lichen Fertigung achten, um dem Betrieb die Möglichkeit zur billigsten Erzeugung zu geben; andererseits muß der Betrieb alles daran setzen, den Konstrukteur zur rechten Zeit und mit bester Werkstattausführung zu bedienen. So soll z. B. in jedem Konstruktionsbüro ein Verzeichnis zu finden sein, welche größten und kleinsten Arbeitsstücke auf den Werkzeugmaschinen und mit den sonstigen Einrich- tungen des Betriebes bearbeitet werden können, welche Arbeitsarten überhaupt ausführbar sind, und diese Auf- stellung ist laufend zu ergänzen, sobald neue Maschinen oder Einrichtungen hinzukommen. Zeichnungen und Stücklisten. Das Schaffen des Konstrukteurs findet seinen Ausdruck einmal in der Zeich- nung, nach der die Werkstatt arbeiten soll, dann in der Stückliste, die ein Inhaltsverzeichnis aller zu einem Auftrag gehörenden Einzelteile darstellt. Organisatorisch interessiert uns an beiden nur die formale Behandlung, die stets daran zu denken hat, daß beide, Zeichnung wie Stückliste, das Sprachrohr des Konstrukteurs für den Betrieb bilden. In erster Linie sind sie also klar, übersichtlich und verständ- lich zu halten. Nicht minder wichtig ist, daß sie in stets gleicher Form aufgemacht sind und für alles Wieder- kehrende, Werkstoffnamen, Lagerteile, Bearbeitungszeichen völlig gleichbleibende Symbole enthalten. Nichts verwirrt den Betrieb mehr als willkürlicher Wechsel der Bezeich- nunger und Darstellungsformen, nichts ist eine häufigere Quelle von Fehlern, als die ganz einfache Nachlässigkeit gegenüber dieser Grundforderung. Die Stückliste — auch Werkliste, Werkstattliste o. ä. genannt — ist das grundlegende Dokument jedes Fa- brikationsauftrages. Meist begleitet sie die Zeichnung als ein besonderes Blatt; nach den Normen der deutschen Industrie hat sie zu enthalten: Teilnummer, Anzahl der Teile, Benennung und Bemerkung (z. B. Modellnummer), Werkstoff, Gewicht des Teils. A