Die finanzielle Auswirkung der Reichs-und Staats beihilfe für den Siegerländer Eisenerzbergbau. (Juni 1926 — September 1927.) Eingereicht: Dezember 1927 von dem Sachverständigen Willing. Vom Siegerländer Bergbau ist wiederholt zum Ausdruck gebracht worden, daß die ihm in der Zeit vom Juni 1926 — einschl. September 1927 gewährte Staatsbeihilfe kein Opfer für Reich und Staat bedeute, daß vielmehr Reich und Staat hierbei ein gutes Geschäft gemacht hätten. Nachdem mit Ende September d. J. die Beihilfe, welche für die Siegerländer Gruben — also ohne Dill- und Lahngruben — 4678 128 Reichsmark betrug, aufgehört hat, erscheint es angebracht, zu unter- suchen, ‚wie sich dieselbe im einzelnen — soweit dies zahlenmäßig möglich ist — ausgewirkt hat. Der Tiefpunkt der Lage des Siegerländer Bergbaus fällt in den April 1926, wo man den kritischsten Punkt erreicht hatte und es sich darum handelte, ob die wenigen, noch in Betrieb befindlichen größeren Gruben erhalten oder zum Teil noch eingestellt werden würden. Die Förderung der dem Siegerländer Eisensteinverein angehörenden Gruben war in diesem Monat auf 71 689 Tonnen, die Belegschaft auf 4411 Mann zurückgegangen. Die Besserung der Lage setzte sofort mit Gewährung der Beihilfe ein, sie wurde jedoch erst gesichert durch die vorher übernommene bindende Verpflichtung der rheinisch-westfälischen Werke, nach Ge- währung der Beihilfe und erfolgter Ermäßigung der Eisensteinverkaufs- preise in gleicher Höhe, die größere Förderung der Gruben auch ab- zunehmen. Die Wirkung der Beihilfe machte sich bereits im Mai be- merkbar, da ein Teil der Gruben damit gerechnet hatte, daß die Beihilfe schon für diesen Monat gewährt werde. Infolgedessen ist dieser Monat auch in die nachfolgenden Berechnungen mit einbezogen worden. Die Auswirkung ergibt nun folgendes Bild: . 1. Ersparte Erwerbslosenbeträge. Die Belegschaft: der Gruben erhöhte sich‘ gegenüber 4411 Mann im April 1926 im Mai um 1242, Juni 2584, Juli 2918, August 3287, September 3572, Oktober 3743, November 4361; Dezember 4352, Januar 1927, 4556, Februar 4609, März 4745, April 4685, Mai 4713, Juni 4771, Juli 4695, August 4856, September 4879, das sind im ganzen 58 568, bzw. im Durchschnitt der 17 Monate 4033,41 Mann. Unter Zugrundelegung von 75 RM. pro Mann und Monat während dieser Zeit wurden somit dem Staate 1033,41 X 17 X B= 2 an Erwerbslosengeldern erspart. 194