4. Die Arbeitsführung a) Die Verwaltung und Herausgabe des Materials Das Lagerwesen. Man unterscheidet im allgemeinen drei verschiedene Hauptarten von Lagern (Magazinen) inner- halb einer Fabrik: Rohstofflager, Halbteillager nnd Fertig- lager, Das Rohstofflager verwaltet die eingegangenen und durch die Werkstoffprüfung als gut befundenen Rohstoffe und fertig gekauften kleineren Zubehörteile wie Schrauben, Bolzen, Keile usw. Die durch Teilaufträge in der Fabrik fer- tiggestellten Zwischenfabrikate harren im Halbteillager ihrer weiteren Verwendung, sei es, daß sie tatsächlich nur halb fertig auf Lager gelegt werden, um später erneut in die Be- arbeitung zu gelangen (z. B. vorgefräste und vorgebohrte Lager, die später auf verschiedene genaue Durchmesser ge- bracht werden), sei es, daß sie weit genug fertiggestellt sind, um unmittelbar dem Zusammenbau (Montage) zuge- führt zu werden. Das Fertiglager endlich sammelt alle fer- tigen Fabrikate, die unmittelbar vom Versand abgerufen werden, um an den Kunden zu gelangen. Auch räumlich sind diese Lager meistens getrennt. Die Forderung nach möglichst kurzen Transportwegen führt dazu, das Robh- stofflager örtlich an den. Anfang der Fabrikation zu legen, also unmittelbar neben die vorbereitenden Werkstätten, das Halbteillager zwischen die Bearbeitungswerkstätten und den Zusammenbau, das Fertiglager neben den Versand. Die Or- ganisation sämtlicher Lagerarten ist jedoch die gleiche und kann daher im folgenden geschlossen behandelt werden. Von größter Wichtigkeit für jede Lagerverwaltung ist eine schnelle und geschlossene Übersicht über die vorhandenen Bestände, wie über die Lagerbewegung, d. h. über den Zu- und Abgang, wie er sich aus der laufenden Fabrikation er- gibt. Eine sorgfältig geführte Kartei vermittelt diese Über- sicht. Die Lagerverwaltung muß dazu erzogen sein, selbst- tätig für genügenden Vorrat ihrer verschiedenen Sorten zu sorgen, so daß Stockungen in der Fabrikation infolge von Materialmangel vermieden werden. Andererseits dürfen na- türlich die Bestände über das unbedingt notwendige Maß 67