damit‘ der Instandhaltungsdienst in Tätigkeit treten und die Vorrichtung der Reparaturwerkstatt zuleiten kann. Hier tritt der Betriebsauftrag (s. S. 22) in Tätigkeit, der die Grundlage aller Instandhaltungsarbeiten bildet. Jeder Meister und Betriebsassistent kann ihn veranlassen; doch darf er erst dann ausgeführt werden, wenn er das Fertigungsbüro durchlaufen und die Genehmigung der Be- triebsleitung erhalten hat. Handelt es sich um größere Arbeiten, so wird er in der Arbeitsvorbereitung und Vor« kalkulation genau so behandelt, als ob es sich um einen Fabrikationsauftrag handelte. g) Die Bereitstellung der organisatorischen Hilfsmittel Ohne weiteres leuchtet ein, daß die verwickelten Vorbe- dingungen eines neuzeitlichen Fabrikationsauftrages es nicht mehr gestatten, lediglich durch mündliche Vorschriften die richtige Arbeitsausführung sicherzustellen. Schriftliche Fest- legung‘ aller Vorschriften ist unumgänglich; ihre Aus- arbeitung bis in die letzten Einzelheiten liegt dem Arbeits- büro ob, bevor der Auftrag in die Werkstatt gegeben werden kann. Die papierne Flut von Vordrucken, die eine gewisse Schwerfälligkeit in viele Betriebsorganisationen hereinbringt, sofern nicht dauernd der gleiche Gegenstand hergestellt wird, ist gewiß bedauerlich, aber unumgänglich. Die Gefahr allzu bürokratischer Handhabung muß man sich dauernd vor Augen halten und bemüht sein, mit möglichst wenig Vordrucken auszukommen. Mit Neid blicken wir heute auf die Zeiten eines Krupp zurück, in denen oft eine einfache auf ein Notizblatt geworfene Skizze genügte, um eine neue, für damalige Zeiten unerhörte Maschine erstehen zu lassen. Das Menschenmaterial der damaligen Unter- nehmer, Ingenieure und Meister, das noch völlig hand- werklich universal geschult war, haben wir heute nicht mehr; wollten wir heute den Versuch machen, ohne kost- spielige Organisation mit so primitiven Mitteln eine Ferti- gung aufzuziehen, so würden wir die Enttäuschung er- leben, daß unser Fabrikat weder einwandfrei noch in der 42