Einnahmen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß eine solche Verminderung mög: lich ist, ohne daß dabei nicht wieder zutzumachende Nachteile entstän: den. Dabei verkennen wir nicht, daß die Möglichkeit, erhebliche Erz sparnisse zu machen, beim Reich be» schränkt ist; bei den Ländern und den Gemeinden liegen aber gegen: über den Ausgaben von 1924 sehr bedeutende Einschränkungsmög- lichkeiten vor. Selbstverständlich ist aber, daß nicht an der falschen Stelle gespart wird, und daß z. B. nicht etwa die im Interesse der Ge: zsamtwirtschaft notwendige Förde: rung der Wissenschaft unterbunden der eingeschränkt wird. Die Durch: ‘ührung im einzelnen muß den be: :ufenen Stellen überlassen werden. Der Reichstag aber sollte alsbald ‘ordern, daß im Benehmen mit den „ändern und den Gemeindever: valtungen die Aufstellung eines ge: neinsamen Probehaushaltes erfolgt, der diesen Erfordernissen gerecht wird. Hinsichtlich der Einnahmen ist ıngesichts der Tatsache, daß die Wirkungen der letzten Finanz: reform noch nicht übersehen wer: den können, Zurückhaltung am Platze. Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzreform dem Grundsatz der Belastung des _Ertrages unter Zulassung einer angemessenen Rente gerecht wird und ob sie die Kapital- neubildung nicht vereitelt. Schon jetzt kann aber gesagt werden, daß sie die von allen Seiten für wüns schenswert gehaltene Vereins: Fachung, Übersichtlichkeit und Ge: meinverständlichkeit des Steuer: systems nicht gebracht hat. So ver; ursacht, um nur ein Beispiel anzu: führen, die Lohnsteuer in ihrer augenblicklichen Ausgestaltung allen Beteiligten große Arbeitslast und Zeitaufwand, insbesondere dadurch, daß der lohnsteuerfrei zu lassende 3etrag in drei Teile (Existenz- ninimum, Werbungskosten und jonderleistungen) zerlegt ist, und laß vierteljährlich Erstattungsan- räge zugelassen sind. Ein Arbeit: jeber muß dank dem Wirrwarr der ıeutigen Steuergesetze jährlich nindestens 154mal Steuerberech- ‚ungen machen und abgeben und 23mal Steuern abführen. Diese Kompliziertheit des Steuer- ‚ystems führt auf der einen Seite lazu, die Verwaltung zu erschweren ınd den Verwaltungsapparat un: virtschaftlich zu vergrößern, und ie belastet auf der anderen Seite Ne Steuerpflichtigen mit Arbeiten ınd mit Unkosten für Organe, die sdiglich zur richtigen Erfüllung der ;teuerpflicht des einzelnen Unter: ıehmens unterhalten werden nüssen. Wir haben schon an an: lerer Stelle ausgeführt, daß die Aeichsfinanzverwaltung mit über ’3000 Beamten und einem Kosten: ı‚ufwand von annähernd 400 Millios ıen viel zu teuer ist. Eine Verein- 'achung der Gesetzgebung würde ıcht nur in der Verwaltung, son- lern auch bei den Steuerpflichtigen jewaltige Beträge frei machen, die »roduktiveren Zwecken dienstbar semacht werden könnten. Wenn wir das bisherige tatsäch: iche Steueraufkommen des laufen: jen Etatsjahres 1925 an Hand der ımtlichen ' monatlichen Übersichten ler Reichseinnahmen an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit ‚om 1. April bis 31. Oktober 1925 ‚uszuwerten versuchen, ergibt sich, laß gegenüber dem auf 7 Monate ımgerechneten, gegen 1924 bereits ım 1,1 Milliarden erhöhten Etats: ‚oranschlag von 3,7 Milliarden Mark in Mehr von 558 Millionen Mark ‚ufgekommen ist, Von den Mehr- zinnahmen entfallen auf: . Einkommen: und Körperschafts- steuer einschl. Kapitalertrag 418 Millionen, Steuerauf- kommen 1923.