A, ALLGEMEINE FINANZ: UND WIRTSCHAFTSPOLITIK. Il. Öffentliche Finanzwirtschaft, Zur ößent- üichen Finanz- wirtschaft im allgemeinen. In Deutschland gewann, wie schon zinleitend bemerkt, die öffentliche Finanzwirtschaft in der Zeit nach ler Stabilisierung einen geradezu bestimmenden Charakter für das Schicksal unserer industriellen und jewerblichen Arbeiten. Es ist selbst: verständlich, daß der Staat einen be: stimmten Prozentsatz des Volksein- <ommens zur Befriedigung der öffentlichen Bedürfnisse in An: spruch nehmen muß. Er ist der Trä- ger der Rechtsordnung, ohne die sine Volkswirtschaft nicht bestehen kann und die Entwicklung einer Kultur unmöglich ist. Es ist auch zelbstverständlich, daß die öffent: lichen Finanzen in Ordnung sein ınd daß die Haushalte balancieren nüssen. Ohne eine gesunde finan- zielle Verfassung ist weder eine or- dentliche Wirtschaftsführung, noch zine gesunde Währung möglich. Staat und Kultur können aber ihre Sxistenz nur in einer gesunden Wirt: schaft finden. Wenn wir wissen, daß wir auf dem Wege der Produktions: verbilligung und der Kapitalneubil- dung zu einer Gesundung unserer Verhältnisse gelangen können, dann ist die Forderung weitgehend: sterEinschränkungdesge: samten öffentlichen Aus: sabenbedarfs natürlich. Es <ann nicht der Grundsatz gelten, laß sich der Steuerbedarf einfach ıach dem Ausgabenbedarf, wie er »jei der Aufstellung und Beschluß: 'assung über die öffentlichen Haus- 1alte schließlich herauskommt, zu ‘ichten habe. Vielmehr muß un; jedingt der umgekehrte Weg einge- ı1alten werden: nur was Volk und Nirtschaft an Höchstbelastungen ragen können, kann an Ausgaben in 3Zetracht kommen. Und zwar muß ıerbei die Belastung durch Reich, „‚änder und Gemeinden in ihrem Zusammenhang verstanden werden. Wir geben zu, daß die Überteue- ung unserer öffentlichen Verwal: ung zu einem Teil auf der ganzen ;‚taatspolitischen Struktur des Rei: ;hes und der Länder und in dem ?roblem der Teilung der öffent» ichen Gewalten beruht. Um so nehr ist es dann aber notwendig, die \uswüchse abzuschneiden, welche lie außergewöhnlichen Verhältnisse jezeitigt haben, und darüber hinaus »rganisatorische Verbesserungen 1erbeizuführen. Wir verkennen nicht lie außerordentlichen Schwierig: zeiten, die in diesen Problemen lie: jen, wir halten aber die Ordnung ınd Beschränkung in unserer gesam: „Rn