derartiger Ausnahmetarife erheblich vermindert wird. Besonderes Befremden hat es aber erregt, daß ein wichtiger Teil des Ausnahmetarifs von den Tarifermäßigungen des lezten Jahres ausgeschlossen war. Lebhafte Bedenken hat in den beteiligten Kreisen die Gewährung von besonders er- mäßigten Durchfuhrtarifen hervorgerufen. Aus finanziellen Gründen glaubt die deutsche Reichsbahn heute auf diese Wettbewerbstarife darstellende Durchfuhrtarife nicht verzichten zu können. Es ist zu hoffen, daß hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, und daß unter allen Umständen den betroffenen Wirtschaftskreisen vor der Entscheidung recht: zeitig Gelegenheit zur Aussprache gegeben wird. ; Am Schluß der Darstellung (S. 49ff.) wird ein von der R.B.D. Berlin hergestellter übersichtlicher Vergleich der Frachtsätze der Normalklassen nach dem Stande vom Jahre 1914 und vom 1. Oktober 1924 zum Abdruck gebracht. Zu berücksichtigen ist bei der Benutzung dieses Vergleichs die Verschiebung der Güter innerhalb der Normalklassen und die seit dem Jahre 1914 neu erhobenen Zuschläge sowie die Erhöhungen des Neben- gebührentarifs und der übrigen Gebühren. Was zunächst die Zuschläge betrifft, so ist zu beachten, daß heute als Hauptklasse 15 t zugrunde gelegt werden, während, wie oben erwähnt, die Nebenklassen nicht unerheb- lich höher liegen. Ferner wird ein Zuschlag für die Benutzung gedeckter Wagen erhoben. Der Zuschlag betrug mehrere Jahre hindurch 10 % und ist erst kürzlich, dem immer wiederholten Drängen der Wirtschaftskreise nachgebend, auf 5 % ermäßigt worden. Die Änderung des Nebengebührentarifs, wobei namentlich die beträchtliche Erhöhung des Wagenstandgeldes zu einer erheblichen Belastung geführt hat, sowie die der Bedingungen für die Frachtstundung und für die Benutzung von Privatanschlußgleisen soll aus der Er: Örterung ausgeschaltet bleiben. Die Bemerkung kann aber nicht unterdrückt werden, daß in weiten Kreisen der Verkehrstreibenden der Eindruck erweckt worden ist, als ob gerade bei der Ausgestaltung dieser Bedingungen und Gebühren die Reichsbahn ihre Monopolstellung bis an die Grenze des Möglichen auszunutzen bestrebt ist, geleitet von einem Geist, den sie selbst vielleicht als kaufmännisch empfinden mag, der aber weit entfernt ist von dem Ge: schäftsgebaren des „königlichen Kaufmannes‘“. Im übrigen sei hier auf die zahlreichen Ver- öffentlichungen in den „Geschäftlichen Mitteilungen“ des Reichsverbandes verwiesen. Bei dem Vergleich der Belastung der Wirtschaft mit den Beförderungskosten für ihre Produkte müssen diese Verhältnisse aber unbedingt mit berücksichtigt werden, nur dann kann man zu vergleichsfähigen Zahlen, die man den Vorkriegsverhältnissen gegenüberstellen kann, kommen. Zum Schluß sei noch ein kurzer Überblick über die Stellen gegeben, die sich heute mit den Anträgen aus der Wirtschaft auf Detarifierungen oder auf Gewährung von Ausnahme: tarifen zu beschäftigen haben. Nach Bildung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft hat der Herr Generaldirektor der Reichsbahn zunächst die Ständige Tarifkommission mit dem Ausschuß der Verkehrsinteressenten belassen und ihre bisherigen Befugnisse nicht ge: ändert. Es ist aber wohl nicht zu bezweifeln, daß die Ständige Tarifkommission, nachdem sie mit der Prüfung der Änderung des gesamten Tarifschemas beauftragt worden ist, auch für die Vorprüfung von Ausnahmetarifen herangezogen wird. Änderungen der Normal: tarife, einschließlich der Allgemeinen Tarifvorschriften, der Gütereinteilung und der Neben- gebühren sowie Einführung, Änderung und Aufhebung von Ausnahmetarifen und aller sonstigen Tarifvergünstigungen bedürfen der Genehmigung der Reichsregierung, die aber hrerseits auf die vorherige Genehmigung von Tarifmaßnahmen verzichten kann, die von geringerem öffentlichen Interesse sind. ($ 33 des Reichsbahngesetzes.) Da Angelegen- heiten, die der Genehmigung der Reichsregierung unterliegen, auch dem Verwaltungsrat zu unterbreiten sind, so muß auch dieser sich mit den Änderungen beschäftigen. (8 15 der Gesellschaftssatzung.) Ferner sind alle Vorschläge für Abänderung der Tarife und Aus: