wobei natürlich die Hegemonie in der Hand des Finanzkapitals, als des stärkeren Partners blieb. ; Die wichtigsten Marksteine dieser Entwicklung sind: Teilnahme der Agrarkapitalisten an der Markstabilisierung 1923 durch Veber- nahme der Grundschuldzinsen für die Rentenbank, wofür sie selber mit rund 800 Millionen Mark Rentenbankkrediten belohnt wurden; das Zollkompromiß 1925, dem eine Reihe Agrar- zollerhöhungen 1926. und 1927 folgten; die Gründung der Renten- bankkreditanstalt 1925 zum Zwecke der Beschaffung von Auslandsanleihen für die Landwirtschaft; die Gründung der Reichsgetreidehandelsgesellschaft unter Teilnahme der Düngemittelindustrie und des Staates zwecks Stabilisierung des Roggenpreises (Frühjahr 1926), die Finanzierung der Beschaffung von Traktoren und Motorpflügen durch die Finanzierungsgesell- schaft für Landkraftmaschinen und jetzt das „Notprogramm“‘ *) mit der „Umschuldung“ und den Standardisierungskrediten im Mittel- aunkt. Daneben hat das herrschende Finanzkapital fortlaufend z. B. in der Steuerfrage, bei der Aufwertung, in der Kreditpolitik den Agrariern wertvolle Konzessionen gemacht, Großindustrielle, wie Rächling, Krupp, die Farben J. G. sitzen in agrarischen Banken und Handelsgesellschaften, während umgekehrt Großagrarier in den Auf- sichtsräten der großen D-Banken und Hypothekeninstitute zu finden sind, Natürlich war man sich im Anfang weder hüben noch drüben über den Weg vollkommen klar, den man einschlagen wollte. Noch im Herbst 1924 und Anfang 1925 lautete die allgemeine Parole: ‚Hebung der landwirtschaftlichen Produktion“, unter welcher Parole sowohl die Steuerreform wie auch die Zoll- gesetzgebung 1925 durchgeführt wurde, Nach dem starken Rück- schlag, den die Getreideroherträge, die Viehproduktion, die Schlachtgewichte, die Milchergiebigkeit während und nach dem Kriege erlitten hatten, lag diese Intensivierungsparole auf der Hand. Sie lag auch im Interesse der neuimperialistischen Machtbestre- bungen. (Autarkie für den Kriegsfall!) Das Industriekapital war in- folgedessen bereit, zu diesem Zwecke Agrarzölle zu bewilligen, und das Bankkapital setzte sich für die Heranziehung amerikanischer An- leihen ein; Bald zeigte sich jedoch, daß diese Parole, wenn auch verbunden mit Maßnahmen zur verschärften Ausbeutung der Landarbeiter- *). Nach den Feststellungen des „Instituts für Konjunkturforschung‘ be- irug die Neuverschuldung der deutschen Landwirtschaft ohne sogenannte Schwimmkredite am 31, Dezember 1925 bereits 3195 Millionen Mark und stieg bis zum 30, Juni 1927 auf 4916,5 Millionen Mark, Insgesamt beträgt die Verschuldung der deutschen Landwirtschaft einschließlich der .aufge- werteten Hypotheken (3 bis 4 Milliarden Mark), der Schwimmschulden {1,8 Milliarden Mark) und der Rentenbankgrundschuldzinsen (kapitalisiert 2 Milliarden Mark) an die 13 Milliarden, also etwa ebenso viel wie vor dem Kriege, Die Zinsbelastung ist jedoch größer, da die neuen Darlehen durch- schnittlich zu einem Zinsfuß ‚on 10 bis 14 Prozent gegeben sind, was eine Durchschnittsverzinsung aller Schulden einschließlich der Aufwertungsschuld von 7 bis 8 Prozent bedeutet