Siegerland insgesamt Monat Förderung Tonnen FH An Beleg- schalts- zahl Löhne und Gehälter RM. 199° April . Mai . Juni . . Juli August . September Oktober . November Dezember Januar . Februar . Mär ; April. Mai .. Juni 3 27 71 689 79 379 126 227 158 320 153 364 159 561 165 690 172 913 176 483 182 025 176 874: 206 056 181 233 186 912 175 2835 5104 5658 6995 7329 7 698 7 983 8154 8 772 8 768 8967 9 020 9156 9 096 9124 9182 817 752 872 808 | 045 501 1 185 764 L 190 065 . 198 006 . 240 663 1 220 196 | 321 522 1 309 141 1274 762 1 489 307 1 348 213 1 419 388 1 384 212 zeugung auf die Dauer gehalten werden soll, eine Erhöhung, zu der die Gruben aber ohne Neuinvestierung von Kapital heute nicht in der Lage sind. Die übrigen Wirkungen der Staatshilfe zeigen sich in der Stei- gerung der Lohnsummen, die der Bergarbeiterschaft zufließen, und gleicherweise der Summen, die die Sozialversicherung einzieht, während der Staat in der Zeit der größten Not weit höhere Beträge an Erwerbs- losenunterstützung verloren abführen mußte. Bedenkt man weiter, daß die Gesamtwirtschaftslage des Notstandsgebietes von dem Bergbau abhängt, daß jetzt dem Staat und den Kommunen erhebliche Steuer- beträge zufließen, daß die Reichsbahn monatlich über eine halbe Million Mark an Frachten einnimmt, daß die Kaufkraft sich gehoben hat und Handel und Wandel wieder in Blüte stehen, so kann man ermessen, Wie segensreich die Hilfe von Reich und Staat gewirkt hat und wieviel Elend durch die relativ geringe Beihilfe behoben wurde. . Es ist überaus bedauerlich, daß die Reichs- und Staatsbehörden diese Hilfsmaßnahmen, die sich so glänzend rechtfertigen, in großen Sprüngen abbauen und mit September d. J. zu Ende gehen lassen wollen, ZU einem Zeitpunkt, in dem die Wirtschaftslage voraussichtlich ab- Aauen wird, und zu dem andererseits die Arbeiterschaft ihre Winter- vorräte an Kohlen und Kartoffeln einkellern muß. Die Krise ist noch keineswegs endgültig überwunden und der Eisensteinbergbau des: Not- Standsgebietes bedarf weiterhin der pfleglichen Behandlung der Regie- rung, die ihn aus Gründen der allgemeinen Volkswirtschaft erhalten muß, die die Pflicht hat, Gesetze, die ihn zu erdrosseln drohen, zu mildern, einer Überspannung der Löhne vorzubeugen und eine über- mäßige Belastung durch Lasten und Frachten nicht zuzulassen. Esg A