FRACHTVERTRAG 5. Ausgabe. _ für Erzladungen von Skandinavien. d. 1. Novbr. 1920. Name: DEUTERZ-Skandinavien A8M 70° Durch Vermittlung der Schiffsmakler-Firma ist am heutigen Tage folgender Frachtvertrag vereinbart worden zwischen der Reederei nn als Verfrachter des________ _——_ Dampfers________ — klassifiziert. von Bewer Register-Tonnen, Ladefähig- etto- keit ungefähr...____._Tonnen von 1000 kg Schwergutladung, zur Zeit m Se unter diesem Vertrage ladefertig erwartet. gegen _________ einerseits, hierin die Reederei genannt, und ; i Der Dam fer. der ur ü i oll ab ehen nach ade SE f die Reise seetüchtig ausgerüstet ist, Ss gg‘ .. Ladehaf « 4 oder so nahe wie der Dampfer sicher kommen kann, um dort von dem Befrachter Oder seinem Vertreter eine volle und bequeme Ladung KEisenerz einzunehmen und so beladen abzudampfen nach ___ Löschhafen ein Löschhafen — wie beim Zeichnen der Konnossemente oder beordert — der so nahe wie der Dampfer sicher kommen kann, um dort die Ladung zu löschen gegen Empfang der Fracht von Mark Frachtsatz für jede Tonne von 1000 kg auf das ausgelieferte Gewicht, das von dem Empfänger für seine Rechnung festgestellt werden muß. Die Fracht ist bei Entlöschung bar ohne Abzug zu bezahlen. Auf Verlangen haben die Empfänger während der Entlöschung Fracht auf Abschlag zu zahlen. 2. Der Befrachter hat alle Abgaben für die Ladung zu tragen, die Reederei alle Abgaben Abgaben für den Dampfer. Etwaige KalAhpaben in Hamburg bezahlt der Befrachter. 8. Die zur Deckung der gewöhnlichen Schiffsunkosten am Ladeplatz nötigen Gelder für diese Reise erhält Ser Kapitän, falls von ihm verlangt, von dem Ablader als Frachtvorschuß zum Tageskurse gegen Abzug der Versicherungsprämie. lung mn die Folgen von Verlusten und Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Feindeshand- , Verfügungen von hoher Hand, Anordnungen der Versicherer, Gefahren oder Zufälle der See und ptorer Gewässer, Zusammenstöße, Strandungen und alle sonstigen Unfälle der Schiffahrt, Dampf, Hitze, Fr er, Techtswidrige. oder unehrliche Handlungen des Kapitäns oder der Mannschaft, Maßnahmen von einden, durch Seeräuber, Räuber oder Diebstahl, Beschlagnahme oder Zurückhalten von Machthabere, 199 Fracht- Vorschuß Haftungs- be- schränkung