In Verbindung mit diesen Aufteilungsplänen ist der Erlaß geeigneter Baupolizeiver- ördnungen, die ihre Durchführung sichern, erforderlich. Außerdem wird eine einheitliche Baupolizeiverordnung für das gesamte Verbandsgebiet vorbereitet. Für die Zwischenzeit aleiben die in Ergänzung der Flächenaufteilungspläne besonders erlassenen Verordnungen n Kraft. Da für die Arbeiten des Verbandes einwandfreies Karten- und Planmaterial unent- behrlich ist, wurden durch die Vermessungsabteilung die Arbeiten zur Vorbereitung eines sinheitlichen Kartenwerks für den Verband tatkräftig gefördert. Die Ausarbeitung eines Musterfluchtlinienplanes für Verbandsstraßen, die Vorbereitungen zur Einrichtung einer Nivellementssammelstelle und einer Plansammelstelle für die Landesaufnahme waren hier- ei vor allem wichtige Maßnahmen. ii Im übrigen wirkte die Vermessungsabteilung bei der Neuaufstellung von Fluchtlinien- ınd Bebauunegesübersichtsplänen mit. Geschäftsjahr 1922 Der Gebietsumfang des Verbandes änderte sich im Geschäftsjahr 1922/23 nicht. Die Uptionsfrist für die beitrittsberechtigten Kreise wurde bis zum 15. Juni 1924‘ verlängert. Der Verband schloß daher das Berichtsjahr mit dem bisherigen Mitgliedsbestande von 18 Stadt- und 11 Landkreisen ab. Die Einwohnerzahl betrug nach der Personenstandsaufnahme zom: 10. Oktober 1922 3919583. . Das durch die Staatsregierung vom Verbande angeforderte Gutachten über die Stadt- erweiterungen von Gelsenkirchen, Bochum, Herne, Recklinghausen und Castrop ist der Staatsregierung am 7. November 1922 vorgelegt worden. Eine entsprechende gutachtliche Aeußerung bezüglich Duisburg mußte wegen den Besatzungsschwierigkeiten zurückgestellt werden. Ein weiteres Ersuchen der Staatsregierung zu einer Aeußerung in der Einge- meindungsfrage Düsseldorf glaubte der Verbandsausschuß nicht entsprechen zu können, la es sich nicht um Verbandsgebiet handelt. Hingegen hat sich der Ausschuß zur Frage ler Aufteilung Rotthausen, der Vereinigung von Steele und Königsteele und der Einge- meindung von Gahmen, Horstar und Beckinghausen nach Lünen zustimmend geäußert. Die Zahl der Beamten und Angestellten betrug bei Schluß des Jahres 58. Die ersten + Beamtenwohnhäuser des Verbandes wurden fertiggestellt und bezogen. Die Versorgungs- verhältnisse der nicht ruhegehaltsberechtigten Beamten fanden eine neue Regelung. Durch lie Maßnahmen der Besatzungsbehörde (seit 11. Januar 1923) ist die Verwaltungstätigkeit stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Sitzungen des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung nach der ursprünglichen gesetzlichen Regelung wurde undurchführ- ar, infolgedessen wurde durch Notverordnung des Preuß. Staatsministeriums der. Ver- »andsausschuß mit besonderen Vollmachten ausgestattet und die Bestimmungen über seine Beschlußfähigkeit bedeutend erleichtert. Auch die Finanzverwaltung sah sich besonderer Schwierigkeiten durch den Währungs- verfall ausgesetzt. Von der Aufnahme einer bereits genehmigten Anleihe von 10 Millionen Mark zur Bezuschussung von Bauvorhaben wurde wegen des Währungsverfalles ebenfalls Abstand genommen. Infolge der wirtschaftlichen Notlage sah sich der Verband veranlaßt, für die Be- reitstellung von Mitteln für Notstandsarbeiten einzutreten und hierdurch zur Förderung von Neu- und Umbauten der Reichsbahn, Straßenbahn und. Industriebahnen fördernd mitzu- wirken. Ferner wurden durch Verwendung des Verbandes Mittel zur Wiederinangriffnahme der aus Geldmangel stillgelegten Bergmannswohnungen und der dazu gehörigen Schulbauten verfügbar gemacht.