Der Minister ; Berlin W 9, den 8. Dezember 1926, für Handel und Gewerbe. Leipzigerstr. 2. I. 10641 IL b. VI. 1. 11. 4667. Betrifft: Notstandsmaßnahmen für das Eisenmanganerzgebiet an der Sieg, Lahn und Dill, Schreiben vom 25, November 1926 — St. M.I. 14789. ; Der Preußische Landtag hat in der Sitzung vom 9. November 1926 auf Antrag des Hauptausschusses (Drucksache Nr. 4303) beschlossen, „das Staatsministerium zu ersuchen, die für die Grubenbetriebe des Siegerlandes sowie des Lahn- und Dill-Gebietes seit dem 1. Juni 1926 bewilligten Staatsbeihilfen unter Einbezie- hung des Sauerlandes und des Hunsrücks bie zum Ende des Rechnungsjahres 1926 weiterzugewähren, Voraussetzung der Gewährung der Staatsbeihilfe ist, daß die Bedürftigkeit an sich leistungsfähiger Betriebe von Fall zu Fall von dem eingesetzten Prüfungsausschuß beim Oberbergamt Bonn einwandfrei festgestellt ist.“ Diese Beihilfen sind als Absatzprämien bis zur Höhe von 2 RM. je Tonne abgesetzten Erzes auf Grund. des Staatsministerialbeschlusses vom 29, Mai 1926 — St. M. 7082 — von Preußen bis auf weiteres be- Willigt worden. Da das Reich s. Zt. zunächst nur die Mittel für sechs Monate gewährte, mußte auch Preußen in gleicher Weise vorgehen, und es hat im Staatshaushalt für 1926 bei den einmaligen Ausgaben unter Kap. 7 Til. 7 vom 1. Juni 1926. ab 2 RM. je Tonne zunächst für sechs Monate mit 1800 000 RM. bereitgestellt. Hiervon trägt das Reich die Hälfte, die bei Kap. 9 Til. 1 in Einnahme erscheint. _ Zwischen den beteiligten Reichs- und preußischen Ressorts ist ver- einbart worden, die Hilfsaktion für die bisher betroffenen Gebiete bis zum Ende des Rechnungsjahres 1926 fortzusetzen, und zwar mit der Einschränkung, daß die Beihilfen vom 1. November 1926 ab unter Zu- 8rundelegung einer Höchstförderung von monatlich 250000 Tonnen gewährt werden sollen, von denen 220000 Tonnen auf Preußen und 30 000 Tonnen auf Hessen entfallen. Mit Rücksicht auf die erheblichen Förderungssteigerungen bei einer großen Zahl von Gruben erschien die F estsetzung der Höchstgrenze erforderlich. Vom 1. April 1927 ab soll ein Abbau der Beihilfen in der Art eintreten, daß die Unterstützungen im Herbst 1927 aufhören. Das Reichskabinett hat einen entsprechenden Antrag inzwischen‘ angenommen. gez. Dr, Schreiber. An den Herrn Preußischen Ministerpräsidenten, 13 Eng.-Aussch, III. Rohstoffvers. d. deutsch. eisenerzeug. Ind. {RO