51 Nummer des Tarifs Bezeichnung der Waren Maßstab Zoll⸗ ichätzungs⸗ wert Bezeichnung der Waren Maßstab Zpezi⸗ fischer Zoll! Werte Zu⸗ zoll schläge Pesos Pesos v8v 834 Hüte, genau so, wie vorstehend, nicht fertige .............. Dergl. aus Filz, weiche ...... Dergl., dergl., nicht fertige ... Dergl. aus Wolle, mit steifer Krempe ....... ......... Dergl., dergl. nicht fertige Dergl. aus Wolle, weiche .... Dergl., dergl. nicht fertige. ... Dergl. aus Stroh, feine ...... Dutzende 18,00 12,00 Hüte, unausgerüstet oder in Glocken Dutzend i 9,601 835 14 Dergl. aus Filz von Fischotter⸗ Kanin⸗ chen⸗ oder Hasenhaaren, weiche .... Dergl., wie vor, unausgerüstet oder in Glocken............ ... ... ... Dergl., steife, aus Wolle oder Bei— mischung ...................... Dergl., wie vor, unausgerüstet oder in Glocken Dergl., weiche, aus Filz, Wolle und Beimischung .................. Dergl., wie vor, unausgerüstet oder in Glocken ...................... Dergl. aus geflochtenem Stroh, Palmier, Rotin, Manila, italienische aus ge— nähtem Stroh und Rustic, feine .. Dergl., wie vor, unausgerüftet oder in Glocken Dergl. aus geflochtenem oder genähtem Stroh, Rustie, Cannotier oder andere Dergl., wie vor, unausgerüstet oder in — Dergl. aus Stroh für Schnitter, aus Binsen oder Holzspan ........... 836 10,00 4 9.00 14 14 14 14 14 14 837 6. 60 838 14 10,00 8.,00 720 839 5,00 480 340 3,00 10,00 3,60 8341 2.340 l Dergl., dergl., nicht fertige. ... Dergl., dergl., gewöhnliche .... Dergl., dergl., nicht fertige ... Dergl., dergl., für Schnitter .. Dergl. aus Binsen .......... d Dergl. aus Holzspan und Nach— Dergl. aus Holzspan, Nachahmung von ahmung von Stroh ....... 6,00 A as 14 Anmerkungen: Alle Hüte für Kinder erhalten auf ihre betreffenden Zollschä ungswerte und Zölle einen Nachlak oe 8 38 enlesun Der a — 3 F e aee 8 uen Nahtad vun Wwg ex Umstand, daß in dieser Tabelle doppelte Tarifierungen erscheinen, kommt da er, daß das Gesetz für die spezifischen Zöll— 27. Juli 1915 die in dem Tarif enthaltenen Zollschätzungswerte nicht aufgehoben hat; dgt sind hit RI e —9— 8 in dem erwähnten Gesetze verzeichneten abweichen. Andererseits bestimmt der Beschluß der Regierung vom 30 Juli 19188 ausdrücklich, daß die Zölle und Zuschläge nach den Zollschätzungswerten des geltenden Tarifs berechnet werden. Anmerkungen zum Tarif über Bekleidungsartikel und Kurzwaren. 8. Tischdecken. — Gehen sie mit Fransen ein, so erhalten sie einen Zuschlag von 20 v H zu ihren Zollschätzungswerten. Strafford-⸗Bünder. — Strafford-⸗Bänder aus Seide werden als Bänder aus Seide in ihren betreffenden Klassen angesehen. Casimir aus Wolle und Baumwolle. — Als Casimir aus Wolle und Baumwolle wird solcher angesehen, dessen Schuß stejido] oder Kette aus Baumwolle besteht. Zigarrentaschen. — Zigarrentaschen aus Metall im allgemeinen fallen unter den Abschnitt „Juwelierwaren“. Brieftaschen. — Diese werden als Geldtäschchen angesehen. Krawatten. — Für Krawatten aus Seide und Baumwolle er— näßigt sich der Zollschätzungswert um 25 v H, wenn der Prozent—⸗ anteil an Seide 10 v H nicht erreicht. Schnur. — Die inneren Stoffe in den Schnüren werden bei der Tarifierung nicht berücksichtigt. Kragen für Kinder. — Als solche werden Kragen bis 85 em angefehen. Blumen. — Alle Zollschätzungswerte gelten für einzelne Zweige; diejenigen, welche in größerem Umfang eingeführt werden, werden nach ihrem Verhältnis abgeschätzt. Die Zweige für Blumentöpfe oder Zimmerschmuck erfahren einen Zuschlag von 50 v H zu ihren betreffenden Zollschätzungswerten. Für die Hauptzweige erhöht sich der Zuschlag um 26 v H, wenn sie 60 em messen, für die zrößeren im Verhältnis. i) Nrn. 848 u. 849 siehe S 47. -. 3) Hand. Arch. 1915 16. 1194. 14 14 14 14 14 17. Formen oder Bezüge für Regenschirme. — Darunter wird das Gewebe verstanden, das für die Herstellung der Regenschirme ein⸗ jach zugeschnitten oder schon genäht ist. Flanell. — Flanell für Männeranzüge wird als Casimir angesehen. Stoffe aus Leinen und Baumwolle. — Als Stoffe aus Leinen und Baumwolle werden solche angesehen, die mindestens 30 v H Baumwolld enthalten. Stoffe. — Die Verzollung von Stoffen unterliegt folgenden Be— dingungen: a) Als Baumwollftoffe für Kleider werden die ge⸗ musterten, solche mit durchbrochener Arbeit, solche aus kombiniertem Bewebe und andere Phantasiestoffe angesehen. b) Um als Stoffe aus Wolle und Baumwolle zu gelten, ist es unerläßlich, daß sie einen geringeren Baumwollanteil als 30 v H enthalten. Erfüllen ie diese Bedingung nicht, so werden sie als Stoffe aus reiner Wolle abgeschätzt. c) Stoffe aus Kunstseide oder aus Kunstseide und Beimischung von Baumwolle werden nach ihrem Werte ver—⸗ ollt. dandschuhe. — Lange Handschuhe jedweder Art erfahren einen Zuschlag von 80 v H zu ihren betreffenden Zollschätzungswerten, mnit Ausnahme derjenigen aus Seide und Beimischung. dandschuhe für Kinder erhalten bei der Verzollung einen Nachlaß von 30 v H; diese Anmerkung findet auf solche, die nach dem Hewichte verzollt werden, keine Anwendung. Puppen. — Gehen sie angekleidet ein, so erhalten sie einen Zu⸗ chlag von 50 v H zu ihrem betreffenden Zollschäßungswerte. 41 12 13. 4 16. 16.