Einkauf weitergegeben. Dauernde Fühlung mit der tech- nischen Entwicklung des jeweiligen Gewerbszweiges ist hierzu nötig, wozu Fachzeitschriften, zumal ihr Inseratenteil, der Besuch technischer Ausstellungen und Gedankenaus- tausch mit gleichartigen Betrieben beitragen. Neuanschaffungen. Keine Neuanschaffung darf ohne vorherige genaue Rentabilitätsberechnung beantragt werden; denn nur zu groß ist die Gefahr der sog. Über- investition, d. h. der Bindung zu großer Geldmittel in festen Anlagewerten, wie Maschinen, wodurch das Betriebskapital einer Firma empfindlich geschwächt werden kann. Be- sonders kann nicht genug davor gewarnt werden, in Zeiten der Hochkonjunktur, vorübergehender Arbeitsstauungen we- gen, technische Betriebserweiterungen vorzunehmen. Ge- wöhnlich treffen diese infolge langer Lieferzeiten in solchen Perioden erst ein, wenn die Hochflut der Aufträge schon abgeebbt ist, und man hat in der nachfolgenden stilleren Zeıt dann nur um so mehr Maschinen, Hallen, Arbeits- plätze unbeschäftigt stehen, als sonst. Weise Beschränkung kann hier nicht genug angeraten werden. Man erschrickt oft, wenn man die Kosten solcher Neuanschaffungen mit den dadurch erzielten Vorteilen vergleicht und feststellt, wie aussichtslos die Amortisierung bei normaler Beschäftigung erscheint. Anschaffungsprogramme, für längere Zeiträume aufgestellt, geben dem Fertigungsbüro den besten Anhalt zur Beurteilung der jeweils nötigsten Maschinen und Ein- richtungen. Die Dringlichkeitsfolge regelt sich nach der Kürze der möglichen Amortisation, wobei bauliche Er- weiterungen in längstens 10 Jahren, Maschinen in längstens 2 bis 3 Jahren, Geräte und Werkzeuge grundsätzlich in weniger als einem Jahr voll abgeschrieben sein, d. h. durch Betriebsersparnisse sich bezahlt machen müssen, Nicht selten kann man gebrauchte Maschinen zu günstigen Bedingungen erwerben. Das Risiko, das mit solchen Käufen stets ver- bunden ist, verringert man, indem man alle gebrauchten Maschinen auf einen Monat zur Probe aufstellt und bei Zurückweisung die Hinfracht selbst bezahlt, die Rückfracht dem Lieferanten aufbürdet.