namentlich auf, daß eine große Zahl mittlerer Beamter bei kaum ver- änderter Tätigkeit in unverhältnis- mäßig hohe Gehaltsgruppen hinein- jekommen ‚ist. Unbeschadet der Gesichtspunkte, die für eine beson: dere Regelung der Besoldung bei den leitenden Posten der Gemeinden geltend gemacht werden können, muß Vorsorge getroffen werden, daß auch in Zukunft zwischen den Besoldungsverhältnissen der Ges meindebeamten und der Reichs- und Staatsbeamten ein einigermaßen zleichmäßiges Verhältnis aufrecht: erhalten wird. Geradezu bedauerlich ist es, wenn die Gemeinden, wie das in einer großen Anzahl von Fällen geschehen ist, die laufenden Steuerein- nahmen zu neuen werbenden Un- ternehmungen, zur Erweiterung be- stehender Gemeindebetriebe, zu Wohlfahrtseinrichtungen (Stadions, Festhallen usw.), zur Erweiterung und Verschönerung der Stadtan- lagen oder gar zu Ausstellungs: zwecken in einem Ausmaß verwen: den, das berechtigterweise nicht nur die Öffentliche Kritik, son: dern auch allgemeine Erbitte- rung ausgelöst hat. Es ist un- verständlich, wie wenig gerade in den Kreisen der Gemeindever- waltungen den bitteren Erforder- nissen der allgemeinen Wirtschafts: not Rechnung getragen worden ist. Wenn man weiß, daß bisher in weitem Ausmaß die Steuern nicht aus dem Ertrag, sondern durch Auf- nahme von Krediten, also durch die Mobilisierung der Substanz, gezahlt worden sind, so bedeutet diese Finanzwirtschaft in ihren letzten Auswirkungen nichts anderes als die Enteignung der privaten Sub- stanz zugunsten der öffentlichen Hand. Die Aufkäufe von Hotels und sonstigen Privatunternehmen, der Erwerb von Aktienpaketen, von Zittergütern usw. ist privat: und ‚olkswirtschaftlich entschieden zu ‚erwerfen. Vielfach haben die Gemeinden ‚uch ihre Unternehmungen auf Ge» »iete ausgedehnt, die als rein privat- wirtschaftliche Betätigungen anzu: ;jehen sind. Wir verweisen auf die itark angewachsenen kommunalen »der mit kommunaler Beteiligung srrichteten Baugenossenschaften so- vie auf die Ausdehnung der kom- nunalen Bankbetriebe. Ähnliche Irscheinungen sind auch bei vers ıchiedenen Ländern und höheren <zommunalverbänden, so z. B. auf lem Gebiet des Elektrizitätss und Montanwesens, zu beobachten. Wir nüssen mit allem Nachdruck dar; ‚uf hinweisen, daß eine weitere Ent: wicklung auf dieser Linie ein völlig ınberechtigter Eingriff in die freie Nirtschaft ist, der nicht scharf ge: ‚ug bekämpft werden kann. Insgesamt ergibt sich aus den vor: stehenden Ausführungen als Ziel ine weitgehende Einschränkung ıller öffentlichen Ausgaben und ine wirtschaftlichere Gestaltung ler Verwaltung. Die Not aller "eile der Wirtschaft und der Wille ller Teile, aus dieser Not zu iner Gesundung zu gelangen, ge» xietet gemeinsames Handeln. Wir nüssen nach unserer Auffassung n gemeinsamer Arbeit dahin ge- angen, daß es möglich wird, die Jesamt-Ausgaben von eich, Ländern und Ge: aeinden gegenüber den st-Ausgaben von 1924 um aindestens 20 Prozent zu enken. Wenn wir davon aus: ‚ehen, daß im Jahre 1924 von diesen Zörperschaften mehr als 11 Milliar- jen ausgegeben worden sind (ge: ‚aue Ziffern liegen leider nicht vor), :;o bedeutet eine Einschränkung um 20 Prozent eine Verminderung der Ausgaben um über 2 Milliarden. Zusammen- fassung Pe