führt, so gibt sie einen genügenden Überblick und bedarf daher dieser Ergänzung nicht; die Doppelarbeit verleitet nur zu Nachlässigkeiten sowohl in der Haupt- wie in der Fachkarte. Aber auch grundsätzliche Bedenken sprechen gegen letztere. Unregelmäßigkeiten sind viel schwerer zu verheimlichen, wenn die Lagernachweiskarte lediglich als Hauptkartei in der Lagerverwaltung geführt wird und die körperliche Lagerbewegung räumlich getrennt ohne be- sondere Aufzeichnungen vor sich geht. Ohne Fachkarten weiß der Lagerarbeiter nicht, welche Bestände sich in den einzelnen Fächern finden sollen; er wird sich daher kaum zu Unredlichkeiten hinreißen lassen, da er kein Mittel hat, diese durch schriftliche Eintragungen zu verschleiern. Ge- trennte Lagerkartei und laufende Stichproben in den Lagern selbst durch Durchzählen und Verwiegen des Inhalts der einzelnen Lagerfächer geben eine ausreichende Sicherheit, so daß auf alle weiteren Eintragungen in Lagerfachkarten verzichtet werden kann. Die Materialabforderung. Grundlage der Ma- terialabforderung bildet der von der Arbeitsvorbereitung ausgeschriebene Materialzettel. Kein Stück darf ohne schrift- lichen Beleg herausgegeben werden und diese Belege dürfen nur vom Arbeitsbüro ausgestellt sein. Niemand in der Werk- statt darf das Recht haben, Materialzettel auszuschreiben. Stellen sich in den Unterlagen des Arbeitsbüros Irrtümer heraus oder sind Nachforderungen infolge von Arbeits- ausschuß notwendig, so hat der betreffende Meister eine solche Nachforderung beim Arbeitsbüro zu beantragen und dieses gibt einen Mehrforderungszettel heraus. Das darf natürlich nicht ohne eingehende Prüfung ge- schehen, ob die Nachforderung zu Recht besteht und ats welchen Gründen sie notwendig wurde. Entweder ist sie auf Arbeitsausschuß zurückzuführen, was bei häufigerer Wiederholung Anlaß zu schärferer Überwachung der Fa- brikation geben wird, oder auf Materialausschuß, der viel- leicht hätte entdeckt werden können, wenn die Waren- eingangsprüfung schärfer aufgepaßt hätte, vielleicht aber auch auf Fehler der Arbeitsvorbereitung oder gar der tech- nischen Unterlagen, also Zeichnungsfehler, die auf Grund K