wirtschaftlichen Arbeiter geltenden Arbeitsverträgen, die das Reich durch die „Arbeiterzentrale" abschließt, für die einheimische Arbeiterschaft ergeben, soll, obwohl für die Durchführung der Ratio- nalisierung sehr interessant, aus Mangel an Raum nicht eingegangen werden, Zum Schluß soll noch eine andere Seite des landwirtschaftlichen Rationalisierungsproblems angeschnitten werden, die besonders in der neueren Zeit immer stärker in den Vordergrund gedrängt wird. Das ist das sogenannte „Leistungslohnsystem“”. Es ist des- wegen so bedeutungsvoll, weil nicht nur die „Arbeitgeber‘ sich immer mehr anstrengen, es auf der ganzen Linie durchzusetzen, sondern weil auch der DLV. sich nicht nur mit dieser Tatsache ab- findet, ja diese Bestrebungen geradezu unterstützt. Beide Teile versuchen in Wort und Schrift, mit Lichtbildern und anderen Publi- kationsmethoden die Landarbeiter davon zu überzeugen, daß sie durch das Leistungs- und Prämienlohnsystem ihre Lebens- lage erheblich verbessern können. Der Landbund veranstaltet über- all im Reiche sogenannte landwirtschaftliche „Wett- arbeiten‘, Auf einem solchen, das am 16, Juni 1928 auf dem Rittergut Barskewitz in Pommern stattgefunden hat, fand ein Wett- mähen, Wettpflügen und Wettdungstreuen statt. „Der Reichsland- arbeiterbund‘, das Organ der sogenannten Arbeitnehmergruppe des Landhundes, schreibt darüber in seiner Nr, 13 vom 1, Juli 1928: „Am 16. Juni kam dieser Gedanke nach eingehenden Vorbereitungen zur Ausführung, Es war beschlossen worden, je eine Arbeitsgruppe unter gleichen Bedingungen anzusetzen, Zu diesem Zweck waren den Männern 625 Quadratmeter große Stücke in einer Wiese abgemessen worden, Die Pflüger wurden in zwei Untergruppen: geteilt, in Schwingpflüger und Karrenpflüger, welche unter sich je 1250 Quadratmeter zu pflügen hatten, Verlangt wurde dabei, daß in jedem Stücke 2 Rücken angetrieben, dann das Stück umgepflügt und zum Schluß die Ausstrichfurchen ausgepflügt und eingeebnet wurden. Die Dungstreuer hatten je 10 Haufen Stall- dünger auf einer abgemessenen Fläche gleichmäßig zu verteilen, Nach dem Punktsystem wurde beim Mähen beurteilt: 1, die Gleichmäßigkeit der Schwadenbreite, 2, die gleichmäßige Höhe der Stoppeln, 3. der Gesamteindruck des Mähers, Ausschlaggebend trat die erlangte Zeit hinzu, Zur Berechnung wurde eine Stichzeit von 35 Minuten eingesetzt, das heißt die Zeit, die der Mäher erreichen mußte, wenn er überhaupt zur Bewertung herangezogen werden sollte, Alle diejenigen Mäher, welche diese Mindestzeit über- schritten, kamen für eine Preisauszeichnung nicht mehr in Betracht, Jede Minute, die weniger als 35 Minuten gemäht wurde, wurde bei der Gesamt- beurteilung mit 4 Punkten berechnet, Bei den Pflügern sollte beurteilt werden: 1. Einhalten der vorschriftsmäßigen Tiefe (7 Zoll), 2. gleichmäßige Breite der Pflugiurche, 3. richtiges Auspflügen, 4 Ein- und Aussetzen in den Vorgewenden (Grenzlinien), 5, richtiges Auspflügen, 6. gleichmäßige Gangart der Pferde, 7. Gesamteindruck des gepflügten Ackers, 8. Gesamteindruck des Pflügers, 9, gebrauchte Zeit, Die Berech- nung fand in derselben Weise statt wie beim Mähen, nur daß als Stichzeit für die Karrenpflüger 75 Minuten und für die Schwingpflüger 70 Minuten eingesetzt wurden. Bei den