Außerdem sind wir gestern durch den Tod eines Mannes überrascht worden, der zwar nicht direkt dem Reichsverbande an: sehörte, der uns aber als Leiter und Mit- arbeiter des von uns gegründeten und uns zugehörigen „Instituts für ausländisches Recht“ außerordentlich nahestand. Es ist dies Herr Geheimrat Professor Dr. Partsch. Die meisten von Ihnen werden ‘diesen prachtvollen Menschen als eine ganz her: vorragende Persönlichkeit gekannt haben, als einen Mann, der die Interessen des Deutschen Reiches und unserer Industrie gerade während der schweren Zeit der Friedensverhandlungen und besonders auch nachher in warmherzigster Weise unter Opferung seiner eignen persönlichen Bes Juemlichkeit vertreten hat, ein Mann, der — das werden Sie gleich aus einem Nach- ruf hören, den Herr Professor Flechtheim so freundlich gewesen ist, zu übernehmen -— als Wissenschaftler ganz wunersetzlich ist, da er eine Stellung in seinem Fach und in der Weltwissenschaft eingenommen hat, wie kein anderer. Das letztere ist mir gestern auch im Kultusministerium bestätigt worden, und dasselbe habe ich heute morgen auch noch von seinen Spezialkollegen gehört. Wir bedauern den Verlust dieser beiden Männer auf das schmerzlichste, und ich bitte Sie, sich zur Ehrung der beiden von uns Geschiedenen von Ihren Plätzen zu erheben! (Geschieht). Ich danke Ihnen, meine Herren! ich darf nun Herrn Professor Flecht: heim freundlichst bitten, das Wort zu nehmen. Herr Prof. Dr. Flechtheim: Meine sehr verehrten Herren! Ich 3laube, es geziemt sich, daß auch in diesem Kreise einige Worte dem Andenken an Joseph Partsch gewidmet werden. Wenn er uns auch nicht unmittelbar angehörte, so sind doch die Spuren seiner Tätigkeit bei uns besonders deutlich und wichtig gewesen. Er ist in der Blüte seiner Jahre, im 12. Jahre, plötzlich auf der Erholungsreise in Genf dahingerafft worden, ein Mann, dessen Wirksamkeit in Vergangenheit und Gegenwart groß war, von dem wir uns aber vor allem für die Zukunft unsagbar viel noch versprechen konnten und mußten. Die Natur hatte ihn mit Gaben des Gei: stes und Gaben des Charakters in fast ver- schwenderischer Weise ausgestattet. Man kann sagen, daß in dieser Zeit, in der wir ja nicht an einem Übermaß an großen Per: ‚önlichkeiten, besonders in Deutschland lei: len, er wirklich zu den seltenen, ganz säigenartig geprägten Menschen gehört. Es ;ntsprach seinem stark eruptiven Tempera: nent, daß er die Schätze seines Geistes ıicht in sich verschloß; und so. ist er in zjanz seltener Weise ein Mittler von geistigen Zütern geworden, ein Mann, der es verstan- jen hat, auf allen erdenklichen Gebieten 3rücken zu schlagen zwischen sonst fernen JHern. Als Jurist in seiner Eigenart, man kann vohl sagen, ein Phänomen, war er auf der an- jeren Seite ein ungewöhnlich begabter °hilologe, Sprachenkenner. Es wird Ihnen, ;hne daß ich auf seine wissenschaftliche Pätigkeit hier des näheren einzugehen habe, :chon genügen, wenn ich Ihnen mitteile, daß 'ereits seine Arbeiten, die er als Student auf lem Gebiete des altgriechischen und alt- igyptischen Rechts, und zwar auf Grund igener Papyrusforschungen, leistete, so be- jeutend waren und ein solches Aufsehen er- egten, daß er unmittelbar nach seinem ;rsten Examen, ohne sich habilitiert zu haben, ıinen Ruf nach Genf bekam, den er auch an: ı1ahm, so daß er hier auch zwischen zwei Kulturen vermitteln konnte. Er hat dann >»ben diese doppelte Begabung des Juristen ınd des Sprachkenners schon damals nach ler mannigfachsten Seite hin auszubauen und zu vertiefen verstanden. Er hat dann in der Folge Professuren in Göttingen, Freiburg, Bonn und zuletzt in Berlin bekleidet. Was er in all diesen Jahren ;einer Wissenschaft geleistet hat, was er vor ıllem als anregender Lehrer seinen von ihm ıuf das höchste begeisterten Schülern ge: wesen ist, was er als Kollege den Kollegen, ıls Freund den Freunden, vor allem aber als Mensch jedem Menschen, der mit ihm in 3Zerührung kam, wurde, das hier auseinander: zusetzen und zu belegen, würde zu weit füh- en. - Ich glaube deswegen hier mich mehr »erufen, mit einigen Worten auf den Sektor jeiner Tätigkeit eingehen zu sollen, der für ılle und speziell für uns hier von größtem Interesse ist und auch sein und bleiben muß. Als der Friedensvertrag die Einsetzung jer bekannten gemischten Schiedsgerichte vorsah und diese in Tätigkeit traten, haben ınsere Gegner geglaubt, hierin ein neues Mittel sich geschaffen zu haben, um uns eine weitere Kriegsentschädigung unter dem Deckmantel des Rechtes auferlegen zu <önnen, wobei sie, wie die Erfahrung ge: zeigt hat, leider nicht mit Unrecht, wenn auch nicht ausnahmslos, so doch in weitge: