daß die seiner Kalkulation zugrunde gelegten Zahlungs: und Verkaufs: dedingungen von den Abnehmern 'nnegehalten werden, ist er in der Lage, darauf zu verzichten, Risiko: prämien für verspätete Zahlungen, für Abzüge im Falle rückgängiger Konjunktur, für unberechtigte Män- gelrügen usw. einzurechnen. Der »inzelne Lieferant kann seine Be- dingungen in der Regel nur im engen Zusammenschluß mit seinen Berufss genossen durchsetzen. Die Verbandskonditionen, die durch die Schaffung von Klarheit und Ordnung derartigen Schäden vorbeugen sollen, müssen in ihrer Gestaltung den berechtigten Bedürf- nissen der Abnehmerschaft Rech- nung tragen. In verschiedenen Industrien haben sich die Beziehungen der Kartelle zu der Lieferanten: und Abnehmer: schaft zu einem Zusammenwirken in Kartellmaßnahmen‘ verdichtet. Ein derartiges Zusammenwirken xann, wenn die besonderen Verhält- ısse es erfordern, nicht allein für lie Beteiligten, sondern auch für die Gesamtwirtschaft Vorteile bieten. Eine Verallgemeinerung aber, ins: »esondere auf Industriegebieten, auf denen es nicht die besonderen Ver: aältnisse erfordern, darf nicht statt: finden. Notwendig ist vielmehr all: zjemein eine Beschränkung der Kar- telle auf die Regelung der eigenen Produktion und des eigenen Ab- zatzes. Selbstverständlich kann es Warengattungen geben, zu denen insbesondere die Markenwaren gehören, für die die Regelung des Absatzes und die Fest: setzung der Verkaufs: preiseauch für die folgen: den Wirtschaftsstufener: Folgen muß. Eine besondere Form der Kartelle, die schon in Friedenszeiten ver: breitet war, sind dieinternatio-: ı1alen Kartelle. Die Notlage des Weltmarktes drängt zu derartigen Verständigungen. Alle am Weltkrieg seteiligten Völker leiden in ihrer Wirtschaft unter großer Verarmung afolge des Krieges. Der Ausweg wird öjelfach in einer Eindämmung des mports und gleichzeitig in einer /erstärkung des Exports gesucht, im die Handels- und Zahlungsbilanz ns Gleichgewicht zu bringen. Der ixport drängt sich auf einem durch jeminderte Kaufkraft und Erweite- ung der Industrialisierung verengten Neltmarkt zusammen. Handels: und Zollpolitik. sind nicht in der Lage, lie notwendige Regelung des Welt: narktes herbeizuführen. Der zügel: ose Wettbewerb auf den Export: närkten führt zu Kampf: und Ver: ustpreisen, die für die Lieferanten ıuf die Dauer untragbar sind und len Aufbau der durch den Krieg zer: ;törten Wirtschaft hemmen. Hier :Önnen internationale Kartelle Schä- jen ausgleichen und Krisen ab: ichwächen helfen. Während heute lie Handelsverträge darauf gerichtet äind, die nationale Wirtschaft zu tützen. strebt der internationale Sartellvertrag dahin, eine Ver: itändigung zwischen den Produ: jenten der einzelnen Artikel aller .‚änder zu erreichen, um eine Ver: illigung in der Erzeugung und #inen gesicherten Absatz für die irzeugnisse aller Produktionsländer Totz der verschiedenartig gelagerten Verhältnisse zu gewährleisten. Es ıandelt sich hier um Organisations: ‚estrebungen, die nicht von heute auf norgen durchgeführt werden kön: ı1en. Die zu überwindenden Schwies ‘igkeiten sind natürlich bei weitem jrößer, als bei der Schaffung von ıationalen Kartellen. In einzelnen irzeugnissen wurde dieser Weg nternationaler Verständigung unter Anwendung neuer produktionsför: ljernder Methoden (insbesondere A