Aufgaben- yerteilung. 73200 auf die Finanzverwaltung. Wir halten diese Zahl für viel zu hoch. Es ist auf die Dauer unmög- ich, daß allein der Personalaufwand ler Reichsfinanzverwaltung mehr <ostet, als vor dem Kriege die preu- 3ische Einkommensteuer insgesamt »ingebracht hat. Auch mit einem <leineren Beamtenkörper muß es nöglich sein, die steuerliche Verwal: ung in Ordnung zu halten. In Preußen ist nach dem Vor- »ericht zum Haushaltsentwurf die <opfzahl des Personals trotz des verkleinerten Staatsgebietes und des bergangs wesentlicher Aufgaben ıuf das Reich gegenüber 1913 um 1500 Köpfe, also um 10,5 Prozent ;estiegen. Der Besoldungsaufwand ıat sich von 460 Millionen Mark im lahre 1913 auf 882 Millionen Mark, ılso um rund 92 Prozent, erhöht. Für Bayern haben wir unter Ausscheidung aller nicht vergleich: »aren Ausgaben, also einerseits der auf das Reich übergegangenen und ler sonst aus dem Staatshaushalt ‚usgeschiedenen Verwaltungszweige, ındererseits der auf den Staat über- ı1o0mmenen Volksschullehrer, eine Steigerung der Zahl der Beamten on 23000 auf 33000 und des Be- soldungsaufwandes von 65,86 Mill. Mark auf 117,2 Millionen oder rund ’8 Prozent berechnet. Die Aufgaben haben sich zwi: schen den drei Trägern der Verwal: ung wesentlich auf das Reich, zum Teil auch auf die Gemeinden ver: ;ichoben, während die Länder in wichtigen Beziehungen entlastet wurden. In anderen Beziehungen ıber ist auch bei ihnen der Ausga- »enbedarf in den einzelnen Zweigen ler Verwaltung außerordentlich ge: wachsen. Die öffentlichen Aufgaben haben sich durch die Kriegsfolgen, len Versailler Vertrag und die neue Verfassung nebst anschließender Gesetzgebung ganz außerordent: lich gesteigert, Die Umgestaltung ler. gesamten sozialen und wirt: ichaftlichen Verhältnisse und die Jbernahme zahlreicher neuer Auf- jaben in die öffentliche Hand, die rüher dem freien Spiel der Kräfte iberlassen oder aus Privatmitteln jespeist wurden, haben die öffent: ichen Aufgaben weiter vermehrt. jo entstanden eine Unmasse neuer 3ehörden, bestehende wurden ver: srößert und geteilt. Dies gilt vor ıllem für das gesamte Gebiet der so: jalen Aufgaben, also — abgesehen ron dem Riesenposten der Versor: jung der Kriegsopfer — für die so- jale Fürsorge für die notleidenden 3Zevölkerungskreise, für Arbeitsver- aittlung und Erwerbslosenfürsorge, Nohnungs: und Siedlungswesen, ‚ohn: und Betriebsratwesen, kurz {as, was im Reich beim Reichsar- ‚eitsministerium vereinigt ist. Bei den Ländern und Gemeinden ‚etreffen die Mehraufwendungen nsbesondere das Gebiet der Wohl- ahrtspflege, der Schule und Polizei ınd der Ausgaben für Bau: und Verkehrszwecke. Die Länder haben ıber auch ihrerseits die Gemeinden ‚uf einzelnen Gebieten, wie Schule ınd Polizei, entlastet. Bemerkens: wert ist, daß nicht nur im Reich, lem große neue Verwaltungs: sebiete und die gesamten Repas- ationsaufgaben zugewachsen sind, ‚sondern auch bei den Ländern sich lie Zahl der Ministerien vermehrt ıat. Es ist eine große Anzahl von jonderbehörden entstanden, ınd es besteht das Bestreben, weis ere Sonderbehörden und neue Son; lergerichte zu schaffen (vgl. z. B. \rbeitsgerichtsgesetz). Bisher sind \nfänge noch nicht gemacht, um ine bessere Zusammenfassung der jehördenorganisation unter Zus jaammenlegung nicht allein von Mi- ısterien, sondern auch der vielen einen zersplitterten Unterbehör- Jen herbeizuführen. Im Gegenteil 27