Der Minister .. für Handel und Gewerbe. Betrifft: Notstand an der Sieg, Lahn und Dill. An den Herrn. Reichs- Äinanzminister z. H. des Herrn Ministerialrats Graf Schwerin von Krosigk inoch heute, durch beson- deren Boten) Zu I. 5061. Berlin, den 31. Mai 1926. Eilt sehr a. 1. R. Im Nachgang zu meinem Schreiben vom 14. d. M. — I. 4464 — teile ich ergebenst mit, daß das Preußische Staatsministerium unter dem 29. d. M. folgenden Be- schluß zur Behebung der Notlage des Sieg-Lahn-Dill- Gebietes. gefaßt hat: Nach Abgang „Preußen gewährt vom 1. Juni d, J. ab bis auf den Abt II u. VI weiteres dem Erzbergbau des Sieg-Lahn-Dill-Gebietes Tan gell. Kenntnis- oine Absatzprämie bis zu einer Höhe von 1 RM. je Tonne ; ) abgesetzten Erzes, durch deren Zahlung in, Verbindung mit den gleichhohen Beträgen durch das Reich die Vor- kriegsvergünstigungen für diese (Jebiete wieder herge- stellt werden sollen. Das Ministerium für Handel und Gewerbe und das Finanzministerium werden mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.“ Der Preußische Finanzminister hat sich bereit er- klärt, alsbald einen Vorschuß in der ungefähren Höhe der letzten Monatsförderung zu leisten, um dem schwer notleidenden Bergbau sofort Hilfe zuteil werden zu lassen. Unter dem 8. d. M. hat auch das. Reichskabinett einer finanziellen. Unterstützung dieses Gebietes grund- sätzlich zugestimmt und nur die zu wählende Form noch offen gelassen. Zwischen den zuständigen Referenten des Reichs- wirtschaftsministeriums und meines Ministeriums war, da dem Reiche die Lokalbehörden zur Durchführung dieses Beschlusses fehlen, vorläufig abgesprochen wor- den, daß die anteiligen Beträge des Reiches an das Preußische Finanzministerium abgeführt werden, so daß hiermit die Formfrage im wesentlichen gelöst erscheint. Die Industrieverbände des Sieg-Lahn-Dill-Bezirks haben dringend um Bekanntgabe der Beschlüsse von ‘(97