a) 8 Millionen RM. als Zuschuß und 22 Millionen RM, in Form einer Reichsbürgschaft für die „Organisation und Förderung des Absatzes von Schlachtvieh und Fleisch,” 30 Millionen RM. „zur Behebung der gegenwärtigen außer- ordentlichen‘ Notstände in der Landwirtschaft“, An Stelle dieser allgemeinen Zweckangabe formulierten später die Richtlinien des Ministeriums: Zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse. - Für die Geflügelzucht und ihre Erzeugnisse wurde noch 1 Million RM, eingesetzt, Diese scheinbar kleinen Summen haben eine außerordentliche Bedeutung, denn sie werden zum großen Teil — abgesehen von der Staatsbürgschaft — als Zinsverbilligungszuschüsse ge- geben, sind also zugleich ein Geschenk an die geldgebenden Banken, Sie sollen das Hineinpumpen von einigen 100 Millionen Mark in die landwirtschaftlichen Absatzorganisationen, Fleischfabriken etc. er- möglichen. Die Richtlinien für die Verwendung der unter a) genannten Summen bestimmen, daß vorzugsweise Darlehen mit Reichsbürg- schaft erhalten sollen Viehabsatzorganisationen, Fleischwaren- fabriken, Schlächterorganisationen, wirtschaftliche Einrichtungen, deren Tätigkeit auf den „unmittelbaren Absatz von Schlachtvieh und Fleisch zwischen Vereinigungen der Erzeuger einerseits und Ver- einigungen der Fleischer und Verbraucher andererseits gerichtet ist”, ferner Einrichtungen, die der „Rationalisierung von Schweinezucht und Viehmast dienen‘, Die Darlehen müssen „ausreichend ge- sichert” sein (Hypothek, Bürgschaft, Wechsel, Sicherungsübereig- nung, Haftsummen). Von der Sicherung kann aber aus- nahmsweise abgesehen werden, „wenn die Bedeu- tung des Unternehmens dies rechtfertigt und die Stellung der Sicherheit nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Kosten möglich ist. Die 8 Millionen Mark sollen als „Beihilfen” offenbar also als „verlorener Zuschuß‘ gegeben werden, und zwar als „einmalige Beihilfen‘ oder als „mehrjährige Beihilfen zur Ver- billigungdes Zinssatzes von Darlehen”, oder als Rück- lagen für Garantien, die das Reich übernimmt, Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem einheitlichen Gesamtplan, bei dessen Auf- stellung ein „Länderausschuß“ und ein „Sachverständigenausschuß” mitwirken. Daß in dem „Sachverständigenausschuß‘ natürlich keine Beauftragten der werktätigen Bauernschaft, sondern nur Vertreter von Spitzenorganisationen sitzen, bedarf wohl keiner besonderen Erwähnung. Nach der offiziellen Denkschrift hat man bereits mit der Einrich- tung zweier großer Wurst- und Fleischwaren- fabriken in Königsberg und Schleswig begonnen, An der ostpreußischen Fleischfabrik beteiligt sind die Eisen- und Kohlen- industrie, der Farbentrust, die Düngerindustrie und eine Reihe Groß- banken. Charakteristisch ist die Wahl dieser Gebiete... Nicht die Llein- und mittelbäuerlichen Gebiete Süd- und Westdeutschlands