aufgenommen werden, soweit die Einfuhr ausländischer Rohstoffe Jamit finanziert wird, die in Deutsch: land nicht vorhanden sind und deren Verarbeitung eine Steigerung unsezer Ausfuhr gestattet. Die Höhe der für Deutschland vers fügbaren Auslandsgelder ist zwei-[ach begrenzt: einmal durch den Umfang des internationalen Kredit: bedarfs, der sich an den Hauptgeldmärkten auswirkt, und zum anderen durch die Schranken, die der pro: duktiven Verwertung der Gelder innerhalb der deutschen Volkswirt: schaft gesetzt sind. Gefährlich im höchsten Maße ist die Finanzierung des inländischen Konsums durch ausländische Waren: kredite. Sie mag für den Importeur lIohnend sein. Eine dauernde Schwächung der inneren Kaufkraft ist ihre verderblichste Folge. Unsere derzeitige Gesamtverschuldung an das Ausland wird auf 3—23164 Milliarden Mark geschätzt. line maßvolle Steigerung dieser jumme ist unbedenklich. Nur fühs ;‚ende Institute und Firmen von Weltruf werden unmittelbar am auss ändischen Geldmarkt Berücksichs igung finden. Soweit sie Auslands» ınleihen aufnehmen, entlasten sie len inländischen Kapitalmarkt zu: junsten der übrigen Unternehmuns jen. Diesen werden Auslandsgelder semeinhin nur durch Vermittlung ıeutscher Bankinstitute zufließen, jesonderer Nutzen wird dabei von nstituten erwartet, die in neus ırtigen Formen der Förderung des ndustriellen und gewerblichen Real-Xredits dienen. Die Verwirklichung ;olcher Zwecke, wie sie beispielsveise in der sächsischen Landes->fandbriefanstalt erfolgt, muß bes jrüßt werden. Sie dient vor allem dem Kreditbedarf der kleineren und nittleren Industrie. VI. Handelspolitik, Zolltarif Die beiden Instrumente der Han: Jelspolitik, Zolltarif und Handels» verträge, sind in ihrer Gestaltung von der Frage abhängig, ob der Staat in der Lage ist, seine Handelspolitik nur auf seine eigene Wirt: schaft abzustellen, oder ob er gezwungen ist, seinen Zolltarif mit anderen Staaten in Handelsverträgen auszuhandeln. In Ländern, die wie z. B. die Vereinigten Staaten von Amerika und neuerdings das englische Imperium eine im wesent: lichen autarkische Handelspolitik verfolgen, bestimmt sich die Höhe der Zollsätze lediglich nach den Be: dürfnissen der inländischen Wirtschaft, und demnach lediglich nach der inneren Gesetzgebung. Wenn umgekehrt Deutschland und die meisten übrigen Staaten Europas in ıhren Handelsverträgen sich zu Binz lungen oder Ermäßigungen von Zollsätzen verpflichten, erhält der vutonome Zolltari£f den Charakter ;ines Verhandlungsinstruments. Wie n solchen Ländern der Zolltarif im inzelnen gestaltet wird, ist hiernach ‚icht mehr eine grundsätzliche 'rage, sondern eine Zweckmäßig-'eitsfrage. Im deutschen Zolltarif der Vors :riegszeit lagen die Sätze des autos ıomen Tarifs im allgemeinen nur venig über den später in den Hanielsverträgen ausgehandelten Zöl: en. Von diesem System haben sich ıach dem Kriege die anderen Staas en Europas mehr und mehr abge: vandt. Eine auffallende Zunahme les Doppeltarifs ist zu verzeichnen. Vor dem Kriege gab es nur in fünf ‚ändern, nämlich Frankreich, Bel: sien, Norwegen. Spanien und Ka: 33