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        <title>Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik</title>
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        Veröffentlichungen
des Reichsverbandes der Deutschen Industrie

Heft 29

Dezember 1925

Deutsche Wirtschaftsund

 Finanzpolitik

Selbstverlag des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
Berlin W 10, Königin=Ausgusta=Straße 28
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        Veröffentlichungen ..
des Reichsverbandes der Deutschen Industrie

Heft 29

Dezember 1925

Deutsche Wirtschaftsund

 Finanzpolitik

Selbstverlag des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
Berlin W 10, Königin Augusta=Straße 28
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        INHALTSÜBERSICHT

Seite

Vorwort .
Einleitung .
Vorschläge

5
7—13
;. 13—23

A,

Auf dem Gebiete der allgemeinen Finanzs
und Wirtschaftspolitik . . . .. . . . 13—21
I. Öffentliche Finanzwirtschaft . . . . 13—16
II. Tarifgestaltung der Eisenbahn und Post 17
IH. Die sozialen Abgaben. .. 2... . 17—18
[V. Der Lohn und die Arbeitszeit . . . . 18
V. Bank- und Kreditwesen , „00. 19—20
VI. Handelspolitik . . . 20—21

3.

Auf den Gebieten der Gütererzeugung und
Süterverteilung .
I. Rationalisierung
II. Konzentration
III. Kartelle , .
[V. Güterverteilung .

21—-23
21—22
22
22—23
23
25—67
25—57
25—35
35—39
39—45
45—49
4953
53 — 57
58-- 67
58—61
61—63
63—66
66—67

Begründung. . . „x ®
A. Allgemeine Finanz: und Wirtschaftspolitik
I. Öffentliche Finanzwirtschaft . . . .
II. Tarifgestaltung der Eisenbahn und Post
{]I. Die sozialen Abgaben . . . .
{V. Der Lohn und die Arbeitszeit . .
V. Banks und Kreditwesen .
VI. Handelspolitik . . 2.2.2...
Gütererzeugung und Güterverteilung
I. Rationalisierung
{I. Konzentration
111. Kartelle , .
{V. Güterverteilung
        <pb n="6" />
        Der Reichsverband der Deutschen Industrie übergibt hiermit
der Öffentlichkeit eine Untersuchung der gegenwärtigen Verhältnisse
 in Deutschland auf dem Gebiete der Wirtschafts- und
Finanzpolitik, der Gütererzeugung und der Güterverteilung.
 Diese Arbeit will die schädlichen Erscheinungen, die
sich einer erfolgreichen Gütererzeugung entgegenstellen, kennzeichnen,
 Sie ist bestrebt, eine Reihe von konkreten Vorschlägen
zur Besserung zu machen.

Der Zweck dieser Arbeit kann nicht sein, nach irgendeiner Richtung
 Vorwürfe zu. erheben oder Sonderinteressen zu dienen. Das
Ziel dieser Kundgebung der Spitzenorganisation der Deutschen
Industrie ist vielmehr, eine objektive Würdigung der heute vorherrschenden
 Tatsachen vorzunehmen und Mittel und Wege zu
weisen, die die Rückkehr zu erträglichen Produktionsverhälfnissen
und damit zu einer gesunden Wirtschaftsführung ermöglichen,
Wir richten die Denkschrift an alle Kreise der Bevölkerung,
Erzeuger und Verbraucher, Arbeiter und Unternehmer, an die
Regierungen, die Parlamente und die Stadtverwaltungen. Wir
bitten alle Kreise, unsere Vorschläge zu prüfen und zu würdigen.
Sachliche Kritik kann nur förderlich und daher auch nur erwünscht
sein. Der Zweck der Denkschrift wäre erfüllt, wenn unsere Vorschläge
 die Unterlage für ein Wirtschaftsprogramm bilden
könnten, das von allen Kreisen gebilligt wird. Die Not
der Zeit erfordert Gemeinschaftsarbeit und keinen
Kampf!

Berlin, im Dezember 1928.

Reichsverband der Deutschen Industrie.
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EINLEITUNG

Die deutsche Volkswirtschaft befindet sich seit etwa einem
Jahrzehnt in einer fortgesetzten Krise. Die Schäden des Krieges
und der Nachkriegszeit haben die Grundlagen unserer Wirtschaft
zerstört. Die Bedingungen aus dem Vertrag von Versailles ver:
hinderten ihren Wiederaufbau.
Eine Fülle von Wirtschaftsproblemen ist zu lösen. Wir müssen
den Verlust unserer gesamten Auslandswerte und des größten
Teiles unseres inneren Kapitals ausgleichen, wir müssen den Produktionsapparat,
 der während des Krieges und in der Nachkriegszeit
 eine nicht im Verhältnis zum Verbrauch stehende Ausdehnung
erfahren hat, in organischer Weise entsprechend dem verkleinerten
Betriebskapital und verengten Absatzmarkt einschränken, wir
müssen auf der anderen Seite den Produktionsapparat wieder so
gestalten, daß wir mit den anderen produzierenden Ländern auf
dem Weltmarkt in erfolgreiche Konkurrenz treten können, und wir
müssen endlich unsere handelspolitischen Beziehungen zum Aus:
land, die durch den Krieg und die Nachkriegszeit unterbrochen
waren, wieder neu aufbauen.
Der Lösung dieser Probleme stehen überall schwere Hemm:»
aisse entgegen. Die Schäden sind zu groß und ihre Wirkung war
zu tief, als daß sie in kurzer Zeit behoben werden könnten. Die
Abtrennung von mehr als 10 Prozent des deutschen Staatsgebietes,
von mehr als 15 Prozent der Roggen: und Weizenfläche und etwa
20 Prozent der Anbaufläche für Kartoffeln, der Verlust von nahezu
75 Prozent der Eisenerze, 68 Prozent der Zinkerze und 26 Prozent
der Steinkohlenförderung, der Handelsflotte und der Kolonien
haben eine so verfeinerte und in sich ausgeglichene Volkswirtschaft
wie die deutsche ganz besonders stark getroffen.
Den unmittelbar durch den Krieg und seinen Ausgang entstandenen
 Schäden folgten die weiteren Einwirkungen der Reparationszahlungen
 und der Inflation. Diese brachte nicht nur im
Wege des Ausverkaufs den Verlust von Sachwerten aller Art,
sondern sie führte auch zu einem starken Schwund unseres mobilen
Betriebskapitals. Erst die Stabilisierung der Währung und die Umstellung
 auf Goldmark ermöglichten einen Einblick in diesen
Kapnitalschwund. Er hat sich seitdem weiter fortgesetzt und drückt

Anna
        <pb n="8" />
        sich mit unverkennbarer Deutlichkeit in den gegenwärtigen Kursen
auf dem Effektenmarkt aus. Ende November 1925 ergab sich bei 885
an der Berliner Börse amtlich notierten Aktienwerten folgender
Kursstand”):
411 Werte =- 464%
255 ” I
123 »
87
9
Auf und über Pari standen also nur noch 10,8% aller
Werte.
Mit der Stabilisierung der Währung wurde Deutschland aus
ainem billigen Land zu einem der teuersten. Die starke Zunahme
des Verbrauchs im Anschluß an die anfangs 1924 einsetzende starke
Steigerung des Umlaufs an Zahlungsmitteln verstärkte die sich aus
der Stabilisierung natürlich entwickelnde preissteigernde Tendenz.
Dasinländische Preisniveaulag daher sehr bald über dem des Auslandes.
Das hohe Preisniveau führte in Verbindung mit den im Anschluß
 an die Annahme des Dawes-Gutachtens hereinströmenden
fremden Geldern zu einer sehr starken Passivität unserer Handelsbilanz.
 Die Einfuhr ‚stieg gewaltig und die Ausfuhr blieb stark
zurück.
Bei der Betrachtung der Entwicklung des deutschen
Außenhandels ist zwischen den Vorkriegswerten und den Gegenwartswerten
 zu unterscheiden. In Vorkriegswerten betrug nach
der amtlichen Statistik die Einfuhr Deutschlands im ersten Reparationsjahr
 (September 1924 bis August 1925) 9,7 Milliarden Mark gegen
11,2 Milliarden Mark (1913), und zwar im einzelnen:
Lebensmittel und Getränke 2,8 Milliarden gegen 2,8 Milliarden
Rohstoffe und Halbfabrikate 4,7 „ „ 63
Fertigwaren 1.4 „ „1,4 ”
Dieser „gewogene Mengenvergleich“ ergibt, daß Deutschland
im letzten Jahre ebensoviel Lebensmittel und Fertigwaren wie 1913
eingeführt hat, daß aber die Rohstoff: und Halbfabrikateinfuhr
sich verringert hat. Die tatsächlichen Aufwendungen für die Einfuhr
 infolge der Weltmarkt-Preissteigerungen haben sich wie folgt
verändert:
Die deutsche Einfuhr hat im ersten Reparationsjahr rund
13 Milliarden erfordert gegenüber einer Vorkriegseinfuhr von etwas

*) Laut Wirtschaftsbericht der Commerz- und Privatbank vom 8. Dezember 1925.
        <pb n="9" />
        über 11 Milliarden. Wir geben also trotz stark verringerter Kauf:
kraft für die Einfuhr einen Betrag aus, der mehr als % über der
Einfuhrsumme von 1913 liegt. Diese Belastung ist doppelt
bedauerlich, wenn man sich die Zusammensetzung nach einzelnen
Gruppen vor Augen hält. Deutschland gab für die Einfuhr aus:
Im Jahre 1913 Sept. 24 bis einschl.
August 1925
von Lebensmitteln und Getränken 2,8 Milliarden 4,1 Milliarden
von Rohstoffen und Halbfabrikaten 6,3 „ 6,2 ss
von Fertigwaren 1,4 N 2,0 ”
Es sind also die Aufwendungen für Lebensmittel
und Getränke einerseits und für die Fertig:
waren andererseits um fast 50% gestiegen, wäh:
rend die Rohstoffeinfuhr erst den Vorkriegsbetrag erreicht hat.
Gegenüber dieser ungünstigen Entwicklung der Einfuhr sind die
Werte der deutschen Ausfuhr stark zusammengeschrumpft. Die
gesamte deutsche Ausfuhr betrug:
1913: 10,2 Milliarden
1924/25: 8,2 ”
d. h. nur rund vier Fünftel. Die Fertigwaren-Ausfuhr ist von 6,75
Milliarden auf 6,2 Milliarden gefallen. Dabei stecken in den Werten
für 1924/25 die hohen Gegenwartswerte. Reduziert man diese Werte
auf die Vorkriegswerte, so ist die Gesamtausfuhr von 10,2 auf 6.2,
d. h. um 42%, und die Ausfuhr von industriellen Fertigwaren von 6,7
auf 4,5 Milliarden (also um etwa ein Drittel) gesunken.
Nehmen wir die Ziffern auf der Ein: und Ausfuhrseite zu:
sammen, so ergibt sich nach der amtlichen Statistik als Passivität
 der Handelsbilanz in dem behandelten Zeitraum
nichtwenigerals43 Milliarden Mark. Diese Passivität
der Handelsbilanz ist eine schwere Sorge der Gegenwart. Wir wollen
die Passivität der Handelsbilanz nicht überschätzen, hängt doch die
gesteigerte Einfuhr nicht unwesentlich mit der Zufuhr ausländischen
Kapitals zusammen. Die Zufuhr ausländischen Kapitals bedingt aber
auf der anderen Seite die Ausfuhr von deutschen Kapitalgütern. Es
kommt bei der Betrachtung der Gefahren, die in der Passivität der
Handelsbilanz liegen, in erster Linie darauf an, zu prüfen, in welcher
Form und zu welchem Verwendungszwecke die ausländischen Kredite
 gegeben werden. Sind die ausländischen Kredite kurzfristig ges
geben und dienen sie dem inneren Konsum, so liegt in ihnen eine
sehr ernste Gefahr, die nicht unterschätzt werden darf.
In den letzten Monaten zeigt unsere Handelsbilanz zwar die
Tendenz der Besserung. Die Einfuhr nimmt ab und die Ausfuhr
        <pb n="10" />
        himmt zu. Wir dürfen uns aber durch diese Erscheinung nicht zu
der Ansicht verleiten lassen, daß die Gesamtlage einer Besserung
entgegengeht. Die Schwierigkeiten werden nicht so bald abnehmen,
sind sie doch nicht nur auf Deutschland beschränkt, sondern eine
allgemeine, insbesondere europäische Erscheinung. Erschwerend
kommt hinzu, daß das Jahr 1925/26 erhöhte Leistungen an Reparationen
 von der deutschen Wirtschaft verlangt, die dazu beitragen
werden, weitere erhebliche Mittel außerhalb der deutschen Wirt:
schaft zu binden. Die Reparationsleistungen werden daher die
Kapitalknappheit verstärken und die Überwindung der Krise erschweren.

Schon der Krieg hatte unseren Produktionsapparat stark ver:
größert. In der Inflationszeit nahm die Ausdehnung durch die
Flucht in die Sachwerte noch bedeutend zu. Ähnlich liegen die
Verhältnisse in den anderen Ländern. So hat Europa zur Zeit
eine Größe der Erzeugungsstätten, die weder mit den Absatzmög:-lichkeiten
 noch mit dem eigenen Betriebskapital im Einklang
steht. Es ist notwendig, dies klar zu erkennen und auch offen
auszusprechen. Wir können uns der Tatsache nicht verschließen,
 daß auch unser Produktionsapparat einem
Finschrumpfungsprozeß unterworfen werden
muß, um das bestehende Mißverhältnis zu besei-z
tigen. Die deutsche Industrie wird sich dieser Tatsache nicht
verschließen können, vielmehr ihrerseits alle Maßnahmen ergreifen
müssen, die geeignet sind, um zu einer Verbesserung und Verbilligung
 des Produktionsprozesses zu gelangen. Sie hat selbst das
größte Interesse daran, die Produktion der verkleinerten Kapital:
decke anzupassen, um zu einer Gesundung zu kommen. Sie wird
auch alle Möglichkeiten der Rationalisierung anwenden müssen,
am auf diesem Wege möglichst große Fortschritte zu erzielen. Die
Industrie muß aber auf der andern Seite verlangen, daß seitens des
Staates und der gesamten öffentlichen Gewalt, seitens der Parlamente,
 der Arbeiter und der anderen Erwerbszweige alles getan
wird, um im Wege der Verständigung Maßnahmen durchzusetzen,
durch die die gegenwärtigen Schäden beseitigt werden und der Weg
zu einer Gesundung frei gemacht wird.
Bisher bestand ein wesentliches Hemmnis in der durch eine
übertriebene Ausgabenwirtschaft der öffentlichen Hand verursachten
 übermäßigen Steuerbelastung. Während aus
der gesunden und starken deutschen Wirtschaft vor dem Kriege
seitens der. öffentlichen Körperschaften, Reich, Länder und Gemeinden
 rund 4.9 Milliarden an Steuern für den öffentlichen Bedarf

Ä
        <pb n="11" />
        in Anspruch genommen wurden, betrug das Steueraufkommen im
Jahre 1924/25 etwa 11 Milliarden Mark. Die Sollbeträge für 1925/26
haben zwar unter dem Einfluß der Steuerreform eine Senkung erfahren,
 aber diese Ermäßigung ist bei weitem nicht genügend. Der
Steuerbedarf für 1925/26 beträgt *):

für das Reich 4,6 Milliarden
für die Länder und Gemeinden 5,2 n
für die Kommunalverbände und Kirchen (geschätzt) 0,4 #
10.2 Milliarden.

Den sozialen Aufwendungen in der Vorkriegszeit in
Höhe von 1,2 Milliarden stehen heute an (nicht bei dem Steuerbedarf
berücksichtigten) sozialen Abgaben 2,2 Milliarden gegenüber.
Nimmt man hierzu die von der Wirtschaft unmittelbar durch
Verzinsung der Reparations-Obligationen zu tragende Last in Höhe
von 720 Millionen, so gelangt man zu einer Gesamtbelastung
für das Jahr 1925/26 aus den behandelten drei Posten von über
13 Milliarden.
Durch eine Gegenüberstellung mit dem Volkseinkommen
gewinnt man eine Vorstellung davon, was eine derartige Last bedeutet.
 Vor dem Kriege nahmen die Steuern und sozialen Auf:
wendungen 14,2% des damaligen Volkseinkommens (42—43 Milli:
arden) in Anspruch. Die heutige Größe des Volkseinkommens ge:
nau zu ermitteln, ist nicht möglich, man ist vielmehr auf Schätzungen
 angewiesen. Einen gewissen Anhalt bieten aber die Ergebnisse
der Steuerstatistik. Als heutiges Volkseinkommen können folgende
Posten veranschlast werden:

Arbeitnehmereinkommen
(Lohn: und Gehaltsempfänger aller Be:
rufsschichten) 33—36 Milliarden M.

Einkommen selbständiger
Gewerbetreibender (Handel und
Gewerbe, Landwirtschaft und Industrie,
freie Berufe) 8—10
3. Kapitalrente 3a— 1
4. Sonstiges Einkommen (aus ver:
schiedenen Quellen)

2 » ”
43-—48 Milliarden M.

*) Die nachfolgend angegebenen Beträge entsprechen dem bisherigen Haushaltssoll,
 das sich inzwischen noch um annähernd eine halbe Milliarde erhöht hat.

ii
        <pb n="12" />
        Stellt man diese Ziffern in Vergleich zu der oben errechneten
Belastungssumme von über 13 Milliarden, so ergibt sich, daß
die öffentliche Belastung des Volkseinkommens zwischen 25 und
30 % beträgt.
Eine derartige Überspannung ist auf die Dauer um so weniger
zu ertragen, als auf der Produktion ja nicht nur die Steigerung der
öffentlichen Abgaben lastet, sondern sie außerdem auch noch durch
die Steigerung der Zinssätze, die Heraufschraubung der Verkehrstarife
 und endlich durch die Aufbürdung von Aufwertungslasten
in ihrer Entwicklungsfreiheit auf das schwerste gehemmt wird. Die
Verteuerung der Zinslasten um mindestens 100 %, die Erhöhung der
FEisenbahntarife bis zu 300 % und die Millionenlast aus der Aufwertung
 wirkt mit den öffentlichen Lasten in der Richtung zu:
sammen, daß das Produktionskosten-Niveau auf einen Stand her:
aufgeschraubt wird, der die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt
 äußerst erschwert und auf der anderen Seite die Einfuhr
[fremder Waren nach Deutschland begünstigt.
Beim Außenhandel kommt hinzu, daß sich das Ausland durch
hohe Zollschutzmauern gegen die fremde Wareneinfuhr, insbe:
sondere die Einfuhr aus Deutschland, absperrt und daß noch immer
die Betätigung des deutschen Kaufmanns im Auslande Hemmunger
unterworfen ist, die für die anderen Länder nicht in Betracht kom:
men. Deutschland hat im Auslande noch immer nicht die wirt:
schaftliche. Verkehrsfreiheit, die für den Außenhandel unentbehrlich
 ist.
In Verfolg all dieser Erscheinungen haben sich die innerwirtschaftlichen
 Verhältnisse in Deutschland so entwickelt, daß wir seit
einigen Monaten in einer sehr erheblichen Wirtschaftskrise stehen,
die sich voraussichtlich im Laufe des Winters noch mehr verschärfen
wird. Die Zahl der Konkurse und Geschäftsaufsichten hat derartig
zugenommen, daß wir im November 1300 Konkurse und etwa 700 Ge:
schäftsaufsichten, also etwa 2000 sichtbare neue wirtschaftliche
Schwächepunkte hatten gegenüber etwa 1000 im Januar d. J. Dabei
drückt sich die Lage in diesen Schwächepunkten noch nicht einmal
völlig aus, denn nebenher geht das geräuschlose Sterben von vielen
Unternehmungen. Die Landwirtschaft ist kurzfristig in außer:
ordentlichem Maße verschuldet. Viele Güter verfallen der Zwangsversteigerung,
 und manche Zwangsversteigerungen müssen abge»
brochen werden, weil keine Käufer für die Güter da sind. So
kommen alte und gut fundierte landwirtschaftliche Unternehmungen
 unter den Hammer, und der Gütererlös beträgt heute etwa 1%
bis 4% des Friedenswertes. Die Statistik der Wechselproteste zeigt
        <pb n="13" />
        eine schlimme Entwicklung; während es im März d. J. durchschnittlich
 2500 in der Woche waren, sind die Wechselproteste im November
 auf über 5500 wöchentlich gestiegen. Die Zahl der hauptunterstützten
 Arbeitslosen hat von Anfang Juli bis Anfang Dezember
 d. J. von etwa 195 000 bis auf fast 670 000 zugenommen. Eine derartige
 Steigerung hat die deutsche Wirtschaft bisher nicht erlebt.
Will man die einzelnen Ursachen, die die gegenwärtige Wirtschaftslage
 Deutschlands bestimmt haben und noch beeinflussen,
richtig erkennen, so muß man sie einer eingehenden Untersuchung
unterziehen. Wir stellen die gewonnenen Ergebnisse der von uns
vorgenommenen Untersuchung in den nachfolgend vorgeschlagenen
Maßnahmen voraus, um einen möglichst klaren Überblick über die
Ziele unserer Denkschrift zu geben. Die vorgeschlagenen Maß:
nahmen stellen das Mindestmaß dessen dar, was alsbald nach
unserer Auffassung zu geschehen hat, um unsere Gesamtwirtschaft
wieder leistungsfähig zu machen. Die Vorschläge können sich nur
auf die wesentlichen Gesichtspunkte erstrecken; sie können nicht
alle Einzelheiten enthalten, die sich in natürlicher Rückwirkung aus
der Durchführung der Hauptvorschläge ergeben.

VORSCHLÄGE
A. AUF DEM GEBIETE DER ALLGEMEINEN
FINANZ: UND WIRTSCHAFTSPOLITIK.

1. Öffentliche Finanzwirtschaft.

Die gegenwärtigen Verhältnisse erfordern von einer gesunden
öffentlichen Finanzpolitik, daß sie neben der unbedingten Aufrechterhaltung
 des Gleichgewichts in den Haushalten als ihr wich:
tigstes Ziel betrachtet, die innere Kapitalbildung zu erleichtern und
zu fördern. Sie dient damit am besten dem Wiederaufbau der
deutschen Wirtschaft und schafft damit die natürlichen Grund:
lagen für eine Festigung der Staatsfinanzen. Aus diesem Grundsatz
 ergeben sich hinsichtlich der Gestaltung der Ausgaben und
der Steuergesetzgebung folgende Richtlinien:
Die öffentlichen Ausgaben von Reich, Ländern und Gemeinden
 müssen sich unter Beobachtung der Grundsätze
höchster Sparsamkeit danach richten, was Volk und
Wirtschaft an Höchsthbelastungen tragen können.

Anz
        <pb n="14" />
        2.

Die zukünftigen Haushalte von Reich, Ländern und Ge»
meinden bedürfen einer durchgreifenden Bereinigung mit
dem Ziel, die Gesamt-Ausgaben gegenüber den Ist-Ausgaben
von 1924um mindestens 20% zu kürzen.
Das Steuersystem als solches und in seiner Verwaltung
muß wesentlich vereinfacht werden und so aufgebaut sein, daß
die Steuern unter Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses
 zwischen Besitz: und Verkehrssteuern einerseits und
Verbrauchsteuern andererseits aus dem Ertrag bezahlt
werden können. Die zu erhebenden Steuern dürfen insgesamt
 die Erzielung einer Rente nicht vereiteln. Sie müssen
darüber hinaus einen Betrag zur Kapitalneubildung freilassen.
Der endgültige, durch ein neues Gesetz zu regelnde Finanz -
ausgleich zwischen Reich, Ländernund Gemeinden
 muß nicht allein eine genaue Abgrenzung und
zweckmäßige Verteilung der Steuerhoheitsrechte festlegen,
sondern auch dazu führen, das notwendige Verantwortungsbewußtsein
 der Länder und der kommunalen Körperschaften
bei der Ausgabenbewilligung zu schärfen.
Das in Verfolg des 8 8 des Finanzausgleichsgesetzes vom
10. August 1925 den Ländern und Gemeinden vom 1. April
1927 ab zu gewährende Recht, selbständig Anteile an der
Einkommen: und Körperschaftssteuer festzusetzen, hat zur
unerläßlichen Voraussetzung, daß nicht nur das Ergebnis der
ersten Veranlagung zur Einkommen: und Körperschaftssteuer
 vorliegt, sondern daß auch die, vorgeschriebenen vergleichenden
 Übersichten über Einnahmen und Ausgaben der
Länder und Gemeinden für 1925 und 1926 und für 1913 eine
wesentliche Verminderung der Ausgaben dieser Körperschaften
 erkennen lassen.
Die Gewährung des Rechtes zur selbständigen Fest»
setzung von Anteilen muß ferner davon abhängig gemacht
werden, daß alle Schichten der Bevölkerung, die mittelbar
oder unmittelbar an der Beschlußfassung mitwirken. zu den
Einnahmen beitragen.
Außerdem muß das gemäß 8 8 Abs. 2 des Finanzaussleichsgesetzes
 festzulegende Verhältnis zwischen den aus
den Zuschlägen zur Einkommen: und Körperschaftssteuer
fHießenden Einnahmen der Länder und Gemeinden, und den
£Zinnahmen aus den Realsteuern so gestaltet werden, daß eine
Ermäßigung der Gewerbesteuerlasten eintritt.

X
        <pb n="15" />
        Nach dem Muster der Reichsfinanzverwaltung müssen
auch die Länder und Gemeinden der Öffentlichkeit in periodischen
 Nachweisungen Rechenschaft über ihre Finanz:
gebarung unter gesonderter Aufführung der Einnahmequellen
und Ausgabezwecke geben.
Durch eine periodische zentrale Zusammenstellung der
Einnahmen und Ausgaben von Reich, Ländern und Ge:
meinden muß die Möglichkeit eines Gesamtüberblicks
überdie Finanzgebarung dieser drei Körper:
schaften und über die Gesamtbelastung der Steuerpflichtigen
 geschaffen werden.
Die Ansammlung öffentlicher Gelder zum Zwecke
der Schaffung von Rücklagen muß grundsätzlich unterbleiben.
Eine Überschußwirtschaft der öffentlichen Körperschaften
aus Steuermehrerträgen widerspricht besonders bei einer
verarmten Volkswirtschaft den natürlichen Erfordernissen
einer gesunden Wirtschaftsführung.
Die erforderliche Rückführung von Steuermehrerträgen
an die Volkswirtschaft kann nicht dadurch erfolgen, daß sich
die öffentliche Hand an privatwirtschaftlichen Unternehmun:
gen beteiligt oder darüber hinaus ganze Produktionszweige,
die grundsätzlich der privatwirtschaftlichen Betätigung überlassen
 werden sollten, in staatliche oder kommunale Bewirt:
schaftung nimmt. Neben der Überführung wesentlicher Teile
dieser öffentlichen Gelder in den Realkredit sind diese
Gelder langfristig zu angemessenen Zinssätzen den deutschen
Kreditbanken zuzuführen. Nur in der Verwendung für die
Förderung der Gesamtwirtschaft kann ein teilweiser Aus:
gleich der Fehler liegen, die zu den Überschüssen geführt
haben.
Die Haushalte der öffentlichen Betriebe des
Reichs, der Länder und Gemeinden sind von den allgemeinen
öffentlichen Haushalten zu trennen. Diese Betriebe müssen
in die Form selbständiger juristischer Personen überführt
werden.
Die noch bestehende Steuerfreiheit der öffent:
lichen Betriebe muß beseitigt werden.
Der alte Grundsatz, daß für werbende Anlagen und ihre
Unterhaltung laufende Einnahmen nicht verwendet werden
dürfen, muß wieder überall Geltung erhalten.
/. Eine wesentliche Voraussetzung für eine dauernde Ein:
        <pb n="16" />
        schränkung der öffentlichen Ausgaben ist eine grundlegende
Reform der gesamten öffentlichen Verwal:
tung. Erforderlich ist eine klare und sachgemäße Abgrenzung
 der Zuständigkeiten und die Rückgabe derjenigen Aufgaben
 an Ländern und Gemeinden zur selbständigen Erfüllung,
 die nach der Natur der Sache als die ihrigen zu betrachten
 sind.
Die Verwaltungsreform muß außerdem erreichen, daß
eine bedeutende Einschränkung der öffentlichen Aufgaben
im Wege einer Aufhebung der einschlägigen Gesetzgebung
erfolgt. Mit dem Abbau der Aufgaben müssen auch die ent:
sprechenden Behörden restlos aufgelöst werden. Die Er:
richtung neuer Behörden muß unter allen Umständen unterbleiben.

