12 gesetz unterstellte Betriebe handelt, bewegen sich die Wochenarbeitsstunden zwischen 54 und 60. Auf dem Lande ist es‘ allgemein üblich, daß mit der Arbeit um 5 Uhr be- zonnen wird. In den Städten wird teilweise um 2 oder 3 Uhr im Sommer und 3 oder 4 Uhr im Winter begonnen. Auf die derzeit viel diskutierte Frage der Nachtarbeit, lie durch den Abkommensentwurf des internationalen Arbeitsamtes aufgeworfen worden ist, treten wir später im Zusammenhang mit den Existenzbedingungen der Groß- )äckereien ein. HI. Selbstkosten (Herstellungs- und Absatzkosten). 1. Herstellungskosten, x) Analyse der Herstellungskosten in einer Bäckerei mit fast ausschließlicher Großbroterzeugung, Eine Analyse der Herstellungskosten des Großbrotes stößt deshalb auf Schwierigkeiten, weil nur wenige Betriebe mit geordneter Buchführung ausschließlich oder doch wenigstens fast ausschließlich Großbrot erzeugen. Einer dieser wenigen Betriebe ist die Bäckerei der „Konsum- genossenschaft Brugg“. Die Preisbildungs-Kommission nahm daher eine Analyse der Herstellungskosten des Großbrotes auf Grund der Verhältnisse in der Bäckerei der „Konsum- genossenschaft Brugg‘ vor. Sie stützte sich dabei auf Mitteilungen des Verwalters und von ihm vorgelegte Belege. Die Bäckerei der Konsumgenossenschaft Brugg erzeugt nur an Samstagen Kleinbrot in nennenswerter Menge; an den übrigen Tagen der Woche stellt sie fast ausschließlich Großbrot her. Von der Broterzeugung entfallen ungefähr 60 % auf Einkilolaibe, % auf Zweikilolaibe, der Rest auf 1% Kilolaibe und Stangenbrot. Seit 1917 ist der Backofen mit Kohlenfeuerung außer Betrieb; gebacken wird ledig- lich in einem Backofen mit elektrischer Feuerung (Doppel- ofen) mit einer Leistungsfähigkeit von rund 200 kg Groß- brot per Schuß. An Wochentagen (Samstage ausgenommen) wird sechs Mal eingeschossen, zum erstenmal um 11% Uhr nachts. Bei einer Produktion von rund 30000 kg Brot im Monat sind voll tätig zwei Bäcker, welche abwechslungs- weise mit Überstunden arbeiten. Ein dritter Bäcker ist zum Teil in der Bäckerei, zum Teil im Waren-Magazin des Konsumvereins tätig. An gewöhnlichen Wochentagen {Montag bis Freitag) beginnt der 1. Bäcker um 10 Uhr abends und arbeitet bis 6 Uhr morgens. Der 2. Bäcker arbeitet von 11% Uhr abends bis 11 Uhr morgens. Der 3. Bäcker ist von 6 Uhr morgens bis mittags 12 Uhr in der Bäckerei tätig. Von Mittag an ruht der Bäckerei- betrieb an gewöhnlichen Wochentagen während 10 Stunden. Arbeitszeit: Mit Ausnahme von Samstag werden für die Broterzeugung an jedem Wochentag von den drei Bäckern zusammen 25% Arbeitsstunden auf die Broterzeugung verwendet. In dieser Zeit können bei voller Ausnützung der drei Schüsse 1200 kg Brot hergestellt werden. Ein beliebig aus der uns vorgelegten Produktionsstatistik herausgegrif- fener Zeitraum (Nacht von Donnerstag auf den Freitag) zeigte eine Produktion von 1166 k@ Brot (davon 41 kg 5tangenbrot) und von 20 Stück nebenbei erzeugten Bürli n 25% Arbeitsstunden bei sechsmaligem Einschießen. Bei Annahme einer Produktion von 1100 kg an den Wochen- “agen mit Ausnahme von Samstag kommen wir auf eine Y”roduktion von rund 345 kg im achtstündigen Arbeitstag der auf rund 43 kg Brot per Arbeiter und Stunde. Arbeitslohn : Gehen wir von der Arbeitszeit eines ge- wöhnlichen Wochentages mit ausschließlicher Erzeugung on 1100 kg Großbrot aus und rechnen wir die Arbeits- stunde mit Fr, 1.87, so ‚erhalten wir für die 25% Arbeits- ;tunden einen Arbeitslohn von Fr. 47. 70 oder von Fr. 4. 33 für 100 kg-Brot. Sozialversicherung. Wegen des ersten und zweiten Bäckers st die Konsumgenossenschaft Brugg für Kranken-, Unfall-, Aters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung be- astet mit Fr. 872. 40 jährlich, wegen des dritten Bäckers nit Fr. 298, —. Rechnen wir beim dritten. Bäcker drei Viertel seiner Prämien der Broterzeugung zu, so erhalten wir eine Gesamtbelastung der Konsumgenossenschaft von Fr. 1095, 90 jährlich. Verteilen wir diesen Betrag auf 356 000 kg Brot, so erhalten wir für 100 kg Brot 31 Rappen. Mehl: Die „Konsumgenossenschaft Brugg“ stellt das 3rot aus „halbfestem‘“ Teig her. Bei einer Backausbeute von 139%kg und einem Nettopreis von Fr. 49. — für 100 kg Mehl ergibt sich für Mehl ein Kostenanteil von Fr. 35. 13 auf 100 kg Brot. Hefe und Salz: Im Geschäftsbericht 1926/27 sind für Ankauf von Preßhefe Fr. 337. 85, für den Ankauf von Salz Fr. 765. — angeführt. Das ergibt bei unverändertem Inven- ;urvorrat auf 100 kg Brot 914 Rappen für Hefe und 21% Rappen für Salz. Dabei ist zu bemerken, daß der Kanton Aargau einen Salzpreis von Fr. 15. — für 100 kg hat zegen Fr. 30. — in Basel und Zürich. Basel und Zürich müssen somit für Salz den doppelten Betrag rechnen als Brugg. Stromverbrauch und Stromkosten: In der Woche vom 1,—8, Oktober 1927 wurden folgende Gebäckmengen produ- ziert und folgende Strommengen verbraucht. Tag Montag ....... Dienstag ...... Mittwoch ... Donnerstag ... PFreHaR was Samstag ...... Produktion Graham Bürli Anderes Gebäck Stromverbrauch Vollbrot kg kg Stück für Franken in Kilowaltslund 1163 7 — 750 '167% * Zn 520 961 31. — 470 “14014 6 1.10 520 152 ” 4.30 490 1466 ; 107. 60 690 7056 50 105 146. — 3440 Ein Stromverbrauch von 3440 kWh bei einer Erzeugung ‚on 7106 kg Großbrot (Voll und Graham) ergibt % kWh genau 0,4841 kWh) für 1 kg Brot ohne Berücksichtigung ler „Bürli‘‘ und des andern Gebäckes für Fr. 146. —-. “Ferner ist zu erwähnen, daß im Stromverbrauch inbegriffen st der Strom für die Knetmaschine und zum Erwärmen von 150 Liter Wasser ‚für die Milcherei. Zu beachten ist ler große Stromverbrauch am Montag wegen des An- 1eizens des Backofens. Er ist am Samstag trotz bedeutend zrößerer Produktion kleiner als am Montag.