In dem Wiederaufbau des RealkreditsderLandwirt: schaft erblicken wir die Möglichkeit einer Erleichterung des industriellen Kredits. Es werden so diejenigen Gelder frei, die vom Standpunkt der Geldgeber aus für die Kreditanlage in industrie und Handel eher geeignet sind als für die Anlage in der Landwirtschaft. Die Wiederbelebung des Realkredits der Landwirtschaft zu normalen Zinssätzen beeinflußt in der günstigsten Weise das Geldwesen auch dahin, daß der Landwirtschaft die intensivste Betriebsweise möglich gemacht und dadurch auf die übermäßige Einfuhr von Lebensmitteln aus dem Auslande verzichtet werden kann. Durch den Erlaß ‘eines Sperrgesetzes für die Kapital anlage der Sparkassen ist Vorsorge zu treffen, daß unter Ein: schränkung der Hergabe von Spargeldern an die Kommunalverbände die Sparkassen-Guthaben zu billigen Zinssätzen dem Realkredit für die Landwirtschaft und für das Baugewerbe unmittelbar und mittelbar durch die Anlage in Pfandbriefen nutzbar gemacht werden. VI. Handelspolitik. Als Rüstzeug für die Handelsvertragsverhandlungen ist ein Tarifsystem notwendig, dessen Zollsätze so zu bemessen sind, laß sie den anderen Staaten Europas für den Abschluß von Tarifverträgen hinreichenden Anreiz bieten. Dabei muß das Ziel der deutschen Handelspolitik der Ab» bau der internationalen Zollmauern insbe: sondere des europäischen Wirtschaftsgebietes sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Handelsverträge nicht nur auf der Grundlage der allgemeinen Meist: begünstigung, sondern auch mit gegenseitiger Tarifermäßigung mit allen für die deutsche Ausfuhr wichtigeren Ländern angestrebt werden. Es ist eine selbst: verständliche Forderung, daß Deutschland in allen abzuschließenden Handelsverträgen das uneingeschränkte Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung (Niederlassungsrecht, freie, nicht durch Sondersteuer erschwerte Zulassung von Handelsreisenden und sonstige zur wirtschaftlichen Verkehrs: freiheit gehörende Erleichterungen) eingeräumt wird. Die deutsche Regierung muß die Ermächtigung erhalten, Ab wehrmaßnahmen gegen Einfuhren, deren Preis: