Der Preußische Minister für Handel und Gewerbe... J. Nr. I 363/27 Ib. VI. 187/27. Berlin W9, den 19. Januar 1927. Eilt, ; Betrifft: Hilfsmaßnahmen für das Lahn-, Sieg- und Dill-Gebiet, Das Preußische Staatsministerium hat sich durch Beschlußfassung im Wege des Umlaufs damit einverstanden erklärt, daß die Absatz- prämien für den Eisenerzbergbau des Lahn-, Sieg- und Dill-Gebietes vom 1. November 1926 ab bis zum Ende des Rechnungsiahres 1926 in Höhe von 2 RM. je Tonne abgesetzten Erzes bis zur Höchstmenge von 220 000 Tonnen monatlich weiter gewährt werden. Hiervon trägt wie bisher das Reich die Hälfte mit 1 RM. je Tonne. Die Grundlagen, auf denen die Weitergewährung erfolgen soll, gehen aus meinem Schreiben an den Herrn Preußischen Ministerpräsidenten vom 8. Dezember 1926 — I. 10641 — hervor, von dem Abschrift beiliegt. - pp. Im Auftrage. An das Preußische Oberbergamt in Bonn. Abschrift übersende ich zur gefl. Kenntnis. Im Auftrage: gez. Schantz. Der Minister °ür Handel und Gewerbe, I. 3830 ; II b 4534 . VI . Betrifft: Beendigung der staatlichen Notstandsmaßnahmen für das Manganeisenerzgebiet an Sieg, Lahn, Dill mit Ober- nessen. . Durch übereinstimmende Beschlüsse des Reichskabinetts und des Preußischen Staatsministeriums sind der Abbau und die Beendigung der Notstandemaßnahmen für den Eisenerzbergbau im Sieg- und Lahn/Dill- Gebiet sowie in Oberhessen in folgender Weise festgelegt worden: Die Absatzprämie für jede Tonne neugeförderten Eisenerzes, be- schränkt, auf eine Höchstmenge von 250000 Tonnen, wird in den {fol- zenden Monaten wie folgt gestaffelt: April . Mai . Juni Juli... August September Berlin W 9, .den 28. Mai 1927. Leipzigerstr. 2. ‚90