Die Höhe der „gegenwärtigen Sozialbelastung kann ferner in Ver: gleich gesetzt werden zu der Vor: kriegszeit. Auch hier ist aber vor: weg zu bemerken, daß dieser Ver: zleich nicht mit absoluter Exaktheit zu ziehen ist. Man hat hierbei zu berücksichtigen, daß gegen 1913 das Gebiet des Deutschen Reiches er: heblich verkleinert ist, daß aber auf der anderen Seite die Bevölkerungs- zahl, soweit sie an der sozialen Für- sorge interessiert ist, nicht kleiner jeworden ist. 5. Die absolute Höhe der Belastung stellt sich demnach unter den oben in Ziffer 3 ange: gebenen Zeitpunkten wie folgt dar: Die Gesamtbelastung des Jahres 1924. Die Belastung der Wirtschaft war m Jahre 1924 ohne Öffentliche Mittel insgesamt auf einen Betrag von 1692 Millionen Goldmark zu beziffern, nämlich a) Krankenversicherung . . 750 Mill.*) 5) Invalidenversicherung . . 360 „ c) Angestelltenversicherung . 126 „ d) Unfallversicherung . . .136 2) Knappschaftl. Pensions: versicherung . .. ..100 ,„ D) Erwerbslosenfürsorge . .220 „ 1692 Mill. Die Belastung nach dem Stande vom 1. April 1925. Aus den oben unter Ziffer 3 dars ielegten Gründen entspricht die für jas Jahr 1924 errechnete Belastung nicht mehr. den heutigen Verhält- nissen. Es sind der für das Jahr 1924 gefundenen Zahl, soweit die Bez lastung der Wirtschaft durch Bei: *) Es wird hierbei noch an dieser vom Reichsarbeitsministerium seinerzeit ımtlich veröffentlichten Ziffer für die S<rankenversicherung festgehalten, da die Rechnungsergebnisse zur Zeit der Druck: '‚egung dieser Abhandlung noch nicht >ndgültig vorliegen. Es sei jedoch ausdrücklich bemerkt, daß nach den be: :eits jetzt vorliegenden vorläufigen träge in Frage kommt, ?ositionen hinzuzurechnen: 1) Invalidenversicherung (her: vorgerufen durch Erhöhung der Steigerungsbeträge im ersten Vierteljahr 1925) . Angestelltenversicherung ‘durch Erhöhung der Ges 1altssumme bei gleichblei: benden Beitragssätzen) . £nappschaftsversicherung "durch Vermehrung der Leistungen) ...... 60 „ | 240 Mill, Die Gesamthöhe der Beiträge )hne Heranziehung der öffentlichen Mittel beträgt sonach 1932 Millionen Mark (1692 + 240). Folgende Die Mehrbelastung durch die in der zweiten Hälfte desJahres 1925 vom Reichs- tag verabschiedeten Ges: setze. a) Das Gesetz über An: derungen in der Uns fallversicherung . . Das Gesetz über den Ausbau der Ange- stelltenversicherung (Mehrbelastung ins- besondere begründet lurch d.schematische Srhöhung sämtlicher leiträge um 33% v. I. und durch die Ein- Higung einer neuen Gehaltsklasse) . . Die vom Reichstag beschlossenen Ers ıöhungen d. Leistun» zen und Beiträge in der Invaliden: versicherung . 105 , u 289 Mill. mehr Die Gesamtbelastung durch Beiz räge ohne Heranziehung der öffent: ichen Mittel beträgt hiernach 2221 Millionen Mark (1932 + 289). {34 Mill. mehr Jnterlagen die Belastung für die Kran ‚enversicherung aller Voraussicht nach )ereits für das Jahr 1924 wesentlich ıöher sein wird, als die oben angegebene Ziffer von 750 Millionen Reichsmark, ınd daß man nicht fehlgehen wird, die 3elastung bereits für das Jahr 1924 mit und 1 Milliarde Reichsmark zu veran- schlagen. K