Es sind dies die Gebiete des Lohnwesens, auf denen letzten Endes die Schlichtungsausschüsse und der Reichsarbeitsminister die Höhe der Zahlungen zwangsweise bestimmen, das Gebiet der sozialen Abgaben, auf dem die Parlamente sich betätigen, und zuletzt die Gebiete der frachttarife und der Tarife für Kraftentnahme bei den Überlandzen- ralen. Während das Lohnniveau, gemessen an den Löhnen der übrigen Arbeiterschaft, im gegenwärtigen Zeitpunkt beibehalten werden muß, Während der Gedanke einer anderweitigen Verteilung der Soziallasten Sich nur langsam durchsetzen kann, muß auf dem Gebiete der Frachten und der Strompreise eine sofortige Ermäßigung eintreten. Den Gesamtversand zeigt Anlage 51), die gleichzeitig ein Bild dar- über gibt, wie sich der Gesamtversand auf rheinisch-westfälische Hütten einerseits und heimische Verbraucher andererseits verteilt, Die Kurven Müssen im Zusammenhang mit dem Schaubild Anlage 6?), daß die Ent- Wicklung der Frachten zeigt, betrachtet werden, und zeigen deutlich die Abhängigkeit des Versandes nach Ruhr— Rhein von der Frachthöhe. Es Springt dabei ins Auge, daß mit dem Zeitpunkt höchster Frachten Ende 1923 der Tiefstand des Rhein-Ruhr-Versandes zusammenfällt und mit Beginn der Senkungen sich dieser Versand sprungweise und schnell hebt. Die heutige Frachthöhe für bezogene Brennstoffe und verschickte Erze ist ebenfalls aus Anlage 6 zu ersehen. Sie ergibt die Tatsache, daß die Tarife im Binnenverkehr noch 20°%, im Fernverkehr 39°, über den Vorkriegsfrachten liegen und Kohlen gar mit 46°, Überfracht Segenüber der Vorkriegsfracht belastet sind. Zwar hat die Reichsbahn Nach langen Verhandlungen Mengenrabatte gewährt, die aber bei der Wahl der Basis durchaus unzureichend erscheinen und sich besonders bei den relativ großen Mengen, die nach Rhein— Ruhr laufen. kaum auswirken. Die Tarife sind auf einem Tonnenkilometersatz von 1,25 Pf. auf- Sebaut. Wenn nun der Generaldirektor der Reichsbahn gelegentlich der Kanaldebatten erklärte, daß die Bahn für 0,75 Pf. je t/km fahren könne, wenn Sachverständigengutachten diese Zahl erhärten bzw. noch niedriger kommen, wenn das Verkehrsministerium und die Verkehrsabteilungen der übrigen Ministerien die Überzeugung haben, daß noch wesentliche Herabsetzungen möglich und tragbar sind, dann erhellt ohne weiteres, daß auf diesem Gebiete eine Verbilligung erreicht werden muß, eine Verbilligung, die bei der absoluten Höhe der Fracht "ach Rhein—Ruhr von etwa 3 RM. erheblich zu Buche schlägt. Wenn andererseits für Stromentnahme von der Überlandzentrale durchschnittlich 6 Pf. für die kW-Stunde bezahlt wird und die Kraft- Kosten heute im Durchschnitt 2,70 RM. je Tonne Rohspat betragen, so Ist auch hier eine wesentliche Ermäßigung denkbar, da Fälle bekannt Sind, in denen Kraftstrom zum Preise von 2 Pf. die kW-Stunde ab- Segeben wird. Wenn auch dieses Extrem nicht erreicht wird, so muß doch eine starke Herabsetzung der Elektrizitätspreise durchgesetzt !) Siehe S. 114. ?) Siehe S, 115. 4