ınsere Handelsvertragsverhandlungen schoa zum Abschluß gekommen sind. Das sind Amerika, England und Spanien. Ich möchte nur nach zwei Richtungen Ausführungen machen, erstens in bezug auf eine gerade in diesen Tagen akute Frage, die zum Handelsvertrag mit England ge- hört. Es ist Ihnen allen bekannt, daß eine der größten Schwierigkeiten beim Abschluß Jes Handelsvertrags mit England die Frage der Beseitigung des sogenannten Recovery acts in England gewesen ist. Es ist leider aicht gelungen, als eine Bedingung der Ein- ‚äumung der deutschen Meistbegünstigung Jie vollständige Beseitigung dieses engli- schen Gesetzes, das ja eine schwere Dis» kriminierung der deutschen Einfuhr enthält, zu erlangen, sondern man hatte sich nur darüber geeinigt, da möglichst vor der Rati- EGikation dieses Vertrags ein anderes Verfah» an die Stelle treten sollte, ein Verfahren, das die bisherigen Hemmungen beseitigt und namentlich das Einzelgeschäft von all den Belästigungen befreit, denen es augenblick= lich unterliegt. In dieser Beziehung ist in den letzten Tagen ein Ergebnis erzielt wore den. Es ist am 24. März hier in Berlin zwischen Vertretern der deutschen Regie „ung und der englischen Regierung ein Ab- <zommen geschlossen worden, nach dem das Einzelgeschäft vollkommen frei von dieser Belastung gemacht wird. Der Gedanke ist folgender: die ‚englische Regierung wird schon in den nächsten Tagen, voraussicht- lich am 7. dieses Monats in dem House of Commons die Suspendierung des Recovery acts verlangen und, wie man annimmt, auch erhalten. Die deutsche Regierung verpflichtet sich demgegenüber der englischen Regierung, monatlich eine Summe zu bezahlen, die 26 % der statistisch festgestellten deutschen Eins iuhr nach England entspricht. Es wird also der Verkäufer, der deutsche Exporteur, in Zukunft nicht wie bisher nur 74% auf direk» tem Wege erhalten, während er die anderen 26% erst auf dem Wege über die Friedens» vertragsberechnungsstelle bekam, sondern er wird 100% in englischer Währung, wenn ar so fakturiert hat, erhalten. Die alleinige Verpflichtung, die die englische Regierung hierfür gefordert hat, ist die, daß von den Jeutschen Exporteuren nach England die be, Jeutendsten — und zwar hat man sich auf die Ziffer von 800 geeinigt — eine Erklärung anterschreiben sollen, durch welche sie sich gegenüber dem deutschen Finanzministerie um verpflichten, freiwillig 30% der aus ihrem Zxport nach England bei ihnen eingehenden Devisen gegen den Tageskurs an die Reichs- jank abzuliefern. Die Reichsbank wird dann liese Zahlung an den Reichsagenten für die Reparationen weiterleiten, und der nimmt nnerhalb des Rahmens der England über» ıaupt zustehenden Quote die Überweisung ı1ach England weiter vor. Ich möchte auch n diesem Kreise hier sagen, wie es gestern ;chon im Präsidium geschehen ist, und wie ;s durch ein Schreiben an die Mitglieder des /orstandes des Reichsverbandes geschehen st, daß wir diejenigen unter Ihnen, welche n den Kreis der größeren Exporteure nach ingland fallen, dringend bitten möchten, ich zur Abgabe dieser Erklärung bereit zu ırklären. Nach unserer Überzeugung bedeus- "et diese Erklärung für den einzelnen kein u schweres Opfer und sie führt, wie ich schon ausführte, dazu, daß die bisherigen jelästigungen durch den Recovery act für las private Geschäft vollständig wegfallen, Oo daß also wieder Konsignationsläger usw. ıach England gegeben werden können. Es väre der ganze Verkehr von diesen Fesseln rei. Ich sagte vorhin schon, daß der Reco- ‚ery act nur suspendiert, nicht aufgehoben verden soll. Es ist aber in dem Abkommen ‚wischen der deutschen und der englischen legierung vorgesehen, daß, wenn dieses Verfahren, über dessen Funktionieren man a noch nicht recht klar ist, sich nicht be- vähren sollte, nicht etwa die englische Re: sierung erneut den Recovery act ohne wei: :‚eres einführen wird, sondern es wird dann in gemeinschaftliches deutsch = englisches Zomitee von Sachverständigen zusammen: reten, um darüber zu beraten, in welcher Neise man vielleicht den Übelständen in ınderer Weise zu Leibe gehen könnte. Ich nöchte also nur, wie ich glaube, sagen zu ‚önnen, auch namens des Präsidiums bitten, laß diese Aktion von den deutschen Expor, ‚euren unterstützt wird. Es würde schlech» ‚erdings in England nicht verstanden wer» ien, wenn die deutschen Exporteure in ihrer Mehrzahl eine solche Erklärung ablehnen ollten, denn die Regierung hat, dem Drän- jen der Industrie folgend, immer wieder seit iem Jahre 1921 auf die großen Belästigungen ıngewiesen, die der Recovery act dem leutschen Export bringt; und man würde es ıicht verstehen, wenn jetzt ein verhältnis» näßig geringes Opfer für die Beseitigung lieser Schwierigkeiten nicht gebracht wer» len sollte. Es kommt hinzu, daß die deut-> ıche Regierung durch ihre Vertreter nun inmal diese Verträge geschlossen hat und 38 nach meiner Auffassung dann nicht Auf»