Ländern und Gemeindeverbänden oder mit den von den Landes- regierungen bezeichneten Stellen an einer Organisation zu beteiligen, die die Aufgabe hat, inländische Kreditinstitute bei der Durchführung der Umschuldung drückender landwirtschaftlicher Schulden durch geeignete Maßnahmen zuunterstützen, und dazu erforderlichenfalls Grundstücke in der Zwangsversteigerung mittelbar oder unmittelbar zu erwerben.“ Außerdem wurde er ermächtigt, „kurzfristige Vor- schüsse bis zur Höhe von 200 Millionen Mark an Institute zu geben, welche Kredite zur Umschuldung drückender Schulden an landwirtschaftliche Betriebe gewähren wollen, deren rationelle Fortführung bei Gewährung des Kredits zu erwarten ist,” Das Wesentlichste an diesem Beschluß ist, daß Reich, Länder ınd Gemeinden auf Kosten der breiten steuerzahlenden Massen dem Bankkapital das Risiko für die Umschuldung‘ der überlasteten landwirtschaftlichen Betriebe abnehmen und dadurch die Aktion in Gang bringen. Die „Berliner Börsenzeitung” schrieb denn auch Sanz richtig: „Die Umschuldungsaktion stellt in der Geschichte des landwirtschaftlichen Kreditwesens ein Novum dar, als zum ersten Male Reich, Staat und Kommunen sich entschlossen haben, lang- iristige landwirtschaftliche Realkredite zu sichern, nachdem die Landesbanken erklärt haben, ohne eine solche Sicherung sich an der Aktion nicht beteiligen zu können.“ Außer der Kreditsicherung durch die „öffentliche Hand” er- halten die Banken auch das Recht der Kontrolle der Sanie- rungsfähigkeit ihrer Darlehensnehmer und der Kreditverwendung. Nur „rationelle“ Betriebe werden sa- niert! Dadurch gerät die gesamte landwirtschaftliche Produktion unter die dauernde Kontrolle der Banken, Die öffentlich-rechtlichen Landesbanken sind in diesem Falle nur die ausführenden Organe der großen internationalen Finanzbourgeoisie, von denen sie die An- leihen aufnehmen, und in deren Händen die Pfandbriefe dieser Ban- ken sich befinden. Nicht die verschuldeten Landwirte, sondern die kreditgebenden Banken erhalten die vom Reich bereitgestellten Zwischenkredite, Das im Landbund und den christlichen Bauernvereinen herr- schende große Agrarkapital hat sich diesen Bedingungen des Fi- nanzkapitals unterworfen mit dem Vorbehalt, daß mit der „Umschul- dung‘ sofort begonnen, ein Absinken der Bodenpreise infolge zu erwartender Bankrotterklärungen sanierungsunfähiger Betriebe durch einen besonderen „Auffangapparat” verhindert wird. In den im Laufe des April und Mai von der Reichsregierung ausgearbeiteten vom Reichsrat und einem Sonderausschuß des Reichstages geneh- migten Richtlinien tritt dieser bank- und agrarkapitalistische Charakter der Aktion noch deutlicher zutage, Zusammen mit den Landesregierungen und der Landesbankenzentrale stellt das Reich fest, welche Kreditinstute zur Gewährung von Umschuldungs- krediten auf Grund der Richtlinien bereit sind, und in welcher Höhe sie das tun können. Die so vermittelten „Umschuldungs-