Der Verwaltungsapparat ist zu vereinfachen und so zu
gestalten, daß jegliche Doppelarbeit vermieden wird.
Der notwendige Ausgleich zwischen leistungsstarken und
leistungsschwachen Gemeinden kann nicht dadurch ge:
schaffen werden, daß man einen finanziellen Ausgleich über
eine besondere Stelle vornimmt. Er muß vielmehr dadurch
geschehen, daß Aufgaben, die leistungsschwache Gemeinden
übermäßig belasten, im Wege der Zusammenfassung durch
Gemeindeverbände oder andere kommunale Kreis: oder Be:
zirks-Organisationen durchgeführt werden.
Die in den letzten Jahren in den meisten Ländern vernachlässigte
 Kommunalaufsicht ist insbesondere be:
züglich der Finanzen wieder wirksam zu gestalten.
Eine Abbürdung aller nicht unbedingt vom Staat
zu leistenden Aufgaben auf die Selbstverwaltung und freie
Betätigung wird für notwendig erachtet. Von der ehren:
amtlichen Ausübung auch behördlicher Funktionen ist
wieder mehr als bisher, insbesondere in der Kommunalverwaltung,
 Gebrauch zu machen.
Die Sondergerichtsbarkeit ist einzuschränken
und alle, auch die gewerblichen Streitigkeiten, sind weit:
gehend wieder den ordentlichen Gerichten zuzuführen.
Alle Reste der Zwangswirtschaft, insbesondere
auf dem Gebiete des Wohnungswesens, sind zu beseitigen und
die entsprechenden Behörden aufzulösen. In der Wohnungs:
zwangswirtschaft mit der behördlichen Mietfestsetzung und
Wohnungszuteilung sehen wir eines der größten Hemmnisse
für die Wiedererstarkung des inneren Marktes.
        <pb n="17" />
        I. Tarifgestaltung der Eisenbahn und Post.
Das Tarifsystem der Eisenbahn muß derartig auf:
gebaut sein, daß damit die höchste Leistungsfähigkeit bei der geringsten
 Belastung aller Teile und aller Gebiete der Wirtschaft er:
reicht wird, damit es auf diese Weise der Eisenbahn gelingt, den
Verkehr soweit als irgend möglich auf sich zu ziehen.
Das gegenwärtige Tarifsystem wird diesen Erfordernissen nicht
völlig gerecht. Wenn auch nicht erwartet werden kann, daß die
Reichsbahn ihr derzeitiges Tarifsystem sofort grundlegend umgestaltet
 und den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anpaßt,
so muß doch verlangt werden, daß die ständige Tarifkommission
der deutschen Eisenbahnverwaltung in Verbindung mit den Wirtschaftsvertretungen
 die Vorarbeiten für eine Tarifreform be»
schleunigt.
Der Abbau der Tarife kann in einer für die Wirtschaft
wirksamen Weise nur erfolgen, wenn mit einer fühlbaren Ermäßi:
gung der Kohlentarife begonnen wird und die notwendigen Tarifermäßigungen
 für Fertigwaren wesentlich durch richtige Einklassierung
 der Güter in die Tarifstufen bewirkt werden.
In der Zwischenzeit ist auf dem Wege, die Eisenbahntarife der
Wirtschaft und der wirtschaftlichen Lage durch Ausnahmetarife
anzupassen, fortzufahren. Hierbei ist aber mehr als bisher erforderlich,
 die Wirkungen von Ausnahmetarifen dauernd zu überwachen,
und sie zur geeigneten Zeit wieder aufzuheben. Ausnahmetarife
dürfen in die natürlichen Wettbewerbsverhältnisse nicht eingreifen.
Den Erfordernissen einer billigen und konkurrenzfähigen Aus:
fuhr sowohl über die „nasse“ als auch über die „trockene“ Grenze
ist mehr als bisher Rechnung zu tragen und demgemäß eine dem
Beispiel des Auslandes und seiner günstigen Verkehrsbeziehungen
zum Meer angepaßte Verbilligung der Frachten für Ausfuhrwaren
vorzunehmen.

Die gegenwärtigen Tarife und Gebühren beim Telegraphen:
und Fernsprechwesen sind zu hoch. Sie dürfen die Vorkriegssätze
 unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerung nicht über:
schreiten.
III. Die sozialen Abgaben.
Die Aufrechterhaltung einer weitgehenden sozialen Fürsorge
ist nur möglich, wenn die Beiträge aller Teile der Wirtschaft für soziale
 Zwecke sich der tatsächlichen Leistungsfähigkeit anpassen und
        <pb n="18" />
        wenn die Leistungen an die Empfänger sich in solchen Grenzen
halten, daß die Empfindung der eigenen Verantwortung des Ein:
zelnen für sich und seine Familie nicht zerstört wird. Unter
diesen grundlegenden Voraussetzungen befürworten
 wir eine wirksame soziale Fürsorge.
Die Belastungen der Träger der sozialen Fürsorge müssen in
regelmäßigen Zeitabschnitten von Amts wegen überprüft und der
jeweiligen Wirtschaftslage angepaßt werden.
Über die soziale Belastung unter Einschluß der öffentlichen
Zuschüsse ist von Amts wegen jährlich ein Gesamtetat aufzustellen,
aus dem der Stand der Belastung im Ausmaße der zu erwartenden
jährlichen Auswirkungen ersehen werden kann. Dabei ist auch
sine Zusammenstellung der Verwaltungskosten, der Einnahmen,
Ausgaben und Rücklagen der einzelnen Versicherungen zu geben.
Wir halten eine baldige Nachprüfung der Verwaltungskosten
für geboten mit dem Ziel, sie im Interesse der Versicherungsträger
zu ermäßigen.
Für die Verwaltung der sich bei den Stellen der sozialen Fürsorgeorganisationen
 ansammelnden Gelder gelten die gleichen
Grundsätze wie für die Verwaltung öffentlicher Gelder.

IV. Der Lohn und die Arbeitszeit.

Wir vertreten den für Arbeiter und Unternehmer gleicher:
maßen vorteilhaften Grundsatz, daß der Lohn sich nach der Leistung
 und der Produktivität der Arbeit richten muß.

Nominelle Lohnerhöhungen bedeuten keine Stärkung der Kaufkraft.
 Die Stärkung der Kaufkraft muß vielmehr in der durch erhöhte
 Leistung und rationelle Betriebsführung ermöglichten allge:
meinen Verbilligung der Arbeitsprodukte gesucht werden.
Tarifverträge müssen den besonderen Verhältnissen und
auch dem Leftungsprinzip angepaßt werden. Jede Schematisierung ist
zu vermeiden. Eine zwangsweise Bestimmung der Löhne durch
den Staat widerspricht den natürlichen Erfordernissen einer ge:
sunden Wirtschaftsführung und ist daher auszuschalten.
Die Anwendung des Achtstundentages darf nicht sche:
matisch sein und muß sich dem Grundsatz der Bemessung des
Lohnes nach der Leistung anpassen. Die betriebliche Regelung der
Arbeitszeit im Einvernehmen mit der Belegschaft darf durch öffent:
lichen Zwang nicht unterbunden oder gehemmt werden.
        <pb n="19" />
        V. Bank: und Kreditwesen.

}
)_

Die Politik einer planmäßigen Einschränkung der
Kredite durch die Reichsbank aus Gründen der Währungspolitik
 wird grundsätzlich gebilligt. An ihr ist so lange festzuhalten,
 als der Kapitalmarkt den Übergang zur freien Regelung
der Kreditwirtschaft durch den Reichsbankdiskont noch nicht
3rmöglicht.
Die Krediteinschränkung darf jedoch nicht so starr sein,
Jaß die natürliche Entwicklung der Wirtschaft beeinträchtigt
wird. Wir halten daher eine elastische Anpassung an die
Steigerung der Produktion und den Umfang des Waren:
umsatzes für geboten.
Während der Dauer der planmäßigen Einschränkung der
Kredite kommt dem Reichsbankdiskont eine wesent:
liche Bedeutung für das Ausmaß der Entwicklung der Kredit-'nanspruchnahme
 bei der Reichsbank nicht zu. Von weitgehender
 Bedeutung ist seine Höhe aber für die Entwicklung
ler innerdeutschen Kreditkosten und für die Bedingungen des
Auslandes bei der Anlage von Geldern in Deutschland.
Eine Herabsetzung des Reichsbankdiskontsatzes ist das
her geboten, weil sie eine Verbilligung der Gütererzeugung
und „Verteilung fördert.
Um eine gesunde Entwicklung des Bankwesens zu ermöglichen,
 sind die Sollzinsen aller öffentlichen und kommunalen
Anstalten im Aufsichtswege und im Benehmen mit der
Reichsbank zu regeln, und das Werben dieser Stellen um
*remde Gelder unter Anbietung höherer Zinsen und sonstiger
Vorteile ist zu verbieten.
Die Kreditbanken müssen im Anschluß an die Herabsetzung
 des Reichsbankdiskontsatzes zu einer Verbilligung
ihrer Sollzinssätze und darüber hinaus der Kreditprovisionen
und sonstiger die Kreditinanspruchnahme belastenden Un:
kostenkategorien schreiten. Sie werden dazu um so eher in
der Lage sein, je schneller und gründlicher die Übersetzung
des staatlichen, kommunalen und privaten Bankwesens bes
seitigt wird.
Die bestimmungswidrige Ausdehnung der bankmäßigen
Tätigkeit der Sparkassen muß aufhören.
Zu erstreben ist ferner die Ermäßigung der Zinsen für
die Kredite der öffentlichen und privaten Versicherungsunternehmungen.
        <pb n="20" />
        In dem Wiederaufbau des RealkreditsderLandwirt:
schaft erblicken wir die Möglichkeit einer Erleichterung des
industriellen Kredits. Es werden so diejenigen Gelder frei, die
vom Standpunkt der Geldgeber aus für die Kreditanlage in
industrie und Handel eher geeignet sind als für die Anlage
in der Landwirtschaft. Die Wiederbelebung des Realkredits
der Landwirtschaft zu normalen Zinssätzen beeinflußt in der
günstigsten Weise das Geldwesen auch dahin, daß der Landwirtschaft
 die intensivste Betriebsweise möglich gemacht
und dadurch auf die übermäßige Einfuhr von Lebensmitteln
aus dem Auslande verzichtet werden kann.
Durch den Erlaß ‘eines Sperrgesetzes für die Kapital
anlage der Sparkassen ist Vorsorge zu treffen, daß unter Ein:
schränkung der Hergabe von Spargeldern an die Kommunalverbände
 die Sparkassen-Guthaben zu billigen Zinssätzen
dem Realkredit für die Landwirtschaft und für das Baugewerbe
unmittelbar und mittelbar durch die Anlage in Pfandbriefen
nutzbar gemacht werden.

VI. Handelspolitik.
Als Rüstzeug für die Handelsvertragsverhandlungen ist ein
Tarifsystem notwendig, dessen Zollsätze so zu bemessen sind,
laß sie den anderen Staaten Europas für den Abschluß von
Tarifverträgen hinreichenden Anreiz bieten.
Dabei muß das Ziel der deutschen Handelspolitik der Ab»
bau der internationalen Zollmauern insbe:
sondere des europäischen Wirtschaftsgebietes sein.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Handelsverträge nicht
nur auf der Grundlage der allgemeinen Meist:
begünstigung, sondern auch mit gegenseitiger
Tarifermäßigung mit allen für die deutsche Ausfuhr
wichtigeren Ländern angestrebt werden. Es ist eine selbst:
verständliche Forderung, daß Deutschland in allen abzuschließenden
 Handelsverträgen das uneingeschränkte Recht
auf freie wirtschaftliche Betätigung (Niederlassungsrecht,
freie, nicht durch Sondersteuer erschwerte Zulassung von
Handelsreisenden und sonstige zur wirtschaftlichen Verkehrs:
freiheit gehörende Erleichterungen) eingeräumt wird.
Die deutsche Regierung muß die Ermächtigung erhalten, Ab
wehrmaßnahmen gegen Einfuhren, deren Preis:
        <pb n="21" />
        stellung auf Dumping beruht, zu treffen. Die Regierung muß
ferner ermächtigt sein, Abwehrmaßnahmen durch Zollzus»
schläge gegen die Einfuhr aus solchen Ländern einzuführen,
die deutsche Waren bei der Einfuhr unterschiedlich behandeln
ıder zurückweisen.
Einz und Ausfuhrverbote sollten, soweit als irgend
möglich, beseitigt werden. Für eine Übergangszeit wird die
Einführung oder Beibehaltung von Kontingenten sich nicht
umgehen lassen.
Ausfuhrförderun g muß in gemeinsamer Betätigung der
Regierung und der wirtschaftlichen Verbände in viel stärkerem
Maße als bisher betrieben werden. Dabei sollte durch ent»
sprechende Maßnahmen der Regierung insbesondere der
Kredit und das Kreditrisiko für den deutschen Exporteur
erleichtert werden.

B. AUF DEN GEBIETEN DER GUTER:
ERZEUGUNG UND GUTER VERTEILUNG.

l. Rationalisierung.

8

Wir verstehen unter Rationalisierung die vernunftgemäße Anwendung
 aller technischen und organisatorischen Mittel, um
die Ergiebigkeit der menschlichen Arbeit möglichst zu
steigern.
Es muß das Bestreben aller an der Gütererzeugung Be:
teiligten sein, durch Anwendung dieser Mittel die Erzeugung
zu verbessern, zu vermehren und zu verbilligen.
Die Durchführung der Rationalisierung in den einzelnen
Betrieben und Unternehmungen kann nur dann erfolgreich
sein, wenn jeder Einzelne, der am Erzeugungsprozeß be:
teiligt ist, selbst stets danach strebt, ein Maximum zu leisten.
Soweit angängig, muß, insbesondere in der Erzeugung für den
inneren Markt, eine weitgehende Normalisierung und
Typisierung angestrebt werden. Die erfolgreiche Verwirklichung
 der Anwendung der Normalisierung und Typisierung
 hat zur Voraussetzung, daß der Verbrauch sich dar
auf einstellt, Normaltypen zu verwenden.
Typisierung und Normalisierung dürfen die individuelle
Gestaltung der erzeugten Güter nicht ausschließen.
Durch beste Ausbildung des Nachwuchses an Be:
amten und Arbeitern muß nicht nur die Individualerzeugung,

3

‚A
        <pb n="22" />
        sondern auch die Massenerzeugung die Erfordernisse höchster
Qualität und knappster, der inneren und der äußeren Kaufzraft
 angepaßter Preisstellung erfüllen.

HU. Konzentration.

Die Rationalisierung durch eine Konzentration in der In:
Justrie, die sich innerhalb wirtschaftlicher Grenzen vollzieht und
Jas Ziel hat, die Erzeugung weitgehend zu spezialisieren, sie zu verbessern
 und zu verbilligen und die Absatzwerbung zu vereinfachen,
st zu fördern.
Wenn die Konzentration in der Industrie das Ziel verfolgt, die
Erzeugung dem inländischen Bedarf und der Absatzmöglichkeit im
Auslande anzupassen, so darf dabei das Streben nach verbilligter
Erzeugung durch vermehrte Produktion und nach erhöhter Absatz:
werbung keine Einbuße erfahren.
Der Zusammenschluß ist auch zu fördern, wenn er im Interesse
aller in der Industrie beteiligten Kreise das Ziel verfolgt, den in der
Gegenwart notwendig gewordenen Einschrumpfungsprozeß in organische
 Bahnen zu lenken.
Der wirtschaftlich richtigen Konzentration entgegenstehende
Steuergesetze sind zu beseitigen.

MI. Kartelle.

Li.

Industriekartelle sind unter der Voraussetzung einer ge»
sunden und verantwortlichen Kartelltätigkeit mit dem Ziel,
für Ordnung in Erzeugung und Absatz zu sorgen und die
Produktivität zu fördern, unentbehrlich.
Eine Auflösung der Kartelle würde vielleicht vorüberzjehend
 die Preise ermäßigen, gleichzeitig aber Produktionsnittel
 vernichten und Arbeitslosigkeit herbeiführen. _
Die Preispolitik der Kartelle bedarf einer weitsichtigen
Einstellung der Kartelleiter und der Kartellmitglieder. Sie
Jlarf sich nicht nach den Kosten leistungsschwacher Mitglieder
zichten.
Dem durch Produktionssteigerung erstrebten natürlichen
Preisabbau muß sich eine gesunde Regelung der Zahlungs:
bedingungen durch Konditionenkartelle anschließen.
Zweck dieser Regelung muß sein, einseitige Risikoabwälzungen
 zu vermeiden, das Prinzip von Leistung gleich Gegenleistung
 durchzuführen, und Vorsorge für eine reibungslose
        <pb n="23" />
        Abwicklung des Zahlungsverkehrs gemäß den Grundsätzen
von Treu und Glauben zu treffen.
Die großen Aufgaben der Kartelle. in der Richtung einer
Schaffung von Ordnung und Förderung der Produktivität
sebieten eine Beschränkung der Kartelle auf die
Regelung der eigenen Produktion und des eigenen Absatzes.
Eine amtliche Kartellaufsicht, soweit sie überhaupt
notwendig ist und nützlich wirken kann, muß den Kartellen
mit Sachkenntnis und Feingefühl begegnen, wenn nicht an
Stelle der zu behebenden Schäden größere treten sollen. Sie
Jarf sich nicht auf Wirtschaftsverfolgung einstellen, sondern
nuß die Wirtschaftsförderung als ihr Ziel betrachten.
Der zügellose Wettbewerb auf dem Weltmarkt, der unter den
heutigen weltwirtschaftlichen Verhältnissen (Verarmung in;
folge Krieg, Drang zum Export, Industrialisierung) in
zroßem Umfange zu Kampf“ und Verlustpreisen führt, kann
auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden. Internationale
 Kartelle sind ein geeignetes Mittel, Ordnung
auf dem Weltmarkt zu erreichen. Unerläßliche Voraussetzung
 für die Schaffung von internationalen Kartellen ist
Jas Bestehen von festgefügten Inlandskartellen.

IV. Güterverteilung.
Die Notwendigkeit und Unentbehrlichkeit des Großhandels
ınd des Einzelhandels wird anerkannt.
Der legitime Handel kann am besten dadurch gefördert wer-Jen,
 daß die in der Kriegs und Nachkriegszeit entstandene
ınnatürliche Übersetzung der Güterverteilung mit Handels-‚etrieben
 aller Art im Wege eines natürlichen Reinigungs»
prozesses beseitigt wird. Der legitime Handel hat alles
'nteresse daran, diesen Reinigungsprozeß von sich aus zu be:
schleunigen.
Die Verringerung der Verteilungskosten durch eine Be»
schränkung der Zahl der Handelsunternehmungen und die
Geschäftstendenz „Großer Umsatz — kleiner Nutzen“
werden auch die preisverteuernde Wirkung eines unnatürlich
 aufgeblähten Zwischenhandels beseitigen.
Ebensowenig wie bei der Erzeugung, dürfen auch bei der
Güterverteilung, beim Handwerk und bei anderen Wirtschaftszweigen
 Abreden und Bindungen die Preise künstlich
hochhalten oder verteuern.

a
        <pb n="24" />
        A, ALLGEMEINE
FINANZ: UND WIRTSCHAFTSPOLITIK.

Il. Öffentliche Finanzwirtschaft,

Zur ößentüichen
 Finanzwirtschaft
 im
allgemeinen.

In Deutschland gewann, wie schon
zinleitend bemerkt, die öffentliche
Finanzwirtschaft in der Zeit nach
ler Stabilisierung einen geradezu
bestimmenden Charakter für das
Schicksal unserer industriellen und
jewerblichen Arbeiten. Es ist selbst:
verständlich, daß der Staat einen be:
stimmten Prozentsatz des Volksein-&amp;lt;ommens
 zur Befriedigung der
öffentlichen Bedürfnisse in An:
spruch nehmen muß. Er ist der Träger
 der Rechtsordnung, ohne die
sine Volkswirtschaft nicht bestehen
kann und die Entwicklung einer
Kultur unmöglich ist. Es ist auch
zelbstverständlich, daß die öffent:
lichen Finanzen in Ordnung sein
ınd daß die Haushalte balancieren
nüssen. Ohne eine gesunde finanzielle
 Verfassung ist weder eine ordentliche
 Wirtschaftsführung, noch
zine gesunde Währung möglich.
Staat und Kultur können aber ihre
Sxistenz nur in einer gesunden Wirt:
schaft finden. Wenn wir wissen, daß
wir auf dem Wege der Produktions:
verbilligung und der Kapitalneubildung
 zu einer Gesundung unserer
Verhältnisse gelangen können, dann
ist die Forderung weitgehend:
sterEinschränkungdesge:
samten öffentlichen Aus:

sabenbedarfs natürlich. Es
&amp;lt;ann nicht der Grundsatz gelten,
laß sich der Steuerbedarf einfach
ıach dem Ausgabenbedarf, wie er
»jei der Aufstellung und Beschluß:
'assung über die öffentlichen Haus-1alte
 schließlich herauskommt, zu
‘ichten habe. Vielmehr muß un;
jedingt der umgekehrte Weg eingeı1alten
 werden: nur was Volk und
Nirtschaft an Höchstbelastungen
ragen können, kann an Ausgaben in
3Zetracht kommen. Und zwar muß
ıerbei die Belastung durch Reich,
„‚änder und Gemeinden in ihrem
Zusammenhang verstanden werden.
Wir geben zu, daß die Überteueung
 unserer öffentlichen Verwal:
ung zu einem Teil auf der ganzen
;‚taatspolitischen Struktur des Rei:
;hes und der Länder und in dem
?roblem der Teilung der öffent»
ichen Gewalten beruht. Um so
nehr ist es dann aber notwendig, die
\uswüchse abzuschneiden, welche
lie außergewöhnlichen Verhältnisse
jezeitigt haben, und darüber hinaus
»rganisatorische Verbesserungen
1erbeizuführen. Wir verkennen nicht
lie außerordentlichen Schwierig:
zeiten, die in diesen Problemen lie:
jen, wir halten aber die Ordnung
ınd Beschränkung in unserer gesam:

„Rn
        <pb n="25" />
        Irsachen der
Ausgabensteigerung.


ten öffentlichen Finanzgebarung für
eine der wichtigsten staatspolitischen
 Aufgaben und erwarten dabei,
daß es gelingt, in kürzester Zeit
nicht nur Sicherheit, sondern auch
Wirtschaftlichkeit in unsere öffent»
liche Finanzwirtschaft zu bringen.
In dem jetzigen Umfang und der
Art der Ausgabenwirtschaft der
öffentlichen Verbände, insbesondere
auch der Länder und nicht zuletzt
der Gemeinden, sehen wir die größ-"en
 Gefahren.
Die Ursachen unserer geradezu
schrankenlosen Ausgabenwirtschaft
ınd Verwaltungsüberorganisation
üegen in der Überspannung der
5ffentlichen Aufgaben, der Zer:
s;plitterung der Reichsverwaltung in
zahlreiche Sonderorganisationen,
sowie in dem Neben: und Gegen:
sinanderarbeiten von Reichs: und
Landesbehörden, Regierungen und
Parlamenten, das eine Menge von
Doppelarbeit, von Reibungen und
Überschneidungen und damit von
überflüssigen Verwaltungsausgaben
hervorruft. Wir haben zuviel Bez
amte, die zu einem großen Teil mit
unproduktiven Arbeiten beschäftigt
sind. Wenn es nicht gelingt, den
Verwaltungsaufwand zuzüglich des
allgemeinen Teuerungsfaktors und
der durch die neuen Aufgaben un:
vermeidlichen Ausgaben ungefähr
auf den Umfang der Vorkriegszeit
 zurückzubringen, so ist er
jür die deutsche Wirtschaft nicht
tragbar, Denn wir haben neben
den früheren Lasten nicht nur die
Reparationsleistungen aufzubringen,
sondern auch noch für etwa 4 Mil:
lionen Kriegsbeschädigte und Kriegs:
hinterbliebene und sonst durch den
Krieg Enterbte zu sorgen. In diesem
Zusammenhang ist es wichtig fest:
zustellen, daß der Präsident der
Vereinigten Staaten in seiner letzten
Botschaft dem amerikanischen Volk
mitgeteilt hat, daß im Wege des Abjaus

 das Personal der amerika;
ischen Verwaltung jetzt auf den
Vorkriegsstand gebracht ist.

In den Denkschriften des Reichs:
inanzministeriums über die Besoliungsfragen
 vom Januar und Mai
925 wird der jährliche Besoldungsind
 Pensionsaufwand
für das Reich einschl.
Wehrmacht auf. . 747 Mill. M.
für die Länder auf . 2334 Mill. M.
für die Gemeinden
auf . 2... . . 1500 Mill, M.
4581 Mill. M.
jeziffert, d. i. mehr als 10 Prozent des
jesamten Volkseinkommens und
'ast soviel wie das gesamte Steuersufkommen
 von Reich, Ländern und
Gemeinden vor dem Kriege. Es bes
larf keiner Ausführung, daß ein sol:
‚her Aufwand, der naturgemäß die
"endenz weiterer Steigerung in sich
rägt, vom deutschen Volke auf die
Jauer unmöglich getragen werden
ann.
Trotz des WÜberganges der
Steuer: und Zollverwaltung, der
}isenbahnverwaltung und der bayeischen
 und württembergischen Post
‚jowie verschiedener anderer Vers
valtungszweige auf das Reich sind
lie Zahlen der Beamten und Ange»
tellten bei den Ländern höher
ls vor dem Kriege. Der Beamten:
zörper und die Zahl der Behörden
1at sich in einem Maße vermehrt,
Jas mit dem Auftreten neuer Aufjaben
 nicht begründet zu werden
‚ermag.
Im Reich ist der Personalabbau
eilweise mit großer Schärfe durch:
jeführt worden, bei Ländern und
3emeinden aber im Anfang stecken:
‚eblieben. Die Zahl der planmäßigen
‘tellen im Reich unter Ausschei-‚ung
 der Betriebsverwaltungen bes
rägt aber jetzt immer noch rund
4300 gegenüber 19200 im Jahre
913; davon entfallen allein

Besoldungsaufwand.
        <pb n="26" />
        Aufgabenyerteilung.


73200 auf die Finanzverwaltung.
Wir halten diese Zahl für viel zu
hoch. Es ist auf die Dauer unmögich,
 daß allein der Personalaufwand
ler Reichsfinanzverwaltung mehr
&amp;lt;ostet, als vor dem Kriege die preu-3ische
 Einkommensteuer insgesamt
»ingebracht hat. Auch mit einem
&amp;lt;leineren Beamtenkörper muß es
nöglich sein, die steuerliche Verwal:
ung in Ordnung zu halten.
In Preußen ist nach dem Vor-»ericht
 zum Haushaltsentwurf die
&amp;lt;opfzahl des Personals trotz des
verkleinerten Staatsgebietes und des
bergangs wesentlicher Aufgaben
ıuf das Reich gegenüber 1913 um
1500 Köpfe, also um 10,5 Prozent
;estiegen. Der Besoldungsaufwand
ıat sich von 460 Millionen Mark im
lahre 1913 auf 882 Millionen Mark,
ılso um rund 92 Prozent, erhöht.
Für Bayern haben wir unter
Ausscheidung aller nicht vergleich:
»aren Ausgaben, also einerseits der
auf das Reich übergegangenen und
ler sonst aus dem Staatshaushalt
‚usgeschiedenen Verwaltungszweige,
ındererseits der auf den Staat überı1o0mmenen
 Volksschullehrer, eine
Steigerung der Zahl der Beamten
on 23000 auf 33000 und des Besoldungsaufwandes
 von 65,86 Mill.
Mark auf 117,2 Millionen oder rund
’8 Prozent berechnet.
Die Aufgaben haben sich zwi:
schen den drei Trägern der Verwal:
ung wesentlich auf das Reich, zum
Teil auch auf die Gemeinden ver:
;ichoben, während die Länder in
wichtigen Beziehungen entlastet
wurden. In anderen Beziehungen
ıber ist auch bei ihnen der Ausga-»enbedarf
 in den einzelnen Zweigen
ler Verwaltung außerordentlich ge:
wachsen. Die öffentlichen Aufgaben
haben sich durch die Kriegsfolgen,
len Versailler Vertrag und die neue
Verfassung nebst anschließender
Gesetzgebung ganz außerordent:
lich gesteigert, Die Umgestaltung

ler. gesamten sozialen und wirt:
ichaftlichen Verhältnisse und die
Jbernahme zahlreicher neuer Aufjaben
 in die öffentliche Hand, die
rüher dem freien Spiel der Kräfte
iberlassen oder aus Privatmitteln
jespeist wurden, haben die öffent:
ichen Aufgaben weiter vermehrt.
jo entstanden eine Unmasse neuer
3ehörden, bestehende wurden ver:
srößert und geteilt. Dies gilt vor
ıllem für das gesamte Gebiet der so:
jalen Aufgaben, also — abgesehen
ron dem Riesenposten der Versor:
jung der Kriegsopfer — für die sojale
 Fürsorge für die notleidenden
3Zevölkerungskreise, für Arbeitsveraittlung
 und Erwerbslosenfürsorge,
Nohnungs: und Siedlungswesen,
‚ohn: und Betriebsratwesen, kurz
{as, was im Reich beim Reichsar-‚eitsministerium
 vereinigt ist.
Bei den Ländern und Gemeinden
‚etreffen die Mehraufwendungen
nsbesondere das Gebiet der Wohlahrtspflege,
 der Schule und Polizei
ınd der Ausgaben für Bau: und
Verkehrszwecke. Die Länder haben
ıber auch ihrerseits die Gemeinden
‚uf einzelnen Gebieten, wie Schule
ınd Polizei, entlastet. Bemerkens:
wert ist, daß nicht nur im Reich,
lem große neue Verwaltungs:
sebiete und die gesamten Repasationsaufgaben
 zugewachsen sind,
‚sondern auch bei den Ländern sich
lie Zahl der Ministerien vermehrt
ıat. Es ist eine große Anzahl von
jonderbehörden entstanden,
ınd es besteht das Bestreben, weis
ere Sonderbehörden und neue Son;
lergerichte zu schaffen (vgl. z. B.
\rbeitsgerichtsgesetz). Bisher sind
\nfänge noch nicht gemacht, um
ine bessere Zusammenfassung der
jehördenorganisation unter Zus
jaammenlegung nicht allein von Miısterien,
 sondern auch der vielen
einen zersplitterten Unterbehör-Jen
 herbeizuführen. Im Gegenteil

27
        <pb n="27" />
        Finanzzusgleich
 und
Ausgabenbeschränkung.


drängt beinahe jedes Ministerium
darnach, sich seinen eigenen Unter:
bau einzurichten.
Hier liegen die Hauptmängel
 der Organisation
und damit eines unwirtschaftlichen
 Aufwandes
an Verwaltungskosten,
hieraber auch die Haupt:
ersparnismöglichkeiten.
Der wesentliche Punkt der Finanzceform,
 wie sie durch den Finanzausjleich
 erstrebt wird, liegt in der Be:
schränkung und richtigen
Verteilung der öffent;
lichen Aufgaben zwischen
Reich, Ländern und Ge:
meinden (Gemeindever:
bänden). Wir müssen zu dem
Entschluß kommen, die Gesetzge:
ung, die den Ländern und Gemein:
den, aber auch der Wirtschaft als
solcher, drückende Lasten auferlegt,
 aufzuheben. Nur so gelangen
wir zu einer Verminderung der Auf:
gaben. Und auf der Grundlage der
verminderten Aufgaben kann dann
die Verwaltungsreform, die Verein:
iachung des Verwaltungsapparates,
auch des Instanzenzugs und des in:
neren Geschäftsgangs der Behörden
(„Verminderung der Funktionäre
und der Funktionen“) erfolgen. Not:
wendige Voraussetzung ist dabei
sine klare und sachgemäße Abgren:-zung
 der Zuständigkeiten und eine
Rückgabe derjenigen Aufgaben an
Länder und Gemeinden zu selbständiger
 Erfüllung, die nach der
Natur der Sache als die ihren zu be:
trachten sind (8 42 der 3. Steuernot:
verordnung).
Alle überflüssigen Einrichtungen
müssen beseitigt werden und alle
nicht unbedingt vom Staate zu lei:
stenden Aufgaben auf die Selbstverwaltung
 und die freie Betätigung abgebürdet
 werden. Wir müssen wies
der dazu gelangen, die ehrenamt:
liche Tätigkeit, insbesondere auf
dem Gebiete der Gemeindeverwals

ung, nutzbar zu machen. Die ehren:
ımtliche Tätigkeit braucht sich das
»ei nicht nur auf untergeordnete
Tilfsleistungen zu erstrecken, son:
lern sie kann auch mit Erfolg be:
1ördliche Funktionen ausüben. Dies
vird dazu beitragen, das Interesse
ler Kreise an der öffentlichen
/erwaltung zu wecken und so einen
‚rstrebenswerten Ausgleich zwis
ichen der Bevölkerung und den Be:
‚örden zu schaffen,
Auch eine Verkleinerung der Parımente
 kann vorgenommen werden,
‚hne daß berechtigte Interessen veretzt
 oder das Eigenleben der Län:
ler zerstört zu werden brauchen.
lach der Begründung zur letzten
?eichswahlnovelle betrug die Ge:
amtzahl der Abgeordneten aller
;eutschen Parlamente über 2000. Es
st einleuchtend, daß diese Zahl zu
ıoch ist.
Wir haben noch immer aus der
xriegs» und Nachkriegszeit Reste
ler Zwangswirtschaft. Der Fortbe:
tand dieser Einrichtungen ist ein
Iemmnis für die freie Entfal:
ung der Wirtschaft. Insbesondere
st nach unserer Auffassung die be:
‚ördliche Mietfestsetzung und Woh:
ıungszuteilung ein großes Hindernis
ür die Wiedererstarkung des inne:
en Marktes. Wir bestreiten die
Jotwendigkeit der behördlichen
Vohnungszuteilung. Überall da,
vo sie eine Lockerung in den letzten
Monaten erfahren hat, hat sich ge:
:eigt, daß eine Benachteiligung der
Aieter damit nicht verbunden war.
Die behördliche Mietfestsetzung
ıat dazu geführt, einen Erwerbs:
tand in der Ausnutzung seines
Sigentums zu beeinträchtigen. Für
'en Hausbesitz ist während der
Jauer der behördlichen Mietfest:
etzung eine Rente nicht zu erzielen.
)as führt dazu, daß der gesamte
{ausbesitz der Verwahrlosung ans
‚eimfällt, daß die Hausbesitzer für
lie Einkommensteuer nicht in Bes

Verkleinerung
der
Parlamente.

Beseitigung
der Reste
ler Zwangswirtschaft.


4
        <pb n="28" />
        tracht kommen, und daß jeder An:
teiz für die privaten Erwerbsstände
antfällt, Wohnbauten zu errichten.
Eine weitere Folge ist daher das
Darniederliegen des Baugewerbes
ınd die damit verbundene Einz-;schränkung
 des inneren Marktes.
Wir tun also mit der Wohnungs:
zwangswirtschaft genau das Gegen-:eil
 von dem, was zur Belebung des
nneren Marktes notwendig wäre.
Is kann auf die Dauer nicht richtig
sein, daß die Ausgaben für die
Wohnung in dem Haushalt der eins
z‚elnen Familie im Wege der Ger
;setzgebung künstlich niedriggehal-:en
 und daß damit der Wiederbe:
ebung der inneren Kaufkraft Hin:
lernisse in den Weg gelegt werden.
Jie Wohnungszwangswirtschaft be:
‘'indert auch die Freizügigkeit, die
jerade jetzt, wo es gilt, unsere
Produktionsbasis dem verkleinerten
Betriebskapital und den verringeren
 Absatzmöglichkeiten anzu:
Jassen, besonders notwendig wäre.
Die Wohnungszwangswirtschaft
irägt zu einer Vermehrung der
Arbeitslosen bei und hemmt eine
wirtschaftliche Verteilung der Arbeitskräfte.

Mit den Aufgaben, die durch die
Zwangswirtschaft dem Reich, den
Ländern und Gemeinden entstehen,
beschäftigen sich insbesondere in
den Gemeindeverwaltungen eine
große Zahl von Behörden und Be:
amten. Die Kosten betragen viele
Millionen. In der Beseitigung dieser
Cinrichtungen liegen daher auch
starke Möglichkeiten für Erspar:
nisse in den öffentlichen Ausgaben.
Die Finanz- Wenn die Aufblähung der kom:
wirtschaft der munalen Ausgabenwirtschaft zum
Gemeinden, Do auf die vorstehend dargelegten
reichsgesetzlichen Maßnahmen zu:
rückzuführen ist, so kann vielen Ges
meinden an dieser Stelle doch nicht
der Vorwurf erspart werden, daß sie
selbst in weitem Umfang an der
Übersteigerung der kommunalen

Ausgaben schuld sind. Im Rahmen
der steuerlichen Gesamtbelastung
wird die Finanzgebarung der Ge:
neinden als besonders drückend
;mpfunden. Und zwar ist vor allem
ıuf drei Ursachen der verfehlten
Kommunalausgaben-Wirtschaft hin:
uweisen: Das ist erstens der völlig
ınzulängliche Personalabbau, zwei:
'‚ens die teilweise übertrieben hohe
3esoldung der Kommunalbeamten
ınd drittens die Verwendung von
steuergeldern für Zwecke, die viel:
eicht an sich wünschenswert
vären, die wir uns aber in der Zeit
ler äußersten Wirtschaftsnot ein:
'ach nicht mehr leisten können.
Der Oberbürgermeister von Berlin
ils der Vorsitzende des Deutschen
itädtetages hat offen ausgesprochen,
laß die bisherige Finanzpolitik der
zemeinden überholt sei, und daß
lie Gemeinden aus bitterer Not:
vendigkeit zu einer Politik der Auslabenbeschränkung
 zurückkehren
nüßten. In den Gemeindeverwal:
ungen werden in noch größerem
J)mfang als das schon bei den Staats:
’erwaltungen der Fall ist, Beamte in
‚erhältnismäßig hohen Besoldungsiruppen
 mit mechanischen Arbeiten
‚eschäftigt, die bei einer besseren
Jrganisation und bei stärkerer Her:
Nnziehung mechanischer Hilfsmittel
‘infacher und schneller und vor allem
uch bedeutend billiger geleistet
verden könnten. Der Bürobetrieb
:rankt bei den Gemeinden noch
nehr als beim Staat an veralteten
linrichtungen und Gewohnheiten,
lie eine rationelle Ausnutzung der
\rbeitskräfte ausschließen,
Die Personalkosten sind derjenige
7osten, der die stärkste Steigerung
ler Ausgaben aufweist. Dies liegt
‚uch daran, daß die Beamten der
5emeinden zum großen Teil wesent:
ich höher eingestuft sind als die mit
jleichartigen Aufgaben betrauten
Reichs: und Staatsbeamten. Es fällt

3
        <pb n="29" />
        namentlich auf, daß eine große Zahl
mittlerer Beamter bei kaum veränderter
 Tätigkeit in unverhältnismäßig
 hohe Gehaltsgruppen hineinjekommen
 ‚ist. Unbeschadet der
Gesichtspunkte, die für eine beson:
dere Regelung der Besoldung bei den
leitenden Posten der Gemeinden
geltend gemacht werden können,
muß Vorsorge getroffen werden,
daß auch in Zukunft zwischen den
Besoldungsverhältnissen der Ges
meindebeamten und der Reichs- und
Staatsbeamten ein einigermaßen
zleichmäßiges Verhältnis aufrecht:
erhalten wird.
Geradezu bedauerlich ist es, wenn
die Gemeinden, wie das in einer
großen Anzahl von Fällen geschehen
ist, die laufenden Steuereinnahmen
 zu neuen werbenden Unternehmungen,
 zur Erweiterung bestehender
 Gemeindebetriebe, zu
Wohlfahrtseinrichtungen (Stadions,
Festhallen usw.), zur Erweiterung
und Verschönerung der Stadtanlagen
 oder gar zu Ausstellungs:
zwecken in einem Ausmaß verwen:
den, das berechtigterweise nicht
nur die Öffentliche Kritik, son:
dern auch allgemeine Erbitterung
 ausgelöst hat. Es ist unverständlich,
 wie wenig gerade
in den Kreisen der Gemeindeverwaltungen
 den bitteren Erfordernissen
 der allgemeinen Wirtschafts:
not Rechnung getragen worden ist.
Wenn man weiß, daß bisher in
weitem Ausmaß die Steuern nicht
aus dem Ertrag, sondern durch Aufnahme
 von Krediten, also durch die
Mobilisierung der Substanz, gezahlt
worden sind, so bedeutet diese
Finanzwirtschaft in ihren letzten
Auswirkungen nichts anderes als
die Enteignung der privaten Substanz
 zugunsten der öffentlichen
Hand. Die Aufkäufe von Hotels
und sonstigen Privatunternehmen,
der Erwerb von Aktienpaketen, von

Zittergütern usw. ist privat: und
‚olkswirtschaftlich entschieden zu
‚erwerfen.
Vielfach haben die Gemeinden
‚uch ihre Unternehmungen auf Ge»
»iete ausgedehnt, die als rein privatwirtschaftliche
 Betätigungen anzu:
;jehen sind. Wir verweisen auf die
itark angewachsenen kommunalen
»der mit kommunaler Beteiligung
srrichteten Baugenossenschaften sovie
 auf die Ausdehnung der komnunalen
 Bankbetriebe. Ähnliche
Irscheinungen sind auch bei vers
ıchiedenen Ländern und höheren
&amp;lt;zommunalverbänden, so z. B. auf
lem Gebiet des Elektrizitätss und
Montanwesens, zu beobachten. Wir
nüssen mit allem Nachdruck dar;
‚uf hinweisen, daß eine weitere Ent:
wicklung auf dieser Linie ein völlig
ınberechtigter Eingriff in die freie
Nirtschaft ist, der nicht scharf ge:
‚ug bekämpft werden kann.
Insgesamt ergibt sich aus den vor:
stehenden Ausführungen als Ziel
ine weitgehende Einschränkung
ıller öffentlichen Ausgaben und
ine wirtschaftlichere Gestaltung
ler Verwaltung. Die Not aller
"eile der Wirtschaft und der Wille
ller Teile, aus dieser Not zu
iner Gesundung zu gelangen, ge»
xietet gemeinsames Handeln. Wir
nüssen nach unserer Auffassung
n gemeinsamer Arbeit dahin geangen,
 daß es möglich wird, die
Jesamt-Ausgaben von
eich, Ländern und Ge:
aeinden gegenüber den
st-Ausgaben von 1924 um
aindestens 20 Prozent zu
enken. Wenn wir davon aus:
‚ehen, daß im Jahre 1924 von diesen
Zörperschaften mehr als 11 Milliarjen
 ausgegeben worden sind (ge:
‚aue Ziffern liegen leider nicht vor),
:;o bedeutet eine Einschränkung um
20 Prozent eine Verminderung der
Ausgaben um über 2 Milliarden.

Zusammenfassung


Pe
        <pb n="30" />
        Einnahmen.

Wir stehen auf dem Standpunkt,
daß eine solche Verminderung mög:
lich ist, ohne daß dabei nicht wieder
zutzumachende Nachteile entstän:
den. Dabei verkennen wir nicht,
daß die Möglichkeit, erhebliche Erz
sparnisse zu machen, beim Reich be»
schränkt ist; bei den Ländern und
den Gemeinden liegen aber gegen:
über den Ausgaben von 1924 sehr
bedeutende Einschränkungsmöglichkeiten
 vor. Selbstverständlich
ist aber, daß nicht an der falschen
Stelle gespart wird, und daß z. B.
nicht etwa die im Interesse der Ge:
zsamtwirtschaft notwendige Förde:
rung der Wissenschaft unterbunden
der eingeschränkt wird. Die Durch:
‘ührung im einzelnen muß den be:
:ufenen Stellen überlassen werden.
Der Reichstag aber sollte alsbald
‘ordern, daß im Benehmen mit den
„ändern und den Gemeindever:
valtungen die Aufstellung eines ge:
neinsamen Probehaushaltes erfolgt,
der diesen Erfordernissen gerecht
wird.
Hinsichtlich der Einnahmen ist
ıngesichts der Tatsache, daß die
Wirkungen der letzten Finanz:
reform noch nicht übersehen wer:
den können, Zurückhaltung am
Platze. Es bleibt abzuwarten, ob die
Finanzreform dem Grundsatz der
Belastung des _Ertrages unter
Zulassung einer angemessenen Rente
gerecht wird und ob sie die Kapitalneubildung
 nicht vereitelt. Schon
jetzt kann aber gesagt werden, daß
sie die von allen Seiten für wüns
schenswert gehaltene Vereins:
Fachung, Übersichtlichkeit und Ge:
meinverständlichkeit des Steuer:
systems nicht gebracht hat. So ver;
ursacht, um nur ein Beispiel anzu:
führen, die Lohnsteuer in ihrer
augenblicklichen Ausgestaltung allen
Beteiligten große Arbeitslast und
Zeitaufwand, insbesondere dadurch,
daß der lohnsteuerfrei zu lassende

3etrag in drei Teile (Existenzninimum,
 Werbungskosten und
jonderleistungen) zerlegt ist, und
laß vierteljährlich Erstattungsanräge
 zugelassen sind. Ein Arbeit:
jeber muß dank dem Wirrwarr der
ıeutigen Steuergesetze jährlich
nindestens 154mal Steuerberech-‚ungen
 machen und abgeben und
23mal Steuern abführen.
Diese Kompliziertheit des Steuer-‚ystems
 führt auf der einen Seite
lazu, die Verwaltung zu erschweren
ınd den Verwaltungsapparat un:
virtschaftlich zu vergrößern, und
ie belastet auf der anderen Seite
Ne Steuerpflichtigen mit Arbeiten
ınd mit Unkosten für Organe, die
sdiglich zur richtigen Erfüllung der
;teuerpflicht des einzelnen Unter:
ıehmens unterhalten werden
nüssen. Wir haben schon an an:
lerer Stelle ausgeführt, daß die
Aeichsfinanzverwaltung mit über
’3000 Beamten und einem Kosten:
ı‚ufwand von annähernd 400 Millios
ıen viel zu teuer ist. Eine Verein-'achung
 der Gesetzgebung würde
ıcht nur in der Verwaltung, sonlern
 auch bei den Steuerpflichtigen
jewaltige Beträge frei machen, die
»roduktiveren Zwecken dienstbar
semacht werden könnten.
Wenn wir das bisherige tatsäch:
iche Steueraufkommen des laufen:
jen Etatsjahres 1925 an Hand der
ımtlichen ' monatlichen Übersichten
ler Reichseinnahmen an Steuern,
Zöllen und Abgaben für die Zeit
‚om 1. April bis 31. Oktober 1925
‚uszuwerten versuchen, ergibt sich,
laß gegenüber dem auf 7 Monate
ımgerechneten, gegen 1924 bereits
ım 1,1 Milliarden erhöhten Etats:
‚oranschlag von 3,7 Milliarden Mark
in Mehr von 558 Millionen Mark
‚ufgekommen ist, Von den Mehrzinnahmen
 entfallen auf:
. Einkommen: und Körperschaftssteuer
 einschl. Kapitalertrag
418 Millionen,

Steueraufkommen
 1923.
        <pb n="31" />
        2. Umsatzsteuer einschl. Luxus:
steuer 86,6 Millionen.
Wir wollen aus diesem Ergeb»
nis der ersten 7 Monate keine über:
triebenen Schlußfolgerungen für
das Ergebnis des ganzen Rech:
nungsjahres ziehen. Es ist aber
wichtig festzustellen, daß in diesen
errechneten ıMehreinnahmen von
558 Millionen M. die an die Länder
und Gemeinden ausgeschütteten
Beträge an den sog. Überweisungssteuern
 mit enthalten sind. Durch
das Mehraufkommen an Einkommen:
 und Körperschaftssteuern sOwie
 an Umsatzsteuern haben die
Länder und Gemeinden in den
ersten 7 Monaten des Rechnungsjahres
 1925 326,8 Millionen mehr erhalten,
 als sie für diesen Zeitraum
aach dem ursprünglichen Hausaaltssoll
 bekommen sollten.
Demgegenüber ergibt sich aus
dem durch die Presse bekanntgewordenen
 Inhalt der Denkschrift
des Reichsfinanzministeriums über
die Finanzlage des Reichs, daß eine
Neuschätzung des vermutlichen
Steueraufkommens für das Rech:
aungsjahr 1925 stattgefunden hat.
Es wird dort angegeben, daß das
Aufkommen aus der Einkommen:
und Körperschaftssteuer um 350
Millionen höher und das Aufkom:
men aus der Umsatzsteuer um 70
Millionen niedriger geschätzt wird.
Insgesamt ergibt sich für die gejamten
 Besitzes und Verkehrssteuern
gegenüber dem bisherigen Haus:
halt:Soll von 1925 ein Mehrbetrag
von 182 Millionen. Für die Gesamteinnahmen
 des Reichs beträgt nach
der neuen Schätzung der Mehrertrag
 426,7 Millionen. Nach der Neus
schätzung würden sich die Überweis
sungen aus den Besitz: und Vers
kehrssteuern, also in der Haupt:
sache aus der Einkommen-, Körper:
schaftss und Umsatzsteuer, gegen:
über dem bisherigen Haushalt-Soll

ım 281,2 Millionen erhöhen. Dazu
xämen wegen des Garantie:Vers
prechens noch 31,9 Millionen aus
ler Umsatzsteuer und 10,2 Millios
ı1en aus der Weinsteuer, insgesamt
Iso 323,33 Millionen. Tatsächich
 haben aber die Länder und
;emeinden allein aus dem Besitz:
‚nd Verkehrssteuern in den ersten
Monaten des Rechnungsjahres
925 schon 326,8 Millionen mehr ers
alten als ihnen anteilmäßig
egenüber dem ursprünglichen Vors
aschlag zustand. Sie haben also
setzt schon mehr bekommen, als
ler Gesamtmehrbetrag, der ihnen
925 infolge der Neuschätzung zu:
ommen soll, ausmacht. Ein Aus:
;leich zugunsten des Reichs ist da:
ıer nur möglich, wenn das Steuer:
ufkommen aus den Überweisungsteuern
 in den nächsten Monaten
atsächlich erheblich abnehmen
vird.
Wie sich aus der Zeitung ers
übt, hat das Reichsfinanzministe:
ium erklärt, daß aus der Tatsache,
aß den Ländern und Gemeinden
in Mehrbetrag von 323,3 Millionen
egenüber dem bisherigen Haus»
alt-Soll von 1925 überwiesen wer:
‚en soll, nicht der Schluß des Vor:
jegens einer Überschußwirtschaft
ezogen werden könne, weil die
änder und Gemeinden diesen
lehrbetrag bereits bei der Auf:
‚tellung ihrer Haushalte, also bei
ıer Bemessung ihrer Ausgaben, be»
ücksichtigt hätten, Es ist hier mit
ilem Ernst die Frage aufzuwerfen,
bb das _Reichsfinanzministerium
icht verhindern konnte, daß die
änder und Gemeinden in ihrer
\usgabenbemessung über das ur:
prüngliche Haushalt-Soll hinaus:
;ingen. Diese Frage ist um so mehr
ım Platze, als sich aus der Denk»
chrift unzweideutig ergibt, daß die
zalancierung des Reichshaushalts
nsbesondere wegen der fortgesetz:
        <pb n="32" />
        Öffentliche
Betriebe.

':en Mehrforderungen an Ausgaben
caum möglich ist. Kann es verant:
wortet werden, daß von einer um
ihr Dasein schwer ringenden Wirt»
schaft auch im Rechnungsjahr 1925
allein an Reichssteuern nahezu
500 Millionen mehr gefordert wer»
len als im ursprünglichen Haushalt:
Soll vorgesehen war? Die Tat:
sache, daß das —Reichsfinanzninisterium
 durch die oben ange:
tührte Erklärung die unverantworts
iche Ausgabenwirtschaft der Län»
der und Gemeinden nachträglich
decken muß, berechtigt zu
Jer Forderung, daß durch
entsprechende gesetz:
liche Maßnahmen dem
Reichsfinanzministereine
ErweiterungseinerBefug:
ıisse erteilt werden muß,
lamit er seinen Bemühungen auf
%inschränkung der Ausgaben auch
wirklich Nachdruck verleihen kann.
Die im Jahre 1924 betriebene
Jberschußwirtschaft ist mit eine der
Tauptursachen für unsere heutigen
&amp;lt;ritischen Wirtschaftszustände. Die
Mehrerträgnisse aus den Steuern
ı1aben auf der einen Seite das Be-:riebskapital
 der Wirtschaft über
las unbedingt erforderliche Maß
beschränkt. Sie haben auf der anleren
 Seite dazu geführt, daß sich
die öffentliche Hand an der Wirt:
schaft in einem Ausmaße beteiligt
ı1at, das zu schwersten Bedenken
Anlaß gibt. Wir sehen seit Mitte
1924 eine starke Zunahme der öffent:
lichen und halböffentlichen Erwerbsunternehmungen.
 Sie greifen
auf alle Gebiete des Erwerbslebens
über, auf die Gütererzeugung und
Verteilung, auf das Bankwesen und
den Verkehr. Auch das Handwerk
wird durch die handwerksmäßige
Betätigung öffentlicher oder halböffentlicher
 Unternehmungen ge:
schädigt.
Wir sind der Auffassung, daß der
Staat, wenn er über seine eigent:

ichen Aufgaben hinaus auch einen
naßgebenden Einfluß auf die Ers
‚eugung und Verteilung der Güter
‚usüben will, über den ihm gesteckten
\ufgabenkreis hinausgeht. Die Er-s
ahrung lehrt, daß eine derartige Be:
ätigung der öffentlichen Hand auf
virtschaftlichem Gebiet nicht immer
lem Volksganzen nützlich war. Sie
larf jedenfalls nicht zu einer Ver-Iirängung
 der Privatwirtschaft oder
zu einem diese stark schädigen:
len Wettbewerb führen. Nur da,
vo im Öffentlichen Interesse lebensıotwendige
 Bedürfnisse der Bevöl
cxerung zu befriedigen sind und
vo die privatwirtschaftliche Beätigung
 der Öffentlichen Körpers
i:chaften ohne Störung der bestehen:
len wirtschaftlichen Zustände mögich
 ist, erscheint sie gerechtfertigt.
Dabei muß gefordert werden, daß
liese öffentlichen Betriebe in glei:
:her Weise wie die privatwirtschaftichen
 zur Tragung der Steuerlasten
ıerangezogen werden und daß die
etzt noch bestehende Steuerfreiheit
‚jeseitigt wird. Ferner müssen die
Taushalte dieser Betriebe, um die
Möglichkeit zu haben, ihre Wirt-;chaftlichkeit
 jederzeit klar überjehen
 zu können, von den öffent:
ichen Haushalten getrennt aus:
jewiesen werden. Wir verlangen
'erner, daß der von diesen Betrieben
;twa erzielte Gewinn nach den glei:
;»hen Grundsätzen ermittelt wird
vie bei der Privatwirtschaft. Diesem
;rfordernis wird am zweckmäßigsten
ladurch entsprochen, daß die öffent;
ichen Betriebe in die Form selbstänliger
 juristischer Personen überführt
werden.
Die bereits angeführten Vor:
ichläge zur Senkung der Steuerlast
iurch Änderung der Gesetzgebung
&amp;lt;önnen eine dauernde Erleichterung
‘ür die Wirtschaft nur dann bringen,
venn insbesondere die stark über:
:riebene Ausgabenwirtschaft der
‚änder und der Gemeinden durch

Die Regelung
des Finanzausgleichs.


‚3
        <pb n="33" />
        sine entsprechende Gestaltung des
Finanzausgleichgesetzes beseitigt
wird. Gleichzeitig hiermit ist auch
sine scharfe Abgrenzung und zweck:
mäßige Verteilung der Steuers
hoheitsrechte durchzuführen, und
zwar in einer Weise, die, ohne die
Wirtschaft über das notwendige
Maß hinaus zu belasten, doch jedem
der drei öffentlichen Körperschaften
lie Möglichkeit gibt, die ihr zus
'allenden Aufgaben zu erfüllen.
Durch das Finanzausgleichsgesetz
vom 10, August 1925 ist vom 1. April
1927 ab eine Änderung der Bez
ceiligung der Länder und Gemein;
den an dem Aufkommen aus der
Reichseinkommen: und Körper:
schaftssteuer in der Weise vor:
sesehen, daß von dem erwähnten
Zeitpunkt ab die Länder und Ge»
neinden die Berechtigung haben,
selbständig Zuschläge zu diesen beis
len Steuern festzusetzen. Es wird
vielfach der Standpunkt vertreten,
daß die Gewährung des Zuschlagsrechtes
 auf die Dauer nicht entbehrt
werden kann, weil erst dann, wenn
Länder und Gemeinden wieder für
.hre Finanzgebarung verantwortlich
werden, diese den notwendigen Anreiz
 zur Sparsamkeit erhalten. Will
man diesem Standpunkt folgen,
dann müssen aber nach unserer Auf-Fassung
 nicht nur die schon im Gesetz
 vom 10. August 1925 vor:
gesehenen Voraussetzungen vor:
liegen, sondern es müssen noch weis
tere Sicherungen für eine gesunde
Finanzwirtschaft der Gemeinden ge:
troffen werden. Nach dem Finanz:
ıusgleichsgesetz muß ersichtlich
sein, wie sich die Einnahmen und
Ausgaben der Länder und Gemeins
den im Rechnungsjahr 1925 und im
arstenHalbjahr des Rechnungsjahres
1926 zu denen im Rechnungsjahre
1913 verhalten. Aus dem Vorliegen
des vorläufigen Ergebnisses der
ersten allgemeinen Einkommen: und
Körperschaftssteuerveranlagung auf

3rund der Gesetze vom 10. August
925 muß ein Überblick über die zu
ırwartenden, teilweise der Überveisung
 unterliegenden Einnahmen
zu ersehen sein. Die erstgenannte
ler beiden im Finanzausgleichsge:
jetz vorgesehenen Voraussetzungen
;rmöglicht erst ein genaues Bild
iber die Finanzgebarung der Länder
ınd Gemeinden, Nur wenn erkennt:
ich ist, daß die allseitig geforderte
\parsamkeit sich in sichtbarer Weise
usgewirkt hat, wird man sich zu
ijier Gewährung des Zuschlags:
echtes entschließen können. Die
zemeinden behaupten, daß das
)berweisungsverfahren die Selbst:
erantwortung zurückdränge und
lazu verleite, bei zu geringen Überveisungen
 aus der Einkommen: und
Sörperschaftssteuer die Fehlbeträge
iurch eine starke Überspannung der
iealsteuern und insbesondere der
lie Wirtschaft außerordentlich
‚rückenden Gewerbesteuer zu
iecken. Hält man aber das Zu:
chlagsrecht für notwendig und will
nan die Selbstverantwortung der
jemeinden wirklich sicherstellen, so
st unbedingt erforderlich, daß alle
;chichten der Bevölkerung, die an
ler Beschlußfassung mitwirken, zu
ien Einnahmen beitragen. Ein ge:
ignetes Mittel zur Verwirklichung
lieser Forderung ist die Ausdehnung
les Zuschlagsrechtes auf die reichs:
‚inkommensteuerfreien Teile des
iinkommens. Das gemäß 8 8 Abs. 2
les Finanzausgleichsgesetzes festzu-»gende
 Verhältnis zwischen dem
‘eil des Finanzbedarfs der Gemein-'en,
 der aus Anteilen an der Ein:
:ommen- und Körperschaftssteuer,
ınd dem Teil des Finanzbedarfs, der
ıus den Realsteuern, insbesondere
len Gewerbesteuern zu decken ist,
nuß so gestaltet werden, daß insbe:
jondere die Gewerbesteuern eine
ühlbare Senkung erfahren.
Im übrigen ist eine allgemeine ; .
Verpflichtung der Gemeinden zur ff chkeit
etiats.
        <pb n="34" />
        Fisenbahntarife.


öffentlichen Auslegung
ihrer Haushalts-Voran:
achläge aufzustellen, Diese Ein:
richtung, die den großen Vorteil
bringt, daß die Ausgaben frühzeitig
in ihrer Höhe und Richtung bestimmt
 werden können, ist durch
eine laufende Kontrolle der tat:
sächlichen Gestaltung der Ein:
nahmen und Ausgaben zu ergänzen.
Länder und Gemeinden müssen
entsprechend der im neuen Finanz:
ausgleichsgesetz vorgesehenen Regelung
 dazu übergehen, monatliche
spezifizierte Einnahmenachweisuns
gen und vierteljährliche Ausgaben:
nachweisungen nach bestimmtem
Schema zu geben. Es sollte bezüglich
der Einnahmen nach Steuerquellen
(Überweisungen bzw. Reichssteueranteile
 und Einnahmen aus eigenen
Steuern unter Zergliederung nach
Steuerarten) und bezüglich der Ausjaben
 nach den einzelnen Verwal:
‘ungskategorien gegliedert sein. Die

II. Tarifgestaltung der
Das Tarifsystem der Deutschen
Reichsbahn als Ganzes betrachtet,
ıämlich die Tarife, wie sie für die
Wagenladungsklassen aufgebautsind,
zestaffelt nach Warengruppen und
Entfernungen (horizontale und ver:
tikale Gliederung), zusammen mit
den Ausnahmetarifen, auf denen zur
Zeit ca. 60 Prozent aller Güter ge:
fahren werden — ist nur zu ver:
stehen, wenn man es als das Produkt
einer Zeit betrachtet, in der die
Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse
 auch dauernd Änderungen
auf diesem Gebiet notwendig
machte, nicht als das Resultat lang:
jähriger, durch Erfahrung getragener
Arbeit. Noch ist das Tarifsystem
stark beeinflußt durch Maßnahmen
während der Zeit der Geldent:
wertung, in der aus begreiflichen
Gründen oft nicht nur rasche Er:

irgebnisse müßten dann mit denen
les Reichs von einer zentralen
;telle monatlich zusammengestellt
verden, damit eine Gesamtübersicht
iber die öffentliche Belastung mög:
ich ist. Bei den Zusammenhängen,
lie zwischen der Finanzwirtschaft
les Reiches und derjenigen der Länler
 und Gemeinden bestehen, und
’)jei der Bedeutung, die die öffent:
ichen Ausgaben für die gesamte Be:
‚ölkerung haben, ist eine vollstäns
ige, richtige und klare fortlaufende
)bersicht über die gesamte Belastung
urch die Öffentlichen ‘Ausgaben
ine zwingende Notwendigkeit. Die
)ifentlichkeit hat nach unserer Aufassung
 ein Recht auf fortlaufende
jemaue Aufklärung. Um eine Ver:
sleichsgrundlage zu haben, ist die
‘inanzstatistik der Länder und Ges
neinden für das Rechnungsjahr
924 unerläßlich.

Zisenbahn und Post.
ıöhungen des Normalsatzes, son:
lern auch Verschiebungen innerhalb
Jes Systems sich als notwendig her:
‚usstellten. Das gegenwärtige System
les Tarifs der normalen Wagen:
adungsklassen stellt nur die Erz
;tarrung an einem gewissen Zeitz
»unkt dar, der mit der Stabilisierung
zusammenfällt. Dabei sind ver:
ichiedentlich prozentual gleich:
näßige Abschläge im Laufe des
Jahres 1924 erfolgt.
Die nachfolgende Übersicht beweist,
 daß die Eisenbahntarife auf
Nahentfernungen im Verhältnis zu
len Tarifen auf weitere Entfernun:
sen erheblich stärker gegenüber den
Vorkriegsfrachtsätzen erhöht wor:
len sind.
Wir stehen auf dem Standpunkt,
daß der Grundsatz der Belastung

5
        <pb n="35" />
        Gegenüberstellung der Frachtsätze der Normal:
klassennach dem Stande vom Jahre 1914 undjetzt”).

Km

Stückgut 1. Unter-1914
 1925 | schied |
für 100 kg in %

Klasse A
1914 1925 |
für 100 ke

Unterschied

in %

Sp. T.£.St. |
32 66 106,2 256 49
54 99 83,3 42 78
77 133 - 72,8 . 57 106
99 166 67,7 72 135
180 286 58,9 132 238
340 488 . 43,5 2562 411
500 635 27,0 372 538
645 729 13,0 492 618
765 769 0.5 612 | 653

71. BE

25
50
75
100
200
100 '
600
8300
1000

96,0
85,7
85,9
87,5
80,3
68,1
44,6
| 25,6
6,7

mm

Klasse &amp;amp;
1914 1925 |
für 100 ke

Unterschied

in 9

Klasse &amp;amp;
1914 1925
für 100 ke

Unterschied

in %

Sp. T. I

WC
.

3p. T. III

Kl. E

25 17 8 123,5
30 29 57 96,6
75 43 77 | 79,1
L00 54 96 77,8
200 102 167 63,7
400 192 283 47,4
500 282 | 369 30,8
800 | 372 424 | 18,9
1000 462 447 _— 8,2

13 21 61,5
19 31 63,2
29 40 37,9
34 49 44,1
56 83 48,2
‚00 138 38,0
144 179 24,3
188 204 8,5
939 216 — 69

der nahen Entfernungen zugunsten
der weiten im gegenwärtigen Tarif:
system übertrieben ist. Dadurch
werden zwar die Industrien, deren
Aktionsradius ein sehr großer ist,
1. h, die von weither ihre Rohstoffe
5eziehen und deren Abnehmer in
ziner großen Entfernung von dem
Fabrikationsort liegen, begünstigt.
Es dringen aber auch in die natürs
lichen Absatzgebiete der gleichen
Industrien aus weiten Entfernungen
Konkurrenzerzeugnisse ein und es
entsteht so ein volkswirtschaftlich

schwer erträgliches System der Hin:
ınd Herverfrachtung der Waren.
Jer Grundsatz, daß die heutige Be:
ıstung der Nahentfernungen zu
ıldern ist, muß schon im eigenen
ıteresse der Reichsbahn aufrecht:
‚halten werden, da die Abwanderung
 der Güter auf den Kraftfahrerkehr,
 dessen eigentliche Aufgabe
larin liegt, als Zubringer für die
lisenbahnlinien zu dienen, immer
nehr und mehr überhand nimmt. In
veiten Kreisen der Industrie wird
erner gewünscht, den sogenannten
jammelladungsverkehr für Fertig:
waren auf weite Entfernungen wieder
ainzuführen.

1 Einschl. der Verkehrssteuer von
in
        <pb n="36" />
        Auch der Frachtaufwand für be:
stimmte Waren hat sich gegenüber
lem von 1914 unverhältnismäßig er:
höht. Teilweise steht die Steigerung
in keinem Verhältnis zum Preis der
Waren, teilweise ist die absolute
Steigerung besonders groß.
Beispiele:
a) Steigerung des Frachtaufwands
verglichen mit dem Preis: - x , 1913 1925
" * Preis einer Tonne in
April 1613 1927) Oberhausen . .110,— 135,—
Frachtaufwand je Tonne “racht Oberhausen —
Roheisen 12,21 17,42 NET 520 km für
Frachtaufwand je Tonne t Ladungen, je ;
Halbzeug 1,38 2,20 Oonne- . 04H 9,40 32,20
Frachtaufwand je Tonne Preis frei Berlin . . 129,40 167,20
Walzeisen 1,15 200 Frachtbelastung:
mmen 14,74 21,62 Bei Herstellung einer
Frachtaufwend 1925 Tonne Stabeisen . 14,74 21,62
mehr gegen 1913- 46,6 % Bei Beförderung Ober;
Preis einer Tonne Stab: hausen — Berlin . 19,40 32,20
eisen 110,— 135,— Zusammen 34,14 53,82

Dreissteigerung 1925
mehr gegen 1913 22,7 %

b) Prozentuale Steigerung gegenüber den Friedenssätzen:

A

Teile
Roheisen und ' von Eisenbau-Schrott
 werken sowie
Bleche und
DIatten

Eisen- und
Stahlwaren

Bauholz

Ya

rn

He

Ye

bei 10 km , .
sei 50km .
»ei 100 km . ..
bei 250 km . |
bei 500 km

77
38
14
46
231

L60
137
‘18
38
'5

1956 111
69 95
150 78
128 63
103 46

Wenn auch nicht erwartet wer:
den kann, daß die Reichsbahn ihr
derzeitiges Tarifsystem sofort grund:
legend umgestaltet und den ver:

inderten wirtschaftlichen Verhält-‚issen
 anpaßt, so muß doch verlangt
werden, daß die eingeleiteten Vorz
ırbeiten für eine Tarifreform nach

*) Die_hier und im folgenden ge:
gebenen Zahlenangaben beruhen auf
den Untersuchungen der einzelnen in
frage kommenden Fachgruppen, denen
die Verantwortung hierfür überlassen
bleiben muß. Bei den Änderungen, die
lie Tarifierung einzelner Waren, sei es

ıurch Detarifierungen, sei es durch die
itellung von Ausnahmetarifen, ständig
»rfährt, ändert sich unter Umständen
lie prozentuale Belastung schnell um so
nehr, als ja auch die Preise keine fest:
stehenden Faktoren sind.

7
        <pb n="37" />
        Möglichkeit beschleunigt werden.
Notwendig ist zunnächst eine Er:
mäßigung der Rohstofftarife, und
auch diese in erster Linie für die
kleineren Entfernungen, weil eine
derartige Ermäßigung in den Preisen
aller Halb- und Fertigfabrikate un;
mittelbar sich auswirkt. Der Fertig:
industrie wird in erster Linie, soweit
es nicht durch eine Tarifreform
überhaupt geschehen kann, mit De -
tarifierungen zu helfen sein.
Bei den Rohstofftarifen ist die Sen:
kung des Tarifs für Kohle von allen
Seiten als dringend notwendig ers
kannt, ist doch die Fracht bei einer
Intfernung von 50 km immer noch
ım 44 Proz. höher als sie in Friedens:
zeiten war. Wenn man berücksichtigt,
wie sehr auch die in der Nähe der
Sohlenförderung liegenden Industrien
 durch die Kohlenfrachten bez
ührt werden, erkennt man die
Wichtigkeit der allgemeinen Sen:
&amp;lt;ung dieser Frachten.
Obwohl schon 60 % aller Güter zu
Ausnahmetarifen gefahren werden,
so ist doch auf dem Wege, die Eisen:
bahntarife der wirtschaftlichen Lage
durch Ausnahmetarife anzupassen,
fortzufahren, bis eine allgemeine
Tarifreform beendigt ist. Die starke
Anwendung von Ausnahmetarifen
nacht aber eine dauernde Kontrolle
erforderlich, ob die Ausnahmetarife
nicht die natürlichen Wettbewerbs:
verhältnisse erschweren.
Die Erkenntnis der Notwendig:
zeit, den Export durch entsprechen:
Je Tariferleichterungen zu fördern,
ist heute beinahe in allen Ländern
'n die Tat umgesetzt. So hat in den
Vereinigten Staaten von Amerika,
'n denen doch von jeher das Ver:
kehrswesen als ein privatwirtschaft:
iches Geschäft aufgefaßt wurde, die
‚Interstate Commerce Commission“
lie Möglichkeit, in die Tarifhoheit
zinzugreifen, um auch für einzelne
Industrien bessere Wettbewerbs:
möglichkeiten zu schaffen.

Nicht anders ist es in England,
wo das als Behörde aufgezogene
F’arifamt „Rate Tribunal“ praktisch
»äne staatliche Tarifhoheit ausübt,
Die Bemühungen, die Italien macht,
m die in Frage kommenden Staaten
is zu Polen und der Tschechoslowaei
 hin für seinen Triester Hafen
zu gewinnen, sind bekannt.
Gefesselt durch die Lasten, die im
)awesgutachten der Reichsbahn
uferlegt worden sind, ist, wie. zu:
egeben werden muß, diese nicht in
‚er Lage, den deutschen exportieren-{en
 Industrien in demselben Aus:
naße zu helfen, wie es in den ger
‚annten Ländern geschieht; und
loch wäre gerade Deutschland
{urch die überwiegende Binnenlage
ter Industrie am ehesten gezwungen,
‘urch zweckmäßig — ausgestaltete
"arife helfend einzugreifen. Man
»raucht sich nur einmal klar zu
nachen, daß in England kein Ort
nehr als 67km von der Küste ent:
eernt liegt, um zu erkennen, wie be»
ıachteiligt die deutsche Industrie
'urch die besonders hohen Vor:
rachten infolge der weiten Ent:
ernung zur Küste ist. Trotz der
ahlreichen Seehäfenausnahmetarife
st die Behauptung falsch, daß die
)eutsche Reichsbahn eine einseitige
"arifpolitik zugunsten der Seehäfen
reibe, denn die meisten bewilligten
ieringen Abschläge von den nor:
nalen Tarifen bieten nur selten
inen Anreiz zur Benutzung der Seeıäfen,
 wenn die frachtliche Lage es
‚icht sowieso erfordert. Vollkom:
nen illusorisch wird aber die Ger
vährung eines Ausnahmetarifs wie
'es von Steinkohle an die deutsche
ieeküste, der nicht als Ausfuhrtarif
edacht ist, wenn eine fremde In:
lustrie, nämlich die englische
(ohlenindustrie, mittels eines wah:
‚en Dumpings, nämlich durch Staats:
suschüsse, in die Lage versetzt wird,
jeden Preis zu unterbieten. Um so
wichtiger ist die Einführung von

Tal
        <pb n="38" />
        Posttarife.

Berechtigung
and Grenzen.

Ausnahmetarifen auch über die
'rockene Grenze, um die seit mehr
ıls Jahresfrist die beteiligten In:
Justrien kämpfen.
Der Tarif für Briefe, ähnliche Sen:
jungen und für Pakete dürfte
caum zu beanstanden sein.
Ganz besonders übersteigert aber
sind die Tekefongebühren.
Es ist ein alter immer wiederkehrender
 Wunsch, die deutsche Reichspost
 möge bei der Bemessung der
Gebühren von der Berechnung des
Einzelgesprächs, für das der Satz im
Durchschnitt etwa das Zweieinhalblache
 des Friedenssatzes beträgt,
wieder zu dem früher so beliebten
Pauschalsystem übergehen. Nach
dem gegenwärtigen System sind Be»
triebe mit großer Benutzung der
Telefonanlagen außerordentlich
stark belastet. Während bei 200 Ges
sprächen im Monat die Gebühr um
94 Prozent erhöht ist, liegt schon bei
1200 Gesprächen im Monat eine Er:
ı1öhung um 783 Prozent gegenüber
lem Friedenssatz vor.
Es ist daher kein Wunder, daß
ler Titel Telefon in dem Etat der
Deutschen Reichspost große Übers»
schüsse abzuwerfen imstande ist,
die zur Deckung der Fehlbeträge
des Telegrammverkehrs dienen kön:
aen. Mit den modernsten Einrich:
‘ungen ausgestattet, wird der Tele:

jiraphenbetrieb nicht im entfern»
'esten voll ausgenutzt, zum großen
Teil wegen der falschen Bemessung
der Gebühren. Die Verwaltung
laubt anscheinend, durch Hoch:
jaltung der Telefongebühren er»
eichen zu können, daß das Tele»
iramm mit dem Telefon konkurrieen
 kann. Für die kurze Nachrich»
enübermittlung hat das Telefon
vohl endgültig den Telegraphen
erdrängt. Durch entsprechende
sebührengestaltung könnte es aber
ait Leichtigkeit erreicht werden,
iaß ohne Schmälerungen der Eins
‚ahmen aus dem Briefverkehr ein
roßer Teil der Korrespondenz
‚urch Anwendung eines billigen
jatzes für den Brieftelegramm- Vers
‚ehr von dem Telegraphen über:
‚ommen wird. Damit könnten die
zilweise brachliegenden Anlagen
vieder zur vollen Ausnutzung ge»
angen und der Wirtschaft ein wert:
'olles Mittel zur Nachrichtenüber»
nittlung neu zur Verfügung gestellt
verden.
Aus der jetzt vorgelegten Denkchrift
 der Reichspostverwaltung er»
#ibt sich, daß sie im Jahre 1924/25,
)bwohl sie aus laufenden Mitteln
viele Neuanlagen hergestellt hat, er:
ıebliche Überschüsse erzielt hat.
Daraus geht klar hervor, daß sie
‚uch mit geringeren Tarifen hätte
‚uskommen können.
IN. Die sozialen Abgaben.

Die deutsche Industrie ver:
tritt die Auffassung, daß die Ausjaben
 für soziale Zwecke als ein
aotwendiger Bestandteil der Ge:
zamtaufwendungen für die Allge:
meinheit zu betrachten sind. Sie
wertet demgemäß diese Leistung als
positiven Bestandteil der Sstaatspolitisch
 zu tragenden Gesamt:
'asten.

Wenn aber die Sozialpolitik nach
ınserer Auffassung als ein not:
vendiger Bestandteil unserer Wirt:
schaftsordnung und -führung. anzu:
‚sehen ist, dann sollte sie nicht um
hrer selbst willen und nicht ohne
Zusammenhang mit der wirklichen
‚age und Entwicklung unserer wirtschaftlichen
 Leistungsfähigkeit ger
‚trieben werden.

19
        <pb n="39" />
        Gerade wegen der Sorge um die
Erhaltung und Kräftigung des
sozialen Dienstes an unserem arbeitenden
 Volke wird von der deut:
schen Industrie die ernste Frage aus:
gesprochen, ob in der Sozialpolitik
das erforderliche Maß gehalten wird.
Unsere Sozialpolitik muß mit den
verengten Lebensräumen der Wirt:
schaft und ihren zahlreichen anderen
Lasten in Einklang gebracht werden,
wenn nicht der Zeitpunkt kommen
soll, an dem die soziale Fürsorge
zum Schaden für alle Beteiligten in
ihrer Existenz bedroht wird.
Notwendig ist daher, daß die
Grenzen der Sozialpolitik, die durch
den Rahmen unserer jeweiligen
wirtschaftlichen und finanziellen
Kraft gezogen sind, in objektiver
Weise anerkannt und nicht über:
schritten werden.
Eine weitere Grenze muß nach
unserer Auffassung die Sozialpolitik
da finden, wo die Verantwortung
des Einzelnen für sich und seine
Familie einzusetzen hat. Die Sozial:
politik darf letzten Endes nicht dazu
führen, daß jeder Einzelne, der aus
ıhr Vorteile zieht, sich der sittlichen
Verantwortung für seine eigene und
die Zukunft seiner Familie enthoben
fühlt. Wenn die Empfindung der
zigenen Verantwortung durch die
Sozialpolitik zerstört wird, so führt
sie letzten Endes dazu, auch die
Lebensgrundlagen zu gefährden. Die
Leistungen an die Empfänger dürten,
 wie das bei der Knappschaftsversicherung.
 und der Unfallver:
sicherung in gewissen Fällen mög:
lich ist, nicht ein übertriebenes Ausmaß
 annehmen. Der Empfänger darf
unter Hinzurechnung seines Arbeits»
verdienstes nicht mehr erhalten, als
er früher bei voller Leistungsfähigkeit
 verdienen konnte, und die
Hinterbliebenen eines durch Unfall
Verstorbenen dürfen keine größere
Rente bekommen als was der Ver:

«;forbene selbst zu seinen Lebzeiten
]s Höchsteinkommen hatte.
Die Berechtigung der Forderung,
{aß die soziale Fürsorge nicht ohne
“Zusammenhang mit der wirklichen
‚age und der Entwicklung unserer
virtschaftlichen Leistungsfähigkeit
‚etrieben werden soll, wird heute
vohl kaum noch bestritten. Sie wird
‚uch von denjenigen anerkannt,
velche eine noch weitgehendere
oziale Fürsorge für erwünscht hal:
en, um die Gefahren des rein tech:
ıischen Arbeitsprozesses und die
uüederdrückenden Wirkungen einer
nechanisierten Industriearbeit noch
nehr zu beseitigen. Die Anerken:-ung
 der Berechtigung aber, daß auf
lie Dauer Sozialpolitik nur in An:
jassung an unsere wirtschaftliche
‚eistungsfähigkeit getrieben werden
&amp;lt;ann, läßt die Forderung begründet
ırscheinen, daß in regelmäßigen
Zeitabschnitten die Belastung der
"räger der sozialen Fürsorge über:
‚rüft und der jeweiligen Wirt:
ıchaftslage angepaßt werden.
Über das Ausmaß der sozialen
3elastung ist im Laufe der letzten
Aonate ein großer Streit entbrannt.
"eilweise beruhten die Meinungs:
erschiedenheiten auf Mißverständ:-issen,
 indem man nicht vergleich:
‚are Zahlen miteinander verglichen
ıat. Teilweise sind die Meinungs:
erschiedenheiten dadurch entstanlen,
 daß auf der einen Seite die Bez
astungen, wie sie sich aus der gegen:
värtigen Gesetzgebung im Be:
ıarrungszustand ergeben, als das
\usmaß der gegenwärtigen sozialen
jelastung angesehen worden sind,
Die andere Seite dagegen will als
telastung lediglich die Summen
nerkennen, die sich als Belastung
n einer Übergangszeit, in der sich
lie neuen sozialen Versicherungs:
jesetze noch nicht voll auswirken
zonnten, ergeben. Wir halten diesen

Ausmaß der
sozialen
Belastung.
        <pb n="40" />
        Verwaltungskosten.


Streit der Meinungen auf die Dauer
für verhängnisvoll, Es ist notwendig,
daß man auch auf dem Gebiete der
sozialen Belastung mit allgemein an
erkannten Zahlen rechnen kann.
Der Streit um das Ausmaß der Be:
lastung nutzt weder der einen, noch
der anderen Seite. Daraus ergibt
sich ohne weiteres die Notwendig:
seit der jährlichen Aufstellung eines
Gesamtetats, aus dem der
Stand der Belastung im Ausmaße
ler zu erwartenden jährlichen Aus:
virkungen ersehen werden kann.
Die Verwaltungskosten der soziılen
 Versicherungen sollten schon im
Interesse der Versicherten auf ein
Mindestmaß beschränkt wer:
jen und jede unnötige Ausgabe
‚ermieden werden. Der Verwaltungs:
ıpparat sollte nach den modernsten
Grundsätzen unter weitgehender
Benutzung aller mechanischen Hilfsnittel
 eingerichtet sein. Die Ver:
waltungskosten dürfen unter keinen
Umständen ein bestimmtes Ausmaß
 überschreiten, und die soziale
Fürsorge darf niemals zu einer Ver:
zorgungsanstalt für eine Vielheit
von Beamten und Angestellten wer:
den. Zur Zeit fehlen der Allgemeinheit
 jegliche Unterlagen über die
Kosten des Verwaltungsapparates
ler einzelnen Versicherungen.
Aber das Reichsarbeitsministerium
hat selbst darauf hingewiesen, daß
ler Verwaltungsaufwand zum Teil
ınberechtigt hoch ist. Die sozialen
Versicherungen sind öffentlichsrecht:
iche Organisationen, gestützt auf die
3eiträge von Millionen. Die Öffent:
ichkeit hat daher ein Recht darauf,
iber die Verwaltungskosten dieser
Versicherungen unterrichtet zu wer:
jen. Und sie hat weiter das Recht,
zu verlangen, daß eine ernsthafte
Nachprüfung, ob und inwieweit die
Verwaltungskosten ermäßigt wer:
den können. stattfindet.

Bei den —Sozialversicherungs-Jnternehmungen
 sammeln sich in
egelmäßigen Zeitabschnitten grö:
jere Geldbeträge an, die möglichst
sünstig und möglichst sicher ange:
egt werden müssen. Wir halten es
ür erforderlich, daß bei der Anlage
lieser Gelder von einer Zentral:
;telle nach allgemein festzusetzen:
len Richtlinien verfahren wird, und
laß diese Beträge im wesentlichen
ür den Realkredit der Landwirt:
schaft und des Baugewerbes ver:
vandt werden.

Die gegenwärtige Belastung mit
Sozialabgaben ist für unsere ge:
ichwächte, schwer ringende Wirtz
ichaft nicht tragbar. Es bedarf
seiner besonderen Begründung, daß
än Betrag von 2,7 ‚Milliarden jähricher
 Soziallasten in krassem Gegen:
jatz zu dem Wert unserer Produk:
ion steht.
Nachstehend geben wir eine Bez
‚echnung über die gegenwärtige
jozialbelastung nebst einer Begrünlung:

l. Unter der Soziallast sollen in
liesem Zusammenhange lediglich
lie Mittel verstanden werden, deren
\ufbringung aus kiner öffentlich:
‚echtlichen Pflicht entspringt. Es
ı1aben also zunächst auszuscheiden
lie Aufwendungen der privaten
Wohlfahrtspflege.
Es sollen ferner von den Belastun:
jen, die auf Grund einer bestehen:
len Öffentlichsrechtlichen Pflicht
ufgebracht werden, diejenigen Bez
räge außer Ansatz bleiben, die
ediglich aus Mitteln der Allgeneinheit,
 d.h. durch Steuern oder
ındere öffentliche Abgaben ge:
vonnen und für die Zwecke der
Jurchführung der allgemeinen
ffentlichsrechtlichen Fürsorgepflicht
les Staates gegenüber bedürftigen
?ersonenkreisen verwendet werden,
l. h. insbesondere die Mittel der

Höhe der
Sozialabgaben.
        <pb n="41" />
        öffentlichen Wohlfahrts:
pflege.
Für die Berechnung kommen mithin
 nur diejenigen Belastungen in
Betracht, die durch die Sozialversicherung
 einschließlich
 Erwerbslosenfür-:
sorge jährlich aufgebracht wer:
den, also die Belastungen durch die
Krankenversicherung, die Invalidenversicherung,
 die Angestelltenversicherung,
 die Unfallversicherung,
lie knappschaftliche Pensionsver:
sicherung und die Erwerbslosenfürsorge.

2. Um die Frage zu beantworten,
welche Belastungen der Wirtschaft
aus dieser Sozialversicherung ent:
stehen, kann man nicht die tatsäch:
lich entstandenen Ausgaben
aines Jahres zugrunde legen, sondern
man hat vielmehr diejenigen Beträge
zusammenzustellen, die als Beiträge
zus der Wirtschaft gezogen werden.
Eine Betrachtung lediglich der Aus:
zabenseite würde insofern ein
falsches Bild ergeben, als aus der
Wirtschaft mehr Beträge herausge:
zogen werden, die außer den reinen
Ausgaben für soziale Hilfeleistung
und Verwaltung zu Rückstellungen
Verwendung finden,
3. Die absolute Höhe dieser der
Wirtschaft entnommenen Beträge
ist zeitlich nicht konstant. Durch
das gegenwärtige Beitragssystem —
Erhebung der Beiträge nach Prozent:
sätzen des Arbeitslohnes — muß
sine Erhöhung des allgemeinen
Lohn: und Gehaltsniveaus automatisch
 Rückwirkungen zeigen auf die
ıbsolute Höhe der Beitragsbelastung.
Ferner sind die Beiträge zu den ein:
zelnen Versicherungszweigen ver:
inderlich und gegenüber dem Jahre
1924 auch tatsächlich im Jahre 1925
verändert worden. Außerdem wer:
den die gegenwärtig noch in Vor:
bereitung befindlichen Gesetzentvürfe

 im Falle ihrer Annahme:
veitere Mehrlasten bringen. ;
Es sind mithin den folgenden
‚iffernmäßigen Zusammenstellungen
iber die Höhe der Soziallasten ver:
ichiedene Zeitpunkte zugrunde zu
agen, und zwar
ı) die Belastung des Jahres 1924,
ı) die Belastung nach dem Stande
vom 1. April 1925,
die Mehrbelastung durch die in
der zweiten Hälfte des Jahres
1925 vom Reichstag verabschiedeten
 Gesetze,
die in Aussicht stehende Mehr:
belastung durch die gegenwärtig
noch in Beratung befindlichen
Gesetzentwürfe.
4. Neben der Feststellung der ab:
‚oOluten Höhe der sozialen Belastunjen
 kommt deren relative Betrachung
 in Frage. Es kommt hier zu»
ächst ein Vergleich zur Lohn:
Jımme in Betracht. Hier läßt sich
in zuverlässiger prozentualer Gez
amtdurchschnitt für das ganze
)jeutsche Reich schwer errechnen,
veil- für den einzelnen Versiche:
ungszweig die Beiträge sowohl in
len einzelnen Bezirken, wie in den
inzelnen Industrien völlig verschie:
len sind und Schwankungen bis zu
2 v.H. aufweisen. Der Gesamt:
'urchschnitt der anteilmäßigen Be:
astung des Arbeitslohnes durch die
\ozialversicherung kann demnach
‚ur, wie es auch seitens des Reichs:
ırbeitsministeriums erfolgt ist, roh
ieschätzt werden. Das Reichsarbeitsninisterium
 beziffert ihn für das
'ahr 1924 auf 10,9 v,H., und zwar
uf 5,9 v.H. für den Arbeiter und
0 v.H. für den Arbeitgeber. Die
Jereinigung der Deutschen Arbeit:
;eberverbände berechnet demgegen:
‘ber auf der Basis Ende 1924 die
jesamtbelastung auf durchschnitt:
ıch 13 v.H., und zwar auf 6,5 v.H.
ür den Arbeitnehmer und 6,5 v.H.
für den Arbeitgeber.

;
        <pb n="42" />
        Die Höhe der „gegenwärtigen
Sozialbelastung kann ferner in Ver:
gleich gesetzt werden zu der Vor:
kriegszeit. Auch hier ist aber vor:
weg zu bemerken, daß dieser Ver:
zleich nicht mit absoluter Exaktheit
zu ziehen ist. Man hat hierbei zu
berücksichtigen, daß gegen 1913 das
Gebiet des Deutschen Reiches er:
heblich verkleinert ist, daß aber auf
der anderen Seite die Bevölkerungszahl,
 soweit sie an der sozialen Fürsorge
 interessiert ist, nicht kleiner
jeworden ist.
5. Die absolute Höhe der
Belastung stellt sich demnach
unter den oben in Ziffer 3 ange:
gebenen Zeitpunkten wie folgt dar:

Die Gesamtbelastung des
Jahres 1924.
Die Belastung der Wirtschaft war
m Jahre 1924 ohne Öffentliche
Mittel insgesamt auf einen Betrag
von 1692 Millionen Goldmark zu
beziffern, nämlich
a) Krankenversicherung . . 750 Mill.*)
5) Invalidenversicherung . . 360 „
c) Angestelltenversicherung . 126 „
d) Unfallversicherung . . .136
2) Knappschaftl. Pensions:
versicherung . .. ..100 ,„
D) Erwerbslosenfürsorge . .220 „
1692 Mill.

Die Belastung nach dem
Stande vom 1. April 1925.
Aus den oben unter Ziffer 3 dars
ielegten Gründen entspricht die für
jas Jahr 1924 errechnete Belastung
nicht mehr. den heutigen Verhältnissen.
 Es sind der für das Jahr 1924
gefundenen Zahl, soweit die Bez
lastung der Wirtschaft durch Bei:

*) Es wird hierbei noch an dieser
vom Reichsarbeitsministerium seinerzeit
ımtlich veröffentlichten Ziffer für die
S&amp;lt;rankenversicherung festgehalten, da die
Rechnungsergebnisse zur Zeit der Druck:
'‚egung dieser Abhandlung noch nicht
&amp;gt;ndgültig vorliegen. Es sei jedoch
ausdrücklich bemerkt, daß nach den be:
:eits jetzt vorliegenden vorläufigen

träge in Frage kommt,
?ositionen hinzuzurechnen:
1) Invalidenversicherung (her:
vorgerufen durch Erhöhung
der Steigerungsbeträge im
ersten Vierteljahr 1925) .
Angestelltenversicherung
‘durch Erhöhung der Ges
1altssumme bei gleichblei:
benden Beitragssätzen) .
£nappschaftsversicherung
"durch Vermehrung der
Leistungen) ...... 60 „
| 240 Mill,
Die Gesamthöhe der Beiträge
)hne Heranziehung der öffentlichen
Mittel beträgt sonach 1932 Millionen
Mark (1692 + 240).

Folgende

Die Mehrbelastung durch
die in der zweiten Hälfte
desJahres 1925 vom Reichstag
 verabschiedeten Ges:

setze.
a) Das Gesetz über An:
derungen in der Uns
fallversicherung . .
Das Gesetz über den
Ausbau der Angestelltenversicherung

(Mehrbelastung insbesondere
 begründet
lurch d.schematische
Srhöhung sämtlicher
leiträge um 33% v.
I. und durch die Ein-Higung
 einer neuen
Gehaltsklasse) . .
Die vom Reichstag
beschlossenen Ers
ıöhungen d. Leistun»
zen und Beiträge in
der Invaliden:
versicherung . 105 , u
289 Mill. mehr
Die Gesamtbelastung durch Beiz
räge ohne Heranziehung der öffent:
ichen Mittel beträgt hiernach 2221
Millionen Mark (1932 + 289).

{34 Mill. mehr

Jnterlagen die Belastung für die Kran
‚enversicherung aller Voraussicht nach
)ereits für das Jahr 1924 wesentlich
ıöher sein wird, als die oben angegebene
Ziffer von 750 Millionen Reichsmark,
ınd daß man nicht fehlgehen wird, die
3elastung bereits für das Jahr 1924 mit
und 1 Milliarde Reichsmark zu veranschlagen.


K
        <pb n="43" />
        Die in Aussicht stehende
Mehrbelastung durch die
gegenwärtig noch in Be:
ratung befindlichen Ge:
setzentwürfe.
Der Gesetzentwurf
über Wochenhilfe
‘Mehrbelastung ins:
des, bedingt durch
den PFortfall der
jetzigen Reichszu:-schüsse
 und deren
Abwälzung auf die
Wirtschaft, - sowie
durch den Ausbau
der Leistungen) . .
Der Entwurf eines
Arbeitslosenversiche:
rungsges, (Mehrbe:
lastung bedingt durch
lie mit dem Fortfall
der Bedürftigkeits:
prüfung eintretende
Ausdehnung des Personenkreises
 der Un:
terstützungsberechtigten,
 sowie durch
eine Reihe organisa:
torischer Maßnahmen;
 Berechnung be:
ruht auf Schätzun:
zen, da amtliche
statistische Unteriagen
 zur Zeit hierüber
 nicht vorliegen) 60 Mill. mehr
80 Mill. mehr
Die Gesamtbelastung durch Beiz
träge ohne Heranziehung der öffent:
lichen Mittel würde mithin hiernach
2301 Millionen Mark (2221 + 80) be:
ragen.

Die aus öffentlichen
Mitteln geleisteten
Zuschüsse.
für das Jahr 1924:
Zuschüsse des Reiches, die
im Jahre 1924 für Wochen:
hilfe geleistet .sind . . . 20 Mill.
Reichszuschüsse für die
Invalidenversicherung . . 95 „
Öffentl. Zuschüsse für die
Erwerbslosenfürsorge, und
zwar für die unterstützende
Produktive Erwerbslosen:
fürsorge .. 0.0.0... 80
231 Mill.

ı)

b)

nach dem Stande am 1. April
1925 kommen zu den Beträgen
zu a) hinzu:
Erhöhung der Reichszu:
schüsse für die Invalidenversicherung
 . . . .
Entschädigungszahlungen
ın die Post für die Aus:
zabe der Marken und
Auszahlung der Renten
Weitere Erhöhung der
Reichszuschüsse zur In:
‚alidenversicherung durch
Gesetz vom März 1925
"inmalige Ausgabe des
Reiches zur Bestreitung
ler erhöhten Steigerungs:
zätze der Invalidenver:
äicherung . 2... ..
Zrhöhung der Etatsposition
 für die unterstützende
Erwerbslosenfürsorge . .
Erhöhung der Etatsposition
 für die produktive
Erwerbslosenfürsorge ... 20
247,1 Mill.
Die öffentlichen Mittel nach dem
Stande vom 1. April 1925 betragen
nithin 247,1 + 231 = 478.1 Millionen
Vark.

KAP

86

4.

575

Zusammenstellung,

Es betrug mithin die Belastung
ür das Jahr 1924 ohne öffentliche
Aittel 1692 Millionen Mark und mit
iinschluß der Staatszuschüsse 1923
Millionen Mark.
Die Belastung nach dem Stande
am 1. April 1925 betrug ohne Staats:
zuschüsse 1932 Millionen Mark, mit
Jen Staatszuschüssen 2410 Millionen
Mark.
Die nunmehr für die Wirtschaft
n Betracht kommende Belastung,
d.h. die unter Einrechnung der in
der zweiten Hälfte des Jahres 1925
vom Reichstage verabschiedeten Ge:
setze entstehende Belastung beträgt
&amp;gt;hne Staatszuschüsse 2221 Millionen
Mark, mit Staatszuschüssen 2699
Millionen Mark.
Die in Aussicht stehende Be:
astung bei Annahme der gegen:
värtig noch in Vorbereitung befind-
        <pb n="44" />
        Die Grundlage
des Lohnes.

lichen Gesetzentwürfe würde einen
Gesamtbetrag von 2779 Millionen
Mark ergeben.
Nimmt man die Zahl der Ver:
sicherten jetzt und in der Vorkriegs:
zeit mit 18 Millionen Arbeitnehmern
an, so ergibt die jährliche Belastung
je Kopf des Versicherten nach der
nunmehr in Betracht kommenden
Belastung rund 150 Mark, während
in der Vorkriegszeit (1913) rund
58 Mark auf den Kopf des Ver:
sicherten entfielen.
6. Vergleicht man die so gefundenen
 Ziffern mit der Friedensbelastung,
 so erhält man folgendes Erz:
gebnis:
Die Friedensbelastung be:
irug nach den Angaben des Reichs:
arbeitsministeriums für das Jahr
1913 1102 Millionen Mark; zu dieser
Ziffer hat man jedoch, um die Ver:
3leichsbasis für das Jahr 1925 zu ge:
winnen, noch einen vom Reichsarbeitsministerium
 auch damals
nicht mit eingerechneten Betrag von
50 Millionen Mark aus der Knappschaftsversicherung
 hinzuzurechnen,
so daß für das Jahr 1913 eine Belaszung
 durch Beiträge der Wirtschaft
von 1182 Millionen Mark festzu:

stellen ist. Bei der Berechnung der
Gesamtsoziallast einschließich
 der öffentlichen
Mittel für das Jahr 1913 ist die:
‚em Betrage von 1182 Millionen
Mark noch ein Betrag von 58 Millioıen
 Mark hinzuzurechnen, die als
deichszuschüsse zur Invalidenverüicherung
 damals in Frage kamen;
‚omit ergibt sich für das Jahr 1913
ine Gesamtsoziallast einschließlich
ler öffentlichen Mittel von 1240
Millionen Mark.
Es ist mithin eine Steigerung der
joziallast vom Stande des 1. April
‚925 aus gegenüber dem Jahre 1913
n folgenden Prozentsätzen festzustellen:

a) eine Steigerung von 87,9
v. H., soweit lediglich die Bei:
träge ohne öffentliche Mittel in
Frage kommen (nämlich 2221
jetzt gegenüber 1182 im Jahre
1913).
eine Steigerung von 117,6
v. H., soweit die Gesamtsoziallast
 einschließlich der Öffentlichen
 Mittel in Frage kommt
(nämlich 2699 jetzt gegenüber
1240 im Jahre 1913.)

IV. Der Lohn und die Arbeitszeit.
a) Der Lohn und sein
System.
Die Produktivität wird durch die
„eistung der menschlichen Arbeits:
xraft ausschlaggebend bestimmt.
Nach dieser Leistung ist deshalb
grundsätzlich die Gegenleistung, der
Arbeitslohn, zu bemessen.
Dazu treten aber noch andere
mitbestimmende Elemente. Die
Produktivität der Arbeit nützt allein
nichts, wenn nicht auch der Markt
für die erzeugten Waren da ist.
Deshalb wird die Lohnhöhe auch
von dem Absatzmarkt wie von dem
Arbeitsmarkt beeinflußt.

Auch als _Produktionskosten:
'aktor kann der Lohn nicht für sich
ıllein gewertet werden. Die Beastung
 der Produktion durch
;teuern, Frachten, Soziallasten, Re:
)arationen, Zinsendienst usw. führt
m Rahmen der durch die Absatz:
‚erhältnisse bedingten Preisgestalung
 auch zu Rückwirkungen auf
lien Arbeitslohn wie auf den Unterıehmergewinn.
 Deshalb sind die
‘eststellungen über die derzeitige
3Zelastung unserer Produktions:
costen von unmittelbarer Bedeu
ung für die Gestaltung und Würligung
 unserer Lohnhöhe.
        <pb n="45" />
        Schließlich müssen die Löhne
auch dem Wohlstand einer Volks:
wirtschaft angepaßt sein. Die gro»
Ben Verluste in unserem Volksvermögen
 und Volkseinkommen in
Verbindung mit den Reparationsi{asten
 können auch auf die Ent:
lohnung der menschlichen Arbeits:
kraft in unserer Wirtschaftslage
aicht ohne Einfluß sein. Der Lohn
ist mit der Wirtschaftskurve und
mit der Wohlstandskurve engstens
verknüpft.
Es liegt nahe, den heutigen Lohn
mit dem Friedenslohn zu vergleichen
 und daraus Schlüsse für die
Unzulänglichkeit der heutigen Lohn:
entwicklung zu ziehen. Eine derartige
 Betrachtung verkennt die
Wirtschaftsgrundlagen und ist abweig.
 Jeder Reallohnvergleich ist überdies
 an Indexrechnungen gebunden,
deren Fehlerquellen eine praktische
Verwendung bedenklich machen. Es
mag in gewissem Umfang zutreffen,
daß der Lohn in Deutschland nicht
allgemein den Reallohn von 1913 er:
reicht hat, obwohl er ihm auch in
zahlreichen Industrien nahe gekommen
 ist oder ihn überschritten hat.
Wir können die Lohnhöhe von 1913
nicht als die Norm für die heutige
Lohnpolitik ansehen, weil wir heute
eine andere Wirtschaftsgrundlage
haben, die nicht mit den Lebens:
und Produktionsverhältnissen des
Jahres 1913 vergleichbar ist. Wir
können nicht dort anfangen, wo wir
1913 aufgehört haben, und die dazwischen
 liegende Zeit einfach ver:
neinen. Maßgebend für die Ber
messung und Bewertung unserer
Lohnhöhe ist deshalb nicht die
Frage, ob der Friedensreallohn erreicht
 ist oder nicht. Entscheidend
ist vielmehr neben den anderen
Wirtschaftsgrundlagen für den heutigen
 Stand der Wirtschaft, daß da,
wo ein höherer Reallohnstand noch
nicht gewonnen ist, er nur mit
Zleichzeitiger Steigerung der allgemeinen
 Produktivität erreicht wer:

len kann. Dabei ist eine weitere
/oraussetzung, daß die mit größ-:er
 Produktivität der Wirtschaft
7erbundene Verbilligung und Steijerung
 der Produktion auch Hand
n Hand mit einem entsprechen:
len Güterumsatz geht. Lohn:
‚r”höhungen, die ohne diese Vor-‚ussetzungen
 eintreten, sind wirt:
ıchaftlich untragbar. Sie bewirken
las bekannte währungs: und wirt:
‘chaftspolitisch gleichermaßen ver:
ıängnisvolle Rennen zwischen Lohn
ınd Preis.
Wir beabsichtigen mit unserer Forierung
 nach klarer Erkenntnis unse
er Lohngrundlage mit Betonung des
‚eistungslohnes keinen Angriff auf
je Lohnbasis und die Lebenshaltung
ler Arbeiterschaft. Die Lohnpolitik
ler Industrie verfolgt keinen unwirt:
ichaftlichen Druck auf den Lohn,
‚ondern sie geht im Interesse der
‚eistung wie der Hebung der Kaufzraft
 nach weiterer Steigerung des
Aeallohnes. Überdies würdigt auch
lie Industrie durchaus die Bedeuung
 eines hohen Einkommens für
le Teile der Bevölkerung als eines
vichtigen Faktors zur Belebung der
Nirtschaft. Wir sind mit der Ar-‚jeiterschaft
 über das wichtige Er:
ordernis der Bildung neuen Kapitals
inig. Neues Kapital kann durch Er:
parnis aus dem Einkommen gewonıen
 werden, so daß also die Benessung
 des deutschen Lohnes zwei:
ellos auch von hoher Bedeutung für
ıen Grad der Spartätigkeit und danit
 für die Wiedererlangung des
erlorenen Kapitals der deutschen
Tolkswirtschaft aus eigener Kraft
les deutschen Volkes ist. Eine Vers
irößerung des Einkommens ist aber
nit dem Mittel der Schöpfung uns
undierter Kaufkraft durch Lohn;
;rhöhungen nicht möglich. Die
Jnterlage dafür muß vielmehr durch
lie Produktivität unserer Arbeit und
Jurch den Ertrag unseres Güterum»
satzes gefunden werden. Die heuti:
        <pb n="46" />
        gen Tendenzen in der Lohnbewe:
zung weichen von diesen Grund:
sätzen ab und geben sich ohne die
notwendige Rücksicht auf die vor;
handenen Mittel und die Preisgestaltung
 der irrigen Auffassung hin,
daß mit der nominellen Erhöhung
des Lohnes auf die Dauer und alljemein
 eine verstärkte Kaufkraft gewonnen,
 mit anderen Worten also
ein erhöhter Lebensstandard der
Arbeiterschaft erreicht werden
kann. Ein solches Steigen der Geld:
löhne würde keinen realen Vorteil
für die Arbeiterklassen bringen, da
sie entweder alsbald durch Erhös
hung der Warenpreise ausgeglichen
werden oder zu fortschreitenden
Betriebsstillegungen führen müßten.
Wenn bei Fortsetzung der die
Grundprinzipien mißachtenden Ten:
denzen in der Lohnbewegung der
Lohn untragbar wird, so kommt das
Unternehmen naturnotwendig an
den Punkt, wo es im Falle der Un:
nachgiebigkeit der Arbeiterschaft zu
Betriebsstillegungen oder Aussperrungen
 schreiten muß. Die Arbeits:
sinstellung ist aber stets ein beide
Teile schädigendes äußerstes Mittel,
und die wichtigste Aufgabe der Ges
werkschaften wie der Arbeitgeber
verbände sollte darin bestehen, den
Eintritt solcher Ereignisse weitges
hend zu verhindern.
Wir legen diese unsere Auffassung
vom Wesen des Lohnes als eines objektiv
 zu begreifenden Produktions:
kostenfaktors auf der Grundlage
der heutigen Wirtschaftsgestaltung
am so ausführlicher dar, als heute
mehr denn je Lohnerhöhungen unter
Berufung auf das Existenzrecht des
Menschen gefordert werden. Der:
artige ethische Forderungen — so
schön auch ihre allgemeine Verwirklichung
 wäre — können nicht ohne
weiteres in solche des Wirtschafts:
lebens umgewandelt werden. Wir
betonen immer wieder, daß der An:
teil der Arbeit an dem Gesamtwert
der Produktion sich nicht nach

:inem auf Grund von Indexzahlen
ırmittelten Minimum der Unters
ıaltsmittel, sondern nach rein ob:
ektiven wirtschaftlichen Faktoren
yjemessen kann. Nur so erhält der
Arbeiter bei guter Leistung und Ge:
chicklichkeit einen zureichenden
‚ohn, und nur so wird für die Volks:
wirtschaft als Ganzes die Öökononische
 Verwendung aller Produktiv-&amp;lt;räfte
 gesichert.
Wer unter Mißachtung dieser
3rundsätze im Lohn Sondervorteile
verlangt, würde damit gleichzeitig
ür sich in Anspruch nehmen, auf
zosten der Gesamtheit aus der Subtanz
 der Wirtschaft leben zu
-önnen.,

Für das System der Lohnfest:
jetzungen ergibt sich, daß mit
zleichförmigkeit und Nivellierung
ier Löhne, wie sie unser geltendes
Parif: und Schlichtungs-:
vesen gebracht hat, eine gerechte
‚ösung des Lohnproblems nicht
nöglich ist,
Zur Vermeidung von Mißver-:tändnissen
 sei ausdrücklich betont,
laß nicht die Beseitigung des Ta-z
‘ifvertrages schlechthin vers
angt wird. Die Industrie fordert
ıber, daß die Frage, ob Tarifverträge
.bzuschließen sind oder nicht, der
reien Vereinbarung der Beteiligten
iberlassen werden muß, wobei auf
lie großen Verschiedenheiten der
ljewerblichen, betrieblichen und ört-‘chen
 Verhältnisse Rücksicht zu
‚ehmen ist. Die deutsche Industrie
ieht in solchen freien Tarifvereinyarungen
 einen erfreulichen Beweis
lafür, daß die Organisationen der
Arbeiter und Unternehmer sich
wicht lediglich in Kampfstellung
jegenüberstehen, sondern zu ge:
neinsamem positivem Handeln in
‚ler Interesse befähigt und gewillt
ind. Es muß aber eine wirksame
Gewähr dafür geschaffen werden,
laß bestehende Vereinbarungen
auch wirklich aufrechterhalten wer:

Das System
der Lohnfestseizungen.
        <pb n="47" />
        den. Die Tarife dürfen ferner die
Löhne nicht uniformieren, sondern
sie müssen (unter Berücksichtigung
der örtlichen Verhältnisse) die notwendige
 Differenzierung nach der
Leistung zulassen.
Im Schlichtungswesen be:
deutet unsere Forderung nicht eine
Verneinung des Schlichtungsgedanxens
 überhaupt, sondern die Ableh:
aung des Schlichtungs- und Verbindlichkeitszwanges.
 Dieser Zwang
setzt sich den natürlichen Elementen
 richtiger Lohnbildung in schädslichster
 Weise entgegen und beein-Jußt‘
 vor allem durch die zwangs:
weise Bestimmung der Lohn: und
Arbeitsbedingungen in unwirtschafticher
 Weise die Preisbewegung. Die
Unsicherheit in der Tarifdauer und
ler Lohnhöhe und auch die Un:
xlarheit der Kalkulationsgrundlagen
jedingen die Einkalkulierung von
Risikoprämien bei festen Preisen,
wenn sie nicht unmittelbar unter
Mißachtung des grundsätzlichen Erfordernisses
 von Festpreisen wieder
zu Gleitpreisen führen. In beiden
Tällen sind die Auswirkungen preiszerteuernd.

In der Praxis hat sich der Schlich:
tungs- und Verbindlichkeitszwang
als verfehlt erwiesen, da die für ver:
bindlich erklärten Schiedssprüche
aur einseitig, und zwar nur gegen die
Arbeitgeber, vollstreckbar sind. Es
ist dies ein für einen Rechtsstaat
nicht haltbarer Zustand,
b)DieArbeitszeit.
In engster Verbindung mit dem
Lohn steht die Arbeitszeitfrage. An
ınproduktiver Verlängerung der Arbeitszeit
 kann der Wirtschaft nichts
jegen. Eine unrationelle Arbeits:
zeitverlängerung würde die Rens
‚abilität der aufgewandten Lohn:
zumme verringern und das Konto
der unproduktiven Löhne weiter be:
lasten. Dagegen bringt jede produktive
 Arbeitszeitverlängerung auch

ler Arbeiterschaft den Vorteil einer
°rhöhung des Schichtlohnes.
Für den Achtstundentag können
;jesundheitliche, soziale, kulturelle
Nirkungen sprechen. Aber in unse:
‚er Lage ist und bleibt einmal die
Notwendigkeit entscheidend, die
zütererzeugung zu verbilligen und
u erhöhen.
Die rein wirtschaftliche Beurteiıng
 der Arbeitszeitfrage richtet sich
lanach, inwieweit der Ausfall in der
;rzeugung, der beim Achtstundenag
 vorliegt, durch Mehrleistung
‚usgeglichen werden kann.
Die längere Arbeitszeit wird des:
.alb von uns da gefordert, wo nach
‚age der Sache eine Produktionsteigerung
 damit nachweisbar verıunden
 ist. Wir fordern sie ferner
la, wo auch bei bester Arbeitsorgasation
 und zweckmäßigstem Ent-»hnungssystem
 in einer kürzeren
ırbeitszeit schlechthin nicht das ers
ijelt werden kann, was eine längere
\rbeitszeit zu bringen in der Lage
st. Die Frage kann heute für die
‚esetzliche wie für die tarifliche
ıder betriebliche Arbeitszeitregeung
 nur so gestellt werden, ob und
vie bei den gegebenen Verhältnissen
ıit längerer Arbeitszeit ein höheres
.nd verbilligtes Produktionsergebnis
zu erzielen ist. Die Behauptung, daß
nit kürzerer Arbeitszeit bei sachgenäßer
 Betriebs: und Lohngestaltung
mmer der Ausgleich des zeitlichen
’&amp;gt;roduktionsausfalls gewährleistet ist,
nüssen wir als durch die tatsäch:
ichen Verhältnisse widerlegt er:
lären.
Für die gesetzliche Regelung der
leutschen Arbeitszeitfrage ergibt
ich für uns die Forderung, sich
edes schematischen Eingriffes zu
nthalten, die betriebliche Regelung
m Einvernehmen mit der Belegchaft
 nicht durch Tarifzwang zu
ıemmen und jede zwangsmäßige
zestaltung auch in dieser wichtigen
Nirtschaftsfrage zu vermeiden. Es
        <pb n="48" />
        Die Kapitalarmut,


ist selbstverständlich, daß eine inter:
nationale Schematisierung der Arbeitszeit,
 wie sie durch das Washingtoner
 Abkommen erstrebt wird, ganz

V. Bank: und

Die Tatsache, daß der größte Teil
des deutschen umlaufenden Betriebs:
zapitals durch Krieg und Inflation
verloren ging, ist bekannt. Die Über:
steigerung der öffentlichen Lasten im
Jahre 1924 und in der ersten Hälfte
des Jahres 1925 hat der Wirtschaft
weitere sehr erhebliche Betriebsmittel
entzogen. Der Kursstand der weitaus
meisten Aktien unter Pari hat eine
Verbreiterung der Eigenkapitalbasis
der Gesellschaften so gut wie unmög:
lich gemacht, Alle Wirtschaftszweige
sind zur Finanzierung der Güterer:
zeugung und Güterverteilung dazu
gezwungen, an den Kreditmarkt heranzutreten.
 Deshalb ist in weitem
Umfange die deutsche Produktion
zu einer Kreditfrage geworden. So
besteht heute ein außerordentliches
Mißverhältnis zwischen dem tatsäch:-äüchen
 Kreditbedarf und den effek:
tiven Möglichkeiten, diesen Kredit:
bedarf zu befriedigen. Die Reichs:
bank konnte die an sie herantretenden
 Ansprüche nicht voll erfüllen.
Sie mußte sich vielmehr aus Grün:
den des Währungsschutzes schon
seit April 1924 zu einer Kreditkon:
tingentierung entschließen. Dieser
für die Reichsbank vorliegende
Zwang wird heute von keiner
Seite verkannt. Die Bedeutung
einer festen Währung für die Ge:
sundung der deutschen Volkswirt:
schaft ist in der harten Schule der
Inflation gespürt worden. Eine
restlose Befriedigung der Kreditan:
Forderungen auf dem Wege einer zu:
sätzlichen, inflationistischen Noten:
ausgabe wird heute von keiner ernst:
haften Seite mehr gefordert. Dies
grundsätzlich richtige und allgemein

besonders für die deutsche Wirt:
schaft, die mit drückenden inters
nationalen Verpflichtungen belastet
ist, nicht in Betracht kommen kann.

Kreditwesen,

anerkannte Prinzip darf aber nicht
zu einer Erstarrung der Kreditkontingentierung
 führen, durch die die
natürliche Entwicklung der Wirt:
schaft beeinträchtigt wird. Schon
vor dem Kriege war die elastische
\npassung der Reichsbank-Kredit;
politik an die Steigerung der Pro:
luktion und den Umfang des War
'enumsatzes eine selbstverstände
iche Regel. Heute ist diese Elasti:
zität um so wichtiger, als das Mißverhältnis
 zwischen Kapitalangebot
ınd Kapitalnachfrage zu einer be:
ingstigenden Einschnürung der Be:
vegungsfreiheit der deutschen Wirt:
schaft geführt hat.
Aus dem gleichen Grunde ist
heute der Verteilung der Kredite
mehr denn je Aufmerksamkeit zu
schenken. Gerade die Tatsache, daß
lie deutsche Wirtschaft nur über
zine äußerst schmale Kreditbasis
verfügt, macht eine richtige
Verteilung der Kredite zur
&amp;gt;bersten Pflicht der über die Kredit:
mittel verfügenden Institute. Die
Fehler in der Verteilung der Kredite,
die seit der Stabilisierung gemacht
worden sind, müssen beseitigt wer:
len, insbesondere darf sich die teil:
weise verlustreiche Vergebung der
Sffentlichen Gelder künftig nicht
viederholen.
Durch die wirtschaftlich falsche
Verteilung der Kredite wurde der
Absatz geschädigt. Man hat die
7rage der Rentabilität des kredit:
zuchenden Unternehmens nicht hin-’eichend
 berücksichtigt. Auch wur:
den die Kredite durch die vorherr:
schende Stellung der Berliner Zen:
‘ralstellen den großen Unterneh:

Verteilung der
Kredite.

Oo
        <pb n="49" />
        Höhe des
Reichsbankdiskonts.


nungen leichter zugänglich als den
&amp;lt;cleineren und mittleren, die nur mit
len örtlichen Stellen verkehren
konnten. Die kurzfristig gegebenen
Kredite wurden vielfach zu Anlagen
verwandt, die eigentlich langfristige
&amp;lt;redite zur Voraussetzung hatten.
Neben dem Mangel an Kredit be:
änträchtigt die Höhe der Kre:
litkosten alle Teile des Erwerbs:
‚ebens in nachteiliger Weise. Alle
Stufen der Gütererzeugung und Güterverteilung
 werden davon betrof:
fen. Die Zinshöhe verteuert alle
Waren und erschwert in einem nach
unserer Ansicht bisher nicht hin:
reichend gewürdigten Ausmaß die
Konkurrenzfähigkeit auf dem inner
ren, ganz besonders aber auf dem
äußeren Markt. Die innerdeutschen
Kreditkosten sind heute weitgehend
nach dem Reichsbankdiskontsatz
orientiert. Der Banksatz selbst ist
aber unter den gegenwärtigen Ver:
hältnissen nicht geeignet, eine
Drosselung des Kreditbegehrs und
sine Abstoßung der Läger durchzuz
setzen. Diese Wirkungen werden
durch eine Erhöhung des Banksatzes
nur in Ländern mit konsolidierter
Wirtschaft erzwungen. Drosselung
des Kreditbegehrs und Abstoßung
der Läger treten nur ein, wenn der
Erhöhung des Banksatzes eine Periode
 der Kalkulation auf der Grundlageniedrigerer
 Banksätze vor:
angegangen ist. Erst dann weichen
die Kostenanschläge der Unterneh:
mer von den tatsächlichen Ger
stehungskosten ab, und man sucht
den teueren Kredit durch Teilliquidationen
 des eigenen Vermögens
abzulösen.
Solange an einer Kreditrestriktion
festgehalten wird, ist die Höhe des
Reichsbankdiskonts für die Regulierung
 der Kreditinanspruchnahme un»
wesentlich. Soweit durch die Kredit:
einschränkung eine künstliche Regulierung
 der Kreditinanspruchnahme
stattfindet, entfällt die Bedeutung

dies natürlichen Mittels der Regulier
ung. Es kommt noch folgendes hin:
zu: Auf die Dauer ist die Form der
Aegulierung der Kreditinanspruchs
ı1ahme durch eine planmäßige Einzschränkungspolitik
 nicht möglich. Es
wird der Zeitpunkt kommen, an
lem wir zur freien Regelung durch
len Reichsbankdiskont übergehen
nüssen. Von verschiedenen Kreisen
vird jetzt schon dieser Übergang ge:
ordert. Wir stehen auf dem Stand:
yunkt, daß das verfrüht wäre. Der
)bergang zur freien Regelung muß
ıber vorbereitet werden. Tritt die
reie Regelung zurzeit eines hohen
teichsbankdiskonts ein, so kann
»ne zu starke Kreditinanspruch:
ı1ahme nur durch eine Erhöhung des
Diskontsatzes verhindert werden.
Jas bedeutet, daß der deutsche
)iskontsatz u. U, ein Vielfaches der
usländischen Diskontsätze beträgt.
Der Reichsbankdiskont darf nach
ınserer Auffassung in dem Zeitpunkt
les Übergangs zur freien Regelung
ıur ein mäßiger sein, und es muß be:
eits eine längere Periode der Mög:
ichkeit einer Kalkulation auf der
3asis niedriger Zinssätze vorliegen.
Der Debetzinssatz der Privat:
ı7anken liegt gemeinhin 2 Prozent
iber dem Reichsbanksatz, Die Herıbsetzung
 des Reichsbankdiskonts
vürde automatisch eine Verbilligung
ies Debetzinssatzes der Banken zur
‘olge haben. Es unterliegt keinem
Zweifel und wird auch nicht zu:
etzt von den Bankinstituten selbst
ınerkannt, daß ein Mindestsatz von
3,4 Prozent p. a. für auf einen Mo:
1at festgegebene vereinbarte Konto:
correntkredite unerträglich ist.
Das Zusammenwirken des Mangels
ın Betriebsmitteln und hohen Uns
zosten für Leihkapital macht auf die
dauer die deutsche Produktion kon»
zurrenzunfähig und verhindert die
belebung des inneren Marktes.
Die Bankinstitute leiden ebenso Uebersetzung
wie die übrigen Teile der Wirtschaft im Bankwesen.

un
        <pb n="50" />
        an einer übermäßigen Steigerung der
ınproduktiven Unkosten. Die uns
aroduktive Belastung liegt zu einem
großen Teil an dem Mißverhältnis
zwischen der Größe der Betriebe
and den geschäftlichen Möglich:
&amp;lt;eiten. Bis zur restlosen Durchfühung
 des Abbaus leerlaufender
Bankabteilungen muß der deutsche
&amp;lt;reditnehmer mit einer Belastung
:echnen, die zuweilen .das Dreifache
der Kreditkosten seiner ausländi:
schen Konkurrenz beträgt. Hier
Wandel zu schaffen, ist Sache der
Initiative der Bankleitungen.
Das Mißverhältnis zwischen vers
ügbarem Kapital und der Zahl der
Bankunternehmungen ist zu groß,
An Stelle von 2500 Privatbanken,
die vor dem Kriege in Deutschland
Jestanden, sind es zurzeit etwa
5000 Privatbetriebe' und etwa 8500
Sffentliche Geldstellen, die Bank:
geschäfte betreiben. Die Betätigung
der öffentlichen und halböffentlichen
Geldstellen im Bankwesen kommt
sziner weitgehend durchgeführten
Sozialisierung des Bankgewerbes
jleich zum Schaden der privaten
3ankinstitute und zum Nachteil der
Gesamtwirtschaft.
Durch die öffentlichen Bankinstis
ute werden insbesondere öffentliche
Mittel in einer der Gesamtheit
schädlichen Weise gebunden. Die
Sffentliche Hand muß sich darauf
»eschränken, die traditionellen
;ffentlichen Bankinstitute weitgeıend
 für ihre Zwecke zu gebrauchen,
sie muß sich aber von einer Erweis
:erung der bankmäßigen Betätigung
n irgendwelcher Form fernhalten.
Die traditionellen öffentlichen Bank:
ınstitute und die vielleicht durch die
besonderenNachkriegserscheinungen
nicht vermeidbaren anderen größeven
 Öffentlichen oder halb öffent:
lichen Bankinstitute müssen im wes
sentlichen als Banken der Banken
tätig sein.

Die Organisation des kommunalen
3ankwesens ist in den letzten 10
Jahren durchgeführt worden. Ihre
3rundlage bilden 8000 Sparkassenstellen,
 die vor dem Kriege mit dem
zigentlichen Bankgeschäft nicht bes
'aßt waren. Sie sind mit den seit 1912
;ntstandenen Stadt: und Kreisbans
zen in regional geschaffenen Giros
‚entralen zusammengefaßt, deren
Spitze die Deutsche Girozentrale
larstellt,
Diese Organisation verwaltet die
ffentlichen Gelder der Kommunen.
Die öffentliche Kritik hat sich mit
hrer Tätigkeit vielfach beschäftigt.
Zahlreiche Institute haben die Not»
vendigkeit der baldigen Ermäßigung
ier Kreditkosten noch nicht erkannt,
Jrteilslos gewähren sie hohe Haben
insen, um Einlagen heranzuziehen.
ie berücksichtigen nicht, daß diese
Yabensätze die Berechnung ent;
iprechend hoher Sollzinssätze und
nithin stärkere Belastungen der
Nirtschaft notwendig machen. Eine
:igentümliche Propaganda der In;
;titute und behördliche Einwirkuns
jen zugunsten ihrer Inanspruchnahme
‚erschlimmerten das Übel. Vor dem
Sriege wurden 31 Prozent der
jparkasseneinlagen im Personalkrelitgeschäft
 verwandt. Der Satz ist
xurzeit bis auf 67 Prozent angewachs»
jen. In bedenklicher Form und ohne
x&amp;lt;ritik der Unterlagen wurden viels
ach die Geschäfte betrieben. Enorme
Verluste an Öffentlichen Geldern
ind dadurch verschuldet wor:
len. Eine Folgeerscheinung dieser
Aißstände war die Nachfrage der
5irozentralen auf dem Geldmarkte
ınd die dadurch veranlaßte weitere
Steigerung der Kreditkosten im vers
jangenen Jahre.
Wir halten ein baldiges behörd:
iches Eingreifen für erforderlich,
ım die Übersetzung im öffentlichen
Zankwesen zu beseitigen. Die Spars
xassen müssen wieder ihrer ur:
;prünglichen Tätigkeit zugeführt

Das
kommunale
Bankwesen.

11
        <pb n="51" />
        KXreditbedar}
der
Landwirtschaft,


werden, und die bankmäßige Tätigkeit
 muß aufhören. Die bankmäßige
Tätigkeit der Sparkassen ist einer
der hauptsächlichsten Gründe, die
len Wiederaufbau des Realkredits
verhindern. Das Wiederaufleber des
Realkredits ist aber eine der wich:
igsten Grundlagen für die Gesunlung
 des inneren Marktes. Der Real:
zredit für die Landwirtschaft ist die
Voraussetzung für eine intensive
ınd stabile Wirtschaft. Er ist eine
‚ebensfrage für die Landwirtschaft.
nn erschreckendem Umfange sind
kleinere landwirtschaftliche Betriebe
ebenso wie die Besitzer größerer
Yüter im abgelaufenen Jahr zur Aufıahme
 von Wechselkrediten ge:
zwungen worden. Die kurzfristigen
Zahlungsverpflichtungen haben die
derzeitigen zahlreichen Verkaufs:
ınd Verpachtungsangebote an Gürtern
 hervorgerufen, Sie sind eine
‚olkswirtschaftliche Gefahr. Hypo-‘heken
 konnten seitens der Land:
wirtschaft in den letzten Jahren
nicht in genügendem Ausmaße auf:
genommen werden. Vor dem Kriege
waren Pfandbriefe im Betrage von
11,5 Milliarden untergebracht, seit
der Stabilisierung bis zum Septem:-ber
 1925 nur etwa 620 Millionen
Mark. Überdies erlaubt der Rück:
gang der Verkaufspreise und der
demgemäß verminderte gemeine
Wert der Güter nicht mehr die Beeihung
 wie vor dem Kriege, zumal
lie hohen Zinssätze nicht aus den
Betrieben herausgewirtschaftet wer:
den können. Wir konnten gerade in
diesem Jahr zum ersten Mal seit lan:
ger Zeit durch einen starken Ver:
brauch an künstlichem Dünger eine
erhebliche Zunahme des Ertrages
an Getreide erzielen, der uns von
dem Import ausländischen Getreides
nahezu unabhängig macht. Nichts ist
ür unsere Handels; und Zahlungs:
»älanz und für unsere Volksernährung
 wichtiger als die Erhaltung
einer intensiven Wirtschaft in der

andwirtschaft. Wir stehen jetzt vor
ıer Gefahr, daß durch die Vernachs
issigung der Schaffung ausreichens
‚en Realkredits große Teile der
andwirtschaft dem höchst gefähr:
chen Schlagwort vom Übergang
ur extensiven Wirtschaft erliegen.
is würde Jahre dauern, bis der
'chaden, der dadurch entsteht, wies
ler gutgemacht werden kann.
Ein Wiederaufbau des realen Krelits
 der Landwirtschaft bringt zu:
eich auch die Möglichkeit einer
"örderung des industriellen Kredits.
'enn hierdurch würden in großem
/mfange Gelder freigemacht wers
len, die vom Standpunkt der Geld:
eber aus für die Kreditanlage in
ndustrie und Handel eher geeignet
ınd als für die Anlage in der Land:
virtschaft. Eine vernünftige Vervendung
 der Gelder der Sparkassen
u billigen. Zinssätzen für den
‘ealkredit und eine Einschränkung
er Hergabe von Spargeldern an die
lommunen und Kommunalverbände
;t geeignet, in nicht unerheblichem
Aaße die Schwierigkeiten der lands
virtschaftlichen Kreditbeschaffung
‚u beseitigen. Die ganze Dringlich:
eit des Problems wird durch die in
ler Einleitung gegebenen Zahlen der
ebensmitteleinfuhr beleuchtet.
Besonders vom Auslande erhoffen
aanche Kreise die Bereitstellung
angfristiger Kredite. Ihre Aufnahme
tellt die höchsten Anforderungen
‚n die wirtschaftliche Voraussicht
ies Kreditnehmers. Nur wenn sie
‚roduktiven Zwecken zugeführt
verden, ist die Rückzahlung des Kas
‚itals und der Zinsen gesichert. Vers
‚ögerte Abdeckung der Verpflichs
ungen an das Ausland hätte auf die
Zereitwilligkeit der ausländischen
Sreditgeber zu weiteren Investitir
men in Deutschland bedenklichsten
Binfluß,
Zu Importzwecken sollten ausläns
Jische Kredite im wesentlichen nur

iuslandskredite.


m
        <pb n="52" />
        aufgenommen werden, soweit die
Einfuhr ausländischer Rohstoffe
Jamit finanziert wird, die in Deutsch:
land nicht vorhanden sind und deren
Verarbeitung eine Steigerung unsezer
 Ausfuhr gestattet.
Die Höhe der für Deutschland vers
fügbaren Auslandsgelder ist zwei-[ach
 begrenzt: einmal durch den
Umfang des internationalen Kredit:
bedarfs, der sich an den Hauptgeldmärkten
 auswirkt, und zum anderen
durch die Schranken, die der pro:
duktiven Verwertung der Gelder
innerhalb der deutschen Volkswirt:
schaft gesetzt sind.
Gefährlich im höchsten Maße ist
die Finanzierung des inländischen
Konsums durch ausländische Waren:
kredite. Sie mag für den Importeur
lIohnend sein. Eine dauernde
Schwächung der inneren Kaufkraft
ist ihre verderblichste Folge.
Unsere derzeitige Gesamtverschuldung
 an das Ausland wird auf

3—23164 Milliarden Mark geschätzt.
line maßvolle Steigerung dieser
jumme ist unbedenklich. Nur fühs
;‚ende Institute und Firmen von
Weltruf werden unmittelbar am auss
ändischen Geldmarkt Berücksichs
igung finden. Soweit sie Auslands»
ınleihen aufnehmen, entlasten sie
len inländischen Kapitalmarkt zu:
junsten der übrigen Unternehmuns
jen. Diesen werden Auslandsgelder
semeinhin nur durch Vermittlung
ıeutscher Bankinstitute zufließen,
jesonderer Nutzen wird dabei von
nstituten erwartet, die in neus
ırtigen Formen der Förderung des
ndustriellen und gewerblichen Real-Xredits
 dienen. Die Verwirklichung
;olcher Zwecke, wie sie beispielsveise
 in der sächsischen Landes-&amp;gt;fandbriefanstalt
 erfolgt, muß bes
jrüßt werden. Sie dient vor allem
dem Kreditbedarf der kleineren und
nittleren Industrie.

VI. Handelspolitik,

Zolltarif

Die beiden Instrumente der Han:
Jelspolitik, Zolltarif und Handels»
verträge, sind in ihrer Gestaltung
von der Frage abhängig, ob der
Staat in der Lage ist, seine Handelspolitik
 nur auf seine eigene Wirt:
schaft abzustellen, oder ob er gezwungen
 ist, seinen Zolltarif mit
anderen Staaten in Handelsverträgen
 auszuhandeln. In Ländern, die
wie z. B. die Vereinigten Staaten
von Amerika und neuerdings das
englische Imperium eine im wesent:
lichen autarkische Handelspolitik
verfolgen, bestimmt sich die Höhe
der Zollsätze lediglich nach den Be:
dürfnissen der inländischen Wirtschaft,
 und demnach lediglich nach
der inneren Gesetzgebung. Wenn
umgekehrt Deutschland und die
meisten übrigen Staaten Europas in
ıhren Handelsverträgen sich zu Binz

lungen oder Ermäßigungen von
Zollsätzen verpflichten, erhält der
vutonome Zolltari£f den Charakter
;ines Verhandlungsinstruments. Wie
n solchen Ländern der Zolltarif im
inzelnen gestaltet wird, ist hiernach
‚icht mehr eine grundsätzliche
'rage, sondern eine Zweckmäßig-'eitsfrage.

Im deutschen Zolltarif der Vors
:riegszeit lagen die Sätze des autos
ıomen Tarifs im allgemeinen nur
venig über den später in den Hanielsverträgen
 ausgehandelten Zöl:
en. Von diesem System haben sich
ıach dem Kriege die anderen Staas
en Europas mehr und mehr abge:
vandt. Eine auffallende Zunahme
les Doppeltarifs ist zu verzeichnen.
Vor dem Kriege gab es nur in fünf
‚ändern, nämlich Frankreich, Bel:
sien, Norwegen. Spanien und Ka:

33
        <pb n="53" />
        nada, einen Doppeltarif. Nach dem
Kriege sind Belgien, Griechenland,
Portugal, Australien und Neuseeland
 hinzugekommen, Die Maximal:
tarife liegen in diesen Ländern um
50 Prozent bis 400 Prozent höher als
die Mindesttarife, Es ist damit jede
vertraglich zugestandene Zollermäßis
gung, deren untere Grenze durchaus
nicht der Minimaltarif zu sein
braucht und auch nicht immer ist,
im einzelnen so wertvoll geworden,
daß sich mit solchem Zugeständnis
ein wesentliches Entgegenkommen
auch des anderen Vertragsteils er;
wirken läßt.
Statt der Einführung des Doppel:
tarifs haben andere Länder in der
Schaffung eines Verhandlungstarifs
das geeignete Rüstzeug für ihre Handelsvertragsverhandlungen
 erblickt,
Sie haben die Zollsätze ihres auto:
nomen Tarifs so hoch bemessen, daß
sie die ausländische Konkurrenz
fühlbar behindern würden, haben
sich aber gleichzeitig bereit erklärt,
diese Verhandlungssätze sehr stark
herabzusetzen, wenn sich der andere
Teil zu gleichwertigen Zugeständnissen
 bereit findet. Diesen Weg
sind inbesondere die Schweiz, die
ihren Zolltarifentwurf in der amtlichen
 Begründung als Kampfzoll
tarif bezeichnet, ferner die Tschechozlowakei
 und Polen gegangen.
Deutschland hat bisher weder das
eine noch das andere für richtig ge:
halten, hat aber ebensowenig sein
früheres‘ System folgerichtig beibehalten.
 Der deutsche Zolltarif ent:
hält nach der kleinen Zolltarifreform
 eine mehr oder weniger zu:
fällige Verbindung von niedrigem
autonomen Zolltarif, Verhandlungstarif
 — bei einer Reihe landwirtschaftlicher
 Erzeugnisse und einigen
Industrieerzeugnissen — und Doppeltarif
 — letzteres für einige land:
wirtschaftliche Erzeugnisse. Diese
Mischung von einander widerspreshenden
 Zollsystemen wird für

Deutschland auf die Dauer nicht
nöglich sein. Deutschland wird sich
ielmehr . auf längere Sicht hin vor
üe Wahl zwischen einem Doppel:
arifsystem. — hier käme für
)jeutschland nur ein Doppeltarif mit
nbegrenzt veränderlichem Minimalarif,
 nicht dagegen der starre Minis
naltari£f Frankreichs in Frage —
ıder einem Verhandlungstarif ge:
tellt sehen. Welches dieser beiden
Zollsysteme für Deutschland am ge:
ignetsten ist, wird nach Zweck;
näßigkeitsgesichtspunkten zu ent
icheiden sein und im wesentlichen
ron der weiteren handelspolitischen
Intwicklung Europas abhängen.
Diese schwerwiegende Entscheidung
iber die einheitliche Gestaltung
‚nseres künftigen Zolltarifs muß
‚ber vor allem von dem Gedanken
yeherrscht sein, daß der deutsche
Zolltarif nicht Selbstzweck, sondern
ıur Mittel zum Zweck der Förde:
ung . der deutschen Handelsbejehungen
 zum Ausland ist. Es ist
ußerdem notwendig, daß Deutsch:
and zu dem Brauch der Vorkriegs:
seit zurückkehrt, den autonomen
Zolltarif erst dann in Kraft zu
etzen, wenn der größere und
vesentliche Teil der Handelsver:
räge abgeschlossen ist.
In den Handelsverträgen muß das
Jeutsche Reich zunächst den Grunds
jaatz der Meistbegünstigung, die uns
»is zum 10. Januar 1925 durch den
Versailler Vertrag versagt worden
var, allgemein wieder zur Geltung
ıringen. Dieses Ziel ist — um nur
lie wichtigeren Verträge zu nennen
— gegenüber England, den Vereinig-‚en
 Staaten von Amerika und Ita:
ien und, abgesehen von einer
)bergangszeit, auch gegenüber Bels
jien erreicht worden. Die Verhandungen
 mit Frankreich lassen ers
zennen, daß auch die französische
Aegierung sich der Notwendigkeit,
Jeutschland die Meistbegünstigung
zu gewähren, grundsätzlich nicht

Meistbegünstigung.
        <pb n="54" />
        Virtschaftliche
Verkehrs-Freiheit.


mehr verschließt. So notwendig die:
ser Kampf um das Prinzip auch ist,
so wird man nicht außer acht lassen
dürfen, daß die Meistbegünstigung
heute nicht mehr denselben Wert
besitzt wie vor dem Kriege. Einmal
hat die in vielen Ländern erfolgte
Erhöhung des Zollniveaus das Einfuhrland,
 auch wenn es die Meistbes
günstigung genießt, gegenüber der
inländischen Konkurrenz zurückge-Jrängt.
 Durch die Bildung neuer
Staaten, insbesondere in Osteuropa,
'st weiterhin die geographische Auswirkung
 der in einem Handelsverrrag
 festgelegten Meistbegünstigung
aingeengt worden. Schließlich aber,
und dies ist wohl das wesentliche,
hat eine Reihe von Ländern seit dem
Kriege die Zolltarife außerordent:-lich
 weitgehend spezialisiert und
damit den technischen Umfang der
einzelnen Zolltarifposition oder
Warenbezeichnung stark einge:
schränkt. Durch diese Entwertung
der Meistbegünstigung ist Deutsch:
land gezwungen, noch mehr als in
ler Vorkriegszeit seine Handelspolitik
 darauf einzustellen, auch
Zolltarifermäßigungen zu
erlangen. Gegenüber vielen Ländern
würde für die deutsche Ausfuhr
ıicht schon die Anerkennung der
Meistbegünstigung, sondern erst die
Jewährung von Zolltarifermäßigunsen
 einen praktischen Vorteil bieten.
Während des Krieges und in der
Nachkriegszeit sind in fast allen
Ländern Gesetze und andere Vorschriften
 erlassen worden, die die
Zewegungsfreiheit und die prak:
sche Betätigung von Ausländern
»inschränken. Die Einreise, die gewerbliche
 Niederlassung, die Be:
:ätigung von Handelsreisenden, das
Recht zum Grundstückserwerb und
die Errichtung von Gesellschaften
ist vielfach für Ausländer an schwer
erfüllbare Bedingungen geknüpft,
die den Notwendigkeiten eines
.nternationalen Warenaustausches

nicht gerecht werden. In den Han:
Jelsverträgen muß daher der Grunde:
‚atz der Verkehrsfreiheit wieder
rolle Anerkennung finden.
Die schwerste Behinderung einer
ien Erfordernissen der Wirtschaft
jerecht werdenden Handelspolitik
st die allgemeine Erhöhung des
nternationalen Zollniveaus seit dem
&amp;lt;riege. In fast allen Ländern sind
vährend des Krieges neue Industrien
ntstanden, die vielfach einer freien
Zonkurrenz nicht standhalten kön:
jen. Die einzelnen Staaten drängen
leshalb dahin, Zollerhöhungen vor-‚unehmen,
 die ihnen die Existenz
hrer Industrien sichern. In der glei:
hen Richtung wirkte die während
les Krieges entstandene Auffassung,
eder Staat müsse aus militärpolitichen
 Erwägungen sich in der Ver-‘‚orgung
 mit Kriegsmaterial im wei:
esten Sinne des Wortes vom Ausand
 unabhängig machen. Auf dieser
irwägung beruht der Schutzgedanke
ür die sogenannten „Schlüssel:
ndustrien‘“. In mehreren europäschen
 Staaten, beispielsweise in
;panien, Ungarn und England, ist
ler Weg einer besonderen Gesetz»
jebung zum Schutze und zur Förde:
ung der als lebenswichtig betrach:
eten Industrien eingeschlagen wors
ien. Diese Hochschutzzollpolitik.
ührt letzten Endes dahin, das ganze
?reisniveau in Europa unnatürlich
ınd unwirtschaftlich zu erhöhen
ınd die europäische Wirtschaft
jegenüber der amerikanischen Wirt»
schaft auf dem Weltmarkt konkur:
‚enzunfähig zu machen, Außerdem
vürde eine allgemeine Hochschutz-‚ollpolitik
 aller europäischen Staaten
lie Wirkung der Zölle zwischen den
inzelnen Ländern bis zu einem ge:
vissen Grade wieder aufheben.
Die Versuche, die durch den Krieg
‚errüttete europäische Wirtschaft
ıllmählich wieder gesunden zu
assen, sind in den letzten Jahren
Jurch immer wiederkehrende Wäh-‘ungskrisen
 in Europa gestört wor:

Hochschutz-‚ollpolitik
 des
Auslandes.

Daumping.

} 3
        <pb n="55" />
        Ein- and Ausfuhrverbote.


den. Heute sieht sich Deutschland
ımklammert von zwei Staaten,
Frankreich und Polen, deren sins
kende Währung zwangsläufig zu
einem Valutadumping führt. Neben
dem Valutadumping verdient aber
auch das nicht auf Währungsvers
schlechterung beruhende echte
Dumping eine erhöhte Aufmerksam:-keit.
 Länder, die einen außer:
ordentlich kaufkräftigen und zudem
aoch durch hohe Zollmauern gegen
die ausländische Konkurrenz ab:
jesperrten Inlandsmarkt besitzen,
zind in der Preisstellung für den
Auslandsabsatz von der Höhe ihrer
Produktionskosten in weitem Um:
lange unabhängig. Da sie auf dem
inlandsmarkt, der den größten Teil
'hrer eigenen Produktion aufnimmt,
im Preis ihrer Erzeugnisse vielfach
die Generalunkosten der gesamten
Produktion decken können, sind sie
in der Lage, im Auslande unter ihren
Produktionskosten zu verkaufen.
Das Bestreben, ihre Produktions:
fähigkeit voll auszunutzen, schafft
jeradezu den Anreiz, die Überschuß-:
mengen im Ausland mehr oder
weniger zu jedem Preis abzusetzen.
Darunter leiden schon heute eine
Reihe von europäischen Industrien.
Um dieser Gefahr zu begegnen, müs:
sen Abwehrmaßnahmen getroffen
werden. Hierin sind uns schon eine
große Zahl von anderen Ländern
vorangegangen. In Übereinstimmung
mit einer Entschließung des Wirt:
schaftss und des Finanzpolitischen
Ausschusses des Reichswirtschafts:
rats vom 8. November 1924 wird da:
her der Erlaß entsprechender Vor:
schriften angeregt.
In der Nachkriegszeit sind Ein:
ınd Ausfuhrverbote ein Mittel der
Handelspolitik geworden, während
sie in der Vorkriegszeit keine
wesentliche Bedeutung hatten. Sie
waren während des Krieges nur ein
Mittel zur Abwendung außergewöhnlicher
 Verhältnisse. Trotz des
Wegfalls dieser Voraussetzungen

jaben aber mehrere Staaten die
lin: und Ausfuhrverbote zur Ersänzung
 der Schutzzölle als Ab»
wvehrmittel beibehalten. Auch die
ıuf der Konferenz von Genua ge-‚ebene
 Anregung, die Ein: und Ausuhrverbote
 zu beseitigen, hat nicht
‚erhindert, daß in einzelnen Staaten
laran gedacht wird, gewisse Einfuhr-‚erbote
 für die Dauer zu handels-‚olitischen
 Zwecken zu benutzen.
Diese Absichten richten sich zum
Teil, wie beispielsweise die Farben:
infuhrverbote von Frankreich, Engand
 und Japan, in erster Linie
;jegen Deutschland. Ein: und Aus:
uhrverbote beeinträchtigen infolge
ler mit ihnen verbundenen starken
lingriffe in das Einzelgeschäft und
ler in dem Bewilligungsverfahren
ı‚otwendig liegenden Belästigungen
len internationalen Warenaustausch
n besonderem Maße. Es ist daher
ı1otwendig, daß die einzelnen Län:
{er ihre Maßnahmen baldigt wieder
Jlein auf das normale Instrument
ler Handelspolitik, den Zolltarif,
instellen.
Auch wenn die hier aufgezeich:
ıeten Maßnahmen der Handels:
»olitik im Interesse der Förderung
les Exportes als notwendig erkannt
ınd durchgeführt werden, bleibt
in weiteres zu tun übrig. Der
ixport muß noch durch besondere
“aßnahmen gefördert werden. Das
st vornehmlich dann notwendig,
venn, wie beim deutschen Außen:
ı‚andel, durch den Krieg und die Aus:
chaltungspolitik des Vertrages von
Versailles die meisten Beziehungen
zu den ehemaligen Absatzmärkten
verlorengegangen sind. Auf diesem
Gebiet ist‘ bisher weder von der Re:
Kierung noch von der Wirtschaft ge:
‚ügend geschehen. Andere Staaten
ind in dieser Beziehung tätiger
iewesen. Wir haben schon auf die
jedeutung einer entsprechenden
*rachtenpolitik im dem Kapitel
‚Tarifgestaltung der Eisenbahn“

Exportförderung.


Sr
        <pb n="56" />
        hingewiesen. Außerdem bleiben
noch die Mittel einer geschickten
Propaganda und einer wirksamen
Ausgestaltung des Auslandsnach»
richtenwesens. Besondere Aufmerk:
samkeit verdient in einer Zeit, in
der die Kapitalnot das stärkste
Hemmnis zum wirtschaftlichen
Wiederaufbau darstellt, das. Vor:
zehen der englischen Regierung zur
Entlastung der mit dem Ausfuhrges
schäft verbundenen besonderen
Risiken. Der englische Staat über:
ıimmt in weitem Umfange die Aus-‘allbürgschaft
 für Exportkredite und
srmöglicht damit seinen Exporteuren
 die Gewährung von langfristigen
Zahlungszielen zu verhältnismäßig
zünstigen Bedingungen. Es muß mit
Beschleunigung geprüft werden, ob
und inwieweit auch Deutschland
diesen Weg beschreiten kann. Nach

ınserer Auffassung ist es ohne
vesentliche Inanspruchnahme öffent:
icher Mittel möglich, dem Export
jedeutende Erleichterungen zu ver:
schaffen.
Wir sehen in diesem Zusammen:
ı1ang davon ab, den an sich durchaus
‚egrüßenswerten Gedanken einer
uropäischen Zollunion näher zu ers
jrtern, weil uns die Unterlagen zu
ner Betrachtung noch nicht geıügend
 geklärt scheinen. Es ist aber
ıotwendig, den Gedanken nicht nur
zu verfolgen, sondern auch Untersuchungen
 darüber anzustellen, ob
ınd inwieweit eine europäische Zoll:
ınion in absehbarer Zeit geschaffen
werden kann. Der Reichsverband
Jer Deutschen Industrie hat hierfür
schon eine besondere Kommission
ingesetzt.

Zuropäische
Zollunion.

u
E
        <pb n="57" />
        B. GÜTERERZEUGUNG UND GÜTERVERTEILUNG.
L Rationalisierung.

Der Forderung nach einer Steiges
rung der Arbeitsleistung wird häufig
sntgegengehalten, daß es die Unter:
nehmer selbst willkürlich ablehnten,
notwendige technische und organisatorische
 Verbesserungen Vvorzuaehmen.
 Die geringere Arbeitsinten:
sität des einzelnen Mannes versucht
man, mit einer Rückständigkeit des
industriellen Produktionsapparates
zu begründen. Der Vorwurf gegen
die Unternehmerschaft, der in dieser
Argumentation steckt, ist nicht ges
rechtfertigt. Es wird übersehen, daß
die Rationalisierungsfrage in erster
Linie eine Geldfrage ist. Ger
rade der häufig verwendete Hinweis
auf das amerikanische Vorbild läßt
die materiellen Voraussetzungen
einer Rationalisierung außer acht.
Es ist klar, daß eine Wirtschaft wie
lie amerikanische viel schneller und
Jurchgreifender technische Fort:
schritte in den Produktionsprozeß
übernehmen kann, als das heute für
den deutschen Fabrikanten, der in
seinen Kapitaldispositionen außer:
ordentlich beschränkt ist, möglich
ist.
Man ersieht aus dieser kurzen
Skizzierung, daß das Problem, das
durch den Vorwurf rückständiger
Technisierung angeschnitten wird,
nicht so einfach liegt, wie es häufig
behauptet wird, Wir wollen den berechtigten
 Kern des Problems her:
ausschälen und die Mittel und Vor:
aussetzungen darlegen, die aus dem

Schlagwort der Rationalisierung zu
öraktischen Anwendungsmöglich:
zeiten führen. Wir müssen dabei
zwischen folgenden beiden Frage:
sruppen unterscheiden:
Rationalisierung der einzelnen
Betriebe und Produktionspro:
zesse,
Rationalisierung des gesamten
volkswirtschaftlichen Produk:
tionsprozesses.
i. Die Faktoren Technik und Ors Ver hessen ung
sanisation spielen nicht allein zus jechntschen
:unsten des allgemeinen Produk: Betriebsionsfortschrittes,
 sondern vor allem einrichtungen,
‚uch in der Richtung einer ent: Ver Sin fachumg
cheidenden Unkostenersparnis eine Arbeiteziele.
wichtige Rolle. Es kann natürlich
uf die volkswirtschaftlichen Vor:
»ile dieser Technisierung nicht ver:
ichtet werden. Die Kosten der Pro»
‚uktion können durch eine Vers
‚gsserung der technischen Betriebs:
inrichtungen und eine Vereins:
achung der Arbeitsziele unter Um:
;:tänden so wesentlich ermäßigt
verden, daß der gesamte Herstel
ungsprozeß auf eine andere Preis:
'rundlage gestellt werden kann.
lierdurch wird dann auch die Pro:
'uktion pro Mann gesteigert. So
ringend gerade in dieser Hinsicht
ine vorzügliche und jederzeit mo-'erne
 technische Fundierung der Erz:
‚eugung ist, so stark ist sie an all;
jemeine Voraussetzungen gebunden.
Diese ergeben sich schon aus dem
senerellen Begriff der Rationalisies

)
        <pb n="58" />
        rung selbst. . Rationalisierung ist
nichts anderes als die vernunftgenäße
 Anwendung aller technischen
ınd organisatorischen Mittel, um
lie Ergiebigkeit der menschlichen
Arbeit so stark als möglich zu steizern.
 Nun hängen aber zunächst
sinmal die wirtschaftlichen Erfolge
 von den natürlichen Bedingungen
 des Bodens, des Klimas
usw. und vor allem auch von der
Arbeit eines jeden einzelnen Men:
schen ab, gleichgültig, an welcher
Stelle des großen Produktionsprozesses
 der einzelne auch stehen mag.
Ein Rationalisierungsprozeß in
‚rgendeinem Betriebe oder Unter:
1ehmen kann nur dann erfolgreich
durchgeführt werden, wenn jeder
einzelne stets selbst danach strebt,
3äin Maximum zu erzeugen. Dieser
Appell an die allgemeine wirtschaft:
üche Arbeitsamkeit hat selbstver:
ständlich ebenso bindende Wirkung
ir die Gesamtheit der Arbeitnehmer
 wie für die den Produktionsprozeß
 verantwortlich führenden Be-;riebsleiter
 und Eigenunternehmer.
Den in leitender Stellung tätigen
Personen liegt — in diesem Zus
sammenhang gesehen — die Pflicht
ob, alles Vermeidbare und Unnötige
aus dem Arbeitsprozeß herauszu-:
ı1ehmen. Es müssen auch alle un:
nötigen Unkosten vermieden und
die Lagerhaltung auf ein Mindest:
maß beschränkt werden.
An der hohen Zinsbelastung müssen
 vorläufig bedauerlicherweise
noch oft Pläne für eine Verbesse:
rung des Produktionsprozesses
scheitern. Steigt die Zinsbelastung
aus einer Produktionsverbesserung
über die Summe für ersparte Löhne,
so ist diese unrationell. Die Intensivierung
 eines Betriebes durch Neu:
investierung von Kapital ist nur
dann rentabel, wenn dadurch so viel
Bruttogewinne erzielt werden, daß
mindestens die Zinsbelastung
und die höheren Ahschreibungs:

costen gedeckt sind. Dabei ist es
‘leichgültig, ob fremdes oder eigenes
Capital investiert wird. Denn auch
jas eigene Kapital muß als un:
‚entabel angelegt gelten, wenn es
ıicht mindestens den normalen Zins
‚rarbeitet. Die nüchterne Berech»
ıung zwingt‘ daher leider in der
Zegenwart oft dazu, von Neunvestitionen
 von Kapital zur Ver:
‚jesserung des Produktionsprozesses
ıbzusehen. Um so mehr müssen
ırbeitstechnisch und organisatorisch
lie Verbesserungen durchgeführt
werden, die mit verhältnismäßig
ieringen Unkosten oder ganz ohne
jeldmittel möglich sind.
Die speziellen Maßnahmen für die
Verwirklichung der gekennzeichne:
‚en Ziele findet man in dem Leit:
atz, möglichst Gleichar:-iges
 zu erzeugen und zu
verwenden, d, h. die Grund:
age für eine Massenherstellung zu
chaffen. Bei der hoch entwickelten
Technik, die wir heute auf fast allen
Zebieten industrieller Arbeit anwenlen,
 verursacht die Aufnahme der
Jerstellung eines neuen Gegenstanlies
 oder die Vereinfachung der Ar-‚eitsziele
 eine lange Reihe von Vor:
yereitungsarbeiten. Dies erfordert
ıicht nur ungewöhnlich viel und
ntensive Arbeit in den Betrieben,
jondern vor allem auch viel Geld.
Zei der ungeheuren Mannigfaltig:
zeit unserer Produktion, der großen
Capitalknappheit und den unerträg:
ichen öffentlichen Lasten ist mit
ılem Nachdruck darauf hinzur
veisen, daß die Arbeiten in der
Aichtung der technischen und or:
janisatorischen Verbesserungen des
’roduktionsprozesses zur Zeit noch
‚icht in dem wünschenswerten. Um:
ange durchgeführt werden können,
Immerhin ist anzuerkennen, daß
‚uf den beiden Gebieten der Nornung
 und Typisierung schon
ı1eute Fortschritte erzielt sind. Der
Normenausschußderdeut:

Vormung und
Typisierung.
        <pb n="59" />
        schen Industrie hat in jahre:
langer Arbeit schon verschiedene
Erfolge verzeichnet. So sind einheit:
liche Dimensionen nicht nur bei:
spielsweise für Schrauben, Nieten,
Profile und anderes, sondern auch
für verwickeltere Gebilde geschaffen
worden.
Die Rationalisierungsarbeiten, die
weiterhin von der Industrie schon
seit Jahren im Anschluß an das
Reichskuratorium für
Wirtschaftlichkeit durch
zahlreiche Körperschaften betrieben
werden, wurden bisher nur durch
Mittel der Privatindustrie gefördert
und unterhalten. Erst jetzt sind
öffentliche Mittel, und zwar unter
Zustimmung sämtlicher Parteien,
vor allem auch der Vertreter der
Arbeiterinteressen, in Form eines
größeren jährlichen Beitrags des
Reichs zur Verfügung gestellt wor:
den, um die dringenden Arbeiten
der Rationalisierung zu fundieren.
Die deutsche Industrie hält es für
ihre besondere Aufgabe, diese Ar:
beiten mit allen ihr zu Gebote
stehenden Kräften zu fördern. Es
muß energisch dafür gesorgt werden,
daß die vorliegenden Möglichkeiten
praktisch ausgewertet werden.
Ähnlich wie in den Vereinigten
Staaten sieht man eine erste Auf:
gabe in der Schaffung einer Reihe
von allgemeinen Lieferbedingungen,
da anzunehmen ist, daß sich diese
Vorstufe allgemeiner Normung am
leichtesten einführen und am ersten
positive Ergebnisse zeitigen wird.
Hand in Hand damit geht das Be:
streben, die Fertigung und die Ver:
waltung wirtschaftlicher zu ge:
stalten.
Um die technischen Verbesserungen
 dort, wo sie unbedingt erforder:
lich erscheinen und Aussicht auf
Erfolg bieten, praktisch durchzuführen,
 sind allerdings neben der
bereits erwähnten Kapitalkraft drei

wichtige Voraussetzungen zu schafs
en: erstens die Fortentwicks
ung wissenschaftlichen
ınd praktischen Könnens,
zweitens die Ausbildung
:;ines hochwertigen ge:
verblichen Facharbeiter:
Nachwuchses und drittens die
Einstellung des Konsums
ıuf die neuen Formen der
zZüterherstellung,
Bezüglich der ersten Forderung
vertrauen wir auf die Arbeiten un:
;jerer Forscher. Die Industrie wird
ıach wie vor der wissenschaftlichen
'orschung jede mögliche materielle
Örderung zuteil werden lassen. Es
larf in dieser Hinsicht die enge Mit»
ırbeit mit der Notgemeinschaft der
leutschen Wissenschaft erwähnt
verden.
Die Notwendigkeit eines hoch:
vertigen gewerblichen Facharbeiter:
Nachwuchses ist heute ebenfalls all
jemein anerkannt, Während es im
\ugenblick gilt, aus dem Überange-»ot
 an Arbeitern die geeigneten
iystematisch herauszusuchen und
‚erufsfachlich zu schulen, werden
lie nächsten Jahre voraussichtlich
jinen Mangel an Facharbeitern zei:
;jen. Ein haushälterisches Umgehen
nit der uns noch verbliebenen
wichtigsten Wirtschafts-Substanz,
ler Intelligenz und der Arbeitskraft
les Arbeiters, ist daher nötiger
lenn je. Diese sorgfältige Ökonomie
les Produktionsfaktors „Arbeit“
nuß in besserer Organisation der
3ewerbes oder Berufsschulen, in
;ründlicher Berufsberatung und in
iystematischer Ausbildung im Be:
rieb ihre Durchführung finden. Zur
:inheitlichen Bearbeitung dieser auf
ien verschiedensten Gebieten lie:
jenden Aufgaben haben der
deichsverband der Deutschen In:
Justrie, die Vereinigung der deutschen
 Arbeitgeberverbände und der

1
        <pb n="60" />
        deutsche. Ausschuß für technisches
Schulwesen in jüngster Zeit einen
‚Arbeitsausschuß für Berufsausbil:
dung“ gegründet,
Die dritte Voraussetzung, die Einstellung
 des Konsums auf die neuen
Formen, ist ungleich schwieriger zu
erfüllen. Unser Konsum ist im wes
sentlichen rein individuell eingestellt
ınd zeigt im Gegensatz zu der
Struktur des amerikanischen Kon:
sums eine starke Abneigung gegen
jede Uniformierung der Artikel. Es

»jedarf eines außerordentlich star:
cxen Appells an die Abnehmer, um
ıer eine Umorientierung des Gez
schmacks oder der Gewohnheit zu
;rzielen. Wir dürfen nicht auf den
sanz bestimmten Hinweis  verzich:
een, daß die Konsumenten selbst
;inen großen Teil der Verantworung
 dafür tragen, daß die Bestreungen
 zur Vereinfachung der
SZüterherstellung und damit zu ihrer
Verbilligung in die Tat umgesetzt
verden können.

Il. Konzentration.

Zur Rationalisierung im weiteren
Sinne gehört ferner die Raz
tionalisierung des gesam:
tenvolkswirtschaftlichen
Produktionsprozesses.
Ein unerläßliches Mittel zur Steigerung
 der Produktivität der Wirtschaft
 ist die zweckmäßige Ges
samtorganisation der Produktion.
Sie bietet sich in doppelter Form
dar, einmal in einer rationell durchs
seführten Arbeitsteilung und zum
zweiten in der richtigen Auswahl
der Betriebsgröße,
Was die Frage einer rationellen
volkswirtschaftlichen Arbeitsteiz
lung anbetrifft, so können wir uns
auf den Hinweis beschränken, daß
bereits zahlreiche und weitgehend
spezialisierte Produktionszweige bestehen.
 Wir müssen in dieser Hinz
sicht immer noch weiter gehen ein;
fach aus dem Zwange heraus, weil
wir unter erschwerten Konkurrenz:
verhältnissen und überhöhten öffent:
lichen Lasten, einem verengten Absatzmarkt
 und verkleinerten Bez
*riebskapital alle Voraussetzungen
für eine möglichst billige und zugleich
 gute Produktion zu schaffen
naben.
Richtige Aus- Es ist ein allgemein anerkannter
wahl der Be- Satz, daß die Produktivität neben
triebsgrößeden

 vielen anderen Momenten we:
zentlich auch von der richtigen Aus:
wahl der Betriebsgröße abhängt. Es
st sehr schwer und auch bedenklich,
vegen der Betriebsgröße bestimmte
Normen festzulegen. Im allgemeinen
vird gesagt werden können, daß die
3etriebsgröße da ihr Ende findet,
vo bei bester und vollkommenster
Drganisation für den verantwort:
ichen Leiter die Möglichkeit der
bersicht aufhört. Der letzte gras
luelle Höhepunkt in der Entwick:
ung zum Großbetrieb besteht in der
Zonzernbildung, die die zersplitteren
 Einzelunternehmungen unter
ne Oberleitung bringt und vers
nöge der organisatorischen, betrieb:
‘chen und kapitalistischen Konzenration
 zu einer Potenzierung der in
len einzelnen zusammengeschlosse:
ıen Werken verkörperten Kräfte
‘ührt. Gerade in den letzten Mo-‚aten
 hat sich gezigt, daß die Kons
‚entrationsbewegung immer noch
“ortschritte macht. Die Konzernzujammenbrüche
 der letzten Zeit sind
ıicht der Ausdruck dafür, daß der
Zonzentrationsgedanke in der deut:
schen Wirtschaft überlebt sei; son:
lern die Zusammenbrüche hingen
zusammen mit Erscheinungen, die
nit dem Konzentrationsgedanken an
sich nichts zu tun haben.
        <pb n="61" />
        Die gegenwärtigen Verhältnisse
zwingen unerbittlich dazu, die Kons
zentration überall dort anzustreben,
wo die Produktion dadurch ver;
billigt und verbessert werden kann,
und wo die Konzentration zu einer
Vereinfachung einer bislang zu
schwerfälligen Organisation führt.
Auf der anderen Seite darf natürlich
auch die Kehrseite der Konzentration
 nicht übersehen werden, die
darin besteht, daß das Individual:
prinzip in der Produktion durch
starke Konzentrationserscheinungen
(Fusionen) eine Einbuße erleidet.
Ebenso ist als eine weitere Folge die
Vernichtung selbständiger Existen:
zen in Rechnung zu stellen. Vom
sozialen Standpunkt aus kann diese
Tatsache allerdings wohl ohne wei:
teres nicht als ein Nachteil angesehen
 werden, denn es ist wichtiger,
durch eine rationelle Betriebsform
die Preise zu senken, als daß durch
Beibehaltung höherer Preise auf
Kosten der (Gesamtbevölkerung
selbständige Existenzen erhalten
werden. Jedenfalls sind die Wir:
kungen jedesmal genau gegeneinander
 abzuwägen.
Auch vom Standpunkt des inter:
nationalen Wettbewerbes aus ist die
Konzentration, wenn sie in organischer
 Weise erfolgt, durchaus zu be:
grüßen. Denn es wohnt den großen
Konzernbildungen selbstverständlich
gine viel größere Stoßkraft inne,
und es wird durch die technische
Vereinfachung der Produktionsziele
der den Konzernen angeschlossenen
Werke, durch die Ausschaltung von
überflüssigem Arbeitsaufwand und
durch die Verbilligung der Absatz:
werbung die Möglichkeit verstärkt,
auf dem Weltmarkt erfolgreich als
Bewerber aufzutreten. Die Be:
schränkung der Lagerhaltung wird
weitere erhebliche Vorteile bringen.
Wir sehen in der Zusammens
iegung gleichartiger Betriebe, sei es
im Wege des Konzerns oder einer

ınderen loseren Form, einen geeig:
ıcten Weg, um unseren Produkjonsapparat
 wirtschaftlich zu ge:
talten. Die Einschrumpfung unseres
3etriebskapitals und die Verengung
les Absatzmarktes zwingen dazu,
len Produktionsapparat so einzu:
ichränken, daß mit dem verklei:
ıerten Apparat bei vermehrter
”roduktion und erhöhter Absatz:
verbung die Gütererzeugung ver:
illigt werden kann. Wir halten es
ür falsch, wenn man versucht, dem
Aißverhältnis zwischen der Größe
les Produktionsapparates einerseits
ınd den Betriebsmitteln und Absatz-'‚erhältnissen
 andererseits auf die
)auer durch Kurzarbeit, also
lurch Produktionseinschränkung
u begegnen, Das würde zu einer
ınerträglichen Steigerung der Pros
'uktionskosten führen und damit
lie allgemeinen Schäden nur ver:
irößern und die Lage verschlim:
nern. Richtig ist vielmehr im Inter:
‚sse aller Beteiligten die Einschrän:
zung des Produktionsapparates und
n dem eingeschränkten Apparat
ıne relative Steigerung der Produk:
ion und erhöhte Abatzwerbung.
Neben anderem kann nur so die
ıotwendige Verbilligung erzielt
verden.
Es ist verständlich, daß sich jeder
Internehmer so lange wie irgend:
ı1öglich dagegen wehrt, Produk:
jonsstätten stillzulegen; ist doch
lamit der Verlust erheblicher Kaitalien
 verbunden. Es ist aber an:
lererseits klar, daß es auf die Dauer
‚esser ist, den unvermeidlichen und
n vielen Fällen schon durch die Un:
entabilität eingetretenen Kapitals
verlust hinzunehmen, als eine unren:
able Betriebsausdehnung weiter auf:
echtzuerhalten. Mit dem vers
liebenen Betriebskapital läßt sich
ıuch die eingeschränkte Betriebsjasis
 viel besser und viel wirtschafts
icher ausgestalten.
        <pb n="62" />
        Selbstverständlich werden die
Form und das Ausmaß sehr sorgfältig
 zu überlegen sein, und selbst:
verständlich müssen schon im Hins
blick auf die Schäden aus der Ver:
gangenheit Substanzverluste, soweit
als möglich, vermieden werden.
Man kann auch die Einschränzungen
 nicht nach einem einfachen,
Jurch irgendeinen Prozentsatz aus:
zjedrückten Zahlenverhältnis vor:
aehmen, sondern erst nach sehr ein:
jehender Prüfung und unter Berücksichtigung
 der _Rückwirkungen.
Diese werden sich bedauerlicherweise
 insbesondere dadurch zeigen,
daß viele heute noch beschäftigte
Arbeiter und Angestellte brotlos
werden, was vom Ssozialpolitischen
Standpunkt bedauert werden muß.
Das wirft die schwierige Frage auf:
Was geschieht mit den Arbeitern
and Angestellten, die durch den
notwendigen Einschränkungsprozeß
brotlos werden? Wir kommen
selbstverständlich vorübergehend
an einer starken Vermehrung der
Arbeitslosigkeit nicht vorbei. Je
schneller man den Mut findet, die
Einschränkungsmaßnahmen durch»
zuführen, um so eher wird die
Wirtschaft gesunden, und um so
eher werden wieder Arbeitskräfte
gebraucht.
Deshalb müssen rechtzeitig Maßs
nahmen getroffen werden, um die
durch Arbeitslosigkeit entstehende
Not zu lindern. Diese können nach
unserer Auffassung nicht in einer
allgemeinen Arbeitslosenversicherung
 bestehen. Ein Versicherungs:
schutz kann nicht ad hoc und nicht
auf der Grundlage abnormer Ver:
hältnisse aufgebaut werden. Hier

ılft eine staatliche Arbeitslosens
ınterstützung mit möglichst wenig
Verwaltungsaufwand wirksamer als
sine Versicherung,
Es muß ferner schon von Anfang
‘ür eine wirtschaftliche Verteilung
ler Arbeitskräfte gesorgt werden.
3ei der Betrachtung der Arbeitss
osenziffern nach ihrer geographis
ichen Verteilung kann man wenig-;tens
 jetzt noch die Wahrnehmung
nachen, daß die Arbeitslosigkeit in
len einzelnen Teilen des Reichs
jehr: verschieden ist und daß noch
ın manchen Plätzen Mangel an Ar:
‚eitern, insbesondere an Fachırbeitern,
 besteht,
Die bisherigen Erfahrungen mit der
‚»roduktiven Erwerbslosenfürsorge
;rmutigen nicht dazu, das System
»eizubehalten. Es kann nicht schwer
jein, die in dem gegenwärtigen
jystem bestehenden Mängel wirk-;‚am
 zu beseitigen, und für die Zu:
zunft brauchbare Grundsätze aufzu-;tellen.
 Gegenwärtig ist insbeson:
lere unter den Angestellten die Arjeitslosigkeit
 sehr groß. Das liegt
ıicht zuletzt daran, daß in der In:
lationszeit die Neigung bestand,
statt ein Handwerk zu erlernen, An:
stellung im Bankfach, in der Verwal:
ung oder im Bürodienst gewerbicher
 oder industrieller Unterıehmungen
 zu suchen. Dadurch ist
ler Facharbeiternachwuchs gerade
ıus solchen Kreisen eingeschränkt,
lie wegen einer besseren Vorbillung
 zum Qualitätsarbeiter ganz be»
sonders geeignet sind. Hier Wandel
zu schaffen, ist eine besondere Aufz3abe
 der Maßnahmen zur Heran-»ildung
 eines guten und brauch:
ıaren Facharbeiternachwuchses.

IN. Kartelle.

Wir haben unsere Stellung zu den
Kartellen und zu dem Kartellpros
blem überhaupt eingehend nieders
gelegt, um der Öffentlichkeit gerade

jetzt, wo sie sich mehr als früher
mit der Kartellfrage beschäftigt,
keinen Zweifel über unsere Auffaszung
 zu lassen. Die Kartellkritik

33
        <pb n="63" />
        zeigt die Neigung, aus Anlaß eines
üder weniger Einzelfälle allgemein
die Industriekartelle zu verurteilen.
Generell läßt sich überhaupt nicht
feststellen, ob die Kartelle gut oder
schlecht sind. Es kommt in jedem
Einzelfall auf die Maßnahmen der
Kartelleitung und die Handhabung
dieser Maßnahmen durch die Kartellmitglieder
 an. Gesunde Kartelle
werden sich nicht. dazu verleiten
lassen, um vorübergehender Vorteile
willen ihre Stellung zu mißbrauchen.
Im Bewußtsein ihrer Verantwortung
sollen die Kartelle auf diejenigen
Maßnahmen verzichten, die nicht
den Erfordernissen der Gesamtwirtschaft
 und des Gemeinwohls entsprechen.
 Die Praxis lehrt, daß Kartelle
 mit einer gesunden und verant:
wortlichen Kartelltätigkeit alle Kri:
sen auf die Dauer am besten überstehen.
 Durch ihre Arbeit fördern
sie nicht allein die angeschlossene
Industrie, sondern werden auch von
dem betroffenen Abnehmer weit:
gehend anerkannt.
Die Industriekartelle sind fast
ausnahmslos Kinder der Not. Sie
entstehen, wenn durch Überprodukon
 oder geringe Aufnahmefähigkeit
 des Marktes Schwierigkeiten
vorliegen. Ihre Aufgabe ist
es, Erzeugung und Absatz
zu ordnen und zu verhindern,
 daßdurchSchleuder:
preise Wertenichtnurdem
Verkäufer, sondern auch
der gesamten Wirtschaft
verlorengehen.

Die durch die Kartelle erreichte
Ordnung darf aber nicht in Erstar:
rung und Rückständigkeit ausarten.
Technik und Organisation der In:
dustrie müssen sich dauernd den Erfordernissen
 der Gegenwart an:
passen. Der Versuch, technischen
oder wirtschaftlichen Rückstand
durch Kartellmaßnahmen zuschützen,
muß als ein Mißbrauch des Kartell:

jedankens bezeichnet werden. Ruhe
ınd Sicherheit in der Preis: und
Äarktgestaltung durch die Kartelle
‘ollen wirtschaftliche Kräfte frei:
nachen und auf die Hebung der
’roduktivität lenken.
Es ist ein Trugschluß, anzunehmen,
laß bei einer Auflösung solcher
Sartelle die Preise sich dauernd er:
1äßigen. Gewiß würde zunächst ein
vilder Preiskampf einsetzen, der
‚ber schließlich nach Vernichtung
ron erheblichen Teilen der Proluktionsmittel
 und nach großer Ars
‚eitslosigkeit zu neuen Zusammen:
chlüssen — wahrscheinlich in
esterer Form als früher — führen
aüßte. | ;
Wollen die Kartelle das volkswirt:
chaftlich gesunde Ziel der Ordnung
n Erzeugung und Absatz erreichen,
:o müssen sie eine vernünftige
”reispolitik betreiben. Jede
ibertriebene Preispolitik wird sich
n erster Linie an den Kartellmitjliedern
 rächen, denn sie führt
"wangsläufig zur Bildung von
\ußenseitern und damit schließlich
1ır Zerstörung des Kartells.
Wenn auch eine Anpassung der
Sartellpreise an die Wirtschaftslage
rforderlich ist, so dürfen die Kars
alle dabei nicht ihre Hauptaufgabe
ergessen, für Stetigkeit in der Preisınd
 Wirtschaftsgestaltung zu sorjen.
 In ihrer Preispolitik sollen die
Sartelle nicht extreme Fälle berück:
‚ichtigen. Bei der Preisfeststellung
lürfen nicht die Kosten leistungs:
ichwacher Mitglieder oder unwirt:
;chaftlicher Betriebe maßgebend
‚ein.
Grundlage einer gesunden Preisolitik
 sind ferner Festpreise.
Die sogenannten Kon ditionen:
‚artelle erstreben die Herbeiührung
 einer gesunden Ordnung auf
lem Gebiete der Zahlungs: und Ver:
caufsbedingungen. Nur dann, wenn
ler Erzeuger darauf rechnen kann,
        <pb n="64" />
        daß die seiner Kalkulation zugrunde
gelegten Zahlungs: und Verkaufs:
dedingungen von den Abnehmern
'nnegehalten werden, ist er in der
Lage, darauf zu verzichten, Risiko:
prämien für verspätete Zahlungen,
für Abzüge im Falle rückgängiger
Konjunktur, für unberechtigte Mängelrügen
 usw. einzurechnen. Der
»inzelne Lieferant kann seine Bedingungen
 in der Regel nur im engen
Zusammenschluß mit seinen Berufss
genossen durchsetzen.
Die Verbandskonditionen, die
durch die Schaffung von Klarheit
und Ordnung derartigen Schäden
vorbeugen sollen, müssen in ihrer
Gestaltung den berechtigten Bedürfnissen
 der Abnehmerschaft Rechnung
 tragen.
In verschiedenen Industrien haben
sich die Beziehungen der Kartelle zu
der Lieferanten: und Abnehmer:
schaft zu einem Zusammenwirken
in Kartellmaßnahmen‘ verdichtet.
Ein derartiges Zusammenwirken
xann, wenn die besonderen Verhältısse
 es erfordern, nicht allein für
lie Beteiligten, sondern auch für die
Gesamtwirtschaft Vorteile bieten.
Eine Verallgemeinerung aber, ins:
»esondere auf Industriegebieten, auf
denen es nicht die besonderen Ver:
aältnisse erfordern, darf nicht statt:
finden. Notwendig ist vielmehr all:
zjemein eine Beschränkung der Kartelle
 auf die Regelung der eigenen
Produktion und des eigenen Abzatzes.
 Selbstverständlich kann es
Warengattungen geben, zu denen
insbesondere die Markenwaren
gehören, für die die Regelung
des Absatzes und die Fest:
setzung der Verkaufs:
preiseauch für die folgen:
den Wirtschaftsstufener:
Folgen muß.
Eine besondere Form der Kartelle,
die schon in Friedenszeiten ver:
breitet war, sind dieinternatio-:

ı1alen Kartelle. Die Notlage des
Weltmarktes drängt zu derartigen
Verständigungen. Alle am Weltkrieg
seteiligten Völker leiden in ihrer
Wirtschaft unter großer Verarmung
afolge des Krieges. Der Ausweg wird
öjelfach in einer Eindämmung des
mports und gleichzeitig in einer
/erstärkung des Exports gesucht,
im die Handels- und Zahlungsbilanz
ns Gleichgewicht zu bringen. Der
ixport drängt sich auf einem durch
jeminderte Kaufkraft und Erweiteung
 der Industrialisierung verengten
Neltmarkt zusammen. Handels: und
Zollpolitik. sind nicht in der Lage,
lie notwendige Regelung des Welt:
narktes herbeizuführen. Der zügel:
ose Wettbewerb auf den Export:
närkten führt zu Kampf: und Ver:
ustpreisen, die für die Lieferanten
ıuf die Dauer untragbar sind und
len Aufbau der durch den Krieg zer:
;törten Wirtschaft hemmen. Hier
:Önnen internationale Kartelle Schäjen
 ausgleichen und Krisen ab:
ichwächen helfen. Während heute
lie Handelsverträge darauf gerichtet
äind, die nationale Wirtschaft zu
tützen. strebt der internationale
Sartellvertrag dahin, eine Ver:
itändigung zwischen den Produ:
jenten der einzelnen Artikel aller
.‚änder zu erreichen, um eine Ver:
illigung in der Erzeugung und
#inen gesicherten Absatz für die
irzeugnisse aller Produktionsländer
Totz der verschiedenartig gelagerten
Verhältnisse zu gewährleisten. Es
ıandelt sich hier um Organisations:
‚estrebungen, die nicht von heute auf
norgen durchgeführt werden kön:
ı1en. Die zu überwindenden Schwies
‘igkeiten sind natürlich bei weitem
jrößer, als bei der Schaffung von
ıationalen Kartellen. In einzelnen
irzeugnissen wurde dieser Weg
nternationaler Verständigung unter
Anwendung neuer produktionsför:
ljernder Methoden (insbesondere

A
        <pb n="65" />
        Austausch von Patenten und Erfah:
rungen) bereits erfolgreich beschrit:
ten. Bei anderen Erzeugnissen
schweben noch derartige Bestrebun:
gen. Die Not der Weltwirtschaft
legt die Vermutung nahe, daß inter:
nationale Kartellverständigungen in
den nächsten Jahren und Jahrzehn:
ten eine große Verbreitung erfahren
werden.
Unerläßliche Voraussetzung für
die Schaffung von internationalen
Kartellen ist das Bestehen von fest:
gefügten Inlandskartellen,
Hält man eine Kartellgesetzgebung
 und Kartellaufsicht für not:

vendig, so muß sie nicht bloß
chädliche Wirkungen von Kartellen
‚ekämpfen, sondern sie muß auch
len gesunden und nach unserer Ans
icht unentbehrlichen Kartellen eine
jesicherte Grundlage geben. Gut
;eleitete und —verantwortüungsbevußte
 Kartelle brauchen die öffent:
iche Kritik und deshalb auch einen
veitgehenden Einblick der Öffent:
ichkeit nicht zu scheuen. Sie haben
m Gegenteil ein Interesse daran, daß
lie Öffentlichkeit über sie unter;
ichtet wird, damit diese nicht noch
änger kritiklos dem Schlagwort von
ler Schädlichkeit der Kartelle zum
Opfer fällt.

IV. Güterverteilung.,

Großhandel und Einzelhandel sind
ür eine geordnete Versorgung der
Verbraucher unentbehrlich. Ohne
einen gesunden Handel auf allen
Stufen der Güterverteilung ist eine
jeordnete Regelung des Waren:
marktes undenkbar. Der gesamte
Verteilungsapparat des Handels ist
aber heute im Verhältnis zu den umgesetzten
 Gütermengen bei weitem
zu groß. Der Krieg und die Nachkriegszeit
 haben hier eine Entwick»
lung gebracht, die ungesund und unnatürlich
 ist. Die Übersetzung des
Handels ist in den einzelnen Wirt:
schaftszweigen sehr verschieden.
Während einige Zweige besonders
nfolge kartellmäßiger Einwirkung
kaum eine Vermehrung gegenüber
Jer Vorkriegszeit zeigen, ist in vielen
anderen eine Aufblähung bis zu der
doppelten Zahl der Vorkriegsunternehmungen
 und mehr zu verzeichnen.
 Es unterliegt keinem Zweifel,
daß die gesamten Verteilungskosten,
die einen erheblichen Teil des
Warenpreises ausmachen, gegen:
wärtig zu hoch sind. Dem legitimen
Handel kann gewiß allgemein nicht
der Vorwurf übermäßiger Gewinne

sjemacht werden. Das Anwachsen
ler Verteilungskosten ist nach unse:
er Auffassung vielmehr vorwiegend
{arauf zurückzuführen, daß sich mit
jer Güterverteilung in der Nach:
.riegszeit Elemente beschäftigen, die
hr einziges Ziel in einer möglichst
chnellen Bereicherung auf Kosten
{er Konsumenten sehen. Das Ein:
Iringen dieser Elemente wurde
urch die verhältnismäßig geringen
virtschaftlichen Voraussetzungen
ür die Gründung von Handels:
internehmungen erleichtert, zumal
je Gewinnaussichten infolge des
urch den Mangel während des
irieges und durch die Erscheis
ungen der Geldentwertung stark
esteigerten Warenhungers sehr güntig
 erschienen. Der legitime Handel
‚at selbst das größte Interesse an
iner Beseitigung dieser neuen über-‚üssigen
 und ungeeigneten Elemente
m Handel. Aufgabe der Organisaijonen
 des legitimen Handels ist es,
icht nur jede Maßnahme zu unter:
assen, die den natürlichen Reini:
ungsprozeß hindern könnte, son:
jern auch positive Maßnahmen zu
»rgreifen, um diesen Reinigungs:

.
        <pb n="66" />
        X

prozeß zu beschleunigen. Unterläßt
dies der Handel, so läuft er Gefahr,
daß dem Reinigungsprozeß auch ein
Teil der alten und gesunden Ele»
mente zum Opfer fällt.
Gelingt die Beseitigung der Übersetzung
 des Handels, so werden sich
die Verteilungskosten verringern
und dies in der Richtung eines natürz
lichen Preisabbaues wirken. Dieser
Preisabbau wird um so stärker ge:
fördert werden, wenn wieder der
altbewährte Grundsatz „Großer
Umsatz, kleiner Nutzen“ als Richt:
ünie gelten kann. Die Durchführung
dieses Grundsatzes hat den Handel
vor dem Kriege zu steigenden Er:
folgen geführt und stellt heute das
beste Mittel zu seiner Erhaltung und
Wiederbelebung dar. In dieser Hinsicht
 kann auch der Konsument
selbst bei richtiger Einstellung viel
bewirken. Das Gefühl für traditio:
nelle Preise, das vor dem Kriege in
der Konsumentenschaft weit ver:
breitet war und sich als das stärkete

VASE
EN
440 M KR
Iemmnis gegen willkürliche Preis: .,...
orderungen erwies, ist leider. im
Xriege und vor allem in der Inflaz
ionszeit völlig verlorengegangen.
leute steht der Konsument den je:
veiligen Preisforderungen ziemlich
atlos gegenüber und kann in den
ıeisten Fällen gar nicht zur Fest»
tellung kommen, ob und in welchem
zrade er gegebenenfalls übervorteilt
vird. Er wird dadurch außerstande
esetzt, die zum Teil großen Unter:
chiedlichkeiten in der Preisstellung
ür den gleichen Gegenstand an den
verschiedenen Stellen des Verkaufs
‘u seinen Gunsten auszunutzen. Die
lonsumentenschaft muß Selbstdis:
iplin üben und die billigste Kauf:
ielegenheit aufsuchen. Wenn das
jelbewußt von allen Käufern durchs
;eführt wird, würden unlautere Ele:
aente allein durch die preisaus-Jeichende
 Tätigkeit der Kundschaft
ıusgeschaltet und der Umsatz der
‚eellen Handelsfirmen gefördert
werden.

7
        <pb n="67" />
        DRUCK: HERMANN KLOKOW, BERLIN S 14, ALEXANDRINENSTR, 77
        <pb n="68" />
        $
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Do
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Einnahmen.

Wir stehen auf dem Standpunkt,
daß eine solche Verminderung möglich
 ist, ohne daß dabei nicht wieder
gutzumachende Nachteile entstän:
den. Dabei verkennen wir nicht,
daß die Möglichkeit, erhebliche Er:
sparnisse zu machen, beim Reich be:
schränkt ist; bei den Ländern und
den Gemeinden liegen aber gegen;
über den Ausgaben von 1924 sehr
bedeutende Einschränkungsmöglichkeiten
 vor. Selbstverständlich
ist aber, daß nicht an der falschen
Stelle gespart wird, und daß z. B.
nicht etwa die im Interesse der Ge:
samtwirtschaft notwendige Förde:
rung der Wissenschaft unterbunden
oder eingeschränkt wird. Die Durch:
führung im einzelnen muß den be:
rufenen Stellen überlassen werden.
Der Reichstag aber sollte alsbald
fordern, daß im Benehmen mit den
Ländern und den Gemeindever:
waltungen die Aufstellung eines ge:
meinsamen Probehaushaltes erfolgt,
der diesen Erfordernissen gerecht
wird.
Hinsichtlich der Einnahmen ist
angesichts der Tatsache, daß die
Wirkungen der letzten Finanz:
reform noch nicht übersehen wer:
den können, Zurückhaltung am
Platze. Es bleibt abzuwarten, ob die
Finanzreform dem Grundsatz der
Belastung des _Ertrages unter
Zulassung einer angemessenen Rente
gerecht wird und ob sie die Kapital:
neubildung nicht vereitelt. Schon
jetzt kann aber gesagt werden, daß
sie die von allen Seiten für wün:
schenswert gehaltene Vereins
fachung, Übersichtlichkeit und Ge»
meinverständlichkeit des Steuer:
systems nicht gebracht hat. So ver:
ursacht, um nur ein Beispiel anzus
führen, die Lohnsteuer in ihrer
augenblicklichen Ausgestaltung allen
Beteiligten große Arbeitslast und
Zeitaufwand, insbesondere dadurch.
daß der lohnsteuerfrei zu lassende

Betrag in drei Teile (Existenz:
ninimum, Werbungskosten und
Sonderleistungen) zerlegt ist, und
Jaß vierteljährlich Erstattungsan-:iräge
 zugelassen sind. Ein Arbeit:
zjeber muß dank dem Wirrwarr der
heutigen Steuergesetze jährlich
nindestens 154 mal Steuerberech:
ıungen machen und abgeben und
23mal Steuern abführen.
Diese Kompliziertheit des Steuer-3ystems
 führt auf der einen Seite
Jazu, die Verwaltung zu erschweren
and den Verwaltungsapparat un;
wirtschaftlich zu vergrößern, und
sie belastet auf der anderen Seite
alle Steuerpflichtigen mit Arbeiten
ınd mit Unkosten für Organe, die
lediglich zur richtigen Erfüllung der
Steuerpflicht des einzelnen Unter:
ı1ehmens unterhalten werden
nüssen. Wir haben schon an an;
lerer Stelle ausgeführt, daß die
Reichsfinanzverwaltung mit über
/3000 Beamten und einem Kosten:
ıufwand von annähernd 400 Millioıaen
 viel zu teuer ist. Eine Verein:
fachung der Gesetzgebung würde
nicht nur in der Verwaltung, son:
lern auch bei den Steuerpflichtigen
jewaltige Beträge frei machen, die
oroduktiveren Zwecken dienstbar
zemacht werden könnten.
Wenn wir das bisherige tatsächiche
 Steueraufkommen des laufen:
den Etatsjahres 1925 an Hand der
ımtlichen monatlichen Übersichten
ler Reichseinnahmen an Steuern,
Zöllen und Abgaben für die Zeit
‚om 1. April bis 31. Oktober 1925
ıuszuwerten versuchen, ergibt sich,
laß gegenüber dem auf 7 Monate
ımgerechneten, gegen 1924 bereits
ım 1,1 Milliarden erhöhten Etatsvoranschlag
 von 3,7 Milliarden Mark
:öin Mehr von 558 Millionen Mark
aufgekommen ist. Von den Mehr:
einnahmen entfallen auf:
Einkommen: und Körperschafts:
steuer einschl. Kapitalertrag
418 Millionen,

}

Steueranfkommen
 1925.
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