Durchschlag behält, während zwei Durchschriften ins Arbeitsbüro gehen, das seinerseits ein Blatt sofort der zu- ständigen Stelle weiterleitet, also bei Zeichnungsfehlern dem technischen Büro. Dieser organisatorische Filter, der unablässig die von der Werkstatt bemerkten Fehler aus sieht, muß dauernd in Wirksamkeit gehalten werden. Die Früchte werden sich bald in einer Qualitätsverbesserung sowohl der technischen Unterlagen wie der Werkstattarbeit zeigen, die Fühlung zwischen Büro und Betrieb wird enger werden, das Arbeitsinteresse der ausführenden Stellen wach bleiben. Wiederholen sich Fehler, so kann man veranlassen, daß Wiederholungsmeldungen unmittelbar dem Betriebsleiter persönlich zugeleitet werden. Nachforderungen der Werkstatt an Lohn bzw. an Vorgabezeit für einzelne Arbeitsgänge werden niemals gänz- lich verschwinden. Die eben genannten Fehler an Zeich- nungen und Arbeitsunterlagen haben daran gleichen Anteil wie schlechtes Material, mangelhafte Werkzeuge und Vor- richtungen, Fehler der Vorkalkulation und Nachlässigkeit des Arbeiters. Grundsätzlich gilt hier das gleiche wie bei den Nachforderungen von Material (s. S. 71). Alle Mehrforderungen müssen an das Arbeitsbüro, nämlich an die Arbeitszeit-Ermittlungsstelle gehen, sind von dieser allein zu prüfen und dann zu bewilligen oder abzulehnen. Kein Meister und kein Betriebsingenieur darf das Recht haben, über Lohnmehrforderungen zu entscheiden. oder Akkordzettel selbst ausfertigen zu lassen. Die Arbeitszeitermittlung prüft die ihr vorgelegten Fälle und stellt, wenn sie die Berechtigung einer Nachforderung anerkennt, einen Zusatzakkordzettel aus, der auffällig als solcher kenntlich zu machen ist. Am besten versieht man den normalen Akkordzettel mit einem roten Aufdruck „Mehrkosten‘“; solche Zettel dürfen nur dann vom Lohn- büo ausbezahlt werden, wenn sie vom Leiter des Akkord- büros gegengezeichnet sind. Die Höhe dieser Nachforderungen im Verhältnis zu den normal vorkalkulierten Werkstattlöhnen ist dauernd im Auge zu behalten. 1]