Öffentliche Betriebe. ':en Mehrforderungen an Ausgaben caum möglich ist. Kann es verant: wortet werden, daß von einer um ihr Dasein schwer ringenden Wirt» schaft auch im Rechnungsjahr 1925 allein an Reichssteuern nahezu 500 Millionen mehr gefordert wer» len als im ursprünglichen Haushalt: Soll vorgesehen war? Die Tat: sache, daß das —Reichsfinanz- ninisterium durch die oben ange: tührte Erklärung die unverantworts iche Ausgabenwirtschaft der Län» der und Gemeinden nachträglich decken muß, berechtigt zu Jer Forderung, daß durch entsprechende gesetz: liche Maßnahmen dem Reichsfinanzministereine ErweiterungseinerBefug: ıisse erteilt werden muß, lamit er seinen Bemühungen auf %inschränkung der Ausgaben auch wirklich Nachdruck verleihen kann. Die im Jahre 1924 betriebene Jberschußwirtschaft ist mit eine der Tauptursachen für unsere heutigen <ritischen Wirtschaftszustände. Die Mehrerträgnisse aus den Steuern ı1aben auf der einen Seite das Be- :riebskapital der Wirtschaft über las unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Sie haben auf der an- leren Seite dazu geführt, daß sich die öffentliche Hand an der Wirt: schaft in einem Ausmaße beteiligt ı1at, das zu schwersten Bedenken Anlaß gibt. Wir sehen seit Mitte 1924 eine starke Zunahme der öffent: lichen und halböffentlichen Er- werbsunternehmungen. Sie greifen auf alle Gebiete des Erwerbslebens über, auf die Gütererzeugung und Verteilung, auf das Bankwesen und den Verkehr. Auch das Handwerk wird durch die handwerksmäßige Betätigung öffentlicher oder halb- öffentlicher Unternehmungen ge: schädigt. Wir sind der Auffassung, daß der Staat, wenn er über seine eigent: ichen Aufgaben hinaus auch einen naßgebenden Einfluß auf die Ers ‚eugung und Verteilung der Güter ‚usüben will, über den ihm gesteckten \ufgabenkreis hinausgeht. Die Er-s ahrung lehrt, daß eine derartige Be: ätigung der öffentlichen Hand auf virtschaftlichem Gebiet nicht immer lem Volksganzen nützlich war. Sie larf jedenfalls nicht zu einer Ver- Iirängung der Privatwirtschaft oder zu einem diese stark schädigen: len Wettbewerb führen. Nur da, vo im Öffentlichen Interesse lebens- ıotwendige Bedürfnisse der Bevöl cxerung zu befriedigen sind und vo die privatwirtschaftliche Be- ätigung der Öffentlichen Körpers i:chaften ohne Störung der bestehen: len wirtschaftlichen Zustände mög- ich ist, erscheint sie gerechtfertigt. Dabei muß gefordert werden, daß liese öffentlichen Betriebe in glei: :her Weise wie die privatwirtschaft- ichen zur Tragung der Steuerlasten ıerangezogen werden und daß die etzt noch bestehende Steuerfreiheit ‚jeseitigt wird. Ferner müssen die Taushalte dieser Betriebe, um die Möglichkeit zu haben, ihre Wirt- ;chaftlichkeit jederzeit klar über- jehen zu können, von den öffent: ichen Haushalten getrennt aus: jewiesen werden. Wir verlangen 'erner, daß der von diesen Betrieben ;twa erzielte Gewinn nach den glei: ;»hen Grundsätzen ermittelt wird vie bei der Privatwirtschaft. Diesem ;rfordernis wird am zweckmäßigsten ladurch entsprochen, daß die öffent; ichen Betriebe in die Form selbstän- liger juristischer Personen überführt werden. Die bereits angeführten Vor: ichläge zur Senkung der Steuerlast iurch Änderung der Gesetzgebung <önnen eine dauernde Erleichterung ‘ür die Wirtschaft nur dann bringen, venn insbesondere die stark über: :riebene Ausgabenwirtschaft der ‚änder und der Gemeinden durch Die Regelung des Finanz- ausgleichs. ‚3