeitskräften und mit
Stofflieferung . . 2. .0000000404 4 18—26
b) Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle in Frankfurt und Koblenz (für
den Kreis Wetzlar) aufgestellt:
Reparaturbetriebe . . .. + +++ + + + + «45—50%
Veuarbeiten ohne Stofflieferung:
Alleinbetrieb . ...0.00000004400000 4 + .40—45
VMiehrere Gehilfen .....0.00.0000.0. + + .20—30,
Mit Stofflieferung:
Alleinbetrieb . . 0.0.0004 4 ...15—20,
Mehrere Gehilfen . . ‚4000000. 10—15,
Damenschneider:
Alleinbetrieb ohne Geschäftslokal .... . . . .40—30, Die Güte der Stoffe und auch
L Gehilfe mit 1 Lehrling .'........25—40, die Art der Anfertigung ist für
' „und mehr Lehrlinge . ... ++ - 15—25, den Durchschnitt angenommen
(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128. LE. 1110 — vom 25.3. 1927 am
Schluß Bes Heftes.)

3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt),
Reingewinn in %
vom Umsatz

L. ohne Stofflieferung
a) Alleinmeister.. . 2. 2. 0.040000 444
5) Meister mit 1—2 Gehilfen . . .
2. mit Stofflieferung
a) Alleinmeister . . 0... 0.0. +
K Meister mit I Gehilfen .

5”

50—70
40-—50

35—40
25—35
20—35

(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927“
Landesfinanzamt Darmstadt.)

6. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz,
Leipzig, Plauen).
_ Reingewinn - Richtsatz
a) Landesfinanzämter. - in % vom Umsatz
Alleinbetrieb. .°. . - vs 40—55
uehrlingsbetrieb . + +. + + 35—45
Mittl. Gehilfenbetrieb (L—3 Gehilf.) 20—35
Größ. „ (über3 „.) 15—25

61)
        <pb n="114" />
        Schneider

b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Verband der Schneider-Innungen Sachsens.
Betriebe ohne Ladengeschäfte 1. Stufe) 2, Stufe?) 3. Stufe?)
Allein- und Lehrlingsbetriebe 20—30% 25—35% 40—50%
Betriebe mit 1 Gehilfen 20—25 25—30 30—40 ,
? 15—25 , 20—30 25—35
15—20 15—25 , 20—30 „
L0—20 „ 15—20 , 153—25
10—15 .. 10—15 15—20 .

» 4
93 5 »»
Betriebe mit Ladengeschäften
Allein- und Lehränsshefziche
Betriebe . mit 3 Gehilfen
»” 3 „
„ 4

20—25
15—25 »
15-—20
‘O—15
10 39

20—30 ,
20—25 »
15—25 ”
10-207
10.

ar

') Als Betriebe der 1, Stufe sind Betriebe angenommen, die ausschließlich beste Qualitätsarbeit
 anfertigen, dazu beste Stoffe verarbeiten und diese nebst den Zutaten mit liefern.
?) Als Betriebe der 2, Stufe sind Betriebe angenommen, die nicht die gleiche, sondern eine
geringere Arbeitszeit auf die Herstellung der Kleidungsstücke verwenden, die neben qualifizierten
auch minderwertige Stoffe verarbeiten und diese nur teilweise, die Zutaten aber in der Regel in
vollem Umfange mit liefern.
°) Als Betriebe der 3. Stufe sind Betriebe angenommen, die überwiegend nur gelieferte
Stoffe und Zutaten minderer Qualität in einfachster Ausführung liefern,
(Vergl. Schreiben des Landesauschusses und der Landesfachverbände des sächs. Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.) .

7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf).
Brutto- Netto-Verdienstsatz

40—60 % 20—25 0% (etwa)
8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen).

FE

Tarif£-lasse
 |

\rbeitsauf.
wand für 1
Sakko- \
ınzug in
Stunden

Zahl der
beschäftigtenArbeiter

Produktion
an Anzügen|
in 300
Tagen

Gesamtumsatz

HH

Prozentualer
Verdienst vom
Umsatz
| H
9 9%
16—17 20—21
16—17 20—21
4—15 18—19
5—16 20—921
:4—15: 19—20
ı3—14 17—18
1—15 20—21
4—15 19—20
3—14 17—18
6—17 24—95
5—16 24—95
\0—21 37
20—91 | 36—37
29-—307 60—61
27—928 | 57—58.

bei
Lieferung
zompletter
Anzüge

ohne Stoff
aber mit
Zutaten

|

Ä

Fr

A

Öö
‚6
4 u. der Meist. als !/s Arbeit.
dto.
dto.
3 u. der Meist. als ! Arbeit.
dto.
| dto. .
‘2 u, derMeist, als 4 Arbeit.‘
dto.
1u.derMeist. als Vollarbeit.
dto. |
der Meister allein...
dto.

200 50 000
215 50280 |
232 15 680
173 32 539
173 30 461
173 30461
155 25515
168 26 040
168 25 200
132 18810
132 18150
96 12 000
106 12370
60 6480
50 5490

P

32 000
30 980
25 960
17834
15 756
15 756
12 340
11 760
10920
7854
7194
4 800
4844
2460
2160

fd
rm

rn

X

)

.

+)
40
40

Z
        <pb n="115" />
        Schneider

Zu Spalte 1 der Aufstellung ist zu bemerken, daß insgesamt 6 Reichstarifklassen vorhanden
sind, daneben bestehen in den einzelnen Orten noch Ortsklassen. Unter Berücksichtigung dieser
beiden Größen kommt die Aufstellung zu 15 Tarifklassen, von denen
Klasse I—III unter die Reichstarifklasse I,
IV VI 2 05 HL,
V I—1IX 2» 29 IL,
—XI # »» IV,
„XII 2 V und
„ XIV—XV 02» » VI fallen.
Wie aus Spalte 2 ersichtlich ist, ist entsprechend den einzelnen Tarifklassen eine verschiedene
 Arbeitszeit für die Anfertigung eines Sakkoanzuges eingesetzt worden. Dabei ist zu bemerken,
daß die in die Tarifklasse I eingesetzte Zahl von 72 Stunden durchschnittlich etwas zu hoch ist,
Spalte 3 geht von einer Höchstzahl von 6 Gehilfen aus, da bei einer größeren Anzahl im
allgemeinen angenommen werden kann, daß eine ordnungsmäßige Buchführung vorliegt.
Ent der Meister in den niedrigeren Tarifklassen eine größere Anzahl Gehilfen, als
in der Aufstellung angenommen ist, so ist der Umsatz entsprechend zu erhöhen. Dabei ist davon
auszugehen, daß in der Tarifklasse XV bei dem alleinarbeitenden Meister der Verdienst nach dem
niedrigsten Gesellenlohn von A% 0.56 errechnet ist. Für jeden Gesellen erhöht sich das
nach Spalte 8 errechnete Einkommen um 15—325 %. Im Durchschnitt ist anzunehmen, daß ein
Meister mit 5 Gesellen das doppelte Einkommen eines alleinarbeitenden Meisters hat.
Werden vom Kunden Stoff und Zutaten geliefert, so beträgt das Einkommen beim alleinarbeitenden
 Meister (lediglich dieses kommt in solchen Fällen in der Praxis in Betracht) ungefähr
 72 % vom Umsatz. .
Die Aufstellung berücksichtigt nicht den Umsatz und das Einkommen eines Flickschneiders.
Hier ist das Einkommen im Verhältnis zum Umsatz am höchsten.
Zur unproduktiven Tätigkeit des Meisters gehört nach der Aufstellung Zuschneiden, Verkauf
ınd Buchführung. .
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März 1927.)

DJ, Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim),
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach
Kalkulationssätzen.

Richtsatz in °%
für den Nettogewinn
50—70
10—50
35—40
25—35
20—25

Alleinmeister.
Meister mit 1—2 Gehilfen.
Alleinmeister,
Meister mit 1—2 Gehilfen,
27 2” 3—4 ”
(Vel. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.)

LO. Landesfinanzamt Köln (Bezirk d. Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).
a) Landesfinanzamt.
li. Verkauf mit Stoffen: %%
Bis zu 6000.-— AM Umsatz ... + + + + 30
„ 9000.— 24—27
„ 12000.— 20—21
„ 16000.— „ . 16—17
» » 30000.— „ Be BB
2, Anfertigung ohne Verkauf von Stoffen.
Bis zu 2800.— A% Umsatz . . ++... 50
”„ »» 3800.— „9 . . . 40
„2 69900.— .... 35
„2 8200.— . 23—24
        <pb n="116" />
        Schneider

Il. Berechnung der Nutzensätze. ;
Den Berechnungen wurden in jeder Branche Betriebe zu Grunde gelegt, in der Art und
Umfange, wie sie am häufigsten in Köln vorkommen. ;
Die prozentualen Sätze für Bruttonutzen, Geschäftsunkosten und steuerpflichtigen Reingewinn
sind berechnet vom steuerpflichtigen Umsatz. (Steuerpflichtiger Umsatz —Gesamtverkaufserlös oder
‚einahme, zuzüglich evtl. Eigenverbrauch.) .
Der Bruttoverdienst bei Schneidern ist ermittelt worden durch Kürzung der Ausgaben für
Materialien und der Löhne vom Umsatz. Bei Anwendung des Bruttonutzensatzes dürfen deshalb
zur Berechnung des ‚steuerpflichtigen Einkommens nur noch die sogenannten unproduktiven Unkosten
 zum Abzug zugelassen werden.
Die Unkosten sind auf Grund von Belegen über tatsächliche Unkostenbeträge so angesetzt
worden, wie sie in einem Betriebe mit dem zu Grunde gelegten Umsatz unter Ausschluß aller
Sonderverhältnisse vorhanden sind.
Miete für Geschäftsräume wurde nicht berücksichtigt, sondern es wurde in allen Fällen
angenommen, daß eigene gewerbliche Räume vorhanden sind. Evtl. ermäßigt sich deshalb der
Reingewinn um die Miete für die gewerblichen Räume.
NH. Zahlenmäßiges Ergebnis der Festellungen.
Jahresumsatz . . .34000.— 4%
Bruttonutzen . ........ .8760— RM — 25,7%
ınproduktive Geschäftsunkosten 3104.— „ = 16,6%
steuerpflichtiger Gewinn. . . .5656.— AM = 16%
b) Handwerkskammer Koblenz.
1. Mit Verkauf von Stoffen:
Bis zu 6000.— 4 Umsatz .
” 9000.— » %
» 12 000.— ”„ »
„ 16000.— »
30000.—

30
24.—27
20—21
. 16—17
... 2
2. Anfertigung ohne Verkauf von Stoffen:
Bis zu 2800.— AM Umsatz . ... 0... . 40-—45
# 3800.— Be 35—40
6800.— » . 30—35
3200.— ” 25

a%

11. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
Nettoverdienst in %
vom Umsatz
Mit Gehilfen ......... 15—20 %
Ihne &amp;gt;» HUF OR RO SR wm 25—35 %
Stofflieferung und Zutaten vorausgesetzt, sonst 65—75 9%.

12. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau,

Erfurt, Halle, Magdeburg).

Reinertrag in % der Einnahmen
Richtsatz Rahmensatz

a) Meister allein oder mit
1lLehrling ... . ... 50 45—55
b) Meister mit 1 Gesellen 35 30—40
c) „ 2 „ 2 » 23 20—26
Y s » 3 „ 20 17—923

Zu a) und b). Stoff wird vom Kunden, Futter und Zutaten werden vom Meister geliefert.
Zu c) Stoff wird vom Meister geliefert, Wenn der Stoff zum Teil vom Meister und zum Teil
von Kunden oder durchweg vom Kunden geliefert wird, erhöht sich der Richtsatz entsprechend.
Zu d) Stoff wird vom Meister geliefert.
        <pb n="117" />
        Schneider
13. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk.

Schwerin und der Gk. Lübeck)

Reinverdienst in
'/% vom Umsatz

Meister allein:
a) ganzer Anzug. .
b) nur Fasson. . .
Meister und 1 Geselle:
a) ganzer Anzug. .
b) nur Fasson. . ..
Meister und 2 Gesellen:
a) ganzer Anzug. .
b) nur Fasson. .... . +
Meister und 3 Gesellen:
a) ganzer Anzug. .
b) nur Fasson . .... ++
Meister und 4 und mehr Gesellen:
a) ganzer Anzug. . ...«
b) nur Fasson. . .

BA

2

21
30

19
27

18
25

14. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg,
Reingewinn in %
vom Umsatz

a) Landesfinanzamt München: -
1. mit Stofflieferung .'. + + +
2. ohne Stoffliefernng . . . + +
b) Handwerkskammer Augsburg:
1. mit Stofflieferung . . + + +. 15—25
2. ohne Stofflieferung . . +. 20—35

30-—40
560-—70

Der Umsatz ist zu scheiden in:
a) Lieferung ganzer Anzüge
mit Stoff und Zutaten,
b) Arbeiten von Anzügen mit
Zutaten, wobei der Kunde
den Stoff lietert (Fasson).
Rohverdienstsätze sind nicht
festzusetzen.

München, Passau).

oder Meisterlohn + 10%
Zuschlag.

15. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk.Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Richtsatz in %
Bruttogewinn Nettogewinn

|. ohne Stofflieferung:
Alleinmeister. ....
Meister mit 1 Lehrling .
„AI Gehilfen . .
»” 2 &amp;gt;» * *
3 u.mehr Gehilf.

40—45
30—35
20—28
18—25
ca. 20.

2

mit Stofflieferung:
Alleinmeister . .... + 25—30
Meister mit 1 Lehrling .. 20—25
% „1 Gehilfen . . 40—45 18—22
2 oder 3 Gehilf. ‘ 15—20

Re

16. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der

Hwk. Bayreuth.

Coburg, Nürnberg, Regensburg)

Zichtsatz für den
Zeingewinnın %%

a) Vom Landesfinanzamt anfgestellt :
Li. ohne Stofflieferung:
Alleinmeister .. . .0.0.0 00040004 4
Meister mit 1—2 Gehilfen .. .-x


50—70
40-—50

i 415
        <pb n="118" />
        Schneider

2. mit Stofflieferung:
Alleinmeister . ......... 35—40
Meister mit 1—2 Gehilfen .... 25—35
„ 3—4 $ Okt 20—25
») Vom Handwerk aufgestellt:
Betriebe in der Stadt, die Stoff und Material dazugeben,
 bei Beschäftigung von Gehilfen . . 25—30
die Stoff und Material dazugeben, aber keine
Gehilfen beschäftigen... .. 0.0000 30—40
Kleinbetriebe ohne Stoff und Material .... 65—70
Betriebe in der Stadt, die Stoff und Material
lazugeben, bei Beschäftigung von Gehilfen . 15—20
die Stoff und Material dazugeben, aber keine
Sehilfen beschäftigen... .. » 0000. 65—70

L7. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Reingewinn in %
Alleinschneider, die nur Zutaten liefern 30—50
nit 1—2 Gesellen u. 2 Lehrlingen ohne
Stofflieferung . .. 2... 20—25
desgl. mit Stofflieferung ...... 15—20
Damenschneider ...° 20-40

L8. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, F lensburg).

Alleinmeister . . 0.0.0.0.
“lickschneider . 1.0.0000. .
nit ] Gesellen . ..

9%
. 40—535
60—75
25—35

L9. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk d. Hwk. Stettin, Schneidemühl, Stralsund).
1. mit Stofflieferung ...... 30—40°% vom Umsatz
2. ohne Stofflieferung ..... 40— 60% „
20. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez.der Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatzin % für
den Nettogewinn
L. ohne Stofflieferung ..... 0... 40—70
2. mit Stofflieferung . ........ 20—40
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
( Nr. 20716/27 vom 14.4, 1927 und I Nr. 21812,27 vom 6. 5. 1927).

21. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk d. Hwk. Gera, Meiningen, Weimar).
Reingewinn in %
vom Gesamtumsatz

|

RM

ı. ohne Stofflieferung:
Meister allein... ..
»„ mit 1 Gesellen ..
2. mit Stofflieferung:
Meister allein. .........
„mit 1—2 Gesellen ... .% .
„ 3—6 N N

45—55
35—45

30-—40
23—30
15—22

In ländlichen Bezirken wird die
antere Rahmengrenze erreicht
und überschritten.
        <pb n="119" />
        Schneider, Schneiderinnen

22, Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Der Nettogewinnsatz ist ganz verschieden, je nachdem ob
a) der Schneider den Stoff selbst liefert,
b) ihn zugebracht erhält oder
2) ob der Scheider in der Hauptsache Kleider repariert
(Flickschneider).
Der Nettogewinnsatz betrug in allen Geschäftslagen:
zu a) 10—20 % des Umsatzes
zu b) 25—30°% %
zu c) 60—75 % »
Von der Gewerbekammer sind vorgeschlagen worden: Zu a) 10—20 %, zu b) 20—25 %,
zu c) 50—65 °% des Umsatzes.
Die Gewerbekammer führt weiter aus: Die Geschäftslage im Schneidergewerbe war außerardentlich
 schlecht. Zahlreiche Betriebe waren kaum zu '/s bis zur Hälfte Deschäftigt. Bei vollbeschäftigtem
 Betrieb betragen die Unkosten im Schneidergewerbe, immer auf den Lohn berechnet,
 70—75 %.
23. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg). ;

a) Landesfinanzamt :
Mit Stofflieferung AA 30—40
Ohne » . 60—70
b) Handwerkskammer Kaiserslautern:
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl
A 2 3 4 5
Ohne Laden 45 39 33. 27 21 15
Mit nr 36 30 24 19 13 —

Reingewinn
in 9% vom Umsatz

XXXVIII. Schneiderinnen.
L. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Aufgestellt von der Hwk. Berlin:
Rohverdienst Reinverdienst
in % vom Umsatz ,
70-—80 25—45

2. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt :
Gewinnsatz vom Umsatz in %
Hausschneiderinnen . . . ++. 70
Schneiderinnen mit Werkstatt . 20-—40
(Vergl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128. I. E. 1110 vom 25. 3. 1927
ım Schluß des Heftes.)
3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk d. Hwk. Darmstadt).

Is

ohne Stofflieferung:
Alleinmeister . .. 2. +++ + +
Meister mit 1—2 Gehilfen . . .-Reingewinn

 in
vom Umsatz

50—70
40—50

%

17
        <pb n="120" />
        Schneiderinnen

2

mit Stofflieferung:
Alleinmeister ........ 0. 35—40
Meister mit 1—2 Gehilfen. ... 25—35
. 3—4 20—35

a

(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4.5. 1927“
Ländesfinanzamt Darmstadt).

L.

Landestinanzamt Königsberg (Bezirk d. Hwk. Königsberg).

Nettoverdienst in
% vom Umsatz
= 25—30
die besseren Schneiderinnen bis... .. 40
Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes
Auf eine volle Arbeitskraft kommen wöchentlich‘ 2% Kleider. zu A4 25—30 Macherlohn
bei den kleineren Schneiderinnen, bei den besseren ZM 40.— und mehr. Lehrlinge im 3. Lehrjahr
 gleich '/z Arbeitskraft, Meisterin gleich volle Arbeitskraft.

5. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau,

Erfurt, Halle, Magdeburg),
Reingewinn in %
vom Umsatz
Richtsatz Rahmensatz Stoffe werden von den
45 40—50 Kunden geliefert.
35 30-—40
25- 20—30

&amp;gt;hne Gehilfin. ....
nit in Gehilfinnen .
2311

5. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck

(Bezirk der Hwk.

Schwerin und der Gk. Lübeck).

einverdienst im
ganzen etwa
5300-—900 RA,
1000 RA.
L200—1500 A
2000—2500
800— 1200 AM

mit 2 Lehrlingen. . .
„1 Gehilfin 22
„ 1 Gehilfin und 3 Lehrlingen . .
„ 2 Gehilfinnen und 4 Lehrlingen
Hausschneiderinnen

Der Reinverdienst kann unmittelbar
 ohne Denen zum
Umsatz geschätzt werden.

7. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).

Reingewinn
ın % vom Umsatz

a)

Landesfinanzamt:
1. mit Stofflieferung . ;
2. ohne Stofflieferung RE MA
Augsburg.

3)

Handwerkskammer
mit Stofflieferung .
&amp;gt;hne Stofflieferung

30—40
50-— 79

15—25
20—35

oder Meisterlohn + 109%,
Zuschlae.

| MH
        <pb n="121" />
        Schneiderinen

8. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund,
Münster). ;

rchtsatz für den
Nettogewinn in %

T6E

Hausschneiderinmen . ...-..
 ohne Beigabe von Stoff und Zutaten:
Alleinmeisterinnen . 2... 4.0.4
mit 1-oder 2 Hilfskräften ... -
3. 4 N SA
mit Beigabe von Stoff und Zutaten:
Alleinmeisterinnen ..... «4.
mit 1 oder 2 Hilfskräften .. . .-3
 as 4 &amp;amp; *

2.

418

70

50
40
30

45
35
25

9. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).

nn

Richtsatz in %
für den Reingewinn

L. ohne Stofflieferung:
Alleinmeister . ....0..0 40 404
Meister mit 1—2 Gehilfen. . -

50—70
40—50

2. mit Stofflieferung:
Alleinmeister . ...... +4
Meister mit 1—2 Gehilfen . .
3—4 x

35—40
25—35
0 —925

10. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Reingewinn in %
25.30

ohne Stofflieferung . .. . 0.0. 44

11. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz
für den Nettogewinn
20-—60%% nur Zutaten.

(Vergl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
les Württ, Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
— I Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und 1 Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927.)
12. Landesfinanzamt. Unterelbe (Bezirk der Gk.. Hamburg).
Hier gilt die gleiche Einteilung wie für Schneider.
Der Nettogewinnsatz betrug in allen Geschäftslagen:
ZU a) + 20000 HH HH 15—25% des Umsatzes a)
» b). . ee 25—00% ”„ 29
c) 5 . 60—75°% ”„ ’„ n

die. Schneiderin, die den
Stoff selbst liefert,
die ihn zugebracht erhält od.
’»b die Schneiderin in der
Hauptsache Kleider repa-„ziert
 (Flickschneiderin).

Von der Gewerbekammer sind vorgeschlagen worden:
Zu a) 10—20%, zu b) 20-—35%, zu c) 40—50% des Umsatzes. Wegen der Geschäftslage
vgl. die Bemerkung der Gewerhekammer bei dem Schneidergewerbe.
        <pb n="122" />
        Schneiderinnen, Schornsteinfeger
13. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
Reingewinn in %
vom Umsatz
30—40
60—70

XXXIX. Schornsteinfeger.

|. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Von der Handwerkskammer Berlin aufgestellt:
Rohverdienst in % Reinverdienst in %
vom Umsatz vom Umsatz
100 35-—50

2. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
Gewinnsatz vom Umsatz ..:.... 37—60 %
(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128. LE.1110 — vom 25./3. 27 am Schluß
des Heftes).
3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in %
vom Umsatz

a) kleinere Bezirke, ‚etwa bis zu
A#. 6000.— Roheinkommen :.
b) mittlere Bezirke, etwa bis zu
Ä#. 9000.— Roheinkommen .
z) größere Bezirke, etwa bis zu
AM, 12000.— Roheinkommen .
d) größere Bezirke, mehr als
%M. 12000.— Roheinkommen .
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4.5. 1927“
Landesfinanzamt Darmstadt.)

Auf dem Lande Abschlag von
etwa 5 9%

14. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf).
Brutto- Netto-Verdienstsatz

50—60 % 40—55 9%
5. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach
Kalkulationssätzen.

Richtsatz in %
für den Nettogewinn

etwa bis zu 6000 A Roheinkommen
+ 2 = 9000
&amp;gt;» ” »”» 12000 ”„ 5
mehr als 12000 „ „
hiervon auf dem Lande 5% Abschlag
‚Umsatz aus den Kehrbüchern zu ermitteln).

(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).

Kleinere Bezirke
Mittlere Rerzirke

a

6}
        <pb n="123" />
        Schornsteinfeger
6. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).
a) Landesfinanzamt :
Mittlerer Kehrbezirk .....00.00000000400404 4 50%
Größerer Kehrbezirk ....0* 000.000... 40%

b) Handwerkskammer Koblenz.
Bis zu 6000 AM Umsatz .
„ » 10000 ,, »
2? »” 13 000 &amp;gt; &amp;gt;
über 13000 .

7. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
Nettoverdienst in °%
vom Umsatz
35—45 * Bei Arbeiten im Landbezirk
etwa 10% geringer.

8. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).
Reinertrag in % der Einnahmen
Richtsatz Rahmensatz
35 45-—65

In den städtischen Bezirken sinkt der Nutzensatz entsprechend der Zahl der beschäftigten
Gesellen. Im übrigen ist die Höhe des Nutzensatzes mehr durch geringere oder arößere
Schwieriekeiten in der Bearbeitung des Bezirks bedingt.

9. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).
Reinverdienst in %
Li. Landesfinanzamt . . . + +0404 04 55—60
2. Handwerkskammer Schwerin . . -. 40

LO. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
a) Landesfinanzamt München: . |
Reingewinn in % vom Umsatz
Alleinmeister. .... +. 70—75

bei Beschäftigung von Gehilfen
kommt der Gehilfenlohn in
Abzug.

5) Handwerkskammer Augsburg:

AHNeinmeister. . . -

50—60%%

i1. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg,
Richtsatzin % für
den Nettogewinn

&amp;lt;leinere Bezirke. .. . --nittlere
 „ee
srößere

50
59
40
35

Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

etwa bis zu 6000 A Roheinnahmen
” 2» 2? 8000 ” »»
” &amp;gt; 2» 11000 ” ”
„. mehr als 11000 A% N
        <pb n="124" />
        Schornsteinfeger

12. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg),
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:

Richtsatz in %
f. d. Reingewinn

65 etwa bis zu 5000 AM Roheinnahme
55 »” 2» 9 9000 “97 ”
45 »» 2» 12000 9 ”
40 mehr als 12000 ,,

auf dem Lande ein Abschlag von 5%. Der Verband der Kaminkehrer-Innungen Bayerns hat
mit dem L.F. A. München "eine Vereinbarung dahin getroffen, daß die reinen sachlichen
Betriebsausgaben bei Kaminkehrern in der Stadt mit 25% des Umsatzes und bei Kaminkehrern
auf dem Lande mit 30% abgegolten sind. Daneben sind die nachgewiesenen Löhne für Gehilfen
und etwaige sonstige Ausgaben gesondert in Abzug zu bringen. Diese Vereinbarung erkennt der
Verband auch für ganz Bayern an.
b) Vom Handwerk aufgestellt: 0.0.0000 60%

13. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, F lensburg).
55—60 9/4

14. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
40—65 .
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
les Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
| Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927).

15. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk. der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).

a) Landesfinanzamt :

Reingewinn in %
vom Umsatz.
50—65

9) Handwerkskammer Kaiserslautern:
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl

359%

1 2
32 0/n 27 0/

16. Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Verband der Schornsteinfeger-Innungen
Sachsens.
In keinem anderen Gewerbe sind die Verhältnisse so gleich in den einzelnen Betrieben
gelagert, wie bei diesem Gewerbe, bei dem die einzelnen Betriebe nicht nur gleiche Gewinnsätze,
sondern in der Regel auch gleiche Gewinne und Umsätze aufweisen. Diese Gleichheit und starke
Ähnlichkeit in den Verhältnissen der einzelnen Betriebe wird dadurch hervorgerufen, daß den
einzelnen Meistern behördlicherseits Kehrbezirke zugeteilt werden, deren Größe sich nach den zu
vereinnahmenden Kehrlöhnen richtet. Dazu kommt. daß die Kehrlöhne selbst auch hehördlicherseits
 geregelt werden.

DD}
        <pb n="125" />
        Schornsteinfeger, Schuhmacher

Der Durchschnittsreinertragssatz nach dem Abzug der Sonderleistungen
beträgt in der Regel 25 bis 30%.
Dieser Satz ist in folgendem Aufbau des Umsatzes, der ähnlich mit. nur geringen Abweichungen
 überall anzutreffen ist, begründet:
Umsatz=Gesellenlohn (450% des Gesellenlohnes für Lehrlingshaltung) 100% des Gesellen-(ohnes
 an Geschäftsunkosten + 750 4%. behördlich geregelte a (Verordnung des
sächsischen Ministeriums des Innern vom 30. Januar 1925 — Nr. 26 711 Br. 7/24 — Ortsstatutarische
 Regelungen — Verbandssatzungen) + 25 bis 35% des Umsatzes als Gewinn.
Der Umsatz baut sich zahlenmäßig wie folgt auf:
Umsatz 00 10000 A,
Werbungskosten: Gesellenlohn . . . 2600 A
t Lehrlingshaltung . 1350 „
— Unkosten .... 2600 „
6550 AM
Sonderleistungen .. 750 „
7300 „ 7300
WR .00004°4 2700 AM
Gewinnsatz: = 10000 AM: 2700 A = 27°.
Bei einem Kehrbezirk mit 1 Gesellen ohne Lehrling:
Umsatz + 0000
Werbungskosten: Gesellenlohn . . . 2600 AM.
+ Unkosten .... 2600
5200 PM.
+ Sonderleistungen . 750 „
5950 AM 5950 „
2700 ..

N
Gewinnsatz: 8650 Z% : 2700 = 31%.
(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.)

XL. Schuhmacher.

l. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin). °
Von der Hwk. Berlin aufgestellt:
Rohverdienst Reinverdienst
in °% vom Umsatz
Betriebe ohne Gehilfen .'‘. 40—50 30—40
„ mit „ .. 40—50 10—15
Schuhwarenhandel ... . 20—30 6—10
"Dem Handel mit Luxusschuhwaren entstanden im Jahre
1926 oroße Koniunkturverluste.)

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin und Frankfurt a. O.).
Von der Hwk. Berlin aufgestellt: - Rohverdienst in
9% vom Umsatz
50—60

Schuhmacher ......0.0.+4 4
a) Flickschuhmacher .... + + +.
b) Schuhwarenanfertigung i. Kleinbetrieb
Schuhwarenhandel 2.2.2.2... 0 0

3545
20—30

| 23
        <pb n="126" />
        Schuhmacher

3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz).
a) Vom Landesfinanzamt Breslau aufgestellt:
Rohverdienst in °% vom Umsatz
40—55
b) Von der Hwk. Breslau aufgestellt:
I. Einteilung der Betriebe.
Von den handwerkerlichen Schuhmachereien betreibt der eine Teil nur das Schuhmacherzewerbe
 als solches (Neuanfertigungen und Reparaturen), der andere Teil handelt auch und ver-&amp;lt;auft
 fertig bezogene Schuhwaren. Eine Einkommensteuerveranlagung wird notwendigerweise auf
diese Einteilung in zwei Betriebsarten Rücksicht nehmen müssen, weil für beide Betriebsarten
die Verdienstsätze verschieden zu errechnen sind. In den olgenden Ausführungen haben wir
Nebeneinnahmen, wie sie im Sim be besonders häufig sind, als nicht hierher ehörig,
außer Acht gelassen (z. B. Verdienst durch Uebernahme einer Hausmeisterstelle usw.). Wenn die
Einnahmen aus der Schuhmacherei häufig nicht das Existenzminimum erreichen, da wir es gerade
im Schuhmachergewerbe nicht nur mit Kleinbetrieben, sondern oft auch mit Kleinstbetrieben zu
tun haben, so ist das wirtschaftliche Bestehen solcher Betriebe nur durch diese Uebernahme von
Nebenarbeiten zu erklären.
Während wir den einen Teil der Gewerbetreibenden, nämlich die auch handeltreibenden
Schuhmacher, nicht weiter in Klassen teilen können, so ist dies doch bei der zweiten Klasse, den
aur handwerklich tätigen Schuhmachern, nicht nur möglich, sondern sogar anzuraten, Wir schlagen
"olgende Einteilung vor:

Betriebe, in denen der Meister allein arbeitet, ;
3etriebe, in denen der Meister mit einem Gehilfen arbeitet, ;
3etriebe, in denen der Meister mit zwei Gehilfen arbeitet, -
Betriebe, in denen der Meister mit drei Gehilfen arbeitet,
Betriebe, in denen der Meister mit vier Gehilfen arbeitet.
Das Halten von Lehrlingen kann bei dieser Betriebseinteilung außer Acht gelassen werden
ınd wird nur bei der Umsatzerrechnung zu berücksichtigen sein.

I. Möglichkeiten der Umsatzerrechnung,
Eine Errechnung des Umsatzes naclı der Höhe des Rohmaterialienbezuges dürfte deswegen
nicht: zu empfehlen, weil die Höhe des Rohmaterialbezuges nicht einwandfrei festzustellen
sein wird oder selbst bei einwandfreier Feststellung deswegen kein richtiges Bild ergeben kann,
weil je nach der Verwertung dieses Rohmaterials auch eine Veränderung der Umsatzhöhe einreten
 kann, Es bleibt nur übrig, die normale Leistungsfähigkeit einer einzelnen Handwerkskraft
für die Berechnung des Umsatzes zu Grunde zu legen. Nach eingehenden Ermittlungen halten wir
folgende Sätze für zutreffend:

Umsatz:
ı. Meister allein... . %M {|500.— bis 3 000.—
+ »„ mit 1 Gehilfen ,, 3000,— 2 480
. „ »» 2 „ »„ 4 500.— *
t. » 2 3 9” ” 6 000.-— 9».
5 „4 8000.— » 1LUUU-—
Ein Lehrling des ersten Lehrjahres wird durch seine Arbeit den Umsatz des Lehrmeisters nicht
erhöhen können. Ein Lehrling des dritten oder vierten Lehrjahres wird. mit seiner Arbeit in der
Lage sein, den Umsatz des Betriebes um etwa JM 8 —906.— zu erhöhen. Um nun die Umsatzerrechnungen
 nicht zu sehr zu komplizieren, schlagen wir vor, das Halten eines Lehrlings bei
der Umsatzerrechung dadurch zu berücksichtigen, daß man eine Umsatzerhöhung von AM 500.—
pro Lehrling annimmt.

nn.”

Il. Roheinkommen.

Das. Roheinkommen dürfte nach nen Erwägungen mit 40 bis 55 % des Umsatzes
zu errechnen sein, wobei der andere Teil des Umsatzes durch die Kosten der Rohmaterialien,
darunter auch der Kleinmaterialien, zu belegen wäre.

A
        <pb n="127" />
        Schuhmacher

IV. Preisrichtsätze.
Preisrichtsätze bestehen weder von seiten des Landesverbandes noch von seiten der Innungen.

V.-Löhne.
in der Anlage überreichen wir eine Abschrift des z. Zt. in Breslau geltenden Tarifes für
lie Arbeitnehmer des Schuhmacherhandwerks*) und bemerken dazu, daß etwa 90% der Arbeitnehmer,
 nämlich die in Kleinbetrieben beschäftigten, den Minimaltarif von 52 Pfg. pro Stunde
bezahlt erhalten.
In der Provinz sind die Lohnsätze niedriger. Es werden gewöhnlich 40—45 Pfg. gezahlt,
stellenweise auch bis 50 Pfg.
Die: Kostgeldbeihilfen der Lehrlinge werden gewöhnlich nach den Richtsätzen der Handwerkskammer
 Breslau gezahlt.

\L. Reingewinn-Errechnung.
Unter Zugrundelegung der Erfahrungen von buchführenden Schuhmachern und unter Berücksichtigung
 aller den Reingewinn bestimmenden Faktoren halten wir die Annahme folgender Reinvewinnsätze
 für berechtigt:
1. Meister allein .. . . Umsatz: 1500—3000 A, Reingewinnn: 25—30% = 525—900 KM.
2, „mit l Gehilfen „ 3000—4500 ; ” 25% = 750—1125 PM.
3. 28° ”„ 2 ” ” 4500—6000 2 ” 20% == 900— 1200 ”
4 „ 8 » „ 6000—8000 „ » 18% = 1080—1440 ;
&amp;gt; „ „4 „  8000—11000 15% = 1200-1650
Wie schon erwähnt, ändern sich diese Zahlen bei der Haltung von Lehrlingen insofern, als
Jer Umsatz für das Halten je eines Lehrlings um 500 A, höher anzusetzen ist. Damit steigt
Jann auch entsprechend der Reinverdienst.
Wir möchten nicht verfehlen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die errechneten Gewinnand
 Umsatzsätze nur anwendbar auf voll beschäftigte Betriebe sind, und dementsprechend in den
vielen Betrieben, deren Produktionskapazität nicht voll ausgenutzt werden kann, herabzusetzen
sein werden.
Sofern neben dem rein handwerklichen Betriebe auch Handel betrieben wird, wäre dieser
Umsatz, der fakturenmäßig nachgewiesen werden könnte, getrennt zu errechnen.
Der Reinverdienst aus dem Handel kann mit 8—10°% des Umsatzes in Ansatz gebracht werden.

RR

VIL Konjunkturverhältnisse.
Es ist kurz zu bemerken, daß das Jahr 1926 aus drei Gründen wirtschaftlich wesentlich
ıngünstiger für das Schuhmachergewerbe war, wie das Jahr 1925. Einmal machte sich, wie auch
in den anderen Berufen, die gesunkene Kaufkraft der breiten Masse im Umsatz und Preise herabsetzender
 Weise bemerkbar. Dazu kommen die großen Verluste an Arbeit für. das reelle Schuhmachergewerbe,
 die durch das immer weiter um sich greifende Pfuschertum bedingt waren.
Schließlich ist das Gewerbe auch durch das Eingreifen von Behörden, Verbänden usw. erheblich
zeschädigt worden, indem diese Stellen von sich aus Reparaturanstalten als Regiebetriebe gründeten
und so San selbständigen Handwerkern die Arbeit entzogen.

1. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück und Stadthagen).
Siehe Tabellen auf Seite 126/127.
Lehrlinge (Sp. 6) sind hier vom 1. Lehrjahr ab in Anrechnung gebracht. ‘
, Bei der Festsetzung des Materialverbrauchs (Sp. 7) ist berücksichtigt daß die Schuhmacher
'ast ausschließlich mit Reparaturarbeiten beschäftigt sind. Fertigt im Einzelfall ein Schuhmacher
verhältnismäßig viel Neuarbeit an, so ist der Materialverbrauch entsprechend zu erhöhen.
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzimtes
 Hannover vom 9. März 1927).
*) Hier nicht mit veröffentlicht.
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        panl
N
&amp;gt;

Richtlinien für das durchschnittliche Einkommen eines Schuhmachereibetriebes für das Jahr 1926
bei normaler Beschäftigung unter Berücksichtigung eines angemessenen Gewinnzuschlages.
Aufgestellt vom Beichsverband des deufschen Schuhmacherhandwerks.

+

A

8
SR
‚a8
33
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58,
BR,
DO

N

3a 5b a
Geschäftsunkosten
Entschädigung des Meisters für Allgemeine Geschäftsunkosten
unproduktive Arbeit bei einem | bei einem Stundenlohn
Stundenlohn von RM. von RM.
0,70 1 0,65 | 0,60 | 0,55 | 0,50 1 0,70 | 0,65 | 0,60 | 0,55 | 0,50
2101 195| 1801 165| 1501 840] 780.720. 660| 6001
50%

6 19

Größe
Jes Betriebes

Arbeitseinkemmen j Gesellenlohn
des Meisters bei einem Stundenlohn | bei einem Stundenlohn
von RM. von RM.
0,70 | 0,65 | 0,60 | 0,55 | 0,50 1 0,70 | 0,65 | 0.60 | 0,55 1 0,50

* | 3%
Au | ES
525] SE
S” S
a Ha] Se
3 315%
RM. " RM,

1. Meister allein. 12100 [147011365 1260 1155 110501

„A

1200

2. Meister mit 1 |
Lehrling. .

1900 | 1330) 1235 1140 | 1045 | 9501

350 3861 8001| e76] 50

965| 905| 845| 785| 725
50%
1090/1030 | 970| 910| 850
5007

9250

| 1500

3, Meister mit 2
Lehrlingen. .!

00 | 1106115068! 1020| 935 | 8501

‚961 4551 4201 a8] auO

500

1700

}. Meisterm. 1 Ge- |
sellen. 1 Lehrl.

00 001 1105020 ven! sol 168011560 | 1440 1 1320 1 1200] 490/ 561 420] 3851 350!

{444 | 1348 | 1252 | 1156 / 1060
209%

950

2500

5. Meisterm.1Ge- '
sellen. 2 Lehrl.

|
650) 1155 1072 | 990] 907 |

wor | 1680 11560 14401 1320 12001 595 | 488] 450] 413|

375

1570 | 1470 | 1375 | 1280 | 1185
35%
' 1851 | 1725 | 1600| 1478 | 1347
35%
2788 | 2596 | 2404 | 2212 | 2020
409%
3460 | 3268 | 3078 | 2884 | 2692
ET
1344 | 1248 | 1152/1056 | 960
40%
2160| 1872 | 1728 | 1584 | 1440
40%
2688 | 2496 | 2304 | 2112 | 1920
209%

5300

3000

5. Meister m. 2 Gesellen.
 1 Lehrl.

| 1500 [1050] 915 0 - 50 [8360/2120 | 2880 12640 [2400| 630) 585 540| 495| 450

250

| 4500

/. Meister m. 3 Gesellen.
 1 Lehrl.

10001 7001 650! 6001| —-_ eo feasa!sagiesa0laeale

980! 910! 840! 7701 700

250

5000

3. Meister m.4Ge- |
sellen. 1 Lehrl.

100 | 490! 455! 420] 86 ano [67206240 15760 | 5260 | 4800 It190 1 1105 1020) 9835| 85C

250

| 6100

). Meister m. 1Gezellen.
 . . .

2000 1400 11300 | 1200 | 11001 1000| 1680 | 1560 1 1440 | -_- 1200|

980) 9260|

9240| 2201 200

2400

10. Meister m. 2 Ge- |
sellen. . . .

| | | |
1700 [11901105 1020) 935 | s6 lesen ksımn enen fen Faro 490) 455 420 385] 350°

: 3500

11. Meister m. 3 Ge- |
sellen, . . .

1000 | 7001 650

690 |

ERO|

} . !
O0 TE040 1468014220 13960136001 980 | 9101 8401 770. 700

E800

12. Meister m.4 Ge- |
sellen... .

ol 100] an) 4901 ae5| ao ler20 le2u0 [5760 seco 400 Leo I1205 10201 935 850

1360 | 3168 | 2976 | 2784 | 259%
409/a

UL
        <pb n="129" />
        Größe
les Betriebes

i. Meister allein . |

2, Meister mit 1
Lehrling. . . |
3, Meister mit 2)
Lehrlingen. .

+, Meisterm.1Gesellen.
 1 Lehrl. *

5. Meister m. 1Gesellen.
 2 Lehrl.

3. Meister m.2Gesellen.
 1 Lehrl.

7. Meister m. 3 Gesellen.
 1 Lehrl.

3, Meister m. 4 Gesellen.
 1 Lehrl.

). Meister m. 1 Gesellen.
 . .

(0. Meister m.2Gezellen.
 . .

11. Meister m. 3 Gezellen.
 .

2, Meister m.4 Gesellen.
 . ...

Selbstkosten-Umsatz
bei einem Stundenlohn
von RM.
0,70 | 0,65 | 0,60 | 0,55 | 0,50

s 12
. Sa ARA8
Betriebsgewinn Gesamtumsatz Jahreseinkommen des Betriebsinhabers A335
bei einem Stundenlohn bei einem Stundenlohn in RM. bai einem Stundenlohn in 9% bei einem os a
von RM. von RM, | von RM. Stundenlohn v. RM. 5% ©
1 0,70 | 0,65 | 0,60 | 0,55 | 0,50 | 0,70 | 0,65 | 0,60 | 0,55 | 0,50 | 0,70 | 0,65 | 0,60 | 0,55 | 0,50 0.7010,65/0,6010,5510.50 5 S 88
|
2006! 9717! 3528! 3339! s150hese 737608 1479l1350l 48 147146145 1431

3720| 3540 3360| 3180| 30001 186| 177| 168) 159| 150]
5

‚395| 4215] 4035| 3850| 3650 308| 294| 280! 267) 250
707

4703) 4509) 4315) a117 aooof ass ese en LEer 450 salaı 41130107]

118

4970| 90 A6E0 4430| 4950

350| 336| 8322| 308| 301]
Tin

_- 5126 4939| A738 ‚ss kosolte0ck762l.c2el1500 asla7 a6 lan las

120

7554| 18 6882! G540 0212)

684! 648| 621) 585) 558l
di
756| 729| 702| 666) 639|
Do

gasel 7866 me u een hen gohastar lorlesl 146

2480| 2090| 7755! 7420) 7085)

a 8819| aus] 2086 robrscbreobLuoloee es arfee fen es ta

150

11641111151110670l10188! 9697'1164/1115/1067/1018). 970'
10%

‚oT0Bh2266 1737111201 1066 7les44k267 so507 Dash 22 | 22 21 | 21 | 20 170

(4758114086 13414127421 2070l628/155111474/ 1397/1331)
119%

| | |
‚6aRE 15687 LABEL 413010 er0eıL 001471 7er] 202020120120

200

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‚2101174181 peachseaslısoreleooelıo.aleelıTeeles0lam.eosne leuchte T600ekesslaerslbcclosslassel lıelaslırlırl
11%
7104| 6768| 6432| 6096| sz60] 624/ 592 560| 528 504
Bin

2920

140

|
10700110052 9548| 9044| 8540107011005! 955! 904! g54] 11770111057 10508] 9944| oa0sers0eseslesorlr24lbon 24]23 193/22 122] 164
10%

! | ;
‚406l1368eh2864l12 10/1 1520l420l353lı2sel.er0 1152| 1502elL46G0 14150/1341 1/12672l8 10029132726 25502500 2020 sole
10% | | | .
776) 16961617 1538/1459| sachseeı 7 r0o60221005. 1456/3256.3057/2858/2659| 18 | 18 | 17 17 | 210
10%
        <pb n="130" />
        Schuhmacher

3. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
a) Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt: 25—35% (Gewinnsatz vom Umsatz)
b) Von den Hwk, Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle in Frankfurt und Koblenz (für den
Kreis Wetzlar) aufgestellt;
Alleinbetrieb. 2. .0.0000000000 000 00 444
1 Gehilfe . . 0.0.0... 4 .
2 Gehilfen . 0... .

Betrieb fertigt Reparaturen und neue Produkte an.
(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes‘' Kassel — 26/128. I. E. 1110 v. 25. 3. 1927 am
Schluß es Heftes.) ;

6. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Rohgewinn Reingewinn
‚in % vom Umsatz

Schuhmacher
a) Alleinmeister (hauptsächlich
Flickschuster) . . . . .
b) Meister mit 1 Gehilfen .
c) »9 ”„ 2—3 »
d) größere Betriebe . . . .
Schuhmacherbedarfsartikel- und
Lederkleinhandel . . . .
Schuhwarenhändler
a) gewöhnl. Schuhwaren . . .
b) bessere ” .
2) bei teilweiser Selbstanfertigung.
u. Ausführung v. Reparaturen
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927“.
Landesfinanzamt Darmstadt).

7. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der
Leipzig, Plauen).
Reingewinn - Richtsatz
a) Landesfinanzämter. in % vom Umsatz
1. Gemischter Betrieb:
Alleinbetrieb . . .0. 0.04 +.
Mittl. Gehilfenbetrieb (1L—3 Gehilf.)
Gr6ß. » (über 3
Reiner Werkstattbetrieb:
Alleinbetrieb . . . . . +
Lehrlingsbetrieb . . . .
Mittl. Gehilfenbetrieb .
Größ.

Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz,

b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Sächs. Schuhmacher-Innungsverband.
Reingewinn - Richtsatz
in % vom Umsatz

Stadtbetriebe (Werkstattbetriebe):
Allein- und Lehrlingsbetriebe . .
Betriebe mit 4 Gehilfen ;
» 3 ba

35—45
25—35
20—30
10—20
        <pb n="131" />
        Schuhmacher

Reingewinn-Richtsatz
in % vom Umsatz
25—35
20—30
3—25
„ ” 3 x 99 . *—15
Gewinnsatz aus Handelsumsatz . . —12
(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der: Landesfachverbände des sächsischen Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß des Heftes).

8. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf).
Brutto- Netto-.
 Verdienstsatz
50—70°% etwa 20—25 %

9, Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen. ‘

Schuhmacher: .
Alleinmeister (hauptsächl.
Flickschuster) ... . . -
Meister mit 1 Gehilfen. .
- „ 20d.3Gehilfen
Größere Betriebe . ...
Schuhmacherbedarfsartikel und
Lederkleinhandel: ... ..
Schuhwarenhandlung: . . .

Richtsatz in % für den
Bruttogewinn Nettogewinn

10—50
394
20—30
9%

Auf dem Lande erscheint die
untere. Grenze dieser. Sätze
angemessen.

Gewöhnliche Schuhwaren.
Bessere Schuhwaren.
Bei teilweiser Selbstanfertigung
und Ausführung von Reparaturen.
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).

. )—20
1)—12
jı2—18
18—20

10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier). ;
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
(Ohne Verkauf von Schuhwaren)
1. Alleinmeister bei Durchschnittsbeschäftigung
bei einem Umsatz bis zu 4000 AM . . . 40—45%
2. mit einer Hilfskraft:
bis zu 7000 %% Umsatz . +. 4.040400 25—30%
„A 10000 „ ‚. 18—22%
IL Berechnung von Nutzensätzen:
Den Berechnungen wurden in jeder Branche Betriebe zugrunde gelegt, in der Art und dem
Umfange, wie sie am häufigsten in Köln vorkommen.
__ Die prozentualen Sätze für Bruttonutzen, Geschäftsunkosten und steuerpflichtigen Reingewinn
sind berechnet vom steuerpflichtigen Umsatz. (Steuerpflichtiger Umsatz-Gesamtverkaufserlös oder
‚einnahme, zuzüglich ev. Eigenverbrauch.)
Bei den Schuhmachern sind nur Nettonutzensätze festgesetzt worden, weil die von den
Betriebsinhabern zur Verfügung gestellten Unterlagen lediglich einen zuverlässigen Schluß auf
den Reinverdienst zuließen.
Il. Zahlenmäßiges Ergebnis der Feststellungen.
Steuerpflichtiger Gewinn des Meisters ohne Gesellen. . . . 2400 MM
Zür jeden Gesellen erhöht sich der steuerpflichtige Gewinn um 600 „

3
        <pb n="132" />
        Schuhmacher

ö) Von der Handwerkskammer Koblenz aufgestellt:
1. Ohne Schuhwarenverkauf:
ANleinmeister bei Durchschnittsbeschäftigung
bei‘ einem Umsatz bis zu 4000 AM . . 35—40%%
Mit einer Hilfskraft
bei einem Umsatz bis zu 7000 AM . . 25—30 %
” ” » 10000 5» 5 18—22%
2. Mit Schuhwarenverkauf . . - ‚ . 12—18%

11. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg)
Nettoverdienst in % vom Umsatz

[n Einzelbetrieben . . .
Bei 1 Lehrling . . ..
„ 2 Lehrlingen . .
zz Gesellen .

35
# ” . 25
Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes. Umsatzerrechnung: Bei Betrieben
mit 1 Meister und 1 Gesellen ergibt sich ein Jährlicher Umsatz von rd. 7000.24, auf 1 Meister allein
entfallen rund 3500 %4. Jahresumsatz, auf 1 Gesellen 3500 A; Lehrlinge sind im 2. Lehrjahre
als !/4, im 3, Lehrjahr als !z und im 4. Lehrjahr als volle Gesellenkraft anzusetzen. Umsatz verschieden,
 je nachdem ob neuzeitliche Maschinen benutzt werden oder nicht.

12. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk d. Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).
Reinertrag in °% der Einnahmen
Richtsätze Rahmensätze
Meister allein od. m. 1 Lehrlg. 45 40—50
mit 1 Gesellen 85 30—40
„2 „ 30 25—35
„3 N 25 20—30

13. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk d. Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).
Roh- Allgemeine Reinverdienst
 Geschäftsunkosten verdienst
in % vom Umsatz

Jahreseink. des Meisters
in % zu dem Durchschn.-Einkomm.
 eines Gesellen

L. Meister allein. . .
2. „ mit 1 Lehrl.
X .. 2» 2 ”
4. - „ 1Gesell.
a. 1 Lehrl. . . ..
5. Meister mit 1 Gesell.
u. 2 Lehrl.. . ..
5. Meister mit 2 Gesell. |
u. 1 Lehrl.. . ..
7, Meister mit 3 Gesell.
u. 1 Lehrl... . ..
R. Meister mit 4 Gesell. ı
u. 1 Lehrl.. ..- 18 2920
9. Meister mit 1 Gesell. 230 140
10. ” ”„ 2 »” } 23 164
ILL...» 22 3 15 20 184
12. „ „4 » 48 17 210
In kleinen Städten und auf dem Lande können von den Roh- und Reinverdienstsätzen bis
zu 10% abgesetzt werden.

AR
3]
        <pb n="133" />
        Schuhmacher
14. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn in °%
vom Umsatz
30—50 oder Meisterlohn + 10—15%
. Zuschlag
b) Handwerkskammer Augsburg: 20—40

15. Landesfinanzamt Münster (Bez. d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Schuhmacher:
Alleinmeister (hauptsächlich Flickschuster)
Meister mit 1 Lehrling . . + + +“
„ 1 Gesellen ... + + 04
» „ 2 oder 3 Gesellen. . + -
Schuhmacherbedarfsartikel . . + +
größere Betriebe. . . + +
Schuhwarenhandlung::
Gewöhnliche Schuhw., auch Grubenstiefel
bessere Schuhwaren. . . + + +
Bei teilweiser Selbstanfertigung und Ausführung
 von Reparaturen . + + &amp;gt; -

A

Richtsatzin %% für
den Nettogewinn
25—30
20—25
18—22
15—18
15
192——15

10—12
12—18
18-— 99

16. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt;
Schuhmacher
Alleinmeister (hauptsächlich Flickschuster) .
Meister mit 1 Gehilfen. . . + +
» „ 2-—3 Gehilfen‘. . +. +
Größere Betriebe. + + 0002 4 8 HN
Schuhwarenhandlung
Gewöhnliche Schuhwaren . . + -
Bessere Schuhwaren + + 06 a
Bei teilweiser Selbstanfertigung und. Ausführung
von Reparaturen . . + 3» 9 9 9 HN N
b) Vom Handwerk aufgestellt: ;
Bei Beschäftigung von Gehilfen . . +. + + +
„ Alleinbetrieb . . &amp;gt; f
Schuhwarenhandel , -

17. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Schuhmacher, die überwiegend Reparaturen ausführen . . -
die mit 1—2 Lehrlingen arbeiten . . + + «+
lie mit 1—2 Gesellen. u. 1—2 Lehrl. arbeiten
die mit mehr Gesellen arbeiten und einen Laden

Rohgewinn in % Reingewinn in %
Schuhbedarfsartikel . . 25 15
Schuhwarenhandel :
mittlere Geschäfte... 20—30 8—15
Heinere N „, 20—30 12—20

2”
besitzen .

Reingewinn in °%
35-——45
30—45
15—20
10—15

121
        <pb n="134" />
        Schuhmacher

18. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).
0 /
Für Alleinmeister ............ 1 .35—40
mit 1 Gesellen .......0.0.0.0..04 4, 25—30
„ 2 „ HE REM Wa ms u 20— 20
Ladengeschäfte weniger.
L9. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl,
Schuhmacher ........ .45—55% vom Umsatz
Schuhwarenhandel . . .... .20—30% »
20. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den
Bruttogewinn Nettogewinn
Schuhmacher ....... 15—50%
8—12%
Schuhwahrenhandlung . . . 25—35% ‚[12718%
18—229%

gewöhnliche Schuhwaren
bessere Schuhwaren
bei teilweiser Selbstanfertigung
u. Ausführung von Reparaturen.
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Prasidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
[ Nr. 20716/27 v. 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 v. 6. 5. 1927.)

21. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk der Hwk. ‚Gera, Meiningen, Weimar).
Reingewinn in %
v. Gesamtumsatz ©
1. Meister allein. ........ 35—50
2. Meister mit 1—2 Gesellen. ... 25—35
Schuhwarengeschäfte ....... 10—18
Wo nach Art der Kundschaft dem Modewechsel Rechnung getragen werden muß und infolgedessen
 Lagerverluste entstehen und geringer Nutzen erzielt wird: untere Rahmengrenze.

22. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk d. Gk. Hamburg).

Nettogewinnsatz: in allen Geschäftslagen 20-—50°% des Umsatzes. Bei einem Meister
mit einem Gesellen oder Lehrling kann von einem Nettoverdienstsatz von 20—25% ausgegangen
werden, bei einem Alleinmeister ist der Nettoverdienstsatz bedeutend höher.
Bemerkung der Gewerbekammer: In den handwerksmäßigen Schuhmachereien kommen
heute fast ausschließlich Ausbesserungsarbeiten vor. Selten wird ein neuer Stiefel angefertigt.
Der Ansatz für einen Meister mit einem Gehilfen oder einem Lehrling mit 20—25% erscheint
angemessen. Bei einem Alleinmeister ist er aber keineswegs bedeutend höher. 35%, dürften
hier das Durchschnittliche sein.

23. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der. Hwk. Kaiserslautern und Würzburg). ;
Roh-  Rein-‘
 Gewinn in % des Umsatzes
Landesfinanzamt. 2
Schuhmacher ....... . 30—50
Schuhwarenhandlung . .. 25—35 15—20
b) Handwerkskammer Kaiserslautern.
Alleinmeister Meister zuzügl, nachst. Gesell enzahl
Stadt 45 37 28 20%
Land 35 29 23 ln

a)

%
        <pb n="135" />
        Stellmacher

XLI Stellmacher.

L. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Von der Hwk. Berlin aufgestellt:

Rohverdienst Reinverdienst
in % vom Umsatz
Betriebe ohne Gesellen‘. 40—55 30—40
Betriebe mit Gesellen .. 140—55 10—20

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin, Frankfurt O.).
Von der Hwk. Berlin aufgestellt:
Rohverdienst in % v. Ums.
35.55

3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz).
Rohverdienst in % v. Ums.
35.45

4. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden)
Gewinnsatz in % vom Umsatz
a) Vom Landesfinanzamt Kassel. aufgestellt:

18928

b) Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle
in Frankfurt und Koblenz (für Kreis Wetzlar) aufgestellt:
Alleinbetrieb ... . .. 20—30
1—2 Gehilfen ...- 15—20
mehr Gehilfen . - 10—15
(Vgl.. Schreiben des Landesfinanzamtes Kässel —
am Schluß des Heftes.)

26./128. I. E. 1110 — vom 25.3. 1927

3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in %
vom Umsatz | Kalkulation
25—35 Meisterlohn + 15%
vom Umsatz.

auf dem Lande bis 50% Reinvewinn.
 Spitzenlohn 0,85 4
bei 300 Arbeitstag. = 2000 4
(abgerundet).
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I, 17532 vom 4. 5. 1927“.
Landesfinanzamt Darmstadt.)

6. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz,
Leipzig, Plauen).
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:

Reingewinn-Richtsatz a
; in %. vom Umsatz
Mittl. Gehilfenbetrieb (1—3 Gehilfen) 25—40
Ist ein Allein- oder Lehrlingsbetrieb zu veranlagen, tritt eine Erhöhung, ist ein größerer
Gehilfenbetrieb (über 3 Gehilfen) zu veranlagen, tritt eine Ermäßigung des Richtsatzes ein.

122
        <pb n="136" />
        Stellmacher

3)

Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesverband sächs.. Wagenbauer und
Stellmachermeister:

"%
30—40
25—35
20—30
15—25
22 0 007 4» 10—20
(Vergl. Schreiben des Landesauschusses und der Landesfachverbände des sächs. Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.)

7. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg,
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
2535

Karlsruhe, Konstanz, Mannheim.)
Kalkulationssätzen.

Auf dem Lande bis 50%; bei
Beschäftigung von Gehilfenentsprechender
 Abschlag.
Meisterlohn + 15% vom
Umsatz.
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdiensten für 1926“ am Schluß des Heftes.)

B. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).

Ya

Bis zu 5000 A Umsatz .'. ...
10000 „ „
15000 „ M
» » 20000 » =
über 20000
Vorschläge für

30
. 22- -25
. 18—20
15—17
0—15
. 35-—40

9. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
Nettoverdienst in % Ankalopunkte für die Ervom
 Umsatz mittlung des Umsatzes,
15—20 Vgl. Verfügung vom 21. Febr.
1927 7 DIR —.
10. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).
Reinertrag in % der Einnahmen
Richtsätze Rahmensätze
Meister allein oder mit 1 Lehrling 33 28—38
Meister mit 1 Gesellen... . 28 28—33
2 „und mehr 23 18—25

11. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk.
Reinverdienst in %%
vom Umsatz
50 *

1. Wenn der Meister selbst mitarbeitet
2. Ohne nennenswerte Mitarbeit des
Meister 2

30

Schwerin und der Gk, Lübeck)...

Eine Trennung des Umsatzes
in solchen mit u. ohne Materiallieferung
 ist nicht erforderlich.
Rohverdienstsätze sind nicht
festzusetzen.

“5A
        <pb n="137" />
        Stellmacher

12. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Reingewinn in % vom Umsatz
95-35

auf dem Lande bis 50%
5d. Meisterlohn -+ 10° Zuschlag

b) Handwerkskammer Augsburg:

18—25

13. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Richtsatz für den
Nettogewinn in %
18—25
20—28
9.14

Größere Betriebe, auch Wagenbauerei
Überwiegend Reparatur . . - + + -
Nur Neuanfertigung . .

14. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth,

Richtsatz für den
Reingewinn in %
;) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
a) 25—35
oder b) Meisterlohn + 15% vom Umsatz.
b) Vom Handwerk aufgestellt: . . + + + 22—28

Coburg, Nürnberg, Regensburg).

auf dem Lande bis 50%. Bei
Gehilfen entsprechender Abschlag


| 5. Landesfinanzamt Oberschlesien (Beirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn Reingewinn
20—40%% ‘ 10-—20%

16. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk d. Hwk. Altona, Flensburg).

Umsatz bis -5000
„ 1006°°

öher 10002

":r ländliche Betriebe . .
städtische
ländliche
+3ädtische
:ändliche
etädtische

"0
49
25
30
20
. 20
223215

17. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
60—70% vom Umsatz
(Einnahmen nach Abzug der Materialbeschaffungskosten).
Bemerkung der Hwk. Stettin. Auch im Stellmacherhandwerk muß bei der Ermittlun
Jer Verdienstspanne zunächst Besten werden, ob es sich um einen Betrieb, der N berwirgend
neue Wagen herstellt, handelt; im letzteren Falle ist wie im Schmiedehandwerk infolge der großen
Konkurrenz mit einem geringen Verdienst zu rechnen. Auch hier ist ein Pauschsatz von 5—06%
außer Löhne. Licht, Umsatz- und Gewerbesteuer zu gering.

0A
        <pb n="138" />
        Stellmacher, Straßenbauer, Pflasterer

18. Landesfinanzamt Stuttgart (Bezirk d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
25—35 auf dem Lande bis 50%
oder Meisterlohn + 10—15%,
vom Umsatz.

(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
les Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
| Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927.)

19. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk d. Gk. Hamburg).
Nettogewinnsatz: in allen Geschäftslagen 15—30% des Umsatzes.
Bemerkung der Gewerbekammer: Die Geschäftslage in den Stellmachereien und
Wagenbauereien war 1926 sehr‘ schlecht, so daß auch für Alleinmeister keineswegs ein Nettovewinnsatz
 von 50% herausgekommen ist. Mit 15—30% dürfte das Richtige getroffen sein.

20. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).

a) Landesfinanzamt.
b) Handwerkskammer
Alleinmeister

a5

Reingewinn in %
vom Umsatz.
2 25—35
Kaiserslautern:
Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl
1 2 ‘ B 4
30 25 20 15%

auf dem Lande bis 50%
ıder Meisterlohn + Zuschlag.

XLIL Straßenbauer, Pflasterer.

1. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen).

Betriebsgröße
Anzahl
der Arbeitskräfte

® Si X Dr” ;]
© Pf Dun
ä8.| 2 0 SEE
‚el 8,5| 3 18 EIR25£
SSR S]23e| 2 38 Bl
© © Oje sel $, a
% SM
= a © Zr ha Saar
7 Pd x % ha x
35|25|35°| 3 SEE
z6]351 415 758
© * Std. |p.Sta. Be
1.301 1.3010.21 4':
7

a8 | 8 [83] 58 a
5355| 8 BI a5 | . 5%
33 | A 185 5 |e58
28251 88 Ra SE
378 Sr Be BES
“a A EN
{8 SE A Bz
13.
2192.40
2640.80
3139,20

fd. |
Nr.

Meister ohne Gesell.
„ mitl
2 ‚

3

d

1
3}

fg
\

8
D
a5
5
&amp;lt;&amp;lt;

600 —
L600 1600
600139200

2080
2080
2080 J

2080
4160

336
79

624
248
18792

62.4C
124.8C
187.90

..

0.17
2 £ | Meister mit 3 Gesell. ] 1600 | 4800| 20801 6240| 816 2496|249.60 25001 250' 14139
2E| » 24 [1600 [6400 2080| 8320| 1088 ‚ 3120 |312.— 3000 OO
Si 45 „ 11600 [80002080 110400{ 1360 [3744 1374.40 14000 400 [21584

3895.60
3780. —
4914.40.
        <pb n="139" />
        Straßenbauer, Pflasterer.

(Merkblatt) Im allgemeinen wird der Straßenbau in der Weise betrieben, daß mit einer
Kolonne gearbeitet wird, die im allgemeinen ans 3 Personen besteht, Der Meister legt bei der
Pflasterung die Reihen Steine an und überläßt die Durchführung und die Beendigung der von
hm gelegten Reihen dem ersten und dann dem zweiten Gesellen.
Durch die für 2 oder mehrere Kolonnen notwendigen Vorarbeiter sowie durch die ständige
Ueberwachung der Kolonnen vermindert sich der Meisterverdienst für jede Gesellenstunde (Sp. 7)
bei der zweiten Kolonne, wie in der Aufstellung ausgeführt, von 21 Pfg. auf 17 Pfg.
SPS Aufstellung berücksichtigt bei der Stundenzahl, daß der Straßenbau ein Saisongewerbe
ist (Sp. 5). ;
Bei Beschäftigung von Lehrlingen tritt eine Erhöhung des Umsatzes ein:
Im 1. Jahre um 400 A. ;
” 2. 2” „ 470 9
” 3. »” » 560 »
Die jährliche Einkommenserhöhung beträgt für jeden Lehrling durchschnittlich 100 A,

(WE hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzımtes
 Hannover vom 9. März 1927.)

2. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz für den
Bruttogewinn Nettogewinn
in 9%
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb) 20—25 10-—13 bei Materialzugabe.
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).

3. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Richtsätze für den
Bruttogewinn Nettogewinn
in % ;
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb) 20—25 10—13

Li. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Richtsatz für den
. Nettogewinn in %
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb) . - - 10—13 bei Materialzugabe.

5. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez.der Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den
. Nettogewinn in °%
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb) . 10—13

„ergl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
— 1 Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6.5. 1927.)

6. Handwerkskammer Kaiserslautern. ;
Pflasterer: Alleinmeister Meister uzügl. machst. Geschenzahl
&amp;gt;
Lieferarb. 14% 5% 5%
Lohnarb. 40%
        <pb n="140" />
        Straßenbauer, Pflasterer, Stukkateure
9. Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesverband des Sächs. Steinsetz-,
Tief- und Straßenbau-Gewerbes.

Kleinbetriebe (mit produktiver Mitarbeit des Betriebsinh.)
Bei Materiallieferung . . . . „ 10—15%
Ohne „ 20 .. 30—45%
Gehilfenbetriebe . . . 4—8 9%
(Vergl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen Handwerks
 vom Mai 1927.)

XLHIL. Stukkateure.

L. Landestinanzamt Münster (Bez. der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Richtsatz für den
3ruttogewinn Nettogewinn
40—60% 20—25%

2. Handwerkskammer Koblenz.

Durchschnittlich 797%.

XLIV. Tischler.

1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Von der Handwerkskammer Berlin aufgestellt:
Rohverdienst Reinverdienst
vom Umsatz in %
Betriebe ohne Gesellen ) 10—20
biszu6 ; 30—50 8—12
über 6 | 4_—_ 8

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin, Frankfurt/O).
Von der Handwerkskammer Berlin aufgestellt.

Rohverdienst vom Umsatz .

40—60 9

3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz)
Rohverdienst
ın °% vom Umsatz
50—60

4. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk d. Hwk. Kassel. Wiesbaden)

Gewinnsatz
in % vom Umsatz
a) Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt:
20—35

2Q
        <pb n="141" />
        Tischler

b) Von den Handwerkskammern Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftstelle in Frankfurt und
Coblenz (für den Kreis Wetzlar) aufgestellt:

Bauschreiner:
Alleinbetrieb . ...0.00.00.0040040 4 4 +. 20—25
L1-—3 Gehilfen . . . . Ve. 15—20
mehr Gehilfen . 7—15

Werden in Betrieben überwiegend nur Reparaturen und Möbelschreinerei ausgeführt, so
jegen die Sätze höher.

(Val. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128. 1L.E. 1110 — vom 25. 3. 1927 am
Schluß des Heftes.)

5. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reinverdienst in
9% vom Umsatz
40—45
35—40
25—85
15-—25

Kalkulation

1. Möbelschreiner:
a) Alleinmeister
b) Meister mit 1
€) \„ » 2 59 . 2. s
d) „3 oder 4 Gehilfen

Meisterlohn + 15 °% vom Umsatz

2. Bauschreiner:
a) Alleinmeister .... + +. + +
b) Meister mit 1 Gehilfen . . +
) » &amp;gt; 2 ” * * . * -
a » = 3 oder 4 Gehilfen . .
Bei Submissionen niedriger. Spitzenlohn AM. 0.99 bei 300 Arbeitstagen — AM 2350.—
abgerundet).

(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927“
| andesfinanzamt Darmstadt.)

6. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz, Leipzig
. 1a
Plauen).

Reingewinn - Richtsatz
a) Landesfinanzämter. in °% vom Umsatz
Alleinbetrieb ...* +. 000044 30—45
Mittlerer Gehilfenbetrieb . . - 15—30
;rößerer » 10—25
Bautischlereien liegen an den unteren Grenzen. Möbel- und Kunsttischlereien erreichen die
oberen Grenzen.
%) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Verband sächsischer Tischler-Innungen.

Allein- und Lehrlingsbetriebe .
3etriebe mit 1 Gehilfen .. -
„2 „ROM
7 3 2». *
» 4 ”
„25

30—40
25—35
? )—30
15 25
‚u 20
515

Kunsttischlereibetriebe und überwiegend Reparaturbetriebe liegen an den oberen, Bautischiereien
 an den unteren Grenzen, Möbeltischlereien bewegen sich in der Regel in den mittleren
Rahmensätzen.

(Vgl. Schreiben‘ des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen
Handwerks vom Mai. 1927 am Schluß des Heftes.)

m

nn
        <pb n="142" />
        7, Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, ‘Hannover, Harburg, Hildesheim,
Osnabrück, Stadthagen). Richtlinien für das durchschnittliche Einkommen

y

Größe
des Betriehes

fahres-\rt
 des Betriebes j arbeits-‚stunden
 d.
Meisters

Produktives Arbeitseinkommen des Meisters bei einem
durchschnittlichen Stundenlohn von RM.
0,60 | 0,70 | 0,80 | 0,90 | L—

L, Meister ohne Gesell., ohne Lehrl.
2.Derselbe . 2.0.0.0...
3, Meister, 1 Lehrling. .. ..
4, Meister, 2 Lehrlinge . . ..
5, Meister, 1 Geselle, 1 Lehrling .
5. Meister, 1 Geselle, 2 Lehrlinge
7. Meister, 2 Gesellen, 1 Lehrling .
8. Meister, 2 Gesellen, 2 Lehrlinge
9. Meister, 3 Gesellen, 1 Lehrling .
10. Meister, 3 Gesellen, 2 Lehrlinge
11. Meister, 4 Gesellen, 2 Lehrlinge
12, Meister, 4 Gesellen, 4 Lehrlinge
‘3, Meister, 5 Gesellen, 2 Lehrlinge
14. Meister , 5 Gesellen, 4 Lehrlinge

tauptsächl. Rep, etwa
25%o Neuanfertigung |
Iauptsächl. Neuanfert.,
twa 25°%09 Reparaturen
'nrmalbetrieb, Bau- und
Möbeltischlerei
Derselbe

1800 | 1080 | 1260 | 1440 | 1620 |
“800 / 1080 / 1260 1440 ; 1620
700 | 1020 | 1190 | 18360 | 1580
600 | 960 | 1120 | 1280 | 1440
450 870 1015 | 1160 1305
'450 | 870 | ‘015. 1160 | 18305
300 | 780 | 910 1040 | 1170
300 780 | 910 | 1040 | 1170
1000 | 600 700 800 | 900
000 600 700 | 800 900
500 360 420 480 540
100 | 240 | 280 320 | 360
0:! 190 140 160 | 180

1800
1800
1700
1600
‘450
1450
‚300
‚300
1000
900
500
400
200

Spalte 469 een einem
360 | 0,70 | 0,80 | 0,90 | 1,— |0,60:| 0,70 | 0,80 | 0,90 | 1,—
2018| 2271| 2524 2774| 8080| 101) 1183| 126| 138l 151
1918| 3171| 3424| 3674| 3980 . 158 171 183! 196
3684| 3948| 4212 4476 4740| 184! 197! 211| 223 237
1284 4548! 4812! 5076| 5340| 214 227 241| 2583| 267
5550| 7122 7700) 8275| 8850| 327] 356! 385! 4183| 442
7150! 7722| 8300 8875 9450| 357| 386 415| 443| 472
3560/10470 11380/12290/13200| L78| 5302| 569| 614! 660
‚0160 11070/11980/12890/18800| 508! 5583| 599 644 690
2332.13554/14776/15998/17220| 516 678| 739 799| 861
13432/14654/15876/17098/18320| 3572| 732 794 855 916
15804/17338 18872/20406 21940] 790! 866 9441102011097
16804 18338 19872/21406 22940 840| 917| 993 10701147
18676 Haan aan 1118 1210/1308
20276 20000 20008 ass04k7600 10141111 11981129011383
Anmerkung: Das Gesamteinkommen des Meisters sctzt sich zusammen aus 1. Arbeitseinkommen des Meisters
405 SDAmKO7S EHARCE 00er WE N le a Mena er Tätigkeit (Diese kaufmännische

Aufigestellt vom Nordwesideufifschen Tischier-Innungsverband Hannover.
eines Tischlereibetriebes für das Jahr 1926 ;

Geschäftsunkosten bei einem durchschnittl.
 Stundenlohn von RM.
Das Entgelt für die kaufm. Tätugkeit
 ist hierbei nicht berücksichtigt
0,60 | 0,70 | 0,80 | 0,90 | 1,—

a)
‚ehrlingsent- |
schädigung
'ür die versch.
Stundenlöhne
als gleich hoch
‘angenommen
RM.

=.
9 m
Materialrerbrauch


Arbeitseinkommen aus der kaufmännischen
 Tätigkeit des Meisters
5ei der Kalkulation über die Geschäftsunkosten
 verrechnet

Gesellenlohn bei einem durchschnittlichen
 Stundenlohn von
RM.

0,60 | 0,70 | 0,80: | 0,90 | 1;—
240| 280| 320| 360| 400 198| 231 | 264| 294| 330
240 280| 320| 360 2400| “ 9264 m 330
300| 350! 400 450| 5001 264| 308 352 396 440
360 | 420| 480 540| 600 —— | 264 308! 352| 396 440
150! 525, 600 675 wol 1440 | 1680 1920 260 2400| 690| 802| 92010351150
50 | 525 600 675| 750! 440|1680 1920| 2160 2400| 690| 802| 920 10835/1150
540| 6830| 720! 810! 900 1880 3360|3840| 4320! 4800| 1260 | 1470 | 1680 | 1890 | 2100
5340| 630. 720! 810! 900 880 3360|3840| 4920! 4800| 1260 | 1470 1680 | 1890 2100
20 | 840| 960 1080/1200 3205040 |5760| 6480 7200| 1692 1974 | 2256 | 2538 | 2820
7901| 840| 96011080 |1200{ #320 5040 | 5760 6480! 7200| 1692 | 1974 | 2256 | 2538 | 2820
96011201280 | 1440 | 1600 | 5760 | 6720 | 7680 | 8640 9600|2124 2478 | 2832 3186 3540
1080 | 1260 | 1440 1620 1800 | 5760 672017680 | 8640| 9600| 2124 | 2478 | 2832 3186 | 3540
200 1400 | 1600 | 1800 200017200 | 8400 | 9600 10800 12000| 2556 / 3082 408 3824 4260
1920 | 1540 | 1760 1980 1220017200 | 8400 | 9600 110800 12000 9556 3082 | 3408 | 3824 | 4260

0.60 | 0,70 | 0,80 | 0,90 | 1,—

RM.

300 /
600
300
500
300
300
300
600
300
200
500 |
1200

500
1400
1800
2100
2800
3100
5800
100
1.700
5500
5000
6400
7000
8000

N 15
BA, 1 aut 00 Mana vomenet nei Stundenlohn aM Auf de Monat verrhnet
0,60 0,70 | 0,80_| 0,90 | 1,— 0,60 | 0,70 10,80 | 0,90 | 1,— 10,60 | 0,70 | 0,80 | 0,90 | 1,— 0,60 | 0,70 | 0,80 | 0,90 | 1,—
2119| 2384| 2650| 2912| 3181| 177 199) 220) 243) 265öh421|1653l1886/2118j2851| 118! 1988| 157 177 196
3064| 3329| 3593 3857 u 255| 277| 300, 321 344 Ann iu 142 161| 180| 200
3868 4145 4423 4609 49771 302/345] 369 392| 4151504 17971071 2208 2437| 125 145 164 184 208
1498 | 4775| 5053 5829| 5607 375 398 421| 444 467[1584 x 99332467] 728| 147 167| 186 206
6877! 7478 8085 9688 9292! 373 623 674724 77416471896 2145 239326421 187 158 179 199 220
7505| 8108 8715 9318 9922 3126| 676 726 777, 827|1677 Ko (40 160 181| 202 223
‚0088 110972 1194912904 | 13860 | 387 914 9961075 1155/1798 2042 28292594 28601 L50| 170| 194/ 216/ 238
‚0668 11623 | 12579 | 13534 | 14490 189 96910481128 12081828 00200 26242890] 152! 174! 197 219| 241
‚2948 | 14282 15515 16797 18081 0791186 1298/1400 1507/(1986 2218 2499 2779 3061| 161 185| 208) 231) 255
4104 15386 16670 | 17953 | 19236 175/1282/1390 1496/1603 KOT nd 166 189 213 236| 260
16504 | 18204 19816 |21426 23037 3821517 16511785 19202110 2406 2704 3000:8297| 176 200 225 250 275
[7644 | 19255 | 20865 | 22476 | 24087 [1470/1605 1789 18732007 21602457 A200 38471 180. 205 229 254| 279
‚9610 | 21653 | 23496 | 25414 | 27363 1163418041957 2118 2280[2254 aa 3508| 188! 214| 239 265! 292
21200 | 2888 | 25166 | 27004 | 20043 jır74 194420097 225824202334 2051 2056 82708582] 195| 221| 247) 278] 299
kewinn — Zuschlag zu den Selbstkosten. hei det vorlikgenden Berechnung ist das Arbeitseinkommen des Meisters auf
der Basis von 2200 Arbeitsstunden Im Jahre etrenlnel worden, von denen der eine Teil praktisch (Spalte 3 und 4), der 7141
        <pb n="143" />
        Tischler

7. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,.
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen).

Die vorstehende Aufstellung setzt insgesamt lediglich 2200 Meisterarbeitsstunden (Spalte 3u. 5)
ein mit der Begründung, daß im Jahre 1926 infolge schlechten Geschäftsganges im Durchschnitt bei
keinem Meister eine volle Beschäftigung vorgelegen habe. Der schlechte Geschäftsgang wirkt sich
auch in dem niedrigen Betriebsgewinnaufschlag (Sp. 1l) aus. Dieser Gewinnsatz, der nur die
Hälfte des für 1925 angegebenen Satzes beträgt, macht sich insbesondere bei den größeren
Betrieben geltend, die nach Angaben des Verbandes auch am meisten unter dem heftigen
Konkurrenzkampf gelitten haben. So sind z. B. von 750 in der Stadt Hannover vorhandenen
Tischlergesellen im Jahre 1926 nur durchschnittlich 250 Gesellen voll beschäftigt gewesen. Dadurch,
 daß die größeren Betriebe tüchtige Gesellen ungern entlassen, entständen diesen Betrieben
mangels ausreichender Beschäftigung erhebliche Unkosten, die das in der Aufstellung nachzewiesene
 geringe Einkommen mit verursachen. ;
Es wird Sache der Finanzämter sein, anhand von Stichproben festzustellen, ob tatsächlich
im Jahre 1926 mit einem derart niedrigen Durchschnittsgewinnsatz gearbeitet ist. Nach
den vorhandenen statistischen Unterlagen steht fest, daß der Absatz von Möbeln im Jahre 1926
erheblich nachgelassen hat.
Zu beachten ist, daß die in Spalte 5 eingesetzten Zahlen für unproduktive Tätigkeit des
Meisters in der Kalkulation unter Geschäftsunkosten (Sp. 7) erscheinen, sodaß an sich die in
Spalte 7 eingesetzten Zahlen um die in Sp. 5 eingesetzten Zahlen zu vermehren sind,
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
 Hannover vom 9. März 1927.)

8. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf).

Brutto- Netto-Verdienstsatz

40—50 9% 20—30 9%

9. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim)
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
10—45
35—40
25—35
15—925

a) Möbelschreiner.
A Alleinmeister. . . .
Meister mit 1 Gehilfen .
” 2 ”
8 „ 30d.4,, Ha
B Meisterlohn ---- 15% vom Umsatz.
9) Bauschreiner.,
A Alleinmeister. .. ...
Meister. mit 1 Gehilfen . .
»” 2 ”„ .
„ „ 30d4, ‚7
B Meisterlohn + 10% vom Umsatz.
Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.)

zu b): Der Prozentsatz ermäßigt
sich unter Umständen für die
in öffentlicher Submission übernommenen
 Arbeiten.

1m

10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk d. Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Bis zu AM. 5000.— Umsatz . . .
»” » 10 000.— »
» 3». » 15000.—
2» ” 20 000.—
über „ 20000.—

30 %
22-25 9%
18—20 9%
15—17 %
10—15 07

19
        <pb n="144" />
        Tischler

») Von der Handwerkskammer Koblenz aufgestellt:
Bis zu AM 5000.-— Umsatz
10 000.—
15 200.—
89.

3

2%
30- 32 /
1820 9%
517 %
Ya
%
A1/9 0%

Bei ausgesprochenen Reparaturarbeiten liegen die Sätze höher.

L1. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).

Nettoverdienst vom Umsatz
Mit Gehilfen ... +... + 15—20 %
Ihne WR 25—30 %
Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes:
Vol. Verfügung vom 21. Febr. 1927 — ID9IR —

12. Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau,

Reinertrag in °% der Einnahmen
Richtsatz Rahmensatz
40 35—45
27 22—32
22 17—27
18 14—22

Meister allein od. mit 1 Lehrlg.
mit 1 Gesellen. . .
»” 2 ” . . .
„3 _

Erfurt, Halle, Magdeburg).

Bautischlereien liegen an den
unteren Grenzen, Möbel- und
Kunsttischlereien erreichen die
oberen Grenzen.

L3. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck)

Rohverdienst Allgemeine Reinverdienst
Geschäftsunkosten
in % vom Umsatz
Mister allein . .60—70 5—15 55
„u. 1Geselle 60—70 30—40 30
282en2 2. 60—70 40—50 20

14. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt :
Reingewinn in %
vom Umsatz
Bauschreiner . . .0.0.00000000004 4 35-—40
Möbelschreiner » - + - 0-04 4 4 40—46

oder Meisterlohn + 10—15%%
Zuschlag,

5) Von der Handwerkskammer Augsburg aufgestellt:
Reineinkommen in % vom Umsatz
1540
        <pb n="145" />
        Tischler .
13. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk.Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsatz für den
Nettogewinn in %

Bau- und Möbelschreiner:
Alleinmeister. ....
Meister mit 1 Lehrling .
„1 Gesellen =
„2 „ 4
„ „ 3.oder 4 Gesellen . .
bei größeren Betrieben . . .

16. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der

DO
28—30
22—28
18—22
5—18
10—15

Hwk. Bayreuth,

Bei überwiegender Bauschreinerei
 kommen niedrigere Sätze,
bei überwiegender Möbelschreinerei
 höhere Sätze zur
Anwendung.

Coburg, Nürnberg, Regensburg):

Yichtsatz für den
Zeingewinn n Ye

a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
1. Möbelschreiner:
Alleinmeister .........
Meister mit 1 Gehilfen ...
” 3_4 Gehilfen .

40—45
35—40
25—35
15—25

2. Bauschreiner:
Alleinmeister ...*...
Meister mit 1 Gehilfen ..
» » 2 9 _-sa’
 „ 3—4 Gehilfen * * .
9) Vom Handwerk aufgestellt :
Bauschreiner . .....

35—40
30—35
20—30
10—920

15—25

17. Landesfinanzamt Oberschlesien

(Bezirk der Hwk. Oppeln)
Rohgewinn Reingewinn
in % in %
30—40 10—25
30—40 10—15
1 10
35 LS
© 55

Tischler, Alleinmeister . ..
Möbeltischler, Bautischler. . .
\lgemein: Größere Betriebe
Mittlere Betriebe. . ...
Bis 5000 A Umsatz ....
Von 5000—10000 A. Umsatz
10000—15000 ,,
15000—25000 „
25000—35000 ,,
35000—50000
530 000—70000 „
über 70000 ..

3
»
»»
»
'”

5
35
35
35
35
35

u
12
il
1n

oder
Meisterlohn + 15% vom
Umsatz.

oder
Meisterlohn + 10% vom
Umsatz.

L8. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).
Lt. Möbeltischler:
Alleinmeister .
mit 1 Gesellen
»» 2 »»
2. Bautischler .‘. -
        <pb n="146" />
        Tischler

19. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk d. Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
50—60% vom Umsatz
Bemerkung der Hwk. Stettin:
Der Rohverdienst aus dem Verkauf von Fabrikwaren wäre bei normalen Verhältnissen anzuerkennen.
 Infolge der großen Konkurrenz und der schlechten Absatzmöglichkeiten ist bei fertigbezogenen
 Waren mit einem sehr schwankenden unter 20%, liegenden Rohverdienst zu rechnen,
Es wird hier‘ notwendig sein, in jedem einzelnen Falle Feststellungen zu machen. Den Rein- mit
lem Rohverdienst bei Fabrikwaren gleich zu stellen, ist demnach unmöglich, da in jedem Falle
der betreffende Tischler zu Unrecht besteuert wird. Auch für die übrigen Geschäftsunkosten,
außer Löhne, Miete, Umsatz- und Gewerbesteuer wird ein Pauschsatz von 4—5% des Umsatzes
„icht ausreichen.

20. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
L. Möbelschreiner ...- +. + - 15—45
2. Bauschreiner ... 10-—40
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
[ Nr. 20716/27 vom 14.4.1927 und I Nr. 2181227 vom 6. 5. 1927). ;
21. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk d. Hwk. Gera, Meiningen, Weimar).

Reingewinn
in 9% vom Umsatz
Meister allein. ...0.0.0.0.0.0 4 4 35-—45
mit 1—2 Gesellen... . - 20-—30
BA 14-—20

Bautischlereien liegen an der
ınteren Rahmengrenze, Möbeltischlereien
 an der oberen
Rahmenegrenze.

22, Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Es ist z. unterscheiden: zwischen Bau-, Möbel-u. Haustischlereien
Nettogewinnsatz in °/
in allen Geschäftslagen
für Haustischler. ..... + 40—45 (für je einen Gehilfen etwa 10%
m übrigen für Alleinmeister . . 35-—50 weniger bis auf 10% im
Betriebe mit Gehilfen . .. +. 10—45 Mindestsatz)
Bemerkung der Gewerbekammer: Die Einteilung in Bau-, Möbel- und Haustischlereien
 ist richtig. Die Möbeltischlerei ist außerordentlich zurückgegangen, da nur vereinzelt
noch in Handwerksbetrieben Zimmereinrichtungen bestellt werden... Die Preise in der Möbeltischlerei
 sind sehr gedrückt, da die Möbelfabriken große Konkurrenz machen. Haustischlerei
ist ebenfalls nur in bescheidenem Umfange in Hamburg vorhanden, da auch hier das Publikum
sich sehr eingeschränkt hat. Eine Rolle spielt praktisch nur noch die Bautischlerei, doch war
auch hier die Beschäftigung nur sehr gering, insbesondere fehlte die Bautischlerei in Einzelwohnhäusern,
 während bei den mit staatlichen Geldern aM Wohnhäusern die Preise durch Unterbietungen
 auf ein Mindestmaß zurückgegangen find. Die Lage in der gesamten Tischlerei war
deshalb 1926 sehr trübe. Die Anlagen waren höchstens zur Hälfte heschäftigt.

23. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:

Bauschreiner . .. 0.0.0000 44
VMöhelschreiner . . - - . .

Reingewinn
n % vom Umsatz
35—40 . oder Meisterlohn + Zuschlag
40-—46

15
        <pb n="147" />
        Tischler, Uhrmacher

5) Von der Handwerkskammer Kaiserslautern aufgestellt:
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl
1.2 3 4, 5
Bauschreiner 39 33 27 21 15 9%
Möbelschreiner 44 37 31 24 18 11%

XLV. Uhrmacher.
L. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Von der Hwk. Berlin aufgestellt:

Reinverdienst in ’/s
vom Umsatz

Betriebe ohne Gehilfen mit einem
Umsatz bis zu 6000 AM

Betriebe mit Gehilfen Wenn. der Inmit
 einem Umsatz bis zu: haber mitarb.
L0000 AM. 22-—25
15000 18—22
20000 15—17
25000. .. 12—15

30—35

Wenn der Inhab.
 nicht mitarb.
18—20
15—17
12—15
812

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin und Frankfurt a. O.).
Von der Hwk. Berlin aufgestellt:

Rohverdienst in %/s
vom Umsatz
70—90
331/340

Reparatur . .0.0.0-0004040
Verkauf

3, Landesfinanzamt Breslau (Bezirk d. Hwk. Breslau, Liegnitz)
Rohverdienst in %
vom Umsatz
30—40
60-—80

Jandel 2.0...
Aaparaturen -

4. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in %
vom Umsatz
ei Reparaturen allein ...... 45—60
” 7 und Handel (etwa !/s
Reparaturen und %s Handel). . . 20—35
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927“,
Landesfinanzamt Darmstadt).
        <pb n="148" />
        Uhrmacher

s Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz,
Leipzig, Plauen).
Reingewinn - Richtsatz
a) Landesfinanzämter, in °% vom Umsatz
Alleinbetrieb . . 2... 04 + 25—45 ;
Mittl. Gehilfenbetrieb (L—3 Gehilf.) 20-—35
ist ein größerer Gehilfenbetrieb (über 3 Gehilfen) zu veranlagen,
 tritt eine Ermäßigung der vorgesehenen Richtsätze ein.
b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesverband
 der Uhrmacher im Freistaat Sachsen:
Handel:
Reingewinn am Handelsumsatz
Werkstatt:
Allein- und Lehrlingsbetriebe
Betriebe mit 1 Gehilfen 4 @
2. nn
” 3 2”
„4

Die Höchstgrenzen werden nur
arreicht von reinen Reparaturbetrieben.


Handelsbetriebe sind in der Regel mit Werkstatthbetrieben
verbunden, während Werkstattbetriebe auch für sich auftreten
‘insbesondere auch als Heimarbeitsbetriebe mit Arbeiten für
eschäfte.)

6. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf).
Bruttoverdienstsatz Nettoverdienstsatz
50—60 9% 20—35 9%

7. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hanno Harb
Hildesheim. Osnabrück und Stadthagen). S TC EN
(Merkblatt) Die Aufstellung einheitlicher Richtlinien für das Uhrmacherhandwerk ist nicht
möglich. Dieses ist einmal darauf zurückzuführen, daß für die Gesellenarbeit kein Tariflohn
sesteht und infolgedessen die Löhne sehr verschieden sind. Weiterhin liegt der Schwerpunkt beim
Betriebe des Uhrmachers im allgemeinen nicht in der. handwerksmäßigen Arheit, sondern im
Ladengeschäft (Handelsbetrieb)..
Im Uhrmachergewerbe sind zu unterscheiden: +
1. Reine Reparaturgeschäfte (selten) (Bruttogewinn 66% vom Umsatz).
2. Ladengeschäfte mit Reparaturen, ohne Angestellte (Bruttogewinn 50°% vom Umsatz.)
3, ” ” „ mit Angestellten » 33%
4. Reine Verkaufsgeschäfte (im Zentrum von großen Städten. Diese Betriebe können hier
zusscheiden, da fast immer Buchführung vorliegt).
Der Bruttogewinn im Handelsgeschäft beträgt bei Silberwaren 33% und bei Schmucksachen 45%.
Das Verhältnis vom Einkommen zum Umsatz ist sehr verschieden, je nachdem das Reparaturveschäft
 eine größere oder kleinere Rolle spielt, entsprechend erhöht oder erniedrigt sich der
Verdienstsatz ım Verhältnis zum Umsatz.
Von der Handwerkskammer Bielefeld wurde gelegentlich einer Rundfrage folgender Reingewinnsatz
 im Verhältnis zum Umsatz angegeben:
5000 A Umsatz 30-—35% 17500 %% Umsatz 15%
I000 » 25% 25000 „ 12%
12000 % | 20% 40000 ; N 10%
60000 A% Umsatz 8%
        <pb n="149" />
        Uhrmacher

Desgleichen von den Uhrmachervereinigungen im Rheinland und Westfalen:
6000 A. Umsatz 27% 25000 A% Umsatz 15%
8000 m 25% 21000 , » 14%
12000 „ ” 22% 57000 » 11%
Auch hier ergibt sich also, daß bei größerem Umsatz der Gewinnsatz verhältnismäßig rasch fällt.
Im. allgemeinen wird bei kleineren Uhrmacherbetrieben, in denen der Meister allein bezw.
mit einem Lehrling arbeitet, und in denen das Handwerksmäßige noch eine große Rolle spielt,
mit einem Reingewinn von ungefähr 30%, bei einem mittleren Ladengeschäft mit Angestellten
(wenig Reparaturen) mit einem Reingewinn von ‚ungefähr 15% (12—13%) gerechnet werden
können,
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März 1927.)

8. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz für den
Nettogewinn in °%
45—-60
20—35

Für Reparaturen allein.
In Verbindung mit Uhren- und
Goldwarenhandlung (!/s Reparatur,
 ”/s Handel).
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.)
). Landesfinanzamt Magdeburg (Bezirk der Hwk. Dessau, Erfurt, Halle, Magdeburg).
Reirertrag in % der Einnahmen
Richtsätze _ Rahmensätze
Reparaturen, alleinarbeitende
Meister ......... 55 50—60 Die Höhe des Satzes bestimmt
Vorwiegend Ladengeschäft : sich nach dem Anteil der
nit Reparaturen... .. 25 20—30 Revaraturen.

LO. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk, Schwerin und der Gk. Lübeck).
Roh- Allgemeine Reinverdienst
 Geschäftsunk. verdienst!
in % vom Umsatz
1. Verkauf. .... . 3318—40
2. Reparaturen:
ohne Laden .....
mit Laden: ;
Meister allein . . 85
» mit 1 Gehilf. 85
» » Zu.mehr
Gehilfen 2...

Der Umsatz ist zu scheiden in
1. Verkauf
2, Reparaturen.
Allgemeine Geschäftsunkosten
zu 1. sind bei 2 mit verrechnet.

70

15

L1. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).

Reineinkommen in %,
vom Umsatz
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
bei Reparaturen ........ 45—60
bei Reparaturen mit Handel. . . : 20—35
Von der Handwerkskammer Augsburg aufgestellt:
Rei Reparaturen mit Handel. . 20-—30

3

a
        <pb n="150" />
        Uhrmacher

12. Landesfnanzanıt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund.
Münster).

Für Reparaturen allein. . .. ..-in
 Verbindung mit Uhren und Goldwarenhandlung,
 jedoch vorwiegend
Reparaturarbeiten . ... .
Bis zu 6000 A Umsatz . . .
Von 6—12000 2 . .
12—25000 AM .
„ 25—40000 PM.
mehr als 40000 AM

Zichtsatz für den
'ettogewinn in %
50—55

35—45
30—35
25—30
20—25
15—20
10—15

Gutgehendes Ladengeschäft u.
Reparaturwerkstatt.

13. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).

Richtsatz in °%
f.d. Reingewinn
ı) Vom Landesfinanzamt aufgestellt: 45—60
2C0—35

bei Reparaturen allein
bei Reparaturen in Verbindung mit
Uhren- u. Goldwarenhandlung (etwa */s
Reparaturen, */s Handel).
b) Vom Handwerk aufgestellt: 15—20 reine Reparaturen.
14. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn in % Reingewinn in %
Uhrenhandel . . .. 25—40 15——-25
Jhrmacherreparaturen —.s bis 90
Allgemein... .- 40—60 15—35
15. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).

Richtsatz für den
Nettogewinn in %
20—35

Reparaturen in Verbindung mit
Uhren-und Goldwarenhandlung
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
[ Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927).
16. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk d. Gk. Hamburg).
Bruttogewinnsatz in allen Geschäftslagen:
33!/s%/ des Umsatzes beim Handel mit Uhren,
35—50% des Umsatzes beim Handel mit d. übrigen Artikeln,
im Durchschnitt 40% des Umsatzes,
75—85% des Umsatzes bei Reparaturen einschließlich
der Reparaturen durch Heimarbeiter.
Nettogewinnsatz:
für ein kleines Geschäft . ... .30—35% d. Umsatzes
für ein mittleres Geschäft (unter
Berücksichtigung der Löhne) 25—30% „ „
Bemerkung des Finanzamtes Bäumeisterstraße: In kleineren Geschäften entfallen
auf den Handel etwa %s und auf die Reparaturen etwa 1; des Umsatzes, so daß man für derartige
 Betriebe einen Bruttoverdienst von durchschnittl. 50% annehmen kann. Die allgemeinen
Unkosten eines Geschäfts ohne Gehilfen, wie Miete, Licht, Feuerung, Steuern usw. belaufen sich
anf etwa 230—40% des Bruttoverdienstes.
        <pb n="151" />
        Uhrmacher, Weißnäherinnen, Zimmerer
17. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
Reingewinn in %
vom Umsatz
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
1. Von Reparaturen. ....... 45—60
2." ws „ mit Handel. . . 20—35
b) Von der Handwerkskammer Kaiserslautern aufgestellt:
.Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl

L zZ 3
mit Laden 30—35 23—28 18—22 12—16 %
öhn.Laden 40—45 33—38 26—30 18—22 9%

XLVI. Wäschereien und Färbereien, Plättereien.
L. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsatz für den
Nettogewinn in °%
Färberei und chem. Waschanstalt: 30—35
2. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn Reingewinn
Färberei und chemische
Waschanstalt:. .... 90 9% 10—28%

3. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund).
Plättereien: 80-—90 % vom Umsatz (Einnahmen nach
Abzug der Materialbeschaffungskosten).

14. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk d.. Gk. Hamburg).
Wäschereien.‘
Vettogewinnsatz in allen Geschäftslagen:
10—15°% des Umsatzes für Betriebe mit über 50 Angestellten
12—20% ”„ ”„ „ »” 95 11—50 ,
20—25% „ „ „ „ ”„ ‚5—10 29
25—40 % 5 an ’„ %„ „ 1—4 „
40—60% n m ohne Angestellte,
Bemerkung. Die Gewerbekammer hatte vorgeschlagen: 10—12°% für Betriebe mit über 50,
12—15°% für Betriebe bis zu 50. 15—20%. für Betriebe bis zu 10, 25—30%, für Betriebe bis
zu 4 Angestellten.

as

XLVII. Weißnäherinnen.
L. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).
Reinverdienst im ganzen etwa 1000 A%.

XLVII. Zimmerer.

1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Rohverdienst Nettoverdienst
Aufgestellt von der Hwk. Berlin. vom Umsatz in %
30 —40 5—10
        <pb n="152" />
        Zimmerer
2. Ländesfinanzamt. Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
20—30% (Gewinnsatz vom Umsatz).

(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/ 128.1.E. 1110 — vom 25./3. 27 am Schluß
des Heftes).

3. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, "Osnabrück, Stadthagen).

Größe
des
Betriebes

Jahresarbeits- |
Stund | Verdienst
&amp;gt; de CN | ges Meist.
X. ch Std.-Lohn
Meisters 1. 12.

Jahresarbeits-Stunden-Verdienst

der Gesellen
| Std.-Lohn
1. 12.

sr

7

3

5

1. Meister ohne
Geselle . . .]
"2, Meister und
1 Geselle . .ı
3. Meister mit
2 Gesellen A
4. Meister mit
3 Gesellen .| 1200 1344 |
Meister. mit I
4 Cosallen | 1000 1120 |; 7200 | 8064 |

Größe
des
Zetriebes

Davon entfallen
3% auf unproduktive
 Meistertätigkeit


Material-Verbrauch


7 9% Verdienst
vom Materialverhranch


L. Meister ohne
Geselle . . .1
2. Meister und
1 Geselle . .
3. Meister mit
2 Gesellen .‘
4. Meister mit
3 Gesellen. .!
3. Meister mit
4 Gesellen .

100

A800

336

190

7600

532

280

11200 |

784

2369

14800
18000 1260

1036

159

Aufschlag
des Meisters
auf Löhne
0.22 vn. Std.

Unkosten-Aufschlag
 28 °%
les Gesellen- u.
Meisterlohnes

306

403

748

762

1100 °
1452

1120

1478

1804 |

1837

Gesamtumsatz

Sp. 3-46 +7
LO

Gesamteinkommen

Sp.3 +68
1. 10
12

al

7615

2848

12918

3462

19020
25121 |
30825 |

3732

4201

4642

=
        <pb n="153" />
        fimmerer

Bei der Aufstellung ist berücksichtigt, daß es sich hier um ein Saisongewerbe handelt (Sp. 2, 4).
Der Meisteraufschlag (Sp. 6) zuzüglich Unkostenaufschlag (Sp. 7) beträgt nach der Aufstellung
 ungefähr 40%. Dieser Aufschlag wird bei manchen Bauten 50% und darüber betragen,
während. er sich bei Submissionsbauten, insbesondere bei öffentlichen Bauten, bis auf 30%
senken kann. .
Im allgemeinen kann davon ausgegangen werden, daß der Materialverbrauch dopnelt so hoch
ist, wie die Lohnsumme,
Der Verdienst am Materialverbrauch (Sp. 10) schwankt zwischen 5 und 10%. Es ist ein
Viittelsatz von 7% eingesetzt worden. Zu beachten ist, daß dieser Verdienst im Materialverbrauch
&amp;gt;nthalten ist, sodaß die in Sp. 10 eingesetzten Zahlen beim Errechnen des Gesamtumsatzes (Sp. 11)
aicht zu berücksichtigen sind.
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzımtes
 Hannover vom 9. März 1927.)

4. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reingewinn v. Ums. Kalkulation,
in 9%
a) Ohne Gehilfen ....... 4. 60—70 — bei a) Meisterlohn + 20% des
. 1: Umsatzes
b) Als Unternehmer mit Materialliefer, 10—15
Spitzenlohn 1,15 A% bei 285 Arbeitstagen = "2600
(abgerundet); bei Submissionen ermäßigt sich der Satz.
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage I. 17532 vom 4. 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt“.)

5. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz für den
Nettogewinn in °/o
a) Ohne Gehilfen A... 0... 60—70 Oder B_Meisterlohn + 20 %
b) Als Unternehmer ‚mit Material- . des Umsatzes.
lieferung . . 0. 0.0.0000 000040404 10—15
Der Prozentsatz ermäßigt sich unter Umständen für die in öffentlicher Submission über-10mmenen
 Arbeiten.
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.)

6. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk d. Hwk. Königsberg).
Nettoverdienst vom Umsatz: Sehr schwankend. namentlich mit Rücksicht auf etwaige Unterbietungen.


Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes: Bei Errechnung des Umsatzes zu berückzichtigen:
 Material und Löhne. Bei Neubauten wird im allgemeinen "/s auf Löhne und %s auf
Material entfallen; bei Umbauten und Reparaturen ist es schwer, Anhaltspunkte zu geben, da
die Menge des gelieferten Materials in den Einzelfällen ganz verschieden; sei es, daß der
Bauherr selbst liefert oder mehr oder weniger Altmaterial verwandt wird. Immerhin als Anhaltspunkt
 mindestens das 2'/zfache der gezahlten Lohnsumme als Umsatz.
7. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau). .

Reingewinn
vom Umsatz in %
60—70 oder Meisterlohn + 10—12°%0.
10-—15 Zuschlag.

Meister ohne Gehilfen . .. 0... +.
„als Unternehmer m. Materiallief.
        <pb n="154" />
        Zimmerer
B. Tan een anzaunß Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund,
ünster).

Kleinbetrieb:
Meister mit 1 oder 2 Hilfskräften;
Reparaturarbeiten .
\lleinmeister ..

Nichtsatz für den
Vettogewinn in %

® 20—25
232540

9, Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Alleinmeister . +. .0.000000.0400004 404 + + + 60—70%
als Bauunternehmer mit Materiallieferung . 10-—15%
b) Vom Handwerk aufgestellt:
Alleinmeister . ...0.0000000000. 0044 + + 60—70%
als Bauunternehmer mit Materiallieferung . 8—12%

ader Meisterlohn + 20% des
Umsatzes,

Betriebe in der Stadt bei Tagelohnarbeiten5-7%,
 beiAkkordarbeiten
 2—59%%.

10. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk, Altona, Flensburg).

Alleinmeister .... 0.0.0.4
nit 1 Gesellen ...0.0.00.000 04
&amp;gt; 2 5 , *
» 3 22
„4 N

40%
28%
920%
“90/
507

11, Kanılesfinanvanıt Stuttgart (Bezirk der Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart,
m).

Richtsatz für den
Vettogewinn in °%
a) Ohne Gehilfen ... +... 04 »60-—70%/0
b) als Unternehmer mit Materiallieferung 10—15% zu b) Ermäßigung bei öffentl.
Submissionsarbeiten.
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
les Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
— I Nr. 20716/27 v. 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 v. 6. 5. 1927).

12. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk d. Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).

in

Meister ohne Gehilfen . . . + -
3 „als Unternehmer mit
Materiallieferung . . - .

Reingewinn
9% vom Umsatz
60-—70
10-—15
        <pb n="155" />
        Anhang.

Der Präsident des Landesfinanzamts.
26/128. I. E. 1110.

Kassel, den 25. März 1927.

Betrifft: Richtlinien für die Frühjahrsveranlagung 1927 zur Einkommensteuer.
An die Finanzämter des Bezirks (außer Frankfurt-Niedenau).

Im Anschluß an den mit meiner Rundverfügung vom 15. 2. 1927 — 26/1 E 600 — mit
geteilten Erlaß des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 8. 2. 1927 — II e/u 400 — übersende
 ich in den Anlagen Richtsätze für die Veranlagung der nichtbuchführenden Gewerbeireibenden
 (Einzelhändler und Handwerker) zur Einkommensteuer und lasse außerdem unter
Abschnitt IV dieser Verfügung Richtlinien für die Veranlagung der Hausbesitzer folgen. .

IL. Allgemeines:
Wie bereits in dem Erlaß des Herrn Reichsministers der Finanzen Abschnitt B III hervorgehoben
 ist, handelt es sich nicht um Durchschnittssätze im Sinne des 8 46 Einkommensteuergesetz.
 Die Richtsätze sind für die Finanzämter nicht bindend und sind von ihnen den örtlichen
Verhältnissen anzupassen. Sie sollen nur Anhaltspunkte sein, um eine gewisse Gleichmäßigkeit
der Schätzungen zu erreichen. Das bei der Veranlagung zu erstrebende Ziel muß die Feststellung
des tatsächlichen Einkommens eines jeden Steuerpflichtigen sein. Deshalb dürfen die Richtlinien
nicht schematisch angewendet werden. Sie sind auch erst dann anzuwenden, wenn andere
Schätzungsverfahren, wie Vergleiche mit buchführenden Gewerbetreibenden oder ‘branchenweise
Begutachtung durch Sachverständige, nicht zum Ziel führen. Die für die vorjährige Voranlagung
angeordnete branchenweise Bearbeitung hat sich nach den Berichten der Finanzämter bewährt.
Auch bei der diesjährigen Veranlagung ist in der gleichen Weise zu verfahren.
Die Handwerkskammern haben den Wunsch ausgesprochen, daß die von den örtlichen
Organisationen (Kreishandwerkerverbänden) vorgeschlagenen Sachverständigen nach Möglichkeit
bei der Vorbereitung der Veranlagung gehört und nicht ohne Grund abgelehnt werden. Ich
ersuche diesem Wunsch, soweit möglich, zu entsprechen. Das Recht, auch andere Sachverständige
zu hören, bleibt den Finanzämtern und Steuerausschüssen nach den Bestimmungen der A. O. unbenommen.
 Die Anschriften der örtlichen Organisationen des Handwerks, die für die Verhandlungen
 mit den Finanzämtern und für die Benennung von Sachverständigen in Frage kommen
werden. füge ich bei.

IT pp.
III. Handwerker.

Für die Schätzung des Einkommens der nichtbuchführenden Handwerker sind auf Antrag
der Handwerkskammern Reinverdienstsätze ermittelt worden*). Von der Aufstellung von Rohzewinnsätzen
 und Richtlinien, die sich auf der Kalkulation des Handwerks aufbauen, habe ich
im Einvernehmen mit den Handwerkskammern abgesehen. Zu den in den Anlagen angegebenen
Richtsätzen bemerke ich, daß sie nur für die handwerkerliche Arbeit gelten, nicht auch für
Handelsgeschäfte, die Handwerker daneben betreiben, z. B. nicht für den Verkauf von Seife,
Schönheitsmitteln usw. durch Friseure. Die Sätze sind auf eine volle Beschäftigung :an einer
normalen Anzahl von Arbeitstagen abgestellt. In ihnen sind die Schuldzinsen nicht abgegolten.
In der Regel wird bei wachsender Gehilfenzahl infolge der zunehmenden Unkosten für Löhne der
Gewinnsatz fallen.
Zur weiteren Orientierung füge ich in der Anlage 5 eine mir von den Handwerkskammern
ingereichte Aufstellung der von nen errechneten Reingewinnsätze bei.

IV. V, pp.

gez. von Laer.

*) Anmerkung der Handwerkskammern Kassel und Wiesbaden: Das soll heißen: aut
Antrag der Handwerkskammern sind Reinverdienstsätze anstelle von Bruttoverdienstsätzen
festgelegt worden. Es bestand nämlich die Wahl zwischen Brutto- und Nettosätzen.
        <pb n="156" />
        Landesfinanzamt Darmstadt.
Anlage zu I 17532 vom 4, 5. 1927,

Richtsätze
für die Veranlagung nichtbuchführender Gewerbetreibender zur Einkommensteuer für den
Steuerabschnitt 1926.

Anmerkungen.
Rohgewinn ist der Betrag, um den der Umsatzerlös aus Waren die Summe der Einkaufskosten
 der betreffenden Waren, Warenteile un] Warenzutaten (Rohstoffe) übersteigt.
Reingewinn ist der Gewinn im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Rohgewinn und Reingewinn sind in % des Umsatzes’ ausgedrückt. ;
Die angegebenen Kalkulationssätze können nur bei Handwerksbetrieben Anwendung finden,
die höchstens bis zu 6 Gehilfen beschäftigen. Der Meisterlohn entspricht dem Spitzenlohn eines
Gesellen. Die Höhe des Spitzenlohnes in 1926 ist jeweils in der Bemerkungsspalte angegeben.
- Soweit bei Reingewinn- und Kalkulationssätzen von Handwerksbetrieben nach der Zahl
der Gehilfen unterschieden wird, bleiben Lehrlinge unberücksichtigt.
Bei Aufstellung der Reingewinn- und der Kalkulationssätze ist unterstellt, daß der Gewerbebetrieb
 in fremden Räumen ausgeübt wird und demgemäß Miete zu zahlen ist, daß dagegen das
für den Betrieb erforderliche Betriebskapital vorhanden ist.

Der Präsident des Landesfinanzamtes. Hannover, den 9. März 1927,
G. Nr. Iı 1800
[a E. 1513.

Betrifft: Anhaltspunkte für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden
Kleingewerbetreibenden und Handwerker.
A. pP- ,
B. Handwerker.
L Allgemeines.

In der Aufstellung folgen dann teils Merkblätter, teils Richtlinien für die Veranlagung der
meisten Handwerksbetriebe. Die Merkblätter betreffen Handwerksbetriebe (Bäcker und Fleischer),
9ei denen der Einkaufspreis des im Betriebe verwandten Materials für die Preisstellung und
somit für die Gewinnermittlung die ausschlaggebende ‘Rolle spielt. Die Richtlinien haben dagegen
antsprechend der jeweiligen Kalkulation als Ausgangspunkt die geleistete Arbeitszeit.
Ich weise darauf hin, daß die Merkblätter und Richtlinien unter Verarbeitung der von den
Finanzämtern gemachten Vorschläge im Einverständnis mit. den Fachverbänden aufgestellt sind.
Wo die Aufstellungen zu Bedenken Anlaß geben, ist dieses in den Erläuterungen zum Ausdruck
vebracht und in den Richtlinien mit x vermerkt. .
Die Richtlinien sollen dadurch, daß sie, der Kalkulationsart der einzelnen Handwerker
folgen, dem Veranlagungsbeamten eine gewisse Sachkunde für die Gewinnermittlung geben. Sie
sollen ihm zeigen, welche Punkte hinsichtlich der Höhe des Umsatzes und des Einkommens eine
ausschlaggebende Rolle spielen, und wie sich diese einzelnen Punkte wieder zueinander verhalten.
Es soll insbesondere dem vorgebeugt werden, daß der Gewinn, wie hisher häufig geschehen ist,
in ein festes Verhältnis gesetzt wird zum Umsatz, dessen richtige Ermittlung ja auch bei nichtbuchführenden
 Handwerkern an sich schwierig ist. Wie aus der Aufstellung ohne weiteres zu ersehen
ist, bestehen zudem zwischen den in den Richtlinien‘ nach der Kalkulation gleichzeitig errechneten
 Umsatz und Einkommen in den verschiedenen Betriebsgrößen so erhebliche Unterschiede,
daß brauchbare Nettogewinnrahmensätze kaum aufzustellen sind.
Die durch die Richtlinien vermittelte Sachkunde soll es insbesondere den Beamten ermöglichen,
 die bei den Pflichtigen eines Bezirks allgemein und weiter bei jedem einzelnen
Pflichtigen besonders gelagerten Verhältnisse zutreffender auszuwerten, da anhand der Aufstellung
leicht festzustellen ist, welcher Punkt durch die vorliegenden persönlichen oder wirtschaftlichen
Verhältnisse eine Abänderung erheischt, mag es nun die eingesetzte Arbeitszeit, die Höhe des
Unkosten- und Gewinnaufschlages oder des Materialverbrauches sein.
        <pb n="157" />
        Wie schon aus diesen Ausführungen hervorgeht, würden die Richtlinien ihren Zweck verfehlen,
wenn die Finanzämter die angegebenen Zahlen allgemein zur Anwendung bringen. Die eingesetzten
 Zahlen dienen in erster Linie zur Verdeutlichung des Schemas an sich und sollen darüber
hinaus lediglich Anhaltspunkt sein. Das Wesentliche ist das Gerippe als solches, welches
wie oben ausgeführt, die Sachkunde zur Herbeiführung einer möglichst individuellen Veranlagun
der nichtbuchführenden Handwerker geben soll. Die Richtlinien sind auf keinen Fall
als Durchschnittssätze im Sinne des $ 46 E. St. G. anzusehen..
N. Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:
1. Betriebsgröße.
Die Richtlinien berücksichtigen die einzelnen Betriebgrößen bis zu der Grenze, von der ab
m allgemeinen angenommen werden kann, daß ordnungsmäßige Buchführung vorliegt.
2. Arbeitszeit des Meisters.
Bei der Arbeitszeit des allein arbeitenden Meisters ist im allgemeinen vom Achtstundentag
 ausgegangen. Ist der Meister. fleißig und hat er genügend Aufträge, so wird gegebenenfalls
eine böhere Zahl Stunden einzusetzen sein. Andererseits ist zu beachten, daß der Meister mangels
genügender Aufträge häufig nicht voll beschäftigt ist; insbesondere wird dies manchmal auf dem
Lande der Fall sein, wo der Handwerker noch sehr häufig eine kleine Landwirtschaft hat. Zu
beachten ist auch, daß mancher Handwerker gleichzeitig ein Ladengeschäft besitzt (Schuhmacher,
Klempner, Uhrmacher usw.). Die im Ladengeschäft verbrachte Zeit kann naturgemäß bei der
Berechnung des handwerksmäßigen Einkommens nicht berücksichtigt werden, wie überhaupt bei
zemischten Betrieben (gleichzeitig Handwerks- und Handelshetriebe) der Umsatz und das Einkommen
 jedes Betriebszweiges gesondert zu berechnen ist.
Bei der Errechnung der Arbeitsstunden des Meisters ist die „produktive“ und „unproduktive“
Arbeit zu berücksichtigen. „Produktiv“ ist die Zeit verwandt, welche bei der ‘Preisstellung tatsächlich
 in der handwerksmäßig geleisteten Arbeit in Erscheinung tritt. Für diese Arbeitszeit
wird meistens der Spitzengesellenlohn in Rechnung gestellt. Gelegentlich tritt noch ein besonderer
Meisterzuschlag hinzu (z. B. beim Dachdecker). Die „unproduktive“ Tätigkeit des Meisters erstreckt
 sich auf das Hereinholen von Aufträgen, Überwachen der Arbeitskräfte und Erledigung
der schriftlichen Arbeiten. Diese unproduktive Tätigkeit vergrößert sich naturgemäß mit der
Zahl der Arbeitskräfte und wird von einer für jeden Handwerksbetrieb verschiedenen Betriebsgröße
 ab die alleinige Meistertätigkeit. Das Entgelt für diese unproduktive Tatigkeit erscheint
im Unkostenzuschlag, der durchweg (siehe unten) auf die Löhne aufgeschlagen wird. Das Sinken
der produktiven Meisterstunden wird dadurch bei einem großen Teil der Handwerker vollkommen,
beim anderen Teil zum großen Teil ausgeglichen. Soweit der Unkoste nzuschlag ein Entgelt für
die unproduktive Meistertätigkeit enthält, ist naturgemäß ein Abschlag bei der Einkommensermittlung
 nicht zulässig. Zu Deachten ist hier, daß ein fleißiger und tüchtiger Meister häufig über
die in den Richtlinien vorgesehene Arbeitszeit hinaus produktive Arbeit leistet. Wird diese
Tatsache vom Finanzamt im anzelfall festgestellt, so ist das Einkommen entsprechend zu erhöhen.

3. Gesellenarbeitszeit.
Die Ermittlung der Gesellenarbeitszeit (tößt dann auf Schwierigkeiten, wenn der Meister im
Laufe des Jahres eine verschieden große Anzahl von Arbeitskräften beschäftigt hat. Als Grundlage
 zur Ermittlung des gezahlten Lohnes hat das dann von jedem Meister zu führende Lohnbuch
zu dienen. Gegebenenfalls kann auch — doch nur in Ausnahmefällen — Auskunft von der
Berufsgenossenschaft, der die gezahlten Löhne anzuzeigen sind, eingeholt werden. Die Berufsgenossenschaft
 hat Auskunft im Lohnsteuerinteresse zu erteilen.
Zu beachten ist, daß in jedem Finanzbezirk ‚der jeweils geltende Tariflohn einzusetzen ist.
4. Lehrlingsentschädigung.
Bei einer‘ Anzahl von Richtlinien ist auch die sogenannte Lehrlingsentschädigung berücksichtigt.
 die im allgemeinen jährlich 250.— A. beträgt.
5. Unkosten.
Die produktive Arbeitszeit des Meisters, die gezahlten Löhne, die Lehrlingsentschädigungen
ergeben den Gesambetrag der Löhne. Auf diesen Gesamtlohnbetrag wird zur Abgeltung der
weiteren Unkosten ein Zuschlag gerechnet, der in manchen Handwerksbetrieben je nach der
Größe des Betriebes wächst. Im Unkostenzuschlag ist. wie oben ausgeführt. auch das Entgelt
für unproduktive Meistertätigkeit enthalten.

a 8
        <pb n="158" />
        Beim Errechnen des Unkostenzuschlages ist davon ausgegangen, daß der Pflichtige Ausgaben
 für Miete hat. Für den allein arbeitenden Meister ist ein Betrag von 150.— bis 400.— #4
eingesetzt, je nach der Zahl und Größe der benötigten Räume. Mit der Größe des Betriebes
ist auch der eingesetzte Mietbetrag. Betreibt der Pflichtige sein Handwerk im eigenen
Hause, so ist ein entsprechender Betrag für den Mietwert der Räume von den Unkosten abzusetzen,
Zu beachten ist hier insbesondere, daß die Tüchtigkeit des Meisters häufig die Unkosten
verringern wird. Bei tüchtigen Meistern ist daher gegebenenfalls der Unkosten zu verringern.
Dadurch tritt eine Erhöhung des Einkommens ein.
Die Höhe des Unkostenaufschlages wechselt in den einzelnen Bezirken, wenn auch meistens
nicht in erheblichem Umfange. Anhören von Sachverständigen und Überprüfen von} einzelnen
Betrieben ist deshalb erforderlich.

5. Materialverbrauch.

Erheblich größere. Schwankungen treten beim Materialverbrauch ein. Die eingesetzten
Zahlen sind lediglich gegriffen, wenn auch unter Berücksichtigung des Materialverbrauchs von
Durchschnittsbetrieben. Wenn auch hier bei einzelnen Handwerksbetrieben sich ein festes Verhältnis
 zwischen Lohnsumme und Materialverbrauch herausgebildet hat (z. B. beim Zimmerer und
Maler u. a.), so muß bei Bedenken gegebenenfalls durch Einsichtnahme in die Einkaufsrechnungen
 des Pflichtigen Klarheit geschafft werden.

7 Selhetkosten.

Lohnsumme, Unkostenaufschlag und Materialverbrauch stellen die Selbstkosten dar. Zu
beachten ist, daß die Selbstkosten sich erheblich vermindern, wenn im Betriebe Familienangehörige
mitarbeiten. Insbesondere wird durch diese Mitarbeit die. Lohnsumme und der Unkostenbetrag
gesenkt werden.

8. Verdienst.
Auf den Gesamtbetrag der Selbstkosten wird ein Verdienstaufschlag geschlagen. Dieser
kann von den angesetzten Saten bei erheblicher Konkurrenz nach unten und bei günstigen
Verhältnissen (z. B. kaufkräftiger Abnehmerschaft) nach oben abweichen. Der Verdienstzuschlag
wird auch bei manchen Handwerkern getrennt auf den Materialverhranch md die Tohnsumme
geschlagen (wie z.B. Klempner usw).
Selbstkosten zuzüglich Verdienstzuschlag ergeben den Umsatz, produktive Arbeitszeit des
Meisters, das in den Unkostenzuschlag in Erscheinung tretende Entgelt für unproduktive Meistertätigkeit
 zuzüglich Gewinnaufschlag das Einkommen.

C. Gemeinsames.
Die Veranlagung der nicht buchführenden Gewerbetreibenden und Handwerker hat unter
Zuhilfenahme der gegebenen Gewinnsätze und Richtlinien mit größter Sorgfalt zu erfolgen, um
ein gerechtes Ergebnis zu erzielen. Dazu ist unbedingt erforderlich, daß die Berufsvertretungen
(insbesondere die Innungen) gemäß $ 85 ESt. AB. gehört werden und zwar einmal darüber,
in welcher Hinsicht die in den Richtlinien eingesetzten Verhältniszahlen (z. B. hinsichtlich des
Unkosten- und Gewinnaufschlages) und die Bruttogewinnsätze für den dortigen Bezirk ee ‚ebenenfalls
 abzuändern sind, zum anderen sind sie bei der Veranlagung des einzelnen ichtigen
darüber zu hören, ob Abweichungen nach oben oder unten geboten sind. Von einer Erörterung
über die Richtigkeit des Schemas der Richtlinien selbst ist abzusehen; gegebenenfalls ist darauf
hinzuweisen, daß die Richtlinien von den Provinzialverbänden aufgestellt sind.
Ich habe die Fachverbände gebeten, auf ihre Kreisorganisationen hinzuwirken, daß diese den
Finanzämtern Sachverständige benennen, die vollkommen unparteiisch vorgehen und nicht ihre
Aufgabe darin sehen, die Steuer bei ihren Kollegen zu drücken. Es bleibt den Finanzämtern
unbenommen, auch andere Sachverständige der betreffenden Berufszweige zu hören. Dieses wird
insbesondere dann erforderlich sein. wenn die von den Berufsvertretungen benannten Sachverständigen
 versagen. ;
ine wertvolle Hilfe für die Veranlagung wird auch die Magdeburger Materialsammlung sein.
Das bei den Landesbehörden befindliche Material (Gewerbesteuer) ersuche ich, durch Beteiligung
 der Vertreter der Landesbehörden an den vorbereitenden Besprechungen für die Veranlagung
 dienstbar zu machen. Ich habe die Herren Regierungspräsidenten gebeten. ihre Vertreter
den BES zu benennen.

i 4®
        <pb n="159" />
        Die Veranlagung ist im übrigen gemäß den Ausführungen im Erlaß — III e/u 100 — vom
17. 2. 1926, meinen vorjährigen dazu ergangenen Rundverfügungen und den Anordnungen im
Erlaß HI e/u 400 vom 8. 2. 1927 zu B III auszuführen. Ich lege den größten Wert darauf, daß
die diesmalige Frühjahrsveranlagung möglichst gründlich durchgeführt wird. Dazu ist zunächst
erforderlich, daß die Finanzämter anhand der vorgenommenen bezw. vorzunehmenden Umsatzsteuerbetriebsprüfungen
 bei buchführenden und sonstigen zuverlässigen Steuerpflichtigen ausreichendes
 Material haben, um zu den bekanntgegebenen Richtlinien und Bruttogewinnsätzen und
zur Festsetzung von Reingewinnsätzen Stellung nehmen zu können. Sodann ist mit Sachverständigen
 in eine eingehende Erörterung der anzuwendenden Sätze an sich und ihre Benutzung im
Einzelfalle einzutreten. Ist dieses geschehen, ersuche ich, mit den benachbarten Finanzämtern
die gefundenen Sätze auszutauschen.
Zwecks Herbeiführung einer Angleichung der Sätze in wirtschaftlich gleichliegenden Bezirken
beabsichtige ich, nach Ostern Besprechungen mit ‚den Herren Amtsleitern abzuhalten. Ich ersuche
um Meldung bis zum 11. 4. d. J., mit welchen Ämtern eine gemeinschaftliche Besprechung tür
erforderlich gehalten wird.
Ich weise darauf hin, daß die Veranlagung der übrigen Pflichtigen, d. h. der buchführenden
Gewerbetreibenden und der freien Berufe, durch die obigen Ausführungen nicht berührt wird
und ohne Verzögerung durchzuführen ist.
Bei der Berichterstattung zum 1. September 1927 über die Erfahrungen bei der Frühjahrsveranlagung
 ersuche ich um eingehende Stellungnahme hinsichtlich der Brauchbarkeit der anliegenden
 Aufstellung. Insbesondere ersuche ich, Vorschläge für die Verbesserung und den
Ausbau der Richtlinien — auch hinsichtlich etwaiger nicht berücksichtigter Berufszweige —
zu machen.

gez. Denhard.

Beglaubigt ;
gez. Unterschrift.
Steuerinspektor.

Landesfinanzamt Karlsruhe.

L Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926.
Bei mittleren und kleineren Betrieben, namentlich beim Handwerk, zeigt es sich, daß die
Richtsätze bei den oft schwer feststellbaren Umsätzen zu keinem befriedigenden Ergebnis führen.
Dies gilt namentlich für kleinere Handwerksbetriebe nachstehender Art: Anstreicher, Bäcker,
Friseure, Blechner und Installateure, Polsterer, Sattler, Schlosser, Schmiede, Schreiner, Schuhmacher
 und Schneider. Um hier ein angemessenes Ergebnis zu erreichen, empfiehlt es sich,
falls bei den einzelnen Gewerbebetrieben ‚keine besonderen Verhältnisse vorliegen (eine Arbeitsunfähigkeit,
 Krankheit oder dergl.), von dem Verdienst auszugehen, den ein gelernter Arbeiter
hat. Für den gelernten Arbeiter kommt für 1926 ein durchschnittlicher Stundenlohn von etwa
0,90 A#, also ein Lohn von 7,— A% für den achtstündigen Arbeitstag in Frage. Schließt man
hieraus auf den Verdienst des Meisters selbst, so ist für diesen anzusetzen:

Tagesverdienst netto... . 0.000000 7,— PM,
Hierzu als Verdienst des Meisters für jeden bei ihm beschäftigten
Gehilfen ....0.0.0.00.. en — RM,
und für jeden Lehrling .... 20050 AM

Der hiernach schätzungsweise Tagesverdienst wäre mit 300 Arbeitstagen (bei Friseuren mit
360 Tagen) zu vervielfachen. Dieser Betrag erhöht sich noch um 20% für den Verdienst an
Material, das bei Ausführung der Arbeit vom Handwerker geliefert wird (bei Friseuren für den
Verkauf von Seifen, Parfümerien usw.).
Beschäftigt z. B. ein Meister einen Gehilfen und einen Lehrling, so ergibt sich ein Tagesverdienst
 von 7 we —+ 0,50 == 9,50 %%, bei 300 Arbeitstagen ein Gesamtverdienst von 2850 AM.
hierzu 20% als Verdienst für Materiallieferung ...... . 570 PM,
Gesamteinkommen . . 0 34208
Bei Saisongewerben, bei denen keine 300 Tage gearbeitet wird, wird sich die kürzere Arbeitszeit
 regelmäßig durch höhere Löhne ausgleichen.

nn

15.
        <pb n="160" />
        Der Präsident des Landesfinanzamtes. Königsberg, den 21. Februar 1927,
IDO9R.

Betrifft: Umsatzsteuer-Richtsätze für. Handwerksbetriebe.
In der Anlage übersende ich Richtsätze für die Erfassung der im Kalenderjahr 1926 erzielten
Umsätze der Tischler, Stellmacher, Schlosser und Schmiede. Die Richtsätze gelten für städtische
und größere ländliche Betriebe und sind anzuwenden, wenn ordnungsmäßige Aufzeichnungen
fehlen oder unwahrscheinlich niedrige Umsätze angemeldet werden. Für die übrigen Handwerksbetriebe
 auf dem Lande, die meistens mit einem landwirtschaftlichen Betriebe verbunden sind.
können die Richtsätze nur als „Anhalt“ dienen.
Über die gemachten Erfahrungen ersuche. ich zum 1. September d. J. kurz zu berichten,
L V.
gez. Weidemann.

An sämtliche Finanzämter des Bezirks.

Tischler

oder:

Richtsätze
für die Berechnung des im Kalenderjahr 1926 erzielten Umsatzes.
Beispiel. Tischlerei mit 2 Gesellen und 3 Lehrlingen,
a) Löhne: 2 Gesellen je 1680 AM... 0000004044 w + 3360,— AM,
(8 Stunden ä 75 Pfg. X 280 Arbeitstage)
3 Lehrlinge je 350 A (Kostgeld pp.). .. .. . 1050,— MM
b) Unkosten: 70% von a). ....0.0040+ + + 3087,— AM
c) Material: 70% von a) und b) .... 524:7,90 PM
d) Reinverdienst: 20% von a—c= 28.0 .0.0.00 4 2549,— PM
Umsatz == 15293,90 AM.
Löhne + 220—250% Zuschlag = Umsatz.
Erläuterungen:
a) Löhne:
Unterstellt ist, daß der Betriebsinhaber in der Hauptsache mit Fertigung von
Kostenanschlägen, Materialbeschaffung und Beaufsichtigung des Betriebes beschäftigt
Be ist. Ist dies nicht der Fall gewesen, so ist als fingierter Lohn der anteilige
zesellenlohn hinzuzusetzen. Der sogenannte Meisterzuschlag ist im Reinverdienst
mit berücksichtigt, ; .
Werden Meister gegen Entgelt beschäftigt, so errechnet sich der Meisterlohn = Gesellenlohn
 +25°% Aufschlag. |
Der tarifmäßige Gesellenstundenlohn ist in den einzelnen Städten verschieden hoch,
Er hat im Kalenderjahr 1926 durchschnittlich betragen:
in Allenstein . .. . .65 Pfg.
Elbing ....4.75
„ Gumbinnen ....63
„ Königsberg .'...75
Die Zahl der beschäftigten Gesellen und Lehrlinge ist erforderlichenfalls durch
Rückfrage bei der Ortskrankenkasse oder Berufsgenossenschaft festzustellen.
In Fällen von Kurzarbeit und nicht voller Ausnutzung der Arbeitskraft (Verwendung
zu Haus- und Gartenarbeiten, Botengängen usw. mangels hinreichender Beschäftigung
in der Werkstatt) kann naturgemäß der volle Tagelohn (8 Stunden) nicht in Ansatz
gebracht werden.
Die tarifmäßigen Mindestsätze für Kostgeldentschädigung an Lehrlinge sind
im Durchschnitt niedriger. Zu erh ist jedoch, daß diese Sätze meistens
überschritten werden und daß ferner Entgelte für besondere Leistungen — z. B. für
Überstunden oder für bewiesenen besonderen Eifer — gezahlt werden.
b.und c) Unkosten und Material.
Unter den Unkosten sind berücksichtigt die Ausgaben für Geschäftsmiete, Kraft, Licht,
Heizung, Öle und Fette, Reklame, Zeitungen, Papier und Porto, Haftpflicht-, Feuer-,

zu
        <pb n="161" />
        Kranken-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung, ferner die Innungs-, Berufsgenossenschafts-
 und Arbeitgeberbeiträge, die Gpwerbe- und Umsatzsteuer und die
sonstigen Geschäftsunkosten sowie die zuläseigen Abschreibungen (tür Maschinen
10%, für Werkzeuge 20%).
Die Materialkosten schwanken, je nachdem überwiegend Neuherstellungen oder
Reparaturen vorgenommen werden.
Von den angeführten Prozentsätzen für „Unkosten“ und „Material“
ist nach unten nur dann abzuweichen, wenn die tatsächlichen Ausgaben
 einwandfrei nachgewiesen werden können.

Ktellmacher

Richtsätze
für die Berechnung des im Kalenderjahre 1926 erzielten Umsatzes.
Beispiel: Stellmacherei mit 2 Gesellen und 3 Lehrlingen,
a) Löhne: 2 Gesellen je 1344 HM = 0000000 40 4 4 2688,— PM
(8 Stunden ä 60 Pfg. X 280 Arbeitstage)
3 Lehrlinge je 350 A (Kostgeld pp.) . . +. . «1050,— A
b) Unkosten: 65% von a) ...0.000000040000 4 4. 2429,70 PM
c) Material: 55% von a) und bh) ...... ‚3392,20 AM
d) Reinverdienst: 20% von a—e +... 2. .1912.— A%
Umsatz = 11471.90 A

oder:
Löhne + 190—21C°% Zuschlag = Umsatz.
Erläuterungen: (siehe die Erläuterungen bei „Tischler“).
Der tarifmäßige Gesellenstundenlohn hat im Kalenderjahr 1926 durchschnittlich betragen:
in Allenstein . .. . .55 Pfg.
„ Elbing. ..... 9)
„ Gumbinnen ... 5
„. Königsberg 60

Schlosser

scler:

Richtsätze
für die Berechnung des im Kalenderjahr 1926 erzielten Umsatzes.
Beispiel: Schlosserei mit 2 Gesellen und 3 Lehrlingen.
a) Löhne: 2 Gesellen je 1456 AM =. .000.0000000004 4 4 2912— PM,
(8 Stunden ä 65 Pfg. X 280 Arbeitstage)
b) Unkosten: 85% von a) *...00000000000004 4 3367,70 AM
c) Material: 40% von a) und bh) 2.0.0.0... . 2981,90 AA
d) Reinverdienst: 25% von a- -e + 2565,40 PM.
Umsatz = 12827. — AM

Löhne + 200—220°% Zuschlhg == Umsatz,
Erläuterungen: (siehe die Ausführungen bei „Tischler“).
Der tarıfmäßige Gesellenstundenlohn hat im Kalenderjahr 1926 durchschnittlich betragen:
in Allenstein . .. . .50 Pfg.
„ Elbing ......65
„ Gumbinnen ... 2.55
„ Königsbere . ‚65

Schmiede

für die Berechnung des im

Richtsätze
Kalenderjahr 1926 erzielten Umsatzes.

„AM
        <pb n="162" />
        Beispiel: Schmiede mit 2 Gesellen und 3 Lehrlingen.
a) Löhne: 2 Gesellen je 1344 RM = . , 00 2688, — AM
(8 Stunden ä 60 Pfg. X 280 Arbeitstage)
3 Lehrlinge je 350 A. (Kostgeld pP). +... 1050,— AM,
b) Unkosten: 70% von a) ....... „+... 2616,60 A%
c) Material: 65% von a) und b) ..... «+. 4130,50 ZA
d) Reinverdienst: 25% von a—6 ...000000.0. . 2621,25 PM,
Umsatz = 13106.35 A

oder: ;
Löhne + 230—250°% Zuschlag = Umsatz,
Erläuterungen: (siehe die Ausführungen bei „Tischler“.
Der tarifmäßige Gesellenstundenlohn hat im Kalenderjahr 1926 durchschnittlich betragen:
in Allenstein .. . . .50 Pfg.
„ Elbing. ......60'
„ Gumbinnen ....50
„ Königsberg ....60 .

Der Präsident des Landesfinanzamtes. ;
I1D6.
Betrifft: Die Veranlagung der nichtbuchführenden Handwerker zur Umsatzsteuer
Nach den auf meine Verfügung vom 8. Dezember 1924 — ID 2712 — eingegangenen
Berichten haben die meisten Finanzämter bei Bäckern und Fleischern die Umsätze in der
Weise ermittelt, daß sie dem Einkaufspreise einen gewissen Hundertsatz hinzusetzen. Der
bei diesen Gewerbetreibenden in Anwendung gebrachte Hundertsatz ist in den einzelnen
Finanzamtsbezirken verschieden hoch gewesen, weil die Ein- und Verkaufspreise in den
einzelnen Finanzamtsbezirken voneinander abweichen und auch sonstige, bei diesen Gewerbetreibenden
 vorliegende verschiedenartige Verhältnisse auf die Bemessung des Hundertsatzes
von Einfluß sind.
a) Der Umsatz der nichtbuchführenden Bäcker ist in der W eise ermittelt worden, daß
dem Einkaufspreise für Roggenmehl etwa 40—45%, dem Finkaufspreise für Weizenmehl
 etwa 70—110% hinzugerechnet wurden, je nachdem, ob im Einzelfalle die
Weißbrot- und die Kuchenbäckerei überwiegt, und je nach der Lage des Geschäfts,
Die Einnahmen aus dem Verkauf von Schokolade, Konfitüren, Bonbons, Holzkohle,
sowie aus dem Abbacken fremden Gebäcks sind in den so ermittelten Umsätzen
nicht enthalten.
b) Bei den Fleischern sind zu unterscheiden:
1. solche, die Vieh aufkaufen, es schlachten und in ganzen oder. halben Rümpfen
verkaufen, : | |
solche, die diese Rümpfe kaufen und das Fleisch teils verarbeitet, teils unverarbeitet
 im Kleinverkauf an die Verbraucher abgaben und
3. solche, die das Vieh kaufen, schlachten und das Fleisch dem Verbrauch entweder
unverarbeitet oder als Wurst zuführen. .
Bei den unter 1, genaminten Fleischern haben die Finanzämter bei dem Verkauf von Rindern
32—35°%, bei dem Verkauf von Schweinen 25%, bei dem Verkauf von Kälbern 29% und hei
dem Verkauf von Schafen 26% dem Einkaufspreise hinzugerechnet.
Bei den unter 2. Genannten sind bei dem Verkauf von Rindfleisch 37—40%, bei pem
Verkauf von Schweinefleisch etwa 45%, bei dem Verkauf von Kalbfleisch 25% und bei dem
Verkauf von Schaffleisch 16%, hinzugerechnet worden. Es handelt sich hier aher nicht nur um
Fleisch, sondern auch um Fleischwaren.
Bei den unter 3, genannten Fleischern sind 20-—50% dem Vieheinkaufspreise hinzugerechnet
worden. Die meisten Tinanzämter haben 30—35%e berechnet. Die Berichte lassen aber nicht
erkennen, ob die Erlöse aus dem Verkauf der Häute, Borsten, Klauen und dergl. besonders
berechnet worden sind. Nach einer auf Grund von Ermittlungen des Steueraußendienstes hier
aufgestellten Berechnung dürfte ein Zuschlag von 50-—55°% angemessen sein. In diesem Zuschlag
ist der Wert der Haut N erücksichtiet.

2,
        <pb n="163" />
        Die vorstehend mitgeteilten Zahlen sollen die Finanzämter nicht veranlassen, da, wo
nach den vorhandenen Unterlagen eine genauere Berechnung des Umsatzes möglich ist,
von dieser abzusehen. Wenn aber eine Schätzung nicht zu umgehen ist, dürfte es
sich zur Erzielung einer gleichmäßigen Heranziehung der Bäcker und Fleischer zur
Umsatzsteuer empfehlen, de genannten Sätze anzuwenden.
I. Für andere Gruppen nichtbuchführender Handwerker sind bestimmt abgegrenzte
Zuschläge zum Einkaufspreis als Unterlagen für die Berechnung des Umsatzes nicht in
Anwendung gebracht worden. Bei der Schätzung des Umsatzes dieser Steuerpflichtigen wird
vielmehr regelmäßig die Ermittlung der besonderen örtlichen und persönlichen Verhältnisse
in dem betreffenden Betriebe.als Grundlage dienen müssen; nötigenfalls wird das Schätzungsmaterial
 durch Anhörung von geeigneten Sachverständigen und durch Vergleichung mit
anderen ähnlich gearteten Betrieben zu erlangen sein.

}

An sämtliche Finanzämter des Bezirks.

LV.
gez. Weidemann.

Der Präsident des Landesfinanzamts.
I Nr. 2071627.
LE Betrifft: Richtsätze für die Veranlagung nichtbuchführender Gewerbetreibender.
(Frühiahrsveranlagung 1927.)
Akt BA D 11083.

An die Finanzämter. ;
1. Im Anschluß an den Erlaß vom 23. Februar 1927 I 1954227 (Erl. des H. RMdF. vom
8. Februar 1927 IH eu 400) werden den Ämtern noch Richtsätze für die Veranlagung der nichtbuchführenden
 Gewerbetreibenden Ein, sobald die Stellungnahme der amtlichen Berufsvertretungen
 und der Organisationen hierzu bekannt ist. Zur vorläufigen Kenntnis der Ämter
wird ff bestimmt.
Die Richtsätze sollen nicht an Stelle der individuellen Veranlagung treten, sondern sie
haben nur den Zweck, die Veranlagung der nichtbuchführenden Gewerbetreibenden in den
Fällen, in denen bessere Grundlagen für eine individuelle Veranlagung fehlen, zu erleichtern und
gleichmäßig zu gestalten. Die Veranlagung der buchführenden Gewerbetreibenden wird durch die
Aufstellung von Richtsätzen nicht berührt.
Die Kichtsätze sind keine Durchschnittssätze i. S. des 846 EStG., sind für die
Finanzämter nicht bindend und dürfen nicht schematisch angewendet werden. Neben den Richtsätzen
 sind im Einzelfall auch die übrigen in dem Erl. des H. RMdF. vom 17. Februar 1926
IH elu 100LFA. I 25178/1926 auf S. 10 und 11 angegebenen Mittel zur Erforschung des
Einkommens nichtbuchführender Gewerbetreibender zu benützen. Die Finanzämter sind jedoch
nicht berechtigt, von sich aus allgemeine Richtsätze aufzustellen, die im Widerspruch zu den
von mir aufgestellten Sätzen stehen. Dies schließt jedoch nicht aus, daß nach Lage der Verhältnisse
 im Einzelfall von den Richtsätzen nach unten oder ober abgewichen wird.
Die steuerpflichtigen haben keinen Rechtsanspruch auf Veranlagung nach Richtsätzen.
‚2. Die Richtsätze gehen entweder vom Umsatz oder von der Kalkulation der Handwerker
aus. Die ersteren kommen hauptsächlich für den Einzelhandel, die letzteren für das Handwerk
in Betracht. Bei Verbindung von Handel und handwerksmäßiger Tätigkeit kann eine getrennte
Berechnung des Gewinnes aus beiden Erwerbsarten geboten sein. Die Umsatzrichtsätze sind teils
Rohgewinnsätze, teils Reingewinnsätze. Für Anwendungen von Brutto- und Nettogewinnsätzen
kommt der richtigen Erfassung des Umsatzes besondere Bedeutung zu. Die Vorbereitung der
Veranlagung zur Umsatz- und zur Einkommensteuer hat daher nicht nur durch dieselben Beamten,
sondern tunlichst in einem Arbeitsgang zu erfolgen. In größeren Städten hat die Bearbeitung
nach Branchen zu geschehen. Im übrigen ist durch gemeinsame Vorbesprechungen der Sachbearbeiter
 und der Bezirksbearbeiter für Einheitlichkeit der Veranlagung zu sorgen.
a) Die Rohgewinnsätze sollen den Bruttogewinn erfassen, d. h. den Unterschied
zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis. Sie sind in einem Hundertteil
des Umsatzes ausgedrückt (z. B. Einkaufspreis 100, Verkaufspreis 130, Bruttogewinn 3318%).
An dem Bruttogewinn sind zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns die gesamten mit dem
Verkauf der Waren zusammenhängenden Ausgaben abzuziehen: Die Rohgewinnsätze sind daher
hauptsächlich in den Fällen anzuwenden, in denen die Ausgaben nachgewiesen werden können.
Wa dies nicht möglich ist. werden in der Regel Nettogewinnsätze vorzuziehen sein:

A
        <pb n="164" />
        b) Die Nettogewinnsätze sind gleichfalls in einem Hundertteil des Umsatzes ausgedrückt und
berücksichtigen die sämtlichen Werbungskosten, so daß an dem sich aus ihnen ergebenden Gewinn
 (abgesehen von dem Pauschsatz für die Sonderleistungen) nur noch die auf das Anlagekapital
 bezüglichen Schuldzinsen abzuziehen sind, soweit sie nicht schon als Hypothekenzinsen beim
Gebäudeeinkommen berücksichtigt worden sind. Die Verschiedenheit in der Höhe der Ausgaben
wird durch Aufstellung von Rahmensätzen Rechnung getragen. Bei Anwendung von Nettoewinnsätzen
 für die Veranlagung von Handwerkern gilt der Höchsteatz für Alleinmeister. Bei
Verwendung von Hilfskräften sind entsprechende Abschläge zu machen.
c) Kalkulationssätze kommen insbesondere bei kleinen und mittleren Handwerkern in Frage,
soweit in der betreffenden Erwerbsgruppe ‚eine Gewinnberechnung auf Grund einer bestimmten
Kalkulationsmethode üblich ist. Der steuerpflichtige Gewinn setzt sich bei dieser Methode zusammen
 aus dem Entgelt für die produktive Arbeitszeit des Unternehmers und einem Gewinnzuschlag
 aus den bezahlten Löhnen, dem Materialverbrauch und den Unkosten. die in der Regel
in einem Hundertteil der Löhne in Rechnung gestellt werden.
Produktiv ist die Arbeitszeit, die von dem Unternehmer selbst auf die handwerksmäßige
Arbeitsleistung verwendet und in Rechnung gestellt wird. Sie ist für den Einzelfall unter Berücksichtigung
 des Grades der Beschäftigung festzusetzen. Die Zahl der produktiven Meisterstunden
 sinkt mit der Zunahme der Zahl der Arbeitskräfte, die im Betrieb beschäftigt werden.
Für die produktive Arbeitszeit des Meisters wird der Höchstlohn eines Gesellen berechnet,
Die Entschädigung für die unproduktive Meistertätigkeit (Aufsuchen von Bestellungen, Überwachung
 der Arbeiter, Verkauf usw.) liegt in dem Gewinnzuschlag aus den Unkosten.
Die Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte, die Höhe der Löhne und der Materialaufwand sind
durch Fragebogen zu erheben,
Bosondere Beachtung ist der Höhe des Unkostensatzes zu schenken, weil in den, den Kalkulationen
 der Handwerker zugrunde liegenden Unkostenpauschsätzen nicht nur solche Ausgaben
eingerechnet sind, die (wie z. B. Miete für Geschäftsräume) nicht bei allen Handwerkern anfallen,
 sondern auch Ausgaben, die steuerlich nicht abziehbar sind (wie 7. R. Abschreibungen)
bisweilen zu hoch angesetzt sind.
Bei Anwendung von Kalkulationssätzen ist daher stets zu prüfen, ob das Ergebnis nach
den sonstigen zur Verfügung stehenden Unterlagen (insbesondere im Verhältnis zum Umsatz, der
Lebenshaltung usw.) als zutreffend angesehen werden kann. Bei der Neuheit dieses Verfahrens
zum Zweck der Gewinnermittlung ist es ‘besonders geboten, in solchen Fällen, in denen zuverlässige
 Aufschriebe vorhanden sind, eine Gewinnberechnung nach $ 12 Abs. I E. St. Ges. vorzunehmen
 und zu prüten, in welchen Punkten ihr Ergebnis von der Rerechnung nach der in der
betr. Handwerksgruppe üblichen Kalkulation abweicht, ;
Die Höhe des Gewinnzuschlags aus Material. Löhnen und Unkosten ist in den einzelnen
Erwerbsgruppen verschieden.
Hierüber wird den Ämtern noch nähere Mitteilung zugehen.
3 V.:
gez. Sauer.

Der Präsident des Landesfinanzamtes.
I Nr. 11 812/27.
Betriflt: Frühjahrveranlagung 1927, hier. ARichtsätze für die Veranlagung der nichtbuchführenden
 Gewerbetreibenden zur Einkommensteuer,
(Erl.. d. R. M. d. F. vom 8. Februar 1927 II en 400 — LFA Nr. 19 54227 —).
Alt PA DITILe?®

An die Finanzämter. .. N
Unter Hinweis auf den Erlaß vom 14. April 1927 I Nr. 20 716/27 werden den Amtern
in der Anlage die Richtsätze für die Veranlagung der nichtbuchführenden Gewerbetreibenden
zur Einkommensteuer bekannt gegeben. Die Sätze sind im Benehmen mit den Herren Präsidenten
der übrigen süddeutschen Landes Rnanzömter aufgestellt worden. Den amtlichen Berufsvertretungen
habe ich Gelegenheit zur Äußerung gegeben; auf ihren‘ Wunsch sind auch die Vertreter einer
großen Zahl von Fachverbänden gehört worden. Rechtzeitig vorgebrachten und nach meinem Dafürhalten
 begründeten Einwendungen habe ich Rechnung getragen; eine Übereinstimmung mit den
Fachverbänden konnte jedoch nicht durchweg erzielt werden; im übrigen besteht weitgehende
Uebereinstimmung mit den Sätzen der anderen Landesfinanzämter in Süddeutschland.
        <pb n="165" />
        Die amtlichen Berufsvertretungen haben beantragt, daß die von ihnen zu benennenden
örtlichen Sachverständigen im Vorbereitungsverfahren über die Höhe des Gewinnes der
einzelnen Steuerpflichtigen gutachtlich gehört werden, welche den von ihnen vertretenen Erwerbsgruppen
 angehören. Ich habe die Erfüllung dieses Wunsches zugesagt (Abschnitt B I des 2.
Teiles des Erlasses des H. RMdF. vom 17. Febr. 1926 U e/u 100 LFA. 25 778/26 in Verbindung
 mit B_ II Abs. 5 des Erlasses vom 8. Februar 1927 III em 400) und daran die Bitte
geknüpft, den Finanzämtern nur solche örtliche Sachverständige zu benennen, die bereit und in
der Lage sind, ein objektives Urteil über das gewerbliche Einkommen der einzelnen Angehörigen
ihrer Berufsgruppe abzugeben und ihre Aufgabe nicht darin sehen, nur das Einkommen ihrer
Berufsgenossen zu drücken. Die Anhörung von örtlichen Sachverständigen in den Steuerausschußverhandlungen
 kann nur in einzelnen Ausnahmefällen in Frage kommen. Ein Anspruch
auf Entschädigung steht den auf Wunsch der amtlichen Berufsvertretungen zugezogenen Sachverständigen
 nicht zu: $ 206 A.O. ist zu beachten. Außerdem können jederzeit auch Steuerausschußmitglieder
 oder sonstige Sachverständige zugezogen werden. Wegen der Beteiligung der
Gemeindevertreter wird auf $ 85 E St. A B. Bezug genommen. Aus der Zuziehung örtlicher
nicht” den Steuerausschüssen angehörenden Sachverständigen ergibt sich die Notwendigkeit branchenweiser
 Bearbeitung der Veranlagung der nichtbuchführenden Gewerbetreibenden und zwar gleichzeitig
 für die verschiedenen Ausschüsse, so daß der einzelne Sachverständige möglichst gleichzeitig
 für alle Ausschüsse gehört wird. Die Herren Amtsvorsteher werden ersucht, für die Einheitlichkeit
 in den einzelnen Veranlagungsabteilungen bei Anwendung dieses Verfahrens zu sorgen,
 die erforderlichen Anordnungen zu treffen und ihre Durchführung zu überwachen.
Die amtlichen Berufsvertretungen haben sich für Nettogewinnsätze vom Umsatz ausgesprochen.
 Der zutreffenden Ermittlung des Umsatzes ist daher besondere Beachtung zu schenken.
Eine Erhöhung der Nettogewinnsätze aus dem Grunde, weil Zweifel über die angegebene Richtigkeit
 der angegebenen Umsätze bestehen, ist zulässig. Die Sätze sind als weitgespannte Rahmensätze
 aufgestellt, um der Verschiedenheit der Einzelfälle Rechnung zu tragen; wegen richtiger
Anwendung derselben im Einzelfall, auf die ich den größten Wert lege, verweise ich auf den
Erlaß vom 14. April 1927 I 20 716/27 insbesondere auch auf Ziffer 2 b a. a. O., wonach der
Höchstsatz für Alleinmeister gilt und bei Verwendurg von Hilfskräften entsprechende Abschläge zu
machen sind. Die Ermittlung des Gewinnes auf der Grundlage eines Meisterlohnes zuzüglich
eines Prozentes des Umsatzes ist von den meisten Fachverbänden abgelehnt worden.
Die Gewinnermittlung beim Baugewerbe auf Grund der im Staatsanzeiger vom 18. Juli 1925
und vom 10. Dezember 1925 veröffentlichten Geschäftsunkosten- und Gewinnsätze steht das Bedenken
 entgegen, daß die tatsächlichen Unkosten in den einzelnen Betrieben zum Teil sehr erheblich
 von den aufgestellten durchschnittlichen Unkostensätze abweichen.
Bruttogewinnsätze kommen nur da im Betracht, wo die Geschäftsausgaben nachgewiesen
werden können.
Mit den Veranlagungsarbeiten ersuche ich nunmehr zu beginnen. Da für die Veranlagung
heuer mehr Zeit zur Verfügung steht als im Vorjahre, so kann auch wieder größere Sorfalt auf
die Vorbereitung der Veranlagung verwendet werden. Ich lege Wert darauf, bei einer größeren
Zahl von Äemtern sowohl entscheidenden Sitzungen im Vorbosfunesverfchronn, als auch Ausschußsitzungnn
 persönlich anzuwohnen oder mich dabei vertreten zu lassen. Der Zeitpunkt der
ersteren, wie der Beginn der letzteren ist mir daher‘ rechtzeitig anzuzeigen.
Bis zum 1. September 1927 ersuche ich über die Erfahrungen bei der F rühjahrsveranlagung
und über Vorschläge für die Frühjahrsveranlagung 1928 an mich zu berichten (Abschnitt E des
Erl. d. RMdF. vom 8. Februar 1927 III e/u 400). Das Material hierfür ist fortlaufend zu
sammeln und in den Akten der Finanzämter niederzulegen. Ich empfehle hierbei allgemeine
Fragen und Erfahrungen bei der Veranlagung der einzelnen Erwerbsgruppen zu trennen und
Einzelblätter für jede Erwerbsgruppe anzulegen. Bei Behandlung der allgemeinen Fragen lege
ich Wert darauf, insbesondere auch über die Erfahrungen bezüglich des Zusammenarbeitens mit
den örtlichen Berufsvertretern unterrichtet zu werden.

gez, Schleehauf.
        <pb n="166" />
        Arbeitsgemeinschaft des Württ. Handwerks.
Merkblatt
für die Frühjahrsveranlagung 1927 zur Einkommensteuer 1926.
Zusammengestellt
für die handwerkerlichen Organisationen und für die aufzustellenden Sachverständigen zum
Zwecke der Mitwirkung im Vorbereitungsverfahren.

Zu Grunde gelegt ist:
Der Erlaß des Reichsfinanzministers vom 8. 2. 1927 (E: d. M.)
die Verfügung des Landesfinanzamtes Stuttgart vom 6. Mai 1927 (Verf. von Stuttgart).
die Reichsabgabenordnung (R. A. O0.)
das Reichseinkommensteuergesetz (R. E. St. G.).

A, pp.
B. Nichtbuchführende Gewerbetreibende.

[. Durchschnittssätze im: Sinne des 8 46 des R. E. St. G. wurden nicht aufgestellt, sodaß also
keine verbindlichen Sätze bestehen, die bei der Veranlagung solcher Gewerbetreibender.
 die keine Bücher führen, zugrunde gelegt werden müssen.

Um jedoch gewisse Anhaltspunkte für die Einschätzung zu erhalten, sind von
den Landesfinanzämtern Richtsätze aufzustellen, die aber lediglich als Hilfsmittel für
die Veranlagung .zu betrachten sind. Diese Richtsätze sind im Benehmen mit den süddeutschen
 Landesfinanzämtern aufgestellt worden. In Württemberg ist den amtlichen
 Berufsvertretungen und den Landesfachverbänden Gelegenheit zur Äußerung gegeben
worden. In dem Erlaß des Landesfinanzamts ist ausdrücklich betont, daß rechtzeitig vorgebrachten
 und begründeten Einwendungen Rechnung getragen worden sei; eine Übereinstimmung
 mit den Fachverbänden konnte jedoch nicht durchweg erzielt
 werden; im übrigen bestehe weitgehendste Übereinstimmung mit den
Sätzen der andern süddeutschen Landesfinanzämter. Im einzelnen gilt
nach der Verfügung von Stuttgart folgendes:

Die Richtsätze dürfen nicht schematisch angewendet werden und sind für die Finanzämter
 nicht bindend. Sie sind vielmehr von den Finanzämtern dem Einzelfall
anzupassen, so daß also in einzelnen Fällen von den Richtsätzen nach unten 0 der oben
abgewichen werden kann.
I. Aus diesem Grunde hat das Landesfinanzamt dem Wunsche der Handwerkskammern
entsprochen, daß die zu benennenden örtlichen Sachverständigen aus den
einzelnen Berufsgruppen im Vorbereitungsverfahren über die Höhe
des Steueraufkommens des einzelnen Steuerpflichtigen gutachtlich
g ehört werden. Die Anhörung örtlicher Sachverständiger bei den Ausschußverandlungen
 kann nur in Ausnahmefällen in Frage kommen,
Die Richtsätze sollen für solche Betriebe angewendet werden, die als normal beschäftigt
 angesehen werden können; insbesondere ist im einzelnen Fall Rücksicht
zu nehmen auf:
a) Größe, Kaufkraft und Zahlungsfähigkeit des Kundenkreises,
b) Größe und Charakter der Ortschaft und ihrer Bewohner,
c) Geschäftstüchtigkeit und Umfang der Mitarbeit des Steuerpflichtigen,
d) Konjuktur- und Absatzverhältnisse des Gewerbezweiges im allgemeinen und des
fraglichen Betriebes im besonderen,
e) Selbstanfertigung, Reparatur, Handel,
t) Nebenerwerb des Pflichtigen (z. B. Bewirtschaftung von Acker- öder Gartenland,
Kleintierzucht, Zimmervermietung, in Kurorten auch Beköstigung von Fremden.
Neben diesen Verhältnissen müssen aber auch noch die Lohnverhältnisse, die Verluste,
Rabatte, die nicht volle Beschäftigung infolge des Alters, der Steuerpflichtigen, der Standort des
Geschäfts noch Berücksichtigung finden.
Als Sachverständige werden in der Regel die Obermeister der Innungen bezw.
deren Stellvertreter mitzuwirken haben. Kosten für die Sachverständigen dürfen dem Finanzamt
nicht entstehen.
        <pb n="167" />
        Die Richtsätze sind als Reinverdienstsätze anzusehen. Es soll also dadurch das Einkommen
 des mitarbeitenden oder alleinarbeitenden Meisters miterfaßt werden. Diese
Reinverdienstsätze gelten für handwerkliche Arbeit.
‚Bei wachsender Gehilfenzahl ermäßi gen sich die Richtsätze infolge Zunahme der
Löhne usw.
In den Richtsätzen sind etwaige Schuldzinsen nicht berücksich tigt.
Für das Baugewerbe ist zu beachten, daß die vom Preis- und Schiedsamt früher ver-Öffentlichten
 Geschäftsunkosten- und Gewinnsätze Bei der Einschätzung nicht zu berücksichtigen
 sind.
Weiterhin ist noch zu beachten:
L. Die Richtsätze dienen lediglich zur F estsetzung des gewerblichen Einkommens, Die gesetzlich
 zulässigen N Vergünstigansen, wie für das Existensminimum ($ 52 Abs.
1 Nr. 1 REStG.), für den Familienstand (88 50—52 des REStG.), für die abzugsfähigen
Sonderleistungen, soweit sie nicht Bestandteile der üblichen Geschäftsunkosten sind (8 17
des REStG.) und für die besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse, die die Leistungsfähigkeit
des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen, z. B, Krankheit, Unterhaltausgaben für
Kinder usw. ($56 des REStG.) werden dadurch nicht berührt.
2. Die wirtschaftliche Lage des Handwerks im Jahre 1925 ist kein Maßstab
für die Beurteilung der Verhältnisse des Handwerks im Jahre 1926. Im Jahre 1926
ist die Lage vielmehr schlechter geworden.
Maßgebend hierfür war: |
1. Allgemeiner Konjunkturrückgang im Laufe des Jahres 1926.
2. Zunahme der Arbeitslosigkeit und damit weitere Minderung der Kaufkraft.
3. Preisabbauaktion der Regierung.
4, Überhandnehmen der sogenannten Pfuscharbeiter, dadurch noch weitere Beschränkung der
Arbeitsmöglichkeit, die fast zum Kampf auf Leben und Tod führt und vielfach in einer
wirtschaftlich nicht zu rechtfertigenden Preisunterbietung zum Ausdruck kommt.
5. Überhandnehmen des Borgens, das naturnotwendig zu Verlusten führen muß.‘ ;
6. Erhöhung vieler Unkosten, ohne daß seine Erhöhung der Produkte eintrat und eintreten konnte,
wie Lohn, soziale Lasten usw.,
7. und nicht zuletzt die Nachforderungen an Steuern.
Alle diese Faktoren haben die wirtschaftliche Lage des Handwerks im
Jahre 1926 wesentlich gegen das Jahr 1925 verschlechtert. Die gegen
Schluß des Jahres 1926 für die Gesamtwirtschaft festgestellte Besserung hat an dieser Lage
nichts geändert, da derartige Veränderungen sich beim Handwerk als Letztverteiler erst viel
später auswirken können.
Eineschematische Übertragung der Verhältnisse des Jahres 1925
auf 1926 muß abgelehnt werden.
Die vom Landesfinanzamt aufgestellten Richtsätze — (für das Handwerk
 Nettoverdienstsätze —) ergeben sich aus umstehender Tabelle, worauf nochmals darauf
hingewiesen wird, daß besonderer Wert auf die Mitwirkung von Sachverständigen
 der einzelnen Erwerbsgruppen innerhalb des Finanzamtsbezirks
 gelegt wird.
Mit Absicht haben wir auch die Richtsätze, die für den Kleinhandel gelten, mit aufgenommen,
 über die die Handelskammern jedoch gehört worden sind.
Reutlingen, den 17. Mai 1927.
Namehs der Arbeitsgemeinschaft des Württ. Handwerks.
Die Handwerkskammer Reutlingen:
Präsident: Syndikus:
gez, Henne. gez. Eberhardt.

\ bh
        <pb n="168" />
        Der Landesausschuß
und die Landesfachverbände
des sächsischen Handwerks.

Dresden, im Mai 1927.

Zu den Veranlagungsrichtsätzen.

Im allgemeinen.
Die von dem Landesausschuß und den Landesfachverbänden des sächsischen Handwerks
aufgestellten Richtsätze sind das Resultat eingehender Ermittlungen dieser Verbände. Die Landesfachverbände
 haben auf Empfehlung des Landesausschusses Kommissionen gebildet, die sich aus
anerkannten Sachverständigen aller Landesteile zusammensetzten und die die diesbezüglichen
 Ermittlungen auf Grund der Preisverhältnisse angestellt und das zu den Ermittlungen
beigezogene Material fachmännisch begutachtet haben.
Die eingehenden Beratungen der erwähnten Kommissionen ließen sich verantwortlich nur
unter erheblichen Schwierigkeiten zu Resultaten verdichten, die auf der
einen Seite den praktischen Bedürfnissen der Veranlagungsbehörden, auf der anderen Seite aber
auch den außerordentlichen Verschiedenheiten der wirtschaftlichen Verhältnisse gerade im Handwerk
 einigermaßen gerecht zu werden für sich in Anspruch nehmen konnten.
Deshalb ist jede Kritik aus dem Handwerk an den Arbeiten der erwähnten Kommissionen,
soweit sie diese Schwierigkeiten außer acht läßt, ungerechtfertigt und auch undankbar gegenüber
der Mühewaltung, die die Kommissionen auf sich genommen haben. Dagegen wird jede besründete
 und die Eigenart der Richtsätze. als verallgemeinernde Durchschnitte berücksichtigende
Kritik von dem Landesausschuß und den Landesfachverbänden nur begrüßt, damit künftige
Arbeiten möglicherweise noch richtiger gestaltet werden können.
Dergleichen Schwierigkeiten müssen sich aber auch die Finanzämter bewußt sein und
berücksichtigen. daß die Richtsätze nur Anhaltspunkte erster Vermutungen im Einzelfalle
 abgeben, nicht aber eine auch nur annähernd gerechte Einzelveranlagung von vornherein
gewährleisten können. Den Nachteilen des verallgemeinernden Durchschnittscharakters der Richtsätze
 und den sachlicben und taktischen Schwierigkeiten ihrer Aufstellung muß bei der Veranlagung
 ‚einmal durch Unterlassung schematischer Anwendung der Richtsätze begegnet
werin, Um das auch dem Nichtsachverständigen zu erleichtern, sind den Richtsätzen Kalkulationsbeispiele
 der typischen Arbeiten der verschiedenen Gewerbezweige beigegeben, die demjenigen,
der sich die geringe Mühe nicht verdrießen läßt, gestatten, an Hand der Preisverhältnisse in die
Struktur des Handwerksbetriebes ‚einzudringen und von den möglichen Verschiedenheiten ‚und
ihren Auswirkungen auf das Gewinnverhältnis eine klare Vorstellung zu gewinnen. Trotzdem
aber ist unerläßlich, wenigstens im Vorbereitungsverfahren, Sachverständige
über die besonderen praktischen Umstände des Einzelfalles zu hören und
den Steuerpflichtigen weitgehend Gehör zu schenken, wenn eine gerechte
Einzelveranlagung erreicht werden soll. Die Innungen sind gern bereit, ihre besten Sachverständigen
 dazu zur Verfügung zu stellen. Zum andern können und dürfen die. Richtsätze als
verallgemeinernde Durchschnitte aber auch nicht als Kriterien der materie llen
Richtigkeit einzelner Buchergebnisse und als Begründung zur Zerstörung
 von deren gesetzlicher Vermutung ohne weiteres angewendet werden.

Im besonderen,
Die Richtsätze 1926 liegen — von einzelnen Ausnahmen abgesehen —. allgemein
niedriger als die für 1925 aufgestellten. Ursache dessen ist, daß bei
niedrigeren und zum Teilgleichen Preisen 1925 wie 1926 die Unkosten
1926%eine Erhöhung erfahren haben. Die Geldknappheit hat nach wie vor angehalten
 und die Kaufkraft der Verbraucherschaft niedergehalten. Die enorme und fast das
ganze Jahr 1926 in gleicher Schärfe anhaltende Arbeitslosigkeit hat die Kaufkraft der Bevölkerung
noch schwächer gemacht, als die Geldknappheit schon dazu beigetragen hat, sie niedrig zu halten.
Die Arbeitslosigkeit hat das Pfuschertum in ungeahntem Maße ausgedehnt. Diese Verhältnisse
haben sich im ereim mit der Preissenkungsaktion der Regierung sehr ungünstig auf die Preisverhältnisse
 im Handwerk 1926 ausgewirkt. Demgegenüber haben die Unkosten eine allgemeine
Erhöhung erfahren. Geldknappheit und Arbeitslosigkeit sowie die industrielle und landwirtschaftliche
 Krise haben das Borgunwesen mit seinen Verlusten weiter überhand nehmen lassen. Löhne
und Soziallasten, .die Tarife der kommunalen Unternehmungen und die Realsteuern sind’ — zum
Teil: erheblich — gestiegen.
Unter dem Zeichen dieser Verhältnisse — die sich in fast allen Gewerbezweigen und Betrieben
 ungünstig ausgewirkt haben — muß die Veranlagung 1926 grundsätzlich stehen,

157
        <pb n="169" />
        So allgemein die Auswirkungen der ungünstigen Verhältnisse 1926 in Erscheinung getreten
sind, so verschieden stark sind sie mit ihrem Einfluß aber auf die verschiedenen Gewerbezweige
und erst recht die Einzelbetriebe gewesen. Mannigfache Ursachen liegen diesen Verschiedenheiten,
deren Berücksichtigung eine gerechte Einzelveranlagung unbedingt erheischt, zugrunde. Im
wesentlichen bietet der Erlaß des Reichsfinanzministers vom 8. Februar 1927 zur Berücksichtigung
der in Betracht kommenden Ursachen einen brauchbaren Anhalt, wenn er hinweist auf:
a) Größe, Kaufkraft und Zahlungsfähigkeit des Kundenkreises,
b) Größe und Charakter der Ortschaft und ihrer Bewohner,
c) Geschäftstüchtigkeit und Umfang der Mitarbeit des Steuerpflichtigen,
d) Konjunktur und Absatzverhältnisse des Gewerbezweiges im allgemeinen und des fraglichen
Betriebes im besonderen,
e) Selbstanfertigung, Reparatur, Handel,
t) Nebenerwerb des Pflichtigen,
Die den Richtsätzen auch zum Zwecke von deren Begründung beigegebenen Kalkulationsbeispiele
 haben mit den in Ansatz gebrachten Unkostensätzen sich bemüht, den 1926 obwaltenden
 Verhältnissen Rechnung zu tragen. Im übrigen sind sie aber von Normalverhältnissen
 ausgegangen, was bei ihrer Zuziehung zur Klärung eines Einzelfalles
beachtet werden muß.
Dies trifft zunächst für die errechneten Preise zu. Den Unkosten sind die Tariflöhne und
Verdienste, wie sie einer angemessenen Lebenshaltung und Altersvorsorge im allgemeinen entsprechen,
 zugeschlagen und demgemäß die Preise errechnet worden. Nicht überall aber sind auf
Grund der dargelegten Verhältnisse 1926 diese Preise erzielt worden. Wo das der Fall ist, ist
mit niedrigeren Verdienstzuschlägen kalkuliert worden oder, was vielfach beobachtet werden
konnte, von den Meistern für ihre Arbeit nicht der Gehilfenlohn, sondern ein niedrigerer Meisterlohn
 berechnet worden. Solche Preisgestaltungen lassen das Gewinnverhältnis nicht unberührt.
Zwar stehen geminderten Gewinnen auch geminderte Preise in Fällen derartiger Preisgestaltung
gegenüber, aber das Verhältnis der Abnahme beider Verhältniszahlen ist nicht das gleiche; das
Gewinnverhältnis wird niedriger. Allen hier möglichen Variationen konnten die Kalkulationsbeispiele
 natürlich nicht gerecht werden, sie sind aber sehr wohl geeignet, einen Schlüssel für
die zahlenmäßigen Auswirkungen abweichender Preisgestaltungen auf das Gewinnverhältnis abzugeben
 und so nach gerechten Einzelveranlagungen strebenden Finanzämtern ebenso wie manchen
Steuerpflichtigen wertvolle Dienste zu leisten. Ebenso ist bei der Staffelung der Richtsätze von
normalen Verhältnissen bezüglich der produktiven Mitarbeit ausgegangen worden.
Alter und Krankheit oder Gebrechen führen zu anderen als den angeführten Verhältnissen.
Auch hier aber können die Kalkulationsbeispiele über die Veränderungen leicht zahlenmäßigen
Aufschluß geben.
Nicht unerwähnt sei schließlich, daß die aufgestellten Richtsätze auf den Gewinn ohne
Abzug dessteuerfreien Einkommensteiles, der Sonderleistungen und
Familienermäkisungen abzielen, daß diese also noch nicht berücksichtigt sind
und im Einzelfalle von dem durch die Richtsätze ermittelten Gewinn noch abzuziehen sind.
Der Landesausschuß und die Landesfachverbände
des sächsischen Handwerks.

5
        <pb n="170" />
        Arthur Laschke, Hannover
3uerastr. 14 A FeruruftN.72-nz

 1SÄ0X
        <pb n="171" />
        Straßenbauer, Pflasterer.

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Merkblatt) Im allgemeinen wird der Straßenbau in der Weise betrieben, daß mit einer
ne gearbeitet wird, die im allgemeinen ans 3 Personen besteht. Der Meister legt bei der
rung die Reihen Steine an und überläßt die Durchführung und die Beendigung der von
elegten Reihen dem ersten und dann dem zweiten Gesellen.
Jurch die für 2 oder mehrere Kolonnen notwendigen Vorarbeiter sowie durch die ständige
wachung der Kolonnen vermindert sich der Meisterverdienst für jede Gesellenstunde (Sp. 7)
'r zweiten Kolonne, wie in der Aufstellung ausgeführt, von 21 Pfg. auf 17 Pfg.
Die Aufstellung berücksichtigt bei der Stundenzahl, daß der Straßenbau ein Saisongewerbe
DD. 9).
Bei Beschäftigung von Lehrlingen tritt eine Erhöhung des Umsatzes ein:
Im 1. Jahre um 400 A. ;
2” 2. &amp;gt;» „m 470 &amp;gt;»
„ 3. &amp;gt;» »» 560 ”„
Xie Jährliche Einkommenserhöhung beträgt für jeden Lehrling durchschnittlich 100 A.
Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanz-Hannover
 vom 9. März 1927.)

ndesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz für den
Bruttogewinn Nettogewinn
in °/ 0
stermeister (Straßenbaubetrieb) 20—25 10—13 bei Materialzugabe.
Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).

ndesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Richtsätze für den
Bruttogewinn Nettogewinn
in %
stermeister (Straßenbaubetrieb) 20—25 : 10—13

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ndesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der

Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb) . . . 10—13 bei Materialzugabe.

adesfinanzamt Stuttgart (Bez.der Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).

Richtsatz für den
Nettogewinn ın % ;
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb} 10—13

‚Vergl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
/ürtt. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
\r. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927.)

andwerkskammer Kaiserslautern.
/lasterer: Alleinmeister Meister zuzügl. nachst.Gesellenzahl
1 2
Lieferarb. 14% 5% 5%
Lohnarb. 40%
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
