Gerade wegen der Sorge um die Erhaltung und Kräftigung des sozialen Dienstes an unserem arbei- tenden Volke wird von der deut: schen Industrie die ernste Frage aus: gesprochen, ob in der Sozialpolitik das erforderliche Maß gehalten wird. Unsere Sozialpolitik muß mit den verengten Lebensräumen der Wirt: schaft und ihren zahlreichen anderen Lasten in Einklang gebracht werden, wenn nicht der Zeitpunkt kommen soll, an dem die soziale Fürsorge zum Schaden für alle Beteiligten in ihrer Existenz bedroht wird. Notwendig ist daher, daß die Grenzen der Sozialpolitik, die durch den Rahmen unserer jeweiligen wirtschaftlichen und finanziellen Kraft gezogen sind, in objektiver Weise anerkannt und nicht über: schritten werden. Eine weitere Grenze muß nach unserer Auffassung die Sozialpolitik da finden, wo die Verantwortung des Einzelnen für sich und seine Familie einzusetzen hat. Die Sozial: politik darf letzten Endes nicht dazu führen, daß jeder Einzelne, der aus ıhr Vorteile zieht, sich der sittlichen Verantwortung für seine eigene und die Zukunft seiner Familie enthoben fühlt. Wenn die Empfindung der zigenen Verantwortung durch die Sozialpolitik zerstört wird, so führt sie letzten Endes dazu, auch die Lebensgrundlagen zu gefährden. Die Leistungen an die Empfänger dür- ten, wie das bei der Knappschafts- versicherung. und der Unfallver: sicherung in gewissen Fällen mög: lich ist, nicht ein übertriebenes Aus- maß annehmen. Der Empfänger darf unter Hinzurechnung seines Arbeits» verdienstes nicht mehr erhalten, als er früher bei voller Leistungsfähig- keit verdienen konnte, und die Hinterbliebenen eines durch Unfall Verstorbenen dürfen keine größere Rente bekommen als was der Ver: «;forbene selbst zu seinen Lebzeiten ]s Höchsteinkommen hatte. Die Berechtigung der Forderung, {aß die soziale Fürsorge nicht ohne “Zusammenhang mit der wirklichen ‚age und der Entwicklung unserer virtschaftlichen Leistungsfähigkeit ‚etrieben werden soll, wird heute vohl kaum noch bestritten. Sie wird ‚uch von denjenigen anerkannt, velche eine noch weitgehendere oziale Fürsorge für erwünscht hal: en, um die Gefahren des rein tech: ıischen Arbeitsprozesses und die uüederdrückenden Wirkungen einer nechanisierten Industriearbeit noch nehr zu beseitigen. Die Anerken:- ung der Berechtigung aber, daß auf lie Dauer Sozialpolitik nur in An: jassung an unsere wirtschaftliche ‚eistungsfähigkeit getrieben werden <ann, läßt die Forderung begründet ırscheinen, daß in regelmäßigen Zeitabschnitten die Belastung der "räger der sozialen Fürsorge über: ‚rüft und der jeweiligen Wirt: ıchaftslage angepaßt werden. Über das Ausmaß der sozialen 3elastung ist im Laufe der letzten Aonate ein großer Streit entbrannt. "eilweise beruhten die Meinungs: erschiedenheiten auf Mißverständ:- issen, indem man nicht vergleich: ‚are Zahlen miteinander verglichen ıat. Teilweise sind die Meinungs: erschiedenheiten dadurch entstan- len, daß auf der einen Seite die Bez astungen, wie sie sich aus der gegen: värtigen Gesetzgebung im Be: ıarrungszustand ergeben, als das \usmaß der gegenwärtigen sozialen jelastung angesehen worden sind, Die andere Seite dagegen will als telastung lediglich die Summen nerkennen, die sich als Belastung n einer Übergangszeit, in der sich lie neuen sozialen Versicherungs: jesetze noch nicht voll auswirken zonnten, ergeben. Wir halten diesen Ausmaß der sozialen Belastung